Meine sehr verehrten Damen und Herren, es waren die Liberalen gewesen, es war insbesondere Hanns-Heinz Bielefeld im Jahre 1972,
der die Verstaatlichung der Polizei in diesem Lande zum Abschluss gebracht hat, und zwar aus gutem Grunde die Verstaatlichung der Polizei in einer Koalition mit den Sozialdemokraten im Jahre 1972 zum Ergebnis gebracht hat. Damals wie heute gilt die Idee,dass die Polizei für das Gewaltmonopol in diesem Lande zuständig ist. Über das Gewaltmonopol darf nicht ein Bürgermeister mitbestimmen, sei es im Benehmen oder in was weiß ich für einem Nehmen. Hier hat ausschließlich der Polizeipräsident das Sagen. Deshalb lehnen wir diesen Teil von Ihnen ab, die Kommunen mit in die Verantwortung zu nehmen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich kann es nachvollziehen, dass Sie so reagieren, weil Sie eine große Zahl von Bürgermeistern und Landräten stellen. Sie machen aber damit einen Systembruch. Wir haben bisher die genaue Mauer gezogen. Lieber Volker Bouffier, weil wir zwei das in der letzten Legislaturperiode zusammen gemacht haben, sage ich: Wir haben genau die Kante gezogen, wo eine kommunale Beteiligung gemacht werden kann oder nicht. Sie kann nicht gemacht werden, wenn es um das Gewaltmonopol geht, denn die Personen sind Teile der Organisation staatlicher Polizei. Auch wenn sie selbst solche Aufgaben in der Regel gar nicht wahrnehmen dürfen, sind sie aber im System der staatlichen Polizei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen Sie es sich gut, ob Sie jetzt über diese Grenze gehen, nur weil einige Oberbürgermeister und Landräte in der Union gejammert haben, dass das unbedingt ins Gesetz hineingeschrieben werden muss. Das kann nicht Ursache für eine Gesetzgebungskompetenz des Landtages sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.
Ich sage dazu: Es muss auch nicht sein. – Es ist wiederum von Volker Bouffier und Jörg-Uwe Hahn in der letzten Legislaturperiode vereinbart worden, dass man mit den Kommunen entsprechende Gestaltungsverträge abschließt. Natürlich ist es in einem derartigen Vertrag richtig, wenn man auf der einen Seite eine finanzielle Unterstützung der Kommunen haben will, dass man auf der anderen Seite sagt, dass gewisse Gespräche – das ist eine sehr weiche Formulierung – geführt werden müssen. Wenn der Bürgermeister tatsächlich ein Interesse hat, dem Polizeipräsidenten deutlich zu machen, dass bitte die Polizeihelfer bei der und der Kerb anwesend sind, weil sie dort wichtig sind, dass auf einem bestimmten Platz häufiger Helfer auftreten sollen, weil sie da wichtig sind, dann können sie das aufgrund der Verträge mit dem Polizeipräsidenten auf einer niedrigeren Ebene tatsächlich tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich will nicht das Wort „entsetzt“ sagen; das passt nicht in die parlamentarische Diskussion. Aber wir warnen davor, dass von Ihnen der Weg zurück zur Kommunalisierung der Polizei begonnen wird. Wenn Sie es nicht wollen, was Sie jetzt bestimmt sagen werden, dann dürfen Sie das Gesetz nicht mit der Benehmensregelung verabschieden, sondern müssen diese Formulierung wieder herausnehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren von Anfang an skeptisch, was die Frage des freiwilligen Polizeidienstes angeht, als er noch im Stadium des Modellversuchs war. Die Ergebnisse und das, was Sie heute vorgelegt haben, haben uns nicht dazu bewogen, dass wir unsere Meinung in diesem Bereich geändert hätten, sondern wir sind weiterhin der Auffassung, dass Sicherheit die Sache von Profis und nicht von Amateuren sein muss.
Herr Kollege Hahn, auch wenn die Polizeipräsidenten Praktiker sind – aber die Tatsache, dass die Landesregierung 1999,an der Sie noch beteiligt waren,von den damals amtierenden sechs Polizeipräsidenten per Versetzung in den einstweiligen Ruhestand drei in die Wüste geschickt hat, lässt mich manchmal die Frage stellen, was passieren würde, wenn einer der jetzt amtierenden Polizeipräsidenten sagen würde, dass der Innenminister vielleicht ein falsches Konzept verfolgt.
Ich sage es einmal ganz vorsichtig: Insbesondere auch nach der Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein so genanntes Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität stelle ich mir schon manchmal die Frage, ob es sehr sinnvoll ist, Beamtinnen und Beamte des Landes, in welchem Dienstverhältnis auch immer sie stehen, anzuhören, wenn wir über einen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU diskutieren. Denn ich stelle mir schon manchmal die Frage, was denn mit diesen Landesbeamtinnen und Landesbeamten passieren würde,wenn sie der Meinung wären,dass der vorliegende Gesetzentwurf völlig falsch ist.Das wollte ich in diesem Zusammenhang noch einmal gesagt haben.
