Protokoll der Sitzung vom 13.07.2004

(Demonstrativer Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei darf ich nur daran erinnern, dass die Änderung des Sonderzahlungsgesetzes mit ihrer Begründung allen 110 Abgeordneten dieses Hauses im vergangenen Herbst vorgelegen hat.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber wir haben dagegen gestimmt, Herr Kollege!)

In der Begründung dieses Gesetzentwurfs wurde ein Ziel festgestellt, das dann in den Zahlen des Gesetzestextes nicht nachvollzogen wurde. – Auch wenn Sie dagegen gestimmt haben, gibt Ihnen das nicht unmittelbar das Recht, eine Vorlage nicht zu lesen.

(Beifall des Abg. Mark Weinmeister (CDU) – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Verantwortung liegt bei Ihnen, bei denen, die ihm zugestimmt haben!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu dem Gesetzentwurf selbst kommen. Bei diesem FreiwilligenPolizeidienst-Gesetz handelt es sich um die Absicherung eines Erfolgsmodells für ganz Hessen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Quatsch!)

Mittlerweile haben wir in ca. 60 Kommunen, die zu einem großen Teil mit Präventionsräten ausgestattet sind, ca. 370 Polizeihelfer,die für mehr Sicherheit in Hessen zu sorgen helfen. Da nützt es auch nichts, wenn von Rot-Grün dieser Polizeidienst ständig madig gemacht wird.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Gegenruf des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

In den vier Modellregionen ist der freiwillige Polizeidienst erfolgreich erprobt worden. Es hat sich herausgestellt, dass es dort zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls gekommen ist. Es konnte eine Entlastungsfunktion bei der Polizei festgestellt werden. Vor allen Dingen darf ich hier eine besondere Stärke herausstellen: die Kommunikation, welche die Polizeihelfer als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger darstellen.

Meine Damen und Herren, neben der großen Anzahl der Kooperationsverträge, die mittlerweile bereits geschlossen sind – 60 an der Zahl –, hat auch die Anhörung sehr eindrucksvoll bestätigt, dass wir mit dem freiwilligen Polizeidienst auf dem richtigen Weg sind. Sowohl der Städteund Gemeindebund wie der Städtetag und die Stellung nehmende Stadt Gießen haben sich grundsätzlich für den freiwilligen Polizeidienst ausgesprochen. Ich denke, das ist gut so.

Aber nicht nur die Städte und Gemeinden, sondern auch die Praktiker haben eindrucksvoll bestätigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg sind. Das wurde in der Diskussion immer bezweifelt. Ich denke an den Polizeipräsidenten von Gießen, Herrn Meise, oder Herrn Schäfer, die ich hier zitieren darf. Beide waren der Überzeugung, dass der freiwillige Polizeidienst eine Verbesserung der polizeilichen Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Zuletzt haben auch die Wissenschaftler – das haben wir bei der ersten Lesung hier bereits ausgetauscht –, die Professoren Schneider und Kreuzer, festgestellt, dass sich der freiwillige Polizeidienst in der Sache bewährt hat und dass es zu einer hohen Akzeptanz des freiwilligen Polizeidienstes bei der Bevölkerung gekommen ist.

Zu dem einen der beiden Änderungsanträge habe ich eben schon etwas gesagt. Es geht dabei um das Sonderzahlungsgesetz und ein Redaktionsversehen, das wir hier beheben werden.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unfähig! Schlamper!)

Der zweite Änderungsantrag, den wir im Nachgang zur Anhörung eingebracht haben, ist, denke ich, der wichtigere. Hier geht es darum, eine Benehmensregel einzuführen, ein – ich will sagen – Mitspracherecht, ein Anhörungsrecht der Gemeinden bei den Einsätzen der freiwilligen Polizeihelfer.

Dies ist eine Geste an die Kommunen, an die Städte und Gemeinden, wie das auch in der Anhörung zum Ausdruck gekommen ist. Es handelt sich nicht etwa um eine Rekommunalisierung der Polizei. Denn die Führung und die

Verantwortung bleiben am Ende in jedem Fall bei der Polizei.

