Ich darf daran erinnern, dass es die Regierung von SPD und GRÜNEN war, die z. B. HEPOLAS an die Wand gefahren hat,
die noch Triumph-Adler-Schreibmaschinen mit sieben Durchschlägen Kohlepapier in den Amtsstuben hatte,
bei der Fahrzeuge verrottet sind. Ich erinnere auch an die unzureichende Ausrüstung für die Beamtinnen und Beamten – wenn ich nur an Sicherheitswesten und Ähnliches denke. Das war hier im Lande gang und gäbe. Das ist Ihr sicherheitspolitisches Vermächtnis, und ich glaube, da haben Sie das Recht verloren, „ordentliches Handwerk“ anzumahnen.
CDU und FDP haben wir die rechtlichen Instrumentarien erweitert,die Organisation verändert,verbessert,effizienter gestaltet, und wir haben für eine zeitgemäße Ausstattung gesorgt.
Jetzt kommt der Punkt – nachdem wir es erprobt haben, nachdem wir einen Modellversuch zum freiwilligen Polizeidienst durchgeführt haben –, dass wir ein zusätzliches Element in die Sicherheitsarchitektur Hessens einbauen, nämlich den freiwilligen Polizeidienst, unter dem Motto: Präsenz zeigen, beobachten und melden.
Das ändert etwas an der Sicherheitslage. Das wurde hier bestritten. Natürlich ändert es etwas. Mehr Präsenz auf der Straße durch – auch – freiwillige Polizeihelfer bedeutet eben mehr Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, etwas, was in der Evaluation der Professoren Kreuzer und Schneider ein wichtiger Punkt war. Die Evaluation hat die kommunikative Aufgabe der freiwilligen Polizeihelfer besonders herausgehoben. Mehr Augen, die Vergehen und Verbrechen sehen und sie dem Vollzugspolizisten tatsächlich melden, bedeuten mehr Sicherheit. Mehr Präsenz bedeutet natürlich auch mehr Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere wenn freiwillige Polizeihelfer unterwegs sind, dann bedeutet das dort, wo sie eingesetzt sind, weniger Tatgelegenheiten für diejenigen, die etwas vorhaben. Das führt insgesamt zu mehr Sicherheit, und es führt – auch das ist in der Evaluation deutlich geworden – zur Entlastung des Polizeivollzugsdienstes.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, wir brauchen Profis. Die mussten wir allerdings erst einmal professionell ausstatten – daran habe ich erinnert.Tatsächlich werden auch weniger Polizeibeamte auf den Dienststellen sein. Das ist richtig. Allerdings vergessen Sie an diesem Rednerpult hier immer, dazu zu sagen, dass diese Polizisten am Ende mehr Sicherheit, mehr Stunden bringen werden, obwohl es zahlenmäßig weniger sind.
Insofern ist das eine sehr verkürzte Diskussion, ein sehr verkürztes Argument, das Sie hier immer wieder anbringen.
Neben den Profis brauchen wir eben auch die ehrenamtlichen Polizeihelfer für zusätzliche Sicherheit, aber auch zur Dokumentation, dass Sicherheit nicht nur eine Aufgabe des Vollzugsdienstes, sondern insgesamt aller Bürgerinnen und Bürger und auch der Kommunen ist,bei denen wir das über die Präventionsräte in der Hessischen Gemeindeordnung festgeschrieben haben. Es ist eine Aufgabe aller, für die Sicherheit in unserem Land zu sorgen.
Dabei wird das Ehrenamt der freiwilligen Polizeihelfer nicht bezahlt – wie Sie das immer wieder behaupten –, sondern es wird entschädigt. Es wird genauso entschädigt, wie ein Feuerwehrmann dafür entschädigt wird, dass er Brandschutzsicherheitsdienst macht, wie ein Rettungssanitäter bei einer Großveranstaltung, wie ein Schöffe bei Gericht, wie beim Sport, bei der Kultur und bei Sozialem. Meine Damen und Herren, das, was Sie hier versucht haben, war eine Kampagne – ich wiederhole das vom Dienstag –, die schlicht und ergreifend nicht gezündet hat, und zwar zu Recht. Denn es geht hier nicht um die Bezahlung eines Ehrenamtes, sondern um Entschädigungen für ehrenamtliche Helfer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem freiwilligen Polizeidienst haben wir ein Modell, das erfolg
reich erprobt und evaluiert worden ist. Deswegen liegt dieser Gesetzentwurf jetzt in dritter Lesung dem Hessischen Landtag vor. Nach der Anhörung hat sich ergeben, dass insbesondere die Polizeipraktiker diejenigen waren, die gesagt haben, das ist ein gutes zusätzliches Mittel für mehr Sicherheit. Deswegen bitte ich Sie herzlich, diesem Gesetzentwurf heute in der dritten Lesung zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP in diesem Hause war mit dafür verantwortlich, dass der freiwillige Polizeidienst in Hessen eingeführt werden kann. Aufgrund der Anhörung sind wir der Auffassung, dass er sich bewährt hat. Aus diesem Grunde sind die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und die hessischen Liberalen für den freiwilligen Polizeidienst.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, trotzdem werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht geben können. Denn Sie haben einen Bruch vorgenommen zwischen der Bearbeitung des Gewaltmonopols der staatlichen Polizei und einer Rekommunalisierung der Polizei, wie sie in den Fünfziger- und Sechzigerjahren in diesem Land üblich war, die wir aber ganz bewusst im Jahre 1972 abgeschafft haben.
