Wir haben die Gelder, die wir dadurch eingespart haben, für neue Projekte eingesetzt, von denen ich Ihnen eben gerade ein paar Beispiele genannt habe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben von Ihnen da also keine Belehrung verdient.
die erfolgreichen Ansätze der Bundesregierung für eine umwelt- und ressourcenschonende Energiepolitik... zu unterstützen.
Ich muss Ihnen leider sagen, dass ich keine energiepolitischen Erfolge der Bundesregierung erkennen kann.
Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. In der verfehlten Energiepolitik der Bundesregierung ist eine weitere Ursache der außerordentlich unerfreulichen Wirtschaftslage Deutschlands begründet. Das falsche Handeln der Bundesregierung lässt sich an Folgendem festmachen.
Erstens ist dies der erzwungene, kostspielige und sehr klimaschädliche Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie.
Drittens kann man feststellen, dass es inzwischen eine sehr teure und suboptimale Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien gibt.
Schließlich ist es noch zu Nachlässigkeiten im wettbewerblichen Ordnungsrahmen für die leitungsgebundene Versorgung gekommen. Wir legen Wert darauf, das festzustellen.
Sie haben es hinsichtlich der Sachen, die ich eben genannt habe, unterlassen, das Notwendige zu tun. Ihre Politik hat für die Unternehmen und die Haushalte eine Preisentwicklung bei den Energien mit sich gebracht, die den Standort Deutschland spürbar belastet.
In Berlin hat man sehenden Auges hingenommen, dass der 1998 durchaus erfreulich gestaltete Wettbewerb im Strommarkt Schaden genommen hat.Bei Sondervertrags
kunden kam es zu Preissenkungen von bis zu 40 %. Es wurde eben bereits angesprochen: Durch Verzögerungen, die es bei der Energierechtsnovelle gibt, wird die zuvor positive Bilanz weiter beschädigt. Gerade die wichtige ordnungspolitische Weichenstellung für die Verfassung des Marktes der leitungsgebundenen Versorgung,also des so genannten natürlichen Monopols, wäre wichtig. Diese Thematik leidet aber erkennbar unter den Meinungsverschiedenheiten, die es in der Bundesregierung gibt. Es ist offenkundig, dass der Streit, den es zwischen Herrn Clement und Herrn Trittin gibt, nicht beendet ist. Er schwelt immer weiter. Herr Grumbach, Sie sollten die Worte, die Sie so leidenschaftlich an dieses Haus gerichtet haben, zunächst einmal Herrn Clement, Ihrem Wirtschaftsminister, sagen.Wenn Sie da zu einem Konsens kämen,wäre das ein großer Fortschritt.
Bis heute liegt kein glaubhaftes und schlüssiges Konzept vor, wie der Ausfall eines Drittels der Stromerzeugung – das betrifft die Stromerzeugung aus Kernenergie; wir wissen, in Hessen beträgt deren Anteil sogar 60 % – kostengünstig, klimaschonend und sicher ersetzt werden soll.
Erneuerbare Energien werden dies jedenfalls kurz- bis mittelfristig nicht leisten können.Denn sie werden auf absehbare Zeit immer noch vergleichsweise teuer sein, und, zumindest überwiegend, steht die durch sie gewonnene Leistung nicht kontinuierlich zur Verfügung. Wir werden diese Lücke auch nicht durch Stromerzeugung aus Erdgas decken können – diese Alternative ist jetzt ja wieder in aller Munde –, ohne uns in erhebliche Abhängigkeit von den Lieferländern zu bringen, die sich diese am Ende teuer bezahlen lassen werden. Auch dieses Thema sollte zu tieferem Nachdenken Anlass geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Lücke ist vor allem deshalb nicht zu decken, weil wir uns bei allem Einsatz für die erneuerbaren Energien unter bestimmten Bedingungen – da sind wir uns einig; der Konsens ist hier breit vorhanden – nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an dem gesamten Energieerzeugungspotenzial 6 bis maximal 8 % beträgt. Das Ziel des Kyoto-Abkommens, das ich unterstreiche, ist, bis zu 12 % Anteil zu erreichen.
Die Hessische Landesregierung schreibt in ihrer Projektion bis 2015 einen Anteil von 15 % im Regierungsprogramm fest. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst wenn wir das, woran wir arbeiten, erreichen – darauf könnten wir stolz sein –, ist die Lücke, die bei einem Abschalten der Kernenergie entstünde, nicht auszugleichen.
(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht wahr!)
