Protokoll der Sitzung vom 14.09.2004

Und 42, vielen Dank. – Ich darf nach Rücksprache davon ausgehen, dass alle Anträge an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden sollen.

(Nicola Beer (FDP): Die Punkte 42 und 64 an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst!)

Punkt 42 und 64 an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst oder zur Mitberatung? – Herr Kaufmann, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, um Klarheit zu schaffen, sollten wir alle Anträge an den Kulturpolitischen Ausschuss überweisen; was die beiden letztgenannten Anträge angeht, mitberatend, und die beiden letztgenannten Punkte 42 und 64 gehen federführend an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, weil es sich um Lehrerausbildung handelt, sprich: eine Angelegenheit des Universitätsbetriebes.

Dem wird nicht widersprochen. – Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren,es ist vorgesehen,jetzt den Tagesordnungspunkt 61 aufzurufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG) – Drucks. 16/2641 zu Drucks. 16/2458 –

Ich darf dem Berichterstatter, Herrn Dr. Spies, das Wort erteilen.Anschließend fünf Minuten Redezeit je Fraktion. – Herr Dr. Spies, Sie haben das Wort.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 42. Plenarsitzung am 14. Juli 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat nach Durchführung einer schriftlichen Anhörung betroffener Verbände und Organisationen den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9.September 2004 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt.

Das war der Berichterstatter, Herr Dr. Spies. Nunmehr spricht der Sprecher für die SPD-Fraktion Dr. Spies. Fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion wird diesen Gesetzentwurf, wie sie es bereits im Ausschuss getan hat, auch heute ablehnen, nicht etwa, weil Krankenpflegehilfeausbildung vollkommen Unsinn wäre – im Gegenteil –, sondern weil dieser Gesetzentwurf in der uns vorliegenden Form so weit reichende, so umfangreiche Mängel aufweist, dass wir keine Hoffnung haben, er könnte durch umfangreiche Änderungen in einen Zustand gebracht werden, in dem man ihn sinnvoll einsetzen kann.

(Beifall des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das fängt mit der Beschreibung der Aufgaben an. Im Ausschuss konnten wir die umfangreichen Stellungnahmen der Verbände zur Kenntnis nehmen, von denen wohl keine ohne substanzielle Kritik zumindest an Einzelaspekten dieses Gesetzentwurfs war. Das fängt mit der Aufgabenbeschreibung des Krankenpflegehelfers an, die genau dadurch charakterisiert wird, dass es die gleichen Aufgaben wie die der Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen sind, mit dem Unterschied, der eine arbeitet unter der Aufsicht des anderen. Um ein eigenständiges Berufsbild zu erhalten, ist das nicht genug.

Meine Damen und Herren, die Frage der Relation von Ausbildern zu Auszubildenden wird trotz entsprechender Vorschriften für andere Bereiche wie die der Krankenpflege in keiner Weise geregelt. Das Putzigste ist eine Fehlzeitenregelung, die es gestattet, mit 140 ausgefallenen Stunden an der Prüfung teilzunehmen, mit 108 Stunden aber nicht. Das entbehrt nicht einer gewissen Widersprüchlichkeit. Es gibt noch eine Reihe anderer Punkte.

Meine Damen und Herren,was ist das entscheidende Problem dieses Gesetzentwurfs? – Schon aus der Begründung wird erkennbar, dass die Tätigkeit der Krankenpflegehilfe insbesondere für solche Menschen eine geeignete Aufgabe darstellen soll, die auf dem allgemeinen Arbeitsund Ausbildungsmarkt schlechtere Chancen haben. Der Entwurf wie auch die Begründung der Landesregierung weisen ausdrücklich auf Absolventen der Hauptschule und insbesondere auf Migrantinnen und Migranten hin.

Meine Damen und Herren, das steht allerdings im Widerspruch dazu, dass im Unterschied zur Krankenpflege gerade die Krankenpflegehilfe über eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit verfügt. Weil an dieser Stelle der Ausbildungsgang gerade den Durchtritt in die eigentliche Krankenpflegeausbildung nicht ermöglicht, ja eher erschwert und keineswegs öffnet, ist auch die Vorstellung, man würde weiter gehende Chancen eröffnen, geradezu abwegig.

(Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Am Ende wird ein Sackgassenberuf für diejenigen geschaffen, die es ohnehin am schwersten haben. Im Zukunftsmarkt Gesundheitswesen ist genau eine solche Konstruktion wenig sinnvoll.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nun könnte man sagen: Die Ursache für die Entstehung dieses Gesetzentwurfes liegt darin, dass es das Bundesge

setz nicht mehr gibt, und deshalb hat man das einfach abgeschrieben und als Landesgesetz neu herausgegeben. – Aber da ist der Anspruch an kreative Landespolitik ein bisschen höher, als nur ein ehemaliges altes Bundesgesetz einfach zu übernehmen. Das merkt man sehr schön an der Debatte über den Namen. Im Krankenpflegegesetz ist nicht mehr vom Krankenpfleger die Rede, sondern vom Gesundheits- und Krankenpfleger.Diese begriffliche Veränderung entspricht einer konzeptionellen Änderung. Heiner Geißler war es, der sagte: Wer die Begriffe prägt, wird auch die Lenkungsarten dahinter prägen.

Meine Damen und Herren, die Begründung der Landesregierung, warum die Krankenpflegehelfer nun nicht Gesundheits- und Krankenpflegehelfer heißen sollen, liegt darin, dass das Wort so kompliziert ist und dass man beim Ausfüllen von Formularen womöglich mit dem Platz zur Beschreibung des Berufes nicht hinkäme.

Meine Damen und Herren, das beschreibt tatsächlich den Grad an Kreativität, an Vision, den die Landesregierung in der Ausbildung der Heilberufe hat: anstatt ein Konzept zu entwickeln, wie wir den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts,den Herausforderungen des Zukunftsmarktes Gesundheitswesen gerade in der Ausbildung der Heilberufe begegnen können, ein Verwaltungsgesetz mit vielen kleinen Mängeln.

Herr Dr. Spies, die Redezeit ist um. Bitte kommen Sie zum Schluss.

Dieses Gesetz ist nicht zustimmungsfähig. Wir werden es ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Herr Rentsch, Sie haben für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bei manchen Kollegen bräuchte man eigentlich keine Kurzintervention, um auf das hinzuweisen, was an falschen Sachen erzählt wird, sondern eine Langintervention.Aber das würde den Rahmen sprengen. Herr Dr. Spies, was Sie gerade erzählt haben, entspricht nun leider in keiner Weise den Anhörungsprotokollen, die den Parlamentariern übersandt worden sind. Insofern bin ich an dieser Stelle über Ihre Rede schon sehr erstaunt.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die vorgelegte Gesetzesvorlage zum Krankenpflegehilfegesetz ist unseres Erachtens ein wichtiger und richtiger Schritt, um das Berufsbild der Krankenpflege zu etablieren. Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die von diesen Krankenpflegehelfern ausgeübt werden können. Man braucht keine dreijährige Ausbildung, die im Bereich der Krankenpflege notwendig ist.

Herr Dr. Spies, Sie haben das Zitat aus einer Stellungnahme genannt, die ganze Sache sei ein Sackgassenberuf. Ich habe mir dazu notiert, eigentlich war diese Meinung

eine absolute Mindermeinung in den Stellungnahmen. Aber es ist nicht erstaunlich, dass Sie sich den Gewerkschaften angeschlossen haben, die sagen, dass sie den ganzen Ausbildungsgang aus grundsätzlichen Erwägungen an der Stelle ablehnten.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das Einziehen mit den Gewerkschaften ist schon sehr interessant. Wenn man noch nicht einmal einen Blick für den Arbeitsmarkt hat – bei ca. 4,6 Millionen Arbeitslosen können wir den Blick kaum verschließen –, solche Äußerungen trifft und sich der Gewerkschaftsmeinung anschließt, dann wissen wir, welch Geistes Kind die SPD in diesem Hause ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben dem Entwurf im Ausschuss zugestimmt. Aber es gibt für uns als Oppositionsfraktion natürlicherweise noch einiges zu kritisieren.

Frau Ministerin, zum einen betrifft dies die Tatsache, dass Sie den Gesetzentwurf in Ihrem Haus relativ lange haben bearbeiten lassen. Falls Sie dem Motto: „Gut Ding will Weile haben“, folgen sollten, hoffen wir, dass Sie in Zukunft den Schwerpunkt nicht auf die Weile legen, sondern auf das gute Ding. Denn wenn alle Vorhaben in der nächsten Zeit so lange dauern sollten, werden wir im Laufe dieser Legislaturperiode nicht mehr sehr viele Gesetzentwürfe verabschieden können.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ich will eine weitere Anmerkung machen. Das wurde in der Anhörung von vielen Verbänden geteilt.Dabei geht es um die Frage der Erhöhung des theoretischen Anteils. Unserer Meinung nach ist die Erhöhung des theoretischen Anteils in der Krankenpflegehilfeausbildung nicht zielführend. Unserer Meinung