Es ist im Benehmen mit den Fachbereichen für die Lehramtsstudienordnung für die Strukturpläne, aber auch für die Personal- und Sachmittel zuständig, also für das Lehr
angebot, das erstellt wird. Das geschieht wieder im Zusammenwirken mit den Fachbereichen. Es umfasst auch die schulpraktischen Studien und die Beratung der Studenten, die bisher über die Fachbereiche erfolgt ist.
Der erste zentrale Kernpunkt, den ich nennen möchte, sind die Berufungsverfahren. Künftig werden zwei Mitglieder aus dem Zentrum mitwirken – also welche, die etwas davon verstehen –, wenn Professoren berufen werden, die in den einzelnen Fachbereichen etwas mit Lehrerausbildung zu tun haben. Also mehr Mitspracherecht bei der Besetzung von Professorenstellen.
Der nächste Punkt ist, wie man Mitglied eines solchen Zentrums wird. Der Weg geht über die Prüferinnen und Prüfer des Amts für Lehrerbildung, die über die Fachbereichsräte gewählt werden. Dabei werden die Erziehungswissenschaften, die Gesellschaftswissenschaften und die Fachdidaktiken paritätisch vertreten sein. Diese Mitglieder unterbreiten einen Nominierungsvorschlag für das Direktorium. Diese sechs Mitglieder sind verantwortlich.
Der dritte zentrale Punkt ist, dass Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Universität getroffen werden, die die Ausbildungsverpflichtung enthalten, die eine Universität einzugehen hat. In diesem Zusammenhang ist das Budget, das zur Verfügung gestellt wird, wichtig. Die Grundlage dafür ist die Sollstudentenzahl in der Regelstudienzeit.Das Präsidium schließt mit dem Zentrum Vereinbarungen darüber, wie diese Ressourcen verteilt werden. Das heißt letztlich ein eigenes Budget. Damit ist Schluss mit der Zweckentfremdung der Mittel,dass bisher Blut gespendet worden ist und das Budget für Lehrerausbildung in ganz andere Tätigkeiten gesteckt wurde. Das kann so nicht mehr hingenommen werden. Zentrale Punkte sind also ein eigenes Budget und die Mitwirkung bei Berufungsverhandlungen.
Ich will auch noch einmal auf den Antrag der GRÜNEN, Tagesordnungspunkt 40, eingehen. Sie beklagen, die Modularisierung werde so vorgeschrieben, dass für die Universitäten kein Freiraum mehr vorhanden sei.
Ich habe mir den § 9 Abs. 1 einmal angeschaut. Dort ist nur von Vergleichbarkeit, von Gleichwertigkeit und Überprüfbarkeit der Regelungen die Rede. Es ist nicht die Rede davon, dass die Inhalte festgeschrieben werden sollten.Wohl sind Standards verbindlich, die den Maßstab bilden. Aber wenn die Universitäten diesen Standards Genüge tun, können sie das tun. Diese Standards werden in Rechtsverordnungen festgelegt. Das können auch die sein, die gemeinsam in der KMK getroffen werden.
Meine Damen und Herren, ich frage mich, was eigentlich falsch ist an dieser Regelung.Es ist doch ganz normal,dass das kommt.
Die Hochschule muss das vorlegen, und dann ist es in Ordnung. Misstrauen ist geboten bei dem, was bisher der Fall ist. Es war nämlich eine Beliebigkeit eingetreten. Das kann so nicht weitergehen. Ich bin froh, dass das geändert werden wird. Zu dem, was zu den Berufsschulen zu sagen sein wird, wird sich mein Kollege, Herr Klein, äußern. – Ich danke Ihnen.
Nächste Rednerin ist Frau Sorge für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Sorge, Sie haben noch knapp acht Minuten Redezeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem insbesondere Herr Irmer angekündigt hat, wie allumfassend dieses Gesetz ist, wundere ich mich schon über die kontinuierliche Abwesenheit des Wissenschaftsministers. Ich finde, es ist wirklich ein Ding, wenn wir darüber reden, dass diese Angelegenheit von beiden Ressorts in Abstimmung eingebracht wird, dass seine Anwesenheit hier angezeigt gewesen wäre.
Meine Damen und Herren, die Probleme in der Lehrerbildung, aber auch die Lösungsansätze sind schon lange bekannt. Eine Verzahnung der verschiedenen Ausbildungsstufen vom Studium bis zum Berufseinstieg findet nicht statt, und das pädagogische Handeln wird im Studium nicht wissenschaftlich aufgearbeitet.Hinzu kommen erhebliche Defizite im Kompetenzenerwerb für guten Unterricht und dessen Weiterentwicklung.