Die Begrifflichkeit „Benehmen“ hat im Ausschuss zu einer Diskussion geführt. Dass dort das „Benehmen“ steht – wie an anderer Stelle im Sicherheitsgesetz oder auch in der Hessischen Gemeindeordnung –, macht deutlich, dass es nicht darum geht, dass die Kommunen die Polizeihelfer führen werden, sondern dass sie schlicht und ergreifend gefragt bzw. unterrichtet werden, wie die Polizeihelfer am Ende einzusetzen sind.

Der freiwillige Polizeidienst hat natürlich mit seiner hohen Präsenz mit dafür Sorge tragen können – wie insgesamt die Polizei durch ihre Anwesenheit auf der Straße –, dass die Tatgelegenheiten verkürzt wurden. Das ist gut für die Sicherheit in Hessen.

Im Zusammenhang dieser Gesetzesberatung darf ich noch erwähnen, dass die Kampagne von SPD und GRÜNEN zur Spaltung des Ehrenamtes nicht gezündet hat.

Herr Beuth, bitte zum Schluss kommen, Ihre Redezeit ist um.

Das war aber auch zu auffällig und zu durchsichtig, denn letztendlich sind die freiwilligen Polizeihelfer eben gerade nicht über alle Bereiche hinweg mit der Feuerwehr vergleichbar. Dort, wo sie vergleichbar sind, wird ebenfalls eine entsprechende Aufwandsentschädigung geleistet.

Ich komme zu meinem letzten Satz. Der freiwillige Polizeidienst ist ein Stück der Sicherheitsarchitektur hier in Hessen. Mit diesem Gesetz kommen wir dem Ziel „mehr Sicherheit für Hessen“ ein Stückchen näher. Ich darf Sie darum bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und beantrage zugleich die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke,Herr Beuth.– Herr Schaub,Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Beuth, Sie können noch zehnmal versuchen, hier einen Erfolg herbeizureden: Es ist kein Erfolg messbar.

Ich sage Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich: Sicherheit ist kein Ergebnis von großspurigem Mundwerk, sondern von ordentlichem Handwerk.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Wenn man hier überhaupt von dem Nachweis eines Erfolgs reden kann, davon, dass sich etwas bewegt hat, dann ist es das: Die Feuerwehrleute sind absolut sauer auf die Ungleichbehandlung. Das muss an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie das eben als eine Kampagne von Rot-Grün bezeichnet haben, dann lesen Sie sich doch die Mitteilungen des Städtetags, des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistags durch. Dann werden Sie sehr deutlich sehen, dass dort klar ein Ungleichgewicht zwischen ehrenamtlich Tätigen bezeichnet ist. Das können wir hier nicht verschweigen.

In mehreren Sitzungen haben wir schon viele Argumente ausgetauscht. Die Anhörung wird jeder für sich so auswerten, wie er meint, sie durch seine Fragen schon vorbereitet zu haben.

Wir haben aber in der Anhörung festgestellt, niemand – weder die Gemeinden noch die Wissenschaftler – konnte in irgendeiner Art und Weise einen nachweisbaren Erfolg vermitteln. Sie konnten auch nicht vermitteln, dass Amateurhelfer tatsächlich einen Beitrag leisten, um Sicherheitsdefizite zu beheben. Freiwilliger Polizeidienst zielt nur darauf ab, optische Präsenz zu erhöhen. Freiwilliger Polizeidienst ändert nichts an der Sicherheitslage. Die Zahl der Straftaten ist trotz des freiwilligen Polizeidienstes gestiegen, übrigens auch in den Städten und Gemeinden, in denen bereits freiwilliger Polizeidienst eingesetzt wurde. Ich sage an der Stelle, wie mehrfach betont: Mit Effekthascherei und mit Placebopolitik werden Sie von Versäumnissen und Fehlern nicht ablenken können.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nur ausreichendes und hoch qualifiziertes Personal sorgt für wirklichen Schutz und wirkliche innere Sicherheit. Was das Eigentliche dieses hoch und gut ausgebildeten Personals angeht, wird genau entgegen der Notwendigkeit gehandelt. Personalmobbingbörse, Abbau von Stellen im Verwaltungsbereich, Einsatz von Schutzpolizei im Verwaltungsdienst, Wegfall von 300 Stellen im Vollzugsdienst – das ist das, was Sie als innere Sicherheit verstehen. Damit erweisen Sie der inneren Sicherheit einen Bärendienst.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen für die innere Sicherheit Profis.Was nützen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer, die, wenn es ernst wird, erst einmal nach der Polizei rufen müssen? Etwas anderes können sie nämlich an der Stelle nicht tun.

