Wir Liberale schlagen vor – das hat eine große Chance, in der Kommission umgesetzt zu werden –, dass auf der einen Seite der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei den Statusfragen der Beamten hat, bei der
Begründung des Verhältnisses. Anfang und Ende sowie die Rechte und Pflichten werden also in ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz des Bundes festgeschrieben und gelten dann für alle Beamten, seien sie Bundesbeamte, Landesbeamte oder kommunale Beamte. Alles andere kommt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder,z.B.die Fragen der Besoldung,des Urlaubs und der Beihilfe. Ich könnte das in epischer Breite fortführen.
Wir alle wissen ein bisschen, wovon ich rede, gerade die Kolleginnen und Kollegen, die im Raum sind, weil viele von ihnen im Innenausschuss dieses Landtags sitzen oder gesessen haben. Es geht also.Auch ein kompliziertes System, das uns selber als Staat betrifft, kann so auseinander geschnitten werden – vielleicht ist das das richtige Wort, vielleicht das falsche Wort –, dass eine saubere Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen entsteht.
Fünfte Bemerkung: Verwaltungshoheit der Länder gemäß Art. 84 Grundgesetz. Alle Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben vollkommen Recht damit, dass das derzeit das zweite Einfallstor für die Zustimmungspflichtigkeit im Bundesrat ist. Das liegt ein bisschen daran, dass das Bundesverfassungsgericht im Zuge der Einheitlichkeitsthese, die es einmal aufgestellt hat, jedes Gesetz für zustimmungspflichtig erachtet, in dem auch nur im 53. Spiegelstrich auf der 87. Seite das Wort „Länderverwaltung“ geschrieben ist. Nach meiner bescheidenen juristischen Auffassung hätte man das auch anders lösen können, z. B. indem man gerade nur diesen Punkt der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterzogen hätte. Aber das Bundesverfassungsgericht – daran sind wir alle gehalten – hat es jedenfalls in den Entscheidungen der Siebziger- und Achtzigerjahre anders gesehen. Also kann man daraus schlussfolgern: Wir ändern das. Warum muss der Bund überhaupt Vorschriften machen, wie die Länder Gesetze hoheitlich abarbeiten? – Das könnte man vollkommen lassen. Man könnte sagen, dass der Bund bei der ausschließlichen Gesetzgebung, für die er zuständig ist, die Gesetze macht,
aber dann die Länder im Rahmen der Gesetze allein dafür verantwortlich sind, wie sie die Gesetze exekutieren. Warum eigentlich muss man so etwas erst in ein Bundesgesetz hineinschreiben?
Wir können viele praktische Beispiele diskutieren. Zur Freude oder nicht zur Freude einiger Anwesender nenne ich das Thema Atomrecht, wo es ganz bewusst gemacht worden ist, um entsprechende politische Folgerungen zu ziehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Trennung, auch hier, der Verantwortlichkeit – Verwaltung ist immer Ländersache – würde dazu führen, dass der Bundesrat wirklich nur noch mit 15 bis 25 %, so sagen uns die Sachverständigen im Ausschuss, der Gesetzgebungsverfahren des Bundestages beschäftigt wäre.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt zu der inhaltlichen Diskussion für die FDP vortragen, bevor ich auf das praktische Leben in Berlin komme. Wir sind der Auffassung – das ist in meiner Partei umstritten, aber von verschiedenen Gremien mehrheitlich so beschlossen worden –, dass wir aus dem Bundesrat einen Senat machen sollen, wie er z. B. in Österreich vorhanden ist. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Begründung dafür, warum der Bundesrat seit 1946, 1947, 1948 – wann auch immer er ge
nau gegründet worden ist – ein Organ der Landesregierungen ist, lautet, dass die Länder bei der Verwaltungstätigkeit mitreden können müssten und es deshalb die Exekutive sein müsse. Dagegen ist nicht viel zu sagen, weil sich der Bundesrat – wir hatten es vorhin alle vier schon diskutiert – sehr viel mit Verwaltungshandeln beschäftigt.
