Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Es wird eine Verbindlichkeit der Module geben, die studiert werden müssen – damit Studierende auch bereits im ersten Teil ihres Studiums Teile des Staatsexamens erwerben und nicht letztlich alles darauf hinausläuft, dass sie erst am Ende eines x-ten Semesters die volle Keule bekommen. Sie sollen bereits im Verlauf ihres Studiums ihre Leistungen anhäufen können.

Für das Referendariat werden wir die gleichen Prinzipien aufstellen wie für die Universität. Auch dort geht es um Standardsetzung und Modularisierung sowie um die Aufzeichnung des Bildungsverlaufs eines Einzelnen.Das nennen wir in Zukunft „Portfolio“.

Ferner wird es eine stärkere Vergleichbarkeit zwischen den Studienseminaren geben, die wir unter anderem dadurch herstellen, dass die Referendare am Schluss von Prüfungsmitgliedern aus anderen Studienseminaren geprüft werden. Das ist etwas, was wir nicht nur den Schülern zumuten dürfen, sondern auch auf die Prüfungen für Lehramtsanwärter übertragen können.

Ich will mich an dieser Stelle auch ausdrücklich für den Antrag der FDP bedanken, der deutlich macht, dass die Prinzipien, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, genau diejenigen sind, die in der Fachwelt diskutiert und für notwendig gehalten werden. Ich meine, mit diesem Gesetzentwurf gelingt es uns, uns an die Spitze der Bewegung zu setzen.

Der zweite Baustein ist die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Die Fortbildung hat zwei Bestandteile: zum einen die Personalentwicklung und zum anderen die Schulentwicklung. Personalentwicklung bedeutet, dass die genossene Ausbildung gefestigt und erhalten wird. Sie muss immerhin 30 bis 40 Jahre lang in der Praxis des Schulunterrichts bestehen.

Des Weiteren müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer neue Kompetenzen aneignen. Auch im Berufsleben gibt es einen Bildungsprozess. Sehr viel stärker, als es schon jetzt in einigen Bereichen der Fall ist, brauchen wir die Fortbildung zur Qualifizierung und Vorbereitung auf neue Funktionen.Wer künftig Referendare ausbildet, besondere Aufträge in der Schule hat oder eine Funktionsstelle zur Leitung einer Schule innehat, muss verbindlich wissen, dass er dazu eine Ausbildung benötigt und dass dies kein natürlicher Übergang sein kann.

(Beifall bei der CDU)

Aber auch zur Schulentwicklung trägt diese Maßnahme erheblich bei. Wenn Sie allein das sehen, was wir schon jetzt in der Multiplikatorenausbildung von Lehrerinnen und Lehrern geleistet haben, wenn Sie sehen, mit welcher Resonanz diese Maßnahmen bei Lehrerinnen und Leh

rern sowie bei Schülerinnen und Schülern tatsächlich greifen, merken Sie, wie wichtig es ist, dass eine Schule durch Fortbildung von innen heraus verändert wird. Sie wird nicht durch die Entsendung einzelner Lehrer verändert, sondern dadurch, dass die Fortbildung in die Schule hineingetragen wird, von innen etwas in Bewegung setzt und dabei alle Mitglieder des Kollegiums mitnimmt. Dadurch erreichen wir die Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens.

Dies haben wir eingeleitet, und dies werden wir massiv fortsetzen. Das heißt, dabei geht es um Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung. In dem Gesetzentwurf ist die Verpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer zur Fortbildung noch deutlicher als bisher verankert. In Zukunft wird verlangt, dass jede Lehrkraft einen Nachweis über ihre Fortbildungsaktivitäten erbringt, das so genannte Portfolio. Es wird ermöglicht, dass Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen der Personalentwicklung Lehrerinnen und Lehrern dringend ans Herz legen, eine Fortbildungsmaßnahme zu besuchen und diese auch zu benennen.

Es wird festgeschrieben, welche Maßnahmen zur Personalentwicklung vor der Bewerbung für ein Amt ergriffen werden müssen. Es wird auch festgelegt, dass es sich sämtliche Einrichtungen, die mit der Lehrerbildung zu tun haben, gefallen lassen müssen, evaluiert zu werden, und dass dies transparent und öffentlich gemacht werden muss.