Jetzt bin ich bei einem zweiten wichtigen Punkt.Die Kommunen sollen für eine ureigene Landesaufgabe bezahlen. Sie versuchen erneut und zum wiederholten Male, originäre Aufgaben des Landes loszuwerden und Kosten nach unten zu verlagern. Auch dagegen sprechen wir uns dezidiert aus.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte kritische Punkt. Durch als Aufwandsentschädigung getarnte Bezahlung werden die freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfer gegenüber anderen ehrenamtlich engagierten Bürgern bevorzugt. Das lassen wir nicht zu. Zum Beispiel werden Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, die sich in intensiven Schulungen vorbereiten, die in Sicherheitslagen ihren Kopf hinhalten, eindeutig benachteiligt. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen als letzten Punkt erwähnen, weswegen wir einerseits dieses Gesetz ablehnen, andererseits sehr deutlich machen, dass Sie mit handwerklicher Schlamperei in

den letzten Wochen alle Möglichkeiten im Vorfeld und in den Ausschusssitzungen, entsprechende Korrekturen anzubringen, nicht richtig wahrgenommen haben und jetzt auf der Zielgerade das eine oder andere nachschieben. Wir glauben, dass Sie – wie üblich – aus den Anhörungen nicht die richtigen Erkenntnisse gezogen haben. Die einzig richtige Erkenntnis wäre es gewesen, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Das haben Sie nicht getan. Deshalb werden wir ihn ablehnen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schaub. – Für die FDP-Fraktion darf ich ihrem Vorsitzenden, Herrn Hahn, das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion und natürlich auch als Fraktionsvorsitzender möchte ich mich nicht so sehr daran beteiligen, die Frage neu zu diskutieren, ob der freiwillige Polizeidienst erfolgreich ist oder nicht. Kollege Schaub, wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen – das wird Tarek Al-Wazir so ähnlich noch sagen, wie Sie es eben getan haben –, dass eine Reihe von führenden Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren in unserem Land der Auffassung ist,dass es geeignete Möglichkeiten vor allem über die Polizeihelfer gibt, zur Entlastung von studierten Polizeibeamten beizutragen. Wenn uns das in der Anhörung z. B. der Polizeipräsident von Gießen und mein Polizeipräsident in der Wetterau sagen, dann glaube ich das. Dann steht es mir nicht an – Herr Schaub, ich glaube, Ihnen auch nicht –, die Aussage eines gestandenen Polizeipräsidenten in der Art und Weise zu relativieren oder zu karikieren, wie Sie es eben getan haben.

Für die FDP ist eindeutig:Wir haben vor fünf Jahren eine Koalitionsvereinbarung mit der Union verabredet, dass zur Entlastung der gut bezahlten und gut ausgebildeten Polizeibeamten in unserem Lande – ich sage: zweigeteilte Laufbahn, Abschaffung des mittleren Dienstes –, einerseits eine Gruppierung eingerichtet wird, die wir Liberale präferiert haben, nämlich die Wachpolizei, Angestellte in Vergütungsgruppe VII/VI b BAT im Rahmen der Polizeiaktion, mit einer Ausbildung auf spezielle Einsatzbereiche. Zum Zweiten war da die Union mit einem freiwilligen Polizeidienst gewesen. Er läuft jetzt. Er ist keine Belastung für die Polizei.Einige Polizeipräsidenten sagen sogar, es sei eine Entlastung. Herr Schaub, warum sollte das der Landesgesetzgeber verbieten?

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, womit wir ein riesiges Problem haben und wozu wir sagen, die Union ist auf dem falschen Weg, ist: Sie wollen eine Rekommunalisierung der Polizei einführen.– Das ist der Änderungsantrag, der für mich vollkommen überraschend, ohne jegliche Ankündigung und nicht durch die gesamte Anhörung gedeckt,die wir vor wenigen Wochen in diesem Raum hatten, gekommen ist, nämlich der Satz, der ins Gesetz hineingeschrieben werden soll:

Der Einsatz der Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes erfolgt im Benehmen mit der Kommune.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es waren die Liberalen gewesen, es war insbesondere Hanns-Heinz Bielefeld im Jahre 1972,