Sie haben hier den Konflikt selbst deutlich gemacht. Sie weichen aber dem Konflikt aus, dem Konflikt zwischen der Zielsetzung, einerseits die Kernenergie abzuschalten und andererseits die CO2-Richtlinien aus dem Kyoto-Protokoll, Stichwort: Klimaschutz, einzuhalten. Sie sind heute
einen Weg gegangen, der letztlich vor diesem Konflikt resigniert. Sie haben deutlich gesagt, dass Sie im Zweifel auf die CO2-Minderung verzichten wollen. Das halte ich für höchst gefährlich. Den Weg gehen wir nicht mit.
(Beifall bei der CDU – Ursula Hammann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist Unsinn! Ein Minister sollte die Wahrheit sagen!)
Meine Damen und Herren, den energiepolitischen Rahmen, den Berlin uns beschert, können wir nicht unterstützen. Wir lehnen ihn ab. Wir versuchen unsererseits, auch über den Bundesrat Einfluss geltend zu machen und diesen Einfluss zumindest zum Verhindern eines Schlimmeren zu nutzen.
Denn es geht in der Energiepolitik z. B. nicht nur um die Frage,ob Kernenergie o d e r erneuerbare Energien unseren Energiebedarf decken können. Die Nutzung der Kernenergie schließt unser Engagement – und das ist belegt – für erneuerbare Energien nicht aus. Häufig wird in diesem Zusammenhang ein Konflikt suggeriert, der so nicht besteht.
Diese Landesregierung bekennt sich eindeutig zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und damit auch zu den Zielen, die mit dem EEG verfolgt werden. Die von der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag gewählten Instrumente sehen wir dagegen sehr kritisch.Insbesondere ist das Instrument der EEG-Förderung nicht abgestimmt mit den Instrumenten des Klimaschutzes, allen voran dem CO2-Emissionshandel. Das hat die Fachpresse nachhaltig immer wieder hervorgehoben. Das EEG ist ferner zu stark auf die Kostendeckung für die einzelnen geförderten Technologien und Anlagen ausgerichtet. Es erscheint mir sehr wesentlich: Es fehlen ausreichende Anreize zur Erlangung der uneingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diesen Anreiz nicht schaffen, dann ist all das, was Sie hier erzählen bezüglich Markterfolgen mit dieser Technologie im Ausland und im Hinblick auf Exportmärkte für diese Anlagen, bloßes Gerede.
Die deutschen Unternehmen, die diese Anlagen kreiert und in den Markt durchaus erfolgreich umgesetzt haben, brauchen den Wettbewerb, um gerade mit diesen Anlagen im internationalen Kosten- und Preiswettbewerb bestehen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sehen wir mit Sorge, dass das Gesetz zu extrem hohen Belastungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland führt. Durch eine intelligente Ausgestaltung und Verknüpfung der Instrumente des Klimaschutzes und
der Förderung erneuerbarer Energien wären die Ziele zu deutlich niedrigeren Kosten erreichbar. Aber diese Anreize fehlen. Die Belastung der Industrie und der Konsumenten durch dieses Gesetz erreicht inzwischen mehrere Milliarden Euro Aufwand. Die vom Bundesumweltminister gelegentlich genannten Kosten von 1 c pro Haushalt und Monat treffen eindeutig nicht zu. Die Verbraucher und die Unternehmer müssen die Kosten zahlen. Die Berechnung für einen durchschnittlichen Haushalt liegt bei sage und schreibe 50 c pro Jahr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen in diesem Bereich also eine ehrliche Bilanz ziehen, um die gemeinsamen Ziele auch ökonomisch sauber umsetzen zu können.
Ähnliches gilt für die von Ihnen immer wieder angesprochenen Beschäftigungseffekte. Natürlich gibt es hier einen Zuwachs an Arbeitsplätzen. Darüber freuen wir uns. Aber er ist zum Teil teuer erkauft,
weil durch die Mehrkosten im Energiebezug – das zeigen seriöse Berechnungen – in anderen Wirtschaftsbereichen durch die damit geschmälerte Wettbewerbsfähigkeit allein 130.000 Arbeitsplätze umgekehrt wieder vernichtet worden sind.
Es ist bereits deutlich geworden, dass wir in Hessen dem EEG-Novellierungsgesetz als einem Kompromiss zugestimmt haben, weil wir wollten, dass Klarheit besteht, auch für die Hersteller und Betreiber von Biomasse-, Windkraft- und Solaranlagen, damit sie einen verlässlichen Rechtsrahmen haben. Ich denke aber, dass das EEG dennoch auf der Tagesordnung bleibt, um es insbesondere auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele zu erneuern, zu verbessern und verträglich zu machen.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass Energierecht – das zeigt auch die Diskussion – weitestgehend Bundesrecht ist. Dennoch haben wir als Land wichtige energiepolitische Weichenstellungen erneut vorgenommen und Bewährtes und Erfolgreiches fortgesetzt. Das geben wir gerne zu.