Wenn aber nun das Modell kommt, das wir alle wollen – Trennung der Aufgaben; viel weniger Zustimmungspflichtigkeit im Bundesrat, weil er die Verwaltung selber macht, wie es die Länder wollen –, dann macht es keinen Sinn mehr, dass auf der Verwaltungsebene weiterhin die Mitglieder des Bundesrates dabei sind,sondern dann wird es eine politische Diskussion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die politische Diskussion ist immer noch die erste Gewalt, nämlich wir, die Landtage, zuständig. Deshalb sind wir als Liberale der Auffassung, dass nicht mehr die Landesregierungen die Mitglieder in den Bundesrat entsenden sollten, sondern dass die Landtage zu ihrer politischen Stärkung die Arbeit übernehmen und die Bundesratsmitglieder selbst wählen sollten. Das ist eine Diskussion, die wir teilweise gemeinsam mit den grünen Kollegen in der Bundesratskommission führen. Die anderen Kollegen der SPD und der Union finden das alles noch nicht so besonders spannend. Aber was nicht ist, kann noch werden.
Meine sehr verehren Damen und Herren, Sie sehen, auch wir Liberale haben uns inhaltlich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.Wir, die hessische Fraktion, haben ein abgerundetes Konzept.
Ich möchte das zum Anlass nehmen, nun auf die praktischen Probleme in Berlin zurückzukommen. Ich bleibe bei meiner Partei. Ich glaube, es geht allen Kolleginnen und Kollegen,die in Berlin sind und von der Landesebene kommen, gleich. Der Streit mit den Bundestagsabgeordneten hat noch gar nicht richtig begonnen. Die Bundestagsabgeordneten merken zurzeit nur Folgendes: Auf der einen Seite wird uns von Europa, von Brüssel, etwas weggenommen, und auf der anderen Seite wollen uns jetzt auch noch die Länder etwas wegnehmen. Dann haben wir gar nichts mehr oder nur noch wenig zu tun; wir werden unwichtig. Zweiter Punkt. Es gibt schöne Themen, die wir im Bundestag auch bereden und entscheiden möchten, Bildung als klassisches Beispiel.
Dieses Dilemma, in dem sich ein Bundestagsabgeordneter fühlt – auf der einen Seite werden ihm Aufgaben weggenommen, auf der anderen Seite darf er sich mit schönen, wichtigen, besonderen Dingen nicht auseinander setzen – führte z. B. dazu, dass in der letzten Sitzung der Kommission vor vier Wochen die beiden SPD-Kollegen Kröning und Ortwin Runde ein Papier vorgelegt haben,in dem sie vorschlagen, dass die Länder ihre Kulturhoheit aufgeben.Nur damit Sie es wissen:Ortwin Runde war einmal Regierender Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, und Herr Kröning war lange Jahre Minister in Bremen.Sie haben also eine föderale Vorgeschichte. – In der öffentlichen Diskussion ist es in den letzten Wochen zwar etwas kaschiert worden, aber Ortwin Runde und Herr Kollege Kröning haben nichts anderes vorgeschlagen, als dass die gesamte Kulturpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsfinanzierung aufzugehen hat. Dahinter steht wieder die Idee – ich möchte aus der praktischen Politik in Berlin berichten, die ich dort alle drei, vier Wochen erkennen muss –, man sagt dort z. B.: Wir wollen uns als Bundestagsabgeordnete auch um das Thema Ganztagsbetreuung kümmern dürfen. Wir wollen uns um die Frage der Elite-Universitäten kümmern dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und von meiner Fraktion, das ist völlig losgelöst davon, ob es sich um Rot-Grüne oder Blau-Gelbe oder Schwarze in Berlin handelt. Das wollen die alle. Deshalb herrscht ein großer Streit – z. B. auch in meiner Partei – zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Länder und den Bildungspolitikern im Deutschen Bundestag. Das ist eine klassische Frontlinie, weil die Bildungspolitiker in Berlin natürlich merken: Wenn sich das alles bewahrheitet, was ich Ihnen eben vorgetragen habe, dann wird es für sie relativ schwierig, dieses Ressort im Deutschen Bundestag erfolgreich zu vertreten. Wir Liberale im Hessischen Landtag und die liberalen Landtagsfraktionen in den anderen deutschen Ländern meinen, dass die Kulturpolitik eine Angelegenheit der Länder ist und diese für die abschließende Behandlung dieser Fragen zuständig sind.