Es wird von allen, die eine Fortbildung anbieten wollen, verlangt, dass sie sich einer Zertifizierung unterziehen. Dann wiederum kann staatlicherseits definiert werden, welche Maßnahmen der Fortbildung im besonderen Interesse der Personalentwicklung und der Schulentwicklung liegen. Deswegen gibt es eine Akkreditierung der Fortbildungsmaßnahmen.

Außerdem werden, wie ich schon sagte, Aus- und Fortbildung im Amt für Lehrerbildung zusammengeführt. Unabhängig davon – weil dies logischerweise nicht in demselben Institut stattfinden kann – wird ein Institut für Qualitätssicherung gegründet, das dann wiederum diese Fortbildungsmaßnahmen akkreditiert und zertifiziert. Zugunsten dieser beiden Einrichtungen, die sich klar voneinander abgrenzen und sich gegenseitig kontrollieren,wird das bisherige Lehrerbildungsinstitut HeLP aufgelöst.

Dritter Baustein. Die Schule wird moderner und fördert individueller. Bisher wurden die Schüler zu spät eingeschult und waren zu lange in der Schule. Die Unterrichtszeit wurde nicht ausreichend ausgeschöpft.Es gab zu viele Jugendliche ohne Abschluss, und es gab im Übrigen auch keine Ganztagsschule für Grundschüler mehr.Außerdem existierte keine gebundene Ganztagsschule mehr, nachdem SPD und GRÜNE sie in den vergangenen Jahren abgeschafft hatten.

Der Gesetzentwurf, wie er heute vorgelegt wird, fördert flexible Formen des Schulanfangs entsprechend dem Entwicklungsstand der Kinder.Dadurch wird,genau wie in 13 weiteren Ländern dieser Republik, der gymnasiale Bildungsgang verkürzt. Es bleiben nur noch zwei Länder übrig, die dabei nicht mitmachen. Entgegen dem Antrag der SPD hat sich in diesen Tagen auch Nordrhein-Westfalen dafür entschieden. Dabei dachte ich immer, die hessische SPD hätte mit der nordrhein-westfälischen etwas gemeinsam.Aber auch das trifft nicht mehr zu.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Doch isoliert!)

Ich glaube nämlich, dass wir mit der Lebenszeit junger Menschen verantwortlich umgehen und dabei die Tatsache berücksichtigen müssen, dass diese Gesellschaft zunehmend eine lernende Gesellschaft ist und dass dieser Lernprozess nicht mehr nur in der Schule stattfindet, sondern auch im ganzen weiteren Leben.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube auch, es ist wichtig, dass die Gymnasialzeit so verkürzt wird,wie es jetzt vorgesehen wird:Es bleibt nämlich bei der dreijährigen Oberstufe – übrigens KMK-bestimmungsgemäß –,und aufgrund dieser Tatsache ist es jederzeit möglich, dass Realschul- und Gesamtschulabsolventen in die Oberstufe eintreten. Das heißt, das Prinzip der Anschlussfähigkeit bleibt gewahrt, und die jungen Menschen können auf diesem Weg einen weiteren Schritt in Richtung Abitur machen.

Dieser Gesetzentwurf verbessert zudem die Chancen auf einen Abschluss,indem Praxisklassen eingerichtet werden und dafür gesorgt wird, dass die Zahl derjenigen, je nach Rechenart 6 bis 9 %, die keinen Hauptschulabschluss haben, sinkt. Wir wollen, dass sie sinkt und dass mehr Schüler den Übergang in eine Ausbildung schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Wir akzentuieren die Anschlussfähigkeit ganz bewusst, weil die Basischancen an den Schulen jetzt solider werden und sich die Ausbaumöglichkeiten verändern. Mit einem Hauptschul- oder einem Realschulabschluss wird bei den entsprechenden Voraussetzungen jeder andere Weg offen stehen. Dies muss praktikabel werden.

Wir ermöglichen in dem Gesetzentwurf, dass Ganztagsschulen in Zukunft auch an Grundschulen eingerichtet werden und dass es dort,wo dies gewünscht wird,auch gebundene Ganztagsschulen gibt.

Damit erhält das Schulgesetz die bestehende hessische Schulvielfalt, ohne dass wir durch die Veränderung der Struktur die Qualitätsfrage, die sich eigentlich stellt, verkleistern. Dies tut aber der eine oder andere Antrag, der heute eingereicht worden ist.

