Protokoll der Sitzung vom 14.07.2004

(Ursula Hammann und Frank Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Weichenstellungen?)

Wieso sollten wir dies leugnen? Die Mikrogasturbine als Neuheit habe ich schon angesprochen,

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele gibt es denn in Hessen?)

ebenso die Geothermik und den energetischen Einsatz von Biomasse. Hinzufügen darf ich, dass der finanzielle

Einsatz, den wir aufbringen, nicht geringer ist als in den vergangenen Jahren. Ganz im Gegenteil, wir nehmen die Zielsetzung im Regierungsprogramm ernst, gerade die Zielsetzung im Hinblick auf den Erreichungsgrad für die erneuerbaren Energien. Deshalb tun wir jetzt alles, um diese Quote zu erreichen – im Interesse der Menschen unseres Landes,der künftigen Generationen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Klimaschutzes und auch für die heutige Generation, damit sie, gestützt auf eine sichere, ökologisch verantwortliche und preiswerte Energieversorgung, auch die Wirtschaftsleistung erbringen kann, die sie im internationalen Wettbewerb benötigt. Denn Energie und Energieversorgung sind wie vieles im ökonomischen Bereich nicht Selbstzweck, sondern haben eine dienende Funktion. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Danke, Herr Dr. Rhiel. – Herr Schmitt, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion. Fünf Minuten und 30 Sekunden stehen Ihnen zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Redner der CDU und der Minister haben deutlich gemacht, mit wie wenig Leidenschaft, aber auch Sachverstand die energiepolitische Debatte von Ihrer Seite geführt wird.

(Peter Beuth (CDU): Das sagen ausgerechnet Sie! – Weitere Zurufe von der CDU)

Der Kollege Möller hat Spiegelstriche und Schlagworte vorgetragen. Mehr war seine Rede nicht. Der Kollege Lenhart war Bauchredner der Argumente, die wir in der vergangenen Woche von RWE in Biblis gehört haben, Bauchredner der Atomenergie. Die Überschrift über seine Rede kann nur heißen: Atom, Atom, Atom. Die Rede des Ministers war wie immer sehr buchhalterisch und leidenschaftslos.

(Minister Dr.Alois Rhiel: Gut, wie immer! – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Energielos!)

Schwach wie immer, energielos wie immer, genau. – Meine Damen und Herren, Energiepolitik und Klimawandel gehören weltweit zu den zentralen Fragen,die sich nicht nur für unsere Generation stellen, sondern die auch für künftige Generationen entscheidend sind.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD) – Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Lieber Herr Kollege Klee, deswegen muss man an die Landesregierung Anforderungen stellen, dass sie nicht nur die Bundesregierung auffordert,etwas zu tun,wenn es Ernst wird, sondern sich selbst auch der zentralen Aufgabe stellt, für künftige Generationen im Rahmen der Landespolitik darüber nachzudenken, wie wir zu weniger Abhängigkeit von endlichen Rohstoffen und zu erneuerbaren Energien kommen können. Herr Dr. Rhiel, in dieser Hinsicht hat die Landesregierung keine Impulse gesetzt. Mein Vorredner hat doch Recht, indem er gesagt hat, was Sie betreiben, ist eine Märklin-Politik.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Sie haben sich hier auch als ein Testfahrer einer MärklinBahn präsentiert.

(Horst Klee (CDU): Ei, ei, ei!)

Die Energiepolitik der Landesregierung ist ohne Impulse. Im Umweltausschuss wurde von Vertretern des Kompetenzzentrums für Biorohstoffe gesagt, das ErneuerbareEnergien-Gesetz ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass sie das, was sie dort eingeleitet haben, tun können – ein Gesetz, das Sie bis in die letzten Tage hinein bekämpft haben. Die Bundesregierung hat mit dem ErneuerbareEnergien-Gesetz einen ganz zentralen politischen Durchbruch erzielt: weg von der Atomkraft, hin zu erneuerbaren Energien. Gerade das Kompetenzzentrum für Biorohstoffe ist ein gutes Beispiel.

Herr Kollege Heidel hat die unterschiedlichen Preise angesprochen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz angeblich willkürlich festgelegt worden seien. Herr Kollege Heidel, wissen Sie eigentlich, wie da herangegangen worden ist? – Man hat die Entstehungskosten von Windund Solarenergie und von Energie aus Biorohstoffen betrachtet und sich dafür entschieden, diese in einer Art und Weise zu bezuschussen, die gerade noch verantwortbar ist, aber so, dass Marktanreize entstehen. Das ist Marktwirtschaft. Man will damit erreichen, dass in erneuerbare Energien investiert wird, aber andererseits keine Überförderung – das war einmal ein Vorwurf von Ihnen – entsteht.Aus diesem Grund ist es keine Willkür.