Es kann nicht richtig sein, dass ein Bürgermeister mitbestimmt, wenn die Polizei einen Einsatz startet. Mitbestimmen bedeutet zum einen das,was Sie mit den Worten,dass man sich „ins Benehmen“ setzt, mit hereingenommen haben. Damit problematisieren Sie jeden Polizeieinsatz, bei dem ein freiwilliger Polizeihelfer dabei ist und bei dem der Bürgermeister irgendeinen Wunsch geäußert hat, und müssen das mit dem Ziel besprechen, eine Einigung herbeizuführen – das nämlich ist die Herstellung des Benehmens. Nur dann, wenn dieser umfangreiche Akt der Absprache nicht zu einem positiven Ergebnis geführt hat, kann die Polizei gemäß Ihrem Gesetzentwurf machen, was sie für richtig hält.
Kolleginnen und Kollegen, die Polizei ist – ich sage es noch einmal – dafür verantwortlich, das Gewaltmonopol des Landes zu organisieren und durchzuführen. Wir sind stolz darauf, dass dieses Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat liegt. Die Einfallstür, die Sie hier gewählt haben – dass Bürgermeister mitbestimmen dürfen –, ist eine Aushöhlung des Gewaltmonopols und eine Rekommunalisierung der Polizei. Das lehnen wir hessischen Liberalen eindeutig ab.
Ich bedanke mich bei dem hessischen Innenministerium dafür, dass uns innerhalb von wenigen Stunden eine Aufstellung über alle diejenigen Gemeinden vorgelegt werden konnte, die bereits den freiwilligen Polizeidienst haben, ob sie denn auch der Verpflichtung nachgekommen sind, Präventionsräte einzusetzen.
Ich muss gestehen, dass ich mindestens mit Bedauern, wenn nicht gar mit einem noch stärkeren Wort zur Kenntnis nehme,dass die meisten Kommunen das nicht machen, sondern sagen: „Okay, wir sind dazu bereit, ein bisschen Entschädigung an freiwillige Polizeihelfer zu zahlen.“ – Ich sage das jetzt ein bisschen flapsig. Sie sagen aber: „Mich der Mühe zu unterziehen, einen Präventionsrat einzurichten, das machen wir nicht.“
Von dieser Stelle aus an alle kommunalen Wahlbeamten, insbesondere in den Gemeinden, in denen es freiwillige Polizeireserven gibt: Werdet endlich eurer Aufgabe gerecht,die die Landesregierung von CDU und FDP damals ganz bewusst in die Hessische Gemeindeordnung geschrieben haben, dass nämlich in jedem Ort ein Präventionsrat gegründet werden soll, und macht nicht sozusagen „ein bisschen innere Sicherheit mit dem freiwilligen Polizeidienst“.
Ich will Ihnen ein paar Orte nennen. Weiterstadt, Griesheim, Petersberg bei Fulda, Pohlheim bei Gießen, Riedstadt, Stockstadt am Rhein, Langenselbold, Bruchköbel, Liederbach, Sulzbach, Kelkheim, Eppstein, Flörsheim, Hochheim, Rodgau, Heusenstamm, Kiedrich, Taunusstein, Neukirchen, Bad Wildungen, Frankenberg, Diemelsee,Willingen und in meinem eigenen Wetteraukreis Rosbach und Bad Vilbel haben entweder schon oder werden freiwillige Polizeihilfe bekommen, haben aber keinen Präventionsrat. Das ist nach meiner Auffassung eine Gemengelage, die nicht vernünftig ist.
Deshalb appelliere ich auch an den hessischen Innenminister, künftig dafür Sorge zu tragen, dass erst dann Vereinbarungen über die freiwilligen Polizeihelfer geschlossen werden, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und einen Präventionsrat einzusetzen.