An einer Stelle beseitigen wir allerdings die Unübersichtlichkeit. Wir sagen nämlich, dass der gymnasiale Bildungsgang dort, wo es ihn gibt, generell verkürzt werden soll.

Vierter Baustein. Der Gesetzentwurf sorgt für Qualitätsmaßstäbe und auch für Vergleichbarkeit. An vielen Schulen findet gerade in diesen Wochen ein heftiges Ringen darum statt, wie eine gerechte und vergleichbare Leistungsbewertung auszusehen hat.

Wie kommt das? In diesen Wochen finden an den Hauptund Realschulen erstmals verbindliche Landesprüfungen statt. Diese Prüfungen haben die heilsame Wirkung, dass wir uns mit einem guten Ergebnis darüber streiten, wie wir Leistungen zutreffend, vergleichbar und gut bewerten können. Wie wir aus den Ergebnissen der PISA-Studie und der IGLU-Studie wissen, ist es ein großes Manko, dass dies in Deutschland bisher zu wenig der Fall war. Über die Einführung der Landesprüfungen befinden wir uns auf diesem Weg.

Deswegen die Maßnahmen im Hochschulgesetz. Die Standarddiskussion der KMK findet in diesem Schulgesetz ihren gesetzlichen Rahmen. Wir ermöglichen, dass Hessen eigene Standards aufstellt und die der KMK übernimmt – ein sehr wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Vergleichbarkeit, der Klarheit, der Kompetenzanforde

rungen an unsere Schulen. Die Ausrichtung an allen Bildungsgängen wird durch dieses Gesetz nicht nur ermöglicht, sondern auch verbindlich, nachdem bereits jetzt die Prüfungen stattfinden und das Abitur erstmals im Jahre 2007 nach Landesprüfungen abgelegt werden wird.

Der organisatorische Rahmen für diese Landesprüfungen wie auch für die entsprechende Vergleichbarkeit, die wir brauchen, wird durch die Gründung des Instituts für Qualitätssicherung geschaffen, durch die Standards, die dieses Institut für Leistungsanforderungen setzen wird, durch die Befunde, die dieses Institut über den Stand des Leistungssystems in unseren Schulen erarbeiten wird. Es wird außerdem, um dies zu untermauern, eine Pflicht zur Teilnahme an Evaluationsmaßnahmen, z. B. zur Antwort auf die Fragen einer zukünftigen PISA-Studie, im Gesetz verankert.

Ich sage sehr bewusst dazu: Die andere Seite der Medaille heißt, dass wir Schulen nicht nur stringente Anforderungen durch Prüfungen und Ähnliches setzen, sondern auf der anderen Seite auch ermöglichen, dass Schulen wesentlich selbstständiger arbeiten, als sie dies in der Vergangenheit getan haben und tun konnten – durch Rahmensetzungen, aber eigene Entscheidungen im Bereich von Schulorganisation, Budget, auch von pädagogischen Maßnahmen und vielem mehr.

Zum fünften Baustein. Dieses Schulgesetz sorgt auch für Bildungsgerechtigkeit innerhalb der Städte. Wir können im Moment in jeder Stadt ein Beispiel dafür finden, dass es eine Klasse gibt, in der etwa 14 oder 17 Schüler sitzen, gleich nebenan eine andere Schule des gleichen Typs, in der 30 bis 33 Schüler in einer Klasse sitzen. Meine Damen und Herren, das kann eigentlich nicht gewollt und nicht gerecht sein.

Das gleiche Phänomen gibt es zwischen dem Ballungsraum und den dünn besiedelten Landkreisen. Wenn Eltern eine Schule kaum noch anwählen, dann kann sie auf Dauer nicht unter Schutz stehen.

(Beifall bei der CDU)

Das gilt in aller Regel nicht für komplette Schulen, sondern nur für einzelne Zweige. Deswegen gibt es auch kein Programm für Schulschließungen, sondern es gibt ein Programm, nach dem Schulträger initiativ werden müssen,die Zahlen,die wir ihnen vorlegen,zu überprüfen und danach ihre Entscheidungen zu treffen, damit sie Schulen und Standorte sichern können,indem sie gute neue Schulentwicklungspläne machen.