Die Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode die Reform trotz Dringlichkeit verschleppt, und auch unter einer CDU-Alleinregierung gab es zunächst keinen Fortschritt. Ein halbgarer Entwurf hat die Ministerien jüngst in Richtung Hochschulen verlassen. Mit Nachhilfe durch die Hochschulen in Sachen Bologna und Hochschulstruktur haben die Ministerien nun einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Ich will einmal mit den Punkten anfangen,die wir GRÜNE darin als gut ansehen.
Der Entwurf bemüht sich, alle Phasen zu regeln, und schreibt die Kooperation der Phasen vor. Das durchgängige Qualifizierungsportfolio ist eine wichtige Innovation, da es einerseits die Inhalte der Bildung darlegt und andererseits Beliebigkeit in der Ausbildung und Fortbildungsunwilligkeit offen legt.Das Kultusministerium hat nun gelernt, was ein Modul ist und dass Creditpoints – bei Ihnen immer noch trotzig „Leistungspunkte“ genannt – den quantitativen Zeitaufwand der Studierenden angeben. Ich begrüße, dass Leistungsnachweise aus dem Studium nun zu 60 % in die Note des Staatsexamens eingehen, auch wenn ich weiterhin ein Verhältnis 80 : 20 besser gefunden hätte.
So weit bin ich noch nicht, wir haben ja acht Minuten. Warten Sie einmal ab. – Wir werden im Ausschuss dennoch sehr viel Detailarbeit leisten müssen, die die Ministerien nicht geleistet haben. Ein Gesetz, das befolgt werden soll, muss auch befolgbar sein.
Ich möchte hier mit dem mir wichtigsten Punkt anfangen: Die Reform der Lehrerbildung liegt an den Hochschulen auf Eis. Sie schauen alle wie das Kaninchen auf die Schlange nach Wiesbaden. Der Grund liegt darin, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung Inhalte und Gestaltung der Module bestimmen will. Gleichzeitig hat das Wissenschaftsministerium die Hochschulen angewiesen, bis Ende 2004 alle Studiengänge zu modularisieren.
Ja, was denn nun, Herr Corts? Wollen Sie selbst die Module festlegen, oder die Hochschulen aktiv werden lassen?
Dass bei einer solch widersprüchlichen Ansage gar nichts passiert, kann nicht wundern. Noch schlimmer aber ist, dass die Hochschulen jetzt alle anderen Studiengänge modularisieren, ohne die Lehrerbildung zu berücksichtigen. Wenn sich dann Wissenschafts- und Kultusministerium auf ein Modulkonzept geeinigt haben sollten, beginnt die Arbeit wieder von vorne, und die Module für die anderen Studiengänge müssen umgestrickt werden. Außerdem verstoßen diese Pläne gegen die Wissenschaftsfreiheit, wenn sie Struktur und Inhalte der Module festlegen wollen. Das bedeutet nämlich nichts anderes, als dass Sie den Hochschulen bis hin zum Titel einzelner Lehrveranstaltungen sagen, wie Lehre gemacht werden soll.
Aus diesem Grund wollen wir, dass sich der Landtag nicht erst im Gesetzgebungsverfahren, sondern schon frühzeitig zur Wissenschaftsfreiheit bekennt und den Hochschulen das Signal gibt, dass er zwar Ziele der Ausbildung vorgeben wird, aber die Form der Vermittlung nicht im Einzelnen reglementiert. Dann können die Hochschulen mit der Modularisierung fortfahren.Ich setze hier auf die Einsichtsfähigkeit der die Regierung tragenden Fraktion und erspare mir daher bissige Nebenbemerkungen zur Verfassungsliebe der CDU.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die ersten Paragraphen. Statt ein kohärentes Leitbild zu liefern, wird inhaltlose Phrasendrescherei betrieben. Im Bereich des Lehramts für die Förderschule – der Begriff ist in den Zeiten der Integration übrigens deutlich zu eng – ist einiges zur Stärkung der Professionswissenschaften zu tun. Die Anforderungen an die besondere didaktische und methodische Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I sind absolut unklar. Das Orientierungspraktikum begrüße ich. Das Betriebspraktikum jedoch halte ich für problematisch, denn zum einen kann es ohne weiteres auch bei McDonald’s abgeleistet werden, und zum anderen gibt es keine Rückkopplungen mit den Lehrveranstaltungen der Hochschulen. Außerdem gibt es das Problem, dass umfangreiche Praktika durch die Umstellung auf Creditpoints die Zeiten mindern, die für Lehrveranstaltungen zur Verfügung stehen. Ich denke, dass das Orientierungs- und das Betriebspraktikum vor dem Studium miteinander verknüpft werden sollten. Eines der Wunschfächer lernt man zuerst in der Schule und dann in einem passenden Bereich der Wirtschaft kennen.