Das ist genau der entgegengesetzte Weg zu dem, den unsere Bildungspolitiker gehen wollen. Ich wollte an diesem Beispiel deutlich machen, wo eine der Frontlinien verläuft.
Die zweite Frontlinie verläuft zwischen den Parlamenten und den Regierungen. Der Ministerpräsident des Landes Hessen ist zurzeit nicht im Raum, aber er ist ein klassisches Beispiel für diese Art der Auseinandersetzung. Wenn das Modell, das ich Ihnen eben geschildert habe, funktioniert – Trennung der Aufgaben, weniger zustimmungsbedürftige Initiativen im Bundesrat –, wird natürlich auch die Auftrittshäufigkeit der Ministerpräsidenten in Berlin seltener. Mit der seltener werdenden Auftrittshäufigkeit in Berlin werden selbstverständlich auch die Auftrittsmöglichkeiten bei Sabine Christiansen und Maybrit Illner weniger. Ich kenne aus diesen Gesprächen fast alle Ministerpräsidenten relativ gut. Die neigen alle zu solchen Auftritten. Das hat vielleicht etwas mit dem Amt zu tun, aber eigentlich gehört das nicht zu dem Amt eines Ministerpräsidenten.
Zu dem Amt eines Ministerpräsidenten gehört, dass er Landespolitik betreibt. Zu dem Amt eines Ministerpräsidenten gehört, dass er sich darum kümmert, dass sein Land möglichst viele ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeiten bekommt. Dann ist ein Ministerpräsident, wie ich glaube, zwar immer noch Gewinner der Veranstaltung, aber er hat nicht mehr die Chance, jede Woche in einer der Sendungen der beiden Damen in ARD oder ZDF zu erscheinen.
Wir diskutieren hier über nichts weniger als über die Frage der Macht in unserer Republik.Wir diskutieren um nichts weniger als die Frage, wie Deutschland künftig regiert wird und wo die entsprechenden Machtzentralen sind. Sie merken, dass mich dieses Thema emotionalisiert. Das ist bei der Bevölkerung in einem geringeren Maße und bei den Journalisten leider in noch geringerem Maße der Fall. Wir müssen aber mit dem Thema Föderalismus weiterkommen, damit wir nicht in den Problemen stecken bleiben, die dieses Land zurzeit beherrschen.
Lassen Sie mich zum Abschluss für meine Fraktion sagen: Das Grundproblem dieser Kommission ist die Tatsache, dass zu Beginn die beiden wichtigsten Themenbereiche aus der Diskussion genommen worden sind und Denkverbote erteilt wurden. Die beiden wichtigsten Themen einer Föderalismusdiskussion sind die Finanzströme und die Neugliederung der deutschen Länder. Es ist falsch,
von Anbeginn an zu sagen, diese beiden Themen dürfen nicht diskutiert werden, weil es – hier hat Tarek Al-Wazir im Prinzip Recht – noch schwieriger wäre, zu einem Ergebnis zu kommen. An der Diskussion, die wir jetzt führen, sieht man, dass wir trotzdem nicht zu einem Ergebnis gelangen, weil wir zwar die Detailfragen diskutieren, weil wir zwar unglaublich viele Spiegelstriche setzen, aber den gesamten Rahmen nicht richtig organisieren können. Deshalb ist nach der Auffassung der Liberalen – das ist Konsens der FDP-Mitglieder auf der Bundes- und der Landesseite in der Kommission – noch einmal zu überlegen – –
Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe für Herrn Hahn. Ich bitte, die Gespräche im Plenarsaal aufzugeben.
Ich bedanke mich, Herr Präsident. Ich muss gestehen, der Lärmpegel stört mich schon seit fünf Minuten.Das Thema ist zwar sicherlich nicht für alle interessant, aber ich glaube, es ist für uns alle wichtig, dass wir uns mit diesem Thema auseinander setzen und in dem Zusammenhang auch demjenigen zuhören, der sich bemüht, die Position der Liberalen vorzutragen.