Ich komme zum zweiten Punkt. Ich glaube, dass das, was von Herrn Kollegen Hahn in der Sitzung des Innenausschusses dankenswerterweise angemahnt und jetzt verteilt wurde, uns noch einmal zeigt, dass das, was nun passieren soll, nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Es kann dann nämlich Kommunen geben, die keinen Präventionsrat haben, sich aber dafür bewerben, freiwillige Polizeihelfer einstellen zu dürfen. Das zeigt, irgendetwas kann mit dem Gesetzentwurf nicht stimmen.
Es wird dann Kommunen geben, die der Verhütung der Kriminalität weniger Wichtigkeit als der Möglichkeit bei
messen, Leute mit ihrem eigenen Geld in eine Uniform zu stecken und im Zweifelsfall im Park herumzuschicken. Ich sage Ihnen dazu: Das ist letzten Endes der endgültige Beweis, dass wir es hier mit einem echten Placebo zu tun haben,
das von dem ablenken soll, was in der hessischen Sicherheitspolitik passiert. In den letzten beiden Jahren ist die erfasste Kriminalität um über 10 % angestiegen. Zugleich hat die Mehrheit dieses Landtags beschlossen, dass bei der Polizei 968 Stellen von vollzeitbeschäftigten Angestellten und vollzeitbeschäftigten Vollzugsbeamtinnen und -beamten in den nächsten Jahren abgebaut werden sollen. Sie kommen dann damit, dass Sie Amateure in Uniformen stecken wollen.
Das Ganze nennen Sie freiwilligen Polizeidienst.Dann sagen Sie noch, das sei ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Meine Damen und Herren, absurder geht es wirklich nicht.
Natürlich besteht ein Problem auch darin, dass das faktisch die Rekommunalisierung der Polizei ist. Herr Kollege Hahn, der Systembruch ergibt sich aber nicht daraus, dass in den Gesetzentwurf noch hineingeschrieben werden soll, dass der Einsatz der freiwilligen Polizei im Benehmen mit den Kommunen zu erfolgen hat. Vielmehr besteht der Systembruch darin, dass die Kommunen auch schon vor der Einfügung der Worte „im Benehmen“ die Aufwandsentschädigung der freiwilligen Polizeihelfer bezahlen sollen. Natürlich stellen sich die Leute bei der freiwilligen Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk und bei sonstigen Rettungsdiensten die Frage, warum sie für ihre ehrenamtliche Tätigkeit nichts bekommen, während Leute im freiwilligen Polizeidienst 7 c pro Stunde erhalten. Sie stellen fest, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. So ist es.
In dem Moment, in dem die Kommunen die Aufwandsentschädigung bezahlen, ist es faktisch so, dass ein Teil der Polizeiarbeit rekommunalisiert wird.Auch das lehnen wir ab.
Herr Al-Wazir, Herr Haselbach hat sich zum Stellen einer Zwischenfrage zu Wort gemeldet. Wollen Sie das zulassen? – Ich sage dazu: Ihre Redezeit ist gleich zu Ende.
Wenn es so wäre, wie es im Bundestag ist – dort werden Zwischenfragen nicht auf die Redezeit angerechnet –, dann würde ich sie gern zulassen. Herr Haselbach, bei uns kann ich sie allerdings nicht zulassen.
Ich glaube, die Gewerkschaft der Polizei hat bereits alles gesagt. In der Stellungnahme kann man lesen:
Bemerkenswert ist die Feststellung in der Gesetzesbegründung, dass die Polizei „gewisse Bereiche nicht im gewünschten Ausmaß betreuen konnte“ und „der freiwillige Polizeidienst dies mit einer Präsenzerhöhung“ kompensiert habe. Der festgestellte Personalmangel im Polizeivollzug soll somit durch eine „Laienpolizei“ aufgefangen werden.
Meine Damen und Herren, während der dritten Lesung, die am Donnerstag stattfinden wird,werde ich Ihnen dann erklären, warum Sie eine Riesenschlamperei hinsichtlich der Gerichtsvollzieher und der Sonderzahlungen begangen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist Folgendes festzustellen: Der freiwillige Polizeidienst in Hessen, den wir 1999 gemeinsam mit den Freien Demokraten im Rahmen der Sicherheitsarchitektur eingeführt haben und den diese Landesregierung fortgeführt hat, ist ein Erfolg.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, das ist einer der einstürzenden Neubauten!)
Wir haben den freiwilligen Polizeidienst nicht erfunden. Ich darf darauf hinweisen: In Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg gibt es ähnliche, vergleichbare Einrichtungen schon seit vielen Jahren. Sie sind dort seit etlichen Jahren mit großem Erfolg eingerichtet. Dort käme niemand auf die Idee, das abschaffen zu wollen. Selbst bei Mitgliedern der SPD ist das nicht der Fall. Bei den GRÜNEN weiß ich es nicht.
Meine Damen und Herren, ich will hier in aller Form Folgendes sagen: Sie versuchen, etwas madig zu machen.