Einige andere Problemfelder sind in dem Gesetzentwurf ebenfalls nicht hinreichend berücksichtigt. Leider fehlt mir die Zeit, hier auf alles näher einzugehen. Daher beschränke ich mich auf kurze Stichpunkte.Wir sollten über die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden und darüber, ob ihre Tätigkeiten nicht Teil der Qualifizierung für Stellen ist. Mir fehlen Rahmenregelungen zur Polyvalenz. Bei den Kompetenzen des Amts für Lehrerbildung sollten wir noch einmal genauer hinschauen und die realistischen Grenzen dieser Behörde mit bedenken.Auch bei der Kompatibilität des Gesetzentwurfes mit dem Studienguthabengesetz gibt es noch einiges zu tun. Außerdem fehlt der Auftrag zum Curriculum für Seiteneinsteiger,der am sinnvollsten mit einem Masterabschluss organisiert wäre.
Bei den künftig verbindlichen Fächern Mathematik und Deutsch in L1 gibt es einen Ziel-Mittel-Konflikt. Frau Wolff ist schon darauf eingegangen. Ich habe mich erkundigt. An der größten hessischen Universität müssen statt 40 Semester-Wochenstunden 120 zur Verfügung gestellt werden. Das zeigt, dass das nicht einfach angeordnet wer
den kann, sondern dass der Umstrukturierungsprozess begleitet werden muss.Ansonsten könnten die Hochschulen aus kapazitiven Gründen gezwungen sein,zwei Drittel weniger Studierende aufzunehmen. Das wäre gerade in diesen wichtigen Fächern der falsche Weg.
Bei der Regelung in § 55 HHG, dem Lehrerbildungsparagraphen, musste Frau Wolff deutlich Federn lassen. An dieser Stelle bedauere ich das selber.Nun von den Grundsätzen der Hochschulautonomie wegzugehen und nicht mehr mit Zielen, sondern mit Durchgriffsbefugnissen zu arbeiten, wie es in der Kabinettsvorlage vorgesehen war, halte ich für äußerst problematisch. Zentral und richtig sind aber die Regelungen zur Berufung und zu den Ressourcen. Hier werden wir darauf achten, ob sich das auch in der Realität der neuen Zielvereinbarungen widerspiegelt.
Aber auch in § 55 sollten noch einige Details genauer angesehen werden. Die Mitgliedschaft ist unglücklich geregelt.Warum sollten nicht beispielsweise wissenschaftliche Mitarbeiter, die in Forschungsprojekten empirische Schulforschung bearbeiten, Mitglied werden oder warum nicht auch Lehramtsstudierende? Hier sollte das Zentrum Regelungskompetenzen erhalten. Zudem sollte das Zentrum weitere Gremien, wie einen Zentrumsrat oder einen Beirat, zur Vernetzung der Phasen und zur Einbindung externen Sachverstandes schaffen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. – Es ist gut, dass der Entwurf für dieses Gesetz auf dem Tisch liegt. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sollte ihn an etlichen Punkten genauer diskutieren und Änderungen vornehmen. Sofern die Hochschulautonomie gewahrt ist, das Gesetz praktikabler wird und den Hochschulen signalisiert wird, was passiert, wenn sie in den nächsten Jahren nicht zu deutlichen Verbesserungen bei der Lehrerbildung kommen, sehe ich Chancen dafür, dass sich die Fraktionen auf ein Gesetz einigen, das breite Zustimmung findet. Denn in einem Punkt sind wir uns einig: Bessere Schulen brauchen noch bessere – dies heißt: besser aus- und fortgebildete – Lehrerinnen und Lehrer. Deutschland braucht bessere Schulen, um zukunftsfähig zu sein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die bisherigen Erklärungen in den heutigen Redebeiträgen der Opposition verfolgt hat,kann man nur zu dem Schluss kommen, dass SPD und GRÜNE einen Großteil der im vorgelegten Gesetzentwurf angesprochenen Veränderungen gezielt falsch verstehen wollen oder gar nicht verstehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nur so kann ich mir den vorliegenden SPD-Antrag betreffend Nein zur Abschaffung der Berufsschulpflicht erklären. Es ist sehr bezeichnend, dass die SPD-Fraktion zu ihrem eigenen Antrag kein einziges Wort verloren hat.