Ich glaube also, dass die beiden wichtigen Themen, die Finanzströme und die Neugliederung der deutschen Länder, auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen, ohne dass ich meine, dass wir schon jetzt erfolgreich eine Neukonstruktion der Bundesländer vornehmen können. Das kann aber doch das Ergebnis eines Prozesses im Rahmen eines Wettbewerbsföderalismus sein.Es kann im Ergebnis zu einer Umlenkung der Finanzströme kommen, sodass auch die Politik in den kleineren deutschen Ländern dazu übergeht, nicht immer nur an sich selbst zu denken, sondern an das System insgesamt.
Lassen Sie mich deshalb zum Abschluss sagen: Die Vertreter der Länder in der Föderalismuskommission – ich sitze in der Kommission mit insgesamt sechs Kollegen: zwei Landtagspräsidenten,einem von der CSU und einem von den Sozialdemokraten, und den drei Kollegen Rüttgers von der CDU, Drexler von der SPD und Kretschmann von der GRÜNEN – kämpfen dafür, dass die Länder wieder mehr Rechte bekommen. Wir kämpfen dafür, dass viele Aufgaben von den Landesparlamenten, also z. B. von Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, abschließend beraten werden können.Wir kämpfen dafür in der Überzeugung, dass dies den Stillstand in unserem Lande aufbrechen könnte. Bitte kämpfen Sie mit uns.
Vielen Dank, Herr Hahn. – Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit ist die Regierungserklärung betreffend „Föderalismus stärken – mehr Rechte für die Länder“ gegeben, und die Aussprache ist beendet.
Wir haben eine verbundene Debatte zu den Tagesordnungspunkten 2, 48 und 92 geführt. Zu Tagesordnungspunkt 48, dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/2517, vor. – Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Kahl.
Herr Präsident, die Initiative der CDU-Fraktion ist von der Sache her kein Entschließungsantrag,sondern ein Antrag, da im letzten Absatz die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln aufgefordert wird. Das Gleiche gilt für den Änderungsantrag.Auch aufgrund dieser Tatsache würden wir vorschlagen, den Antrag und den dazugehörigen Änderungsantrag zur weiteren Behandlung dem Hauptausschuss zu überweisen.
Über den gemeinsamen Antrag unter Tagesordnungspunkt 92 soll abgestimmt werden. Wer für den gemeinsamen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.Vielen Dank.
Ich darf mitteilen, dass auf Ihre Plätze weitere Anträge verteilt worden sind. Es handelt sich um einen Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend trotz Vollbremsung von Rot-Grün bleibt der ÖPNV in Hessen auf Kurs, Drucks. 16/2518. Außerdem liegt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Sieg für den Stabilitätspakt – Niederlage für Bundesfinanzminister Eichel vor.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann werden diese Dringlichen Entschließungsanträge zu den Tagesordnungspunkten 93 und 94. Punkt 93 könnte zusammen mit Tagesordnungspunkt 33 und Punkt 94 zusammen mit den Tagesordnungspunkten 28 und 53 behandelt werden.Wird diesem Vorschlag gefolgt? – Es wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen FreiwilligenPolizeidienst-Gesetzes – Drucks. 16/2489 zu Drucks. 16/1857 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Beuth. Ich erteile ihm das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Innenausschuss Bericht erstatten, und zwar zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, Drucks. 16/1857, hierzu die beiden Änderungsanträge.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge Drucks. 16/2077 und Drucks. 16/2485 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 29. Plenarsitzung am 17.Februar 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2077 wurde dem Innenausschuss am 16. März 2004 und der Änderungsantrag Drucks. 16/2485 am 6. Juli 2004 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat am 9. Juni 2004 eine mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Juli 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/2077 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2485 wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Herr Beuth möchte als Abgeordneter der CDU weiter Stellung nehmen. Bitte sehr, Sie haben fünf Minuten Redezeit.
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der kurzen Geschäftsordnungsdebatte vorhin haben wir uns bereits mit diesem Gesetzentwurf befasst. Ich freue mich, dass es gelungen ist, mehrheitlich dazu zu kommen,dass wir uns noch am heutigen Tag über die Substanz dieses Gesetzentwurfs unterhalten. Ich denke, das ist außerordentlich wichtig.
Lassen Sie mich in Replik auf das, was vorhin in der Geschäftsordnungsdebatte gesagt wurde, noch einen Satz zum Kollegen Kaufmann sagen. Kollege Kaufmann hat von „Schlamperei“ gesprochen.