Peter Beuth

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 16/6942, vortragen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 126. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Vielen Dank,Frau Präsidentin.– Der Rechtsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 einvernehmlich eine schriftliche Anhörung zu Art. 1, 2 und 4 beschlossen und durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat ferner in seiner Sitzung am 22. August 2007 beschlossen, den Ältestenrat als mitberatenden Ausschuss zu beteiligen.
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 28. August 2007 mit der Verlängerung bzw. Nichtverlängerung der Geltungsdauer des Bannmeilengesetzes beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dem Rechtsausschuss zu empfehlen, keine Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetztenwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 beraten und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung
der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu der oben genannten Beschlussempfehlung gekommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion
der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008, Drucks. 16/7477, sowie zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7611, vortragen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7611, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/7827 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU am 24. Juli 2007 direkt vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss am 29. August 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Untersuchungsausschuss 16/1 Bericht erstatten und Sie ganz kurz mit der Vorlage vertraut machen. Die inhaltlichen Debatten werden hinterher sicherlich die Obleute miteinander führen.
Der Untersuchungsausschuss 16/1 hat sich in 17 Sitzungen mit dem Untersuchungsgegenstand beschäftigt, dabei 42 Stunden getagt. Es wurden 1.000 Seiten Vernehmungsprotokolle und Kurzberichte erstellt. Es sind 17 Beweisanträge beschlossen worden, 18 Zeugen und 2 sachverständige Zeugen wurden befragt. Insgesamt standen 60.000 Blatt Akten – das macht ungefähr 250.000 Seiten Papier – zur Debatte.
Meine Damen und Herren, als Berichterstatter möchte ich mich zunächst bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Ministerien, insbesondere auch der Landtagsverwaltung, der Fraktionen und nicht zuletzt bei den dem Untersuchungsausschuss angehörenden Abgeordneten sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken.
Insbesondere darf ich hier hervorheben, dass unter der weisen Führung des Vorsitzenden Axel Wintermeyer und seines Stellvertreters Frank-Peter Kaufmann sowie der Obleute der CDU, Gottfried Milde, der SPD, Norbert Schmitt, der GRÜNEN, Mathias Wagner (Taunus), und der FDP, Roland von Hunnius, die entsprechenden Verhandlungen geführt worden sind. Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Landtagsverwaltung, insbesondere bei Frau Schnier und ihren Kolleginnen und Kollegen, dafür, dass sie den Ausschuss begleitet haben.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein 81 Seiten langer Abschlussbericht vor, der in der zusammenfassenden Bewertung auf Seite 73, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit kurz darauf lenken darf, mehrheitlich ein Ergebnis festgestellt hat. Es gibt, wie die Frau Präsidentin bereits dargestellt hat, hierzu abweichende Voten, die Sie auf den Folgeseiten des Abschlussberichtes finden. Meine Aufgabe ist es, so denke ich, zumindest die abschließende Bewertung im letzten Absatz des Abschlussberichtes zur Kenntnis zu geben, damit die Obleute dann noch über einzelne
Fragen trefflich streiten können. Auf Seite 73 im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses steht:
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Untersuchungsausschuss 16/1 des Hessischen Landtags die gegen die Finanzverwaltung und die Landesregierung erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen konnte. Die für dieses Ergebnis erforderlichen Auskünfte seitens der Verwaltung und des Hessischen Ministeriums der Finanzen waren in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Landtags am 20. August 2003 erteilt worden. Bereits in einer frühen Phase der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses 16/1 waren diese Auskünfte bestätigt.
Das ist die abschließende Bemerkung bei der zusammenfassenden Bewertung des mehrheitlichen Votums. Ich habe mich bei allen sehr herzlich bedankt und dem Plenum hiermit Bericht erstattet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, Drucks. 16/2489 zu Drucks. 16/1857:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 41. Plenarsitzung am 13. Juli 2004 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Juli 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf aus dem Innenausschuss Bericht erstatten, und zwar zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes, Drucks. 16/1857, hierzu die beiden Änderungsanträge.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge Drucks. 16/2077 und Drucks. 16/2485 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 29. Plenarsitzung am 17.Februar 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2077 wurde dem Innenausschuss am 16. März 2004 und der Änderungsantrag Drucks. 16/2485 am 6. Juli 2004 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat am 9. Juni 2004 eine mündliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. Juli 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/2077 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2485 wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
So weit die Berichterstattung.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/496 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 3. Juni 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/496 wurde dem Innen
ausschuss am 10. September 2003 vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 2.Juni und am 10.September 2003 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.