Es beruhigt mich, Herr Kollege Riege, da ich Sie sehr schätze, dass Sie zu diesem Antrag nicht gesprochen haben. Die SPD fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, ihrer bildungspolitischen Verantwortung für die jugendlichen Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz gerecht zu werden. Meine Damen und Herren, genau dieser von Ihnen geforderten Verantwortung wird die Landesregierung in dem heute vorgelegten Gesetzentwurf gerecht. Die bisherige, bis zur Volljährigkeit dauernde Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis wird künftig durch das Recht auf den Besuch der Berufsschule bis zur Beendigung des 18. Lebensjahres ersetzt. In dem Gesetzentwurf wird § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes wie folgt geändert:
Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Jeder Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag kann wie bisher ohne Abstriche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschule besuchen und dort die bisherigen Bildungsangebote in Anspruch nehmen. Die in der Begründung Ihres Antrages getroffene Feststellung, die Landesregierung wolle die Verantwortung für diese Jugendlichen loswerden, indem sie die Berufsschulpflicht aufhebt, ist daher nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Sie ist unehrlich, sie ist unsachlich, und sie ist falsch. Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, das wissen Sie auch. Das ist das Unredliche an Ihrem Antrag.
Da ich selbst noch vor einiger Zeit Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in der Berufsschule unterrichtet habe, will ich Ihnen gern – und besonders gern Ihnen, Frau Hinz,die Sie leider vom Schulalltag absolut keine Ahnung haben – die derzeitige Realität aufzeigen.
Die meisten Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis haben ein hohes Motivationsdefizit,weil sie zu einem weiteren Schulbesuch gezwungen werden, nachdem sie bereits ein zehntes Pflichtschuljahr absolvieren mussten.
Entsprechend hoch sind die Fehlzeiten der Schüler in diesen Klassen. Verwaltungsintensive und kostspielige Mahnverfahren sind die Regel und bestimmen den Unterrichtsalltag in Klassen von Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis. Von Woche zu Woche findet man eine andere Zusammensetzung in der Klasse vor, was ein sinnvolles, zusammenhängendes Unterrichten und Fördern dieser Schüler so gut wie unmöglich macht. Jugendliche, die bewusst keine Ausbildung absolvieren wollen, haben geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da viele Arbeitgeber nicht bereit sind, unter 18-Jährige zu beschäftigen, wenn sie diese für einen Berufsschultag in der Woche beurlauben und bezahlen müssen. Die Folge sind auch
hier verwaltungsintensive und zeitaufwendige Befreiungsverfahren. Meine Damen und Herren und verehrte Frau Hinz, das ist derzeit die Realität an den Berufsschulen in Hessen. Viel sinnvoller ist es daher, sich auf die Jugendlichen zu konzentrieren,die eine mit dem freiwilligen Berufsschulbesuch verbundene Chance zur Verbesserung ihrer Startposition in das Berufsleben nutzen wollen.
Der im Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen geänderte § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes, der die Berufsschulpflicht in ein Recht umwandelt,ist daher nach meiner Auffassung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Berufsvorbereitende Maßnahmen müssen allerdings schon viel früher getroffen werden. Erst hier zu fördern ist zu spät. Bereits in den Klassen 8 und 9 der Hauptschulen ist eine gezielte Förderung der leistungsschwächeren Jugendlichen notwendig, wenn diese erfolgreich sein soll. Mit der Schaffung der so genannten Praxisklassen an Hauptschulen sind wir hier auf dem richtigen Weg. In den besonderen Bildungsgängen müssen berufliche Inhalte mittelfristig verstärkt in Form von Modulen vermittelt und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anschließend zertifiziert werden. Auf diese Art kann man gezielt junge Menschen pädagogisch fördern und ihnen damit eine verbesserte Startposition in das Berufsleben verschaffen.
Das ist das Ziel dieser Landesregierung und das Ziel der CDU-Landtagsfraktion. Wir werden den Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren,wir wollten es zwar nicht mehr monieren, aber bei der letzten Rede war es ziemlich unruhig. Herr Klein, Sie hätten mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt. Das wollten wir drei vom Präsidium noch anmerken.
Wir sind am Ende der Rednerliste zu diesen Tagesordnungspunkten angelangt. Wir kommen jetzt zur Beschlussfassung.