Herr Minister Dr. Rhiel, Sie sagten vorhin, dass damit keine Marktwirtschaft hergestellt werde und die deutschen Firmen sich am Weltmarkt orientieren müssten, um erfolgreich zu sein. Wer sich in diesem Bereich auskennt, weiß, dass gerade die Windkraft ein ganz hervorragendes Beispiel dafür ist, dass die Exportchancen der Windenergie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erst hergestellt worden sind.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sehr richtig!)

Erst dadurch wurden in Deutschland so viele Anlagen gebaut, und erst dadurch konnten so viele Erfahrungen mit den Anlagen gewonnen werden. Das war die Grundlage dafür, dass Deutschland keinen anderen Bereich hat, der so gut im Export liegt wie die Windenergie.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal auf die Landespolitik zurückkommen, die in dieser Hinsicht so schwach ist, dass es kaum zu glauben ist. Unter Rot-Grün wurde einmal ein Programm aufgelegt unter dem Stichwort „Förderung des Brundtland-Kreises Bergstraße“. Das, was Sie so hervorragend dargestellt haben, dass man nämlich im Gebäudebestand Energiesparmaßnahmen fördern müsste, halten Sie nicht ein. Der erste Schritt der Regierung Koch war – die FDP hat mitgemacht –, dieses Programm zu halbieren und dann auf null zu fahren. Bundespolitisch ist das das Programm,das Herr MdB Lippold durch die Welt trägt als ein richtiges umweltpolitisches Programm der CDU. Landespolitisch halten Sie sich nicht einmal an die Vorstellungen, die Ihre eigene Partei bundespolitisch hat.

Ihre umweltpolitische Bilanz ist ganz mies, auch wenn man sich den Rechnungshofbericht dieses Jahres ansieht. Dort steht der Vorwurf, dass in öffentlichen Gebäuden, die das Land Hessen unterhält, Millionen Euro verschwendet werden, weil nicht einmal ein ordentlicher Energiestandard eingehalten wird. Dann redet dieser

Mann über Energiepolitik und darüber, dass Atomkraft so gut ist. Aber er hält nicht einmal die Grundvoraussetzungen für Energiepolitik dort ein, wo fast mühelos Kosten und Energie eingespart werden können. Kehren Sie doch einmal vor Ihrer eigenen Haustür.

(Minister Dr.Alois Rhiel: Diese maroden Gebäude haben Sie uns doch überlassen!)

Herr Schmitt, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte kommen Sie zum Schluss.

Meine Damen und Herren, die Alternative liegt sicherlich nicht in dem Ausbau der Atomenergie. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist richtig, das haben wir mehrmals diskutiert. Der Einstieg in regenerative Energien ist ebenfalls richtig. Da muss das Land endlich aus seiner Bremserrolle herauskommen, weil es eine Zukunftsfrage für diese Gesellschaft, für die nächsten Generationen und eine Zukunftsfrage der Welt ist. Da fordere ich mehr Engagement und mehr Unterstützung vonseiten der Landesregierung. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke,Herr Schmitt.– Wir sind am Ende der Rednerliste.

Meine Damen und Herren, wir hatten eine verbundene Debatte der Tagesordnungspunkte 10,13 und 29,alles Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energiepolitik. Es ist verabredet, dass alle drei Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend,und den Ausschuss für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz, beteiligt, überwiesen werden sollen. – Dem wird nicht widersprochen, dann können wir so verfahren.

Dann treten wir wieder in Gesetzeslesungen ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) – Drucks. 16/2458 –

Die Regierung bringt den Entwurf ein. Frau Ministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor,der die einjährige staatliche Ausbildung in der Krankenpflegehilfe vorsieht, da die bisherige bundesgesetzliche Regelung mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Berufe der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.Juli 2003 am 1. Januar 2004 entfallen ist. Wir haben uns dazu entschlossen, eine landesgesetzliche Regelung einzuführen, die wir schon in der Altenpflegehilfeausbildung haben. Damit bietet sich die Möglichkeit einer einjährigen Ausbildung für diejenigen, die z. B. nur einen Hauptschulabschluss haben.Wir sind der Auffassung,dass dieser Ausbildungsgang offen gehalten werden muss.

Auf der Grundlage des eingebrachten Gesetzentwurfs für ein Hessisches Krankenpflegehilfegesetz besteht genau für diese Gruppe der Hauptschülerinnen und Hauptschüler die besondere Möglichkeit, nach wie vor in die Krankenpflege über die Krankenpflegehilfeausbildung zu gehen und dadurch einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Dies ist im Übrigen auch ein Feld,das bei uns in Hessen in der Ausbildung von Migrantinnen und Migranten eine ganz wichtige Rolle spielt. Dabei bietet sich die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte mit einer einfachen einjährigen Ausbildung hervorzubringen, denen wiederum sowohl relativ sichere Arbeitsplätze als auch die Möglichkeit der dauerhaften Weiterqualifizierung eröffnet werden.

Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzung, dass staatlich anerkannte Krankenpflegehelferinnen oder Krankenpflegehelfer in den Teilarbeitsmarkt der Pflege einsteigen können.Aufgrund der jetzigen Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass die Krankenpflegehilfe hierbei eine Rolle spielt. Mit diesem Ausbildungsgang haben wir auch in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht.

Es hat einige Änderungen gegeben, um nun in die Ausbildung des Krankenpflegehilfesystems einsteigen zu können. Grundlage bleibt die Krankenpflegehilfeschule, die auch die Helferinnen und Helfer ausbildet, wie sie bisher im Krankenhaus eingebunden war. So kann auch die Finanzierung über das Krankenhaussystem weiter sichergestellt werden.

Allerdings haben wir die Struktur mit diesem Gesetzentwurf insoweit verändert, als auch mehr theoretische Ausbildung in der Helferausbildung vorgesehen ist. Dahinter steht der einfache Grund, dass später aus dieser Ausbildung heraus die Krankenpflegeausbildung direkt angeschlossen werden kann. Somit kann auch eine Hauptschülerin, die sich dazu entschließt, eine Krankenpflegehelferausbildung zu machen, zum Schluss mit guten Ergebnissen in die Krankenpflegeausbildung gehen.

Im Rahmen unserer internen Anhörung haben wir bereits die Berufsverbände eingebunden und nochmals Änderungen vorgenommen, sodass das Berufsfeld so weit gefasst sein wird, dass nicht unterschiedliche Namen einer Ausbildung zum Schluss eine Rolle spielen. Wir haben auch die Möglichkeit eingeräumt, übergreifend zwischen den Bundesländern die Krankenpflegehelferausbildung zu machen und Absolventen einer solchen Ausbildung aus anderen Bundesländern in Hessen einzubinden.

Das sind die beiden aus meiner Sicht wichtigen Punkte. Der dazugehörige Rahmenlehrplan befindet sich momentan noch in der Erarbeitung durch die Facharbeitsgruppe, die wir dafür eingesetzt haben.

Wenn das Krankenpflegehilfegesetz im Landtag verabschiedet wird, haben wir vor, einen Rahmenlehrplan, der an dieser Stelle, im Gegensatz zur Altenpflegeausbildung, nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, einzuführen. Die Einführung dieses Rahmenlehrplans wird mit einer Erprobungsphase einhergehen, sodass die Praxistauglichkeit getestet werden kann.

Der erfolgreiche Abschluss einer solchen Krankenpflegehilfeausbildung ermöglicht aus unserer Sicht vor allem strukturelle und ökonomische Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Er eröffnet sehr viele unter

schiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten und ermöglicht es jungen Menschen, die am Anfang ihrer Berufslaufbahn vielleicht noch nicht über hochwertige Abschlüsse verfügen, sich trotzdem weiterzuentwickeln und in ein umfassendes System der Berufsqualifikation einzusteigen.

Ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen; denn er schafft die Möglichkeit, auch kurze, einfache Ausbildungsgänge auf Dauer handhabbar zu machen, und bietet jungen Menschen die Chance, nach Abschluss eines einfachen Lehrgangs in den qualifizierten, dreijährigen Lehrgang einzusteigen. Dieser Lehrgang gehört zu den Bausteinen in der Alten- und Krankenpflegeausbildung, auf die wir setzen, da die Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Altenpflegeheimen, für die das Gesetz schon gilt, sehr gut sind. Den jungen Menschen werden dort Berufsaussichten und vor allen Dingen Ausbildungsplätze geboten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir eröffnen die Aussprache. Als Erste hat sich Frau Schulz-Asche zu Wort gemeldet. Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ministerin hat gerade, analog zu der Altenpflegehilfeausbildung, einen Gesetzentwurf für ein Krankenpflegehilfegesetz in Hessen vorgelegt.Wir begrüßen das ausdrücklich,weil dadurch noch kurz vor der Sommerpause und kurz vor Beginn des nächsten Ausbildungsjahres die Unsicherheit beseitigt wird, vor der man sich seit dem letzten Jahr mit Erlassen und Empfehlungen gerettet hat. Daher sind wir dankbar, dass dieser Gesetzentwurf, der so lange angekündigt worden ist, nun endlich vorliegt.

Wenn man sich den Gesetzentwurf genauer ansieht, muss man aber feststellen, dass er in einigen Punkten ziemlich unkonkret und recht lieblos zusammengestellt ist.