Dafür gibt der Rechnungshof einigen Anlass. Er hat uns schon vor zwei Jahren den Hinweis gegeben, dass wir bis zu 600 Lehrerinnen und Lehrer im Sinne von Qualität anders und besser verwenden können, als wir dies gelegentlich tun,wenn wir die Lehrerstellen in die Breite verteilen. Wahlmöglichkeiten sind nicht mehr vorhanden, wenn wir die Lehrerstellen über das ganze Land verteilen. Das heißt, dass ein Wahlpflichtunterricht nicht mehr die Auswahlmöglichkeit zwischen Informatik, der dritten, vielleicht noch einer weiteren Fremdsprache und dem darstellenden Spiel und was weiß ich noch, was es an einer großen Schule geben kann, vor Augen stellt.

Dann sind diese Wahlmöglichkeiten nicht gegeben, wie es auch an einer Oberstufe keine Auswahlmöglichkeiten etwa für die Leistungskurse gibt. Das Prinzip „Land Mono, Stadt Mehrkanal-Stereo“ wird es mit dieser Landesregierung nicht geben,

(Beifall bei der CDU)

sondern wir setzen alle Kraft ein, dass überall vergleichbare Qualität vorhanden ist. Meine Damen und Herren, da spielt die Opposition ein unsauberes Spiel. Erstens. Unsere Prämisse ist immer gewesen – das wird zum Teil mutwillig verkehrt –: Grundschulen sind im ganzen Gesetz mit Richtwerten und anderem nicht erwähnt. Das heißt, das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ blieb und bleibt bei uns oberstes Prinzip, auch wenn das möglicherweise betriebswirtschaftlicher Unsinn ist.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Über alle Schulen, bei denen jetzt Überbrückungsbedarf festgestellt worden ist – was wir transparent öffentlich dargestellt haben –, wird bereits seit Jahren diskutiert, aber es wurde seit Jahren nicht entschieden. Das muss jetzt geschehen.

(Beifall bei der CDU)

Drittens will ich der Opposition einmal sagen:Wir führen als neue Richtgröße zwischen den Mindestgrößen und den Höchstgrößen von Klassen, wie es sie in der Verordnung seit 1992 unter dem Kollegen Holzapfel gibt, eine neue Größe ein. Die heißt „Richtwert“ und bezeichnet die durchschnittliche Klassengröße an einer Schule. Es kann passieren, dass ein Jahrgang unterhalb des Richtwertes ist. Dann kann aber ein anderer Jahrgang obendrüber sein, und in der Mischung reicht es für den Durchschnitt.

Meine Damen und Herren, was haben diese Opposition und die vormalige Landesregierung geplant? – Gelegentlich ist es gut, wenn man in seine alte Unterlagen schaut, was 1997,1998 im Lande Hessen öffentlich diskutiert worden ist. Da gab es einen Entwurf für eine Neufassung von Mindestgrößen. Im neuen Gesetz steht für die Hauptschule eine durchschnittliche Richtgröße von 17 Schülern. Was sah damals die Verordnung von Rot-Grün vor? – 18 Schüler Mindestgröße. Eine Klasse hätte erst mit 18 Schülern gebildet und nicht vorher aufgemacht werden dürfen.

(Zurufe der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gegenrufe von der CDU)

Was sah das für die Förderstufe vor? – Eine Förderstufe sollte mindestens 20 Schüler haben, eine Grundschule nicht 13 – wie jetzt in der Mindestgrößenverordnung –, sondern 18 Schüler, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mindestens 22 Schüler. Wir sagen: im Durchschnitt 23, 24 Schüler.

Meine Damen und Herren, das ist damals vorgelegt worden. Ich verwahre mich dagegen, dass jetzt Krokodilstränen vergossen werden, wie das gelegentlich in der Öffentlichkeit geschieht. Dies sind die Fakten, und bei den Fakten bleiben Sie bitte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, nur ein kleiner Hinweis. Die Fraktionsredezeit ist abgelaufen.

Zentrale Anliegen unseres neuen Gesetzentwurfs heißen: mehr und frühere Praxis bei der Lehrerausbildung, mehr Ausrichtung der Universitäten auf die Lehrerausbildung, mehr Selbstständigkeit von Schule,mehr Vergleichbarkeit der Ergebnisse und weniger eng gestrickte Lehrplan- und