Letzte Bemerkung. Ich bin gespannt, was Kollege Al-Wazir sagt, denn er kündigt uns seit Tagen an, dass wir uns über die Gerichtsvollzieher und anderes unterhalten. Ich bin gespannt, was da noch kommt. Jedenfalls wird die FDP dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.– Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind und bleiben der Meinung, dass Sicherheit in die Hand von Profis und nicht in die Hand von Amateuren gehört. Wir sind deshalb zu der Auffassung gekommen, dass wir Ihren Gesetzentwurf über den freiwilligen Polizeidienst ablehnen werden.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass es hoch problematisch ist,wenn man einerseits sagt,es gibt ein Ehrenamt wie den freiwilligen Polizeidienst, der mit 7 c Aufwandsentschädigung je Stunde vergütet wird, und andererseits ein Ehrenamt bei der freiwilligen Feuerwehr oder im Sanitätsdienst nicht vergütet wird.Wir glauben, dass das auf die Dauer dem Ehrenamt mehr schadet als nützt. Das ist
Meine Damen und Herren,ich darf hinzufügen,dass es inzwischen in dieser Republik sogar tarifliche Löhne gibt, die unterhalb von 7 c die Stunde liegen. Die Tatsache, dass man sagt, dass es 7 c Aufwandsentschädigung pro Stunde für das Ehrenamt gibt, während es Leute gibt, die für weniger Geld pro Stunde ganz normal arbeiten, zeigt, dass wir in eine sehr große Schieflage gekommen sind.
Dritter Punkt. Herr Kollege Hahn, Sie haben natürlich Recht, dass der freiwillige Polizeidienst eine schleichende Rekommunalisierung der Polizei ist, wobei – darin unterscheiden wir uns – das nicht erst so ist, seitdem die Worte „im Benehmen mit der Kommune“ eingeführt worden sind, sondern spätestens in dem Moment gekommen ist, als die Kommunen die Aufwandsentschädigungen zahlen sollten.
Es war richtig, Anfang der Siebzigerjahre die Polizei zu verstaatlichen. Wir befürchten, dass es eine schleichende Rekommunalisierung der Polizei gibt,genauso wie es eine schleichende Entprofessionalisierung der Polizei gibt. Die Tatsache – das haben Sie völlig richtig angesprochen –, dass es Kommunen gibt, die einerseits per Haushaltsbeschluss Mittel für freiwillige Polizeihelfer zur Verfügung stellen, aber gleichzeitig keinen Präventionsrat haben, zeigt, dass das in die falsche Richtung geht.
Letzter Punkt zur freiwilligen Polizei. Wir halten es geradezu für einen Treppenwitz der Geschichte der Sicherheitspolitik im Lande Hessen, dass die Landesregierung einerseits fast 1.000 Stellen von Profis, die zwischen 38,5 Stunden in der Woche bei Angestellten im Polizeibereich bis zu 42 Stunden in der Woche bei Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten für die Sicherheit zur Verfügung standen, gestrichen hat und sich im Gegenzug dafür rühmen will, dass sie ein paar Hundert Amateure mit je fünf Stunden in der Woche dagegenstellt. Wer das einmal gegeneinander stellt, der sieht, mit was für einem Placebo an Sicherheitspolitik wir es hier zu tun haben.
Kollege Hahn, jetzt zum Art. 2 des Gesetzentwurfes. Es wurde von der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf über den freiwilligen Polizeidienst schnell noch ein Art. 2 eingefügt – sonst hätten wir die dritte Lesung nicht –, Stichwort: Gerichtsvollzieher und Sonderurlaub. Wir stellen erst einmal fest, dass es eine ziemliche Schlamperei ist, egal ob die im Innenministerium oder in der CDU-Fraktion passiert ist, wenn nicht gemerkt worden ist, dass im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ die so genannte Anspornvergütung – also der Teil der Vergütung, den Gerichtsvollzieher von den Gebühren bekommen, die sie einnehmen – nicht mehr ruhegehaltsfähig ist. Wir müssen schon sagen: ein starkes Stück. Wenn das die Bundesregierung oder irgendein Roter oder GRÜNER gemacht hätten, dann hätten wir hier lange Tiraden über handwerkliches Unvermögen gehört. Wenn Sie ein Gesetz über den freiwilligen Polizeidienst dazu nutzen müssen, um die Ruhegehaltsfähigkeit der Vergütung von Gerichtsvollziehern wieder herzustellen, dann zeigt das, Sie können es in diesem Bereich einfach nicht.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Punkt war ganz besonders spannend. Wenn die CDU-Fraktion am Ende dazu kommt, dass die Hälfte von 332 c nicht etwa 166 c,
sondern 161 c ist,dann zeigt das durchaus,dass der Anteil der Juristen in der CDU-Fraktion inzwischen die kritische Masse insofern überschritten hat, als die gesamte CDUFraktion nicht mehr rechnen kann. Das ist der zweite Teil, den Sie hier heilen wollen, obwohl er mit dem freiwilligen Polizeidienst nichts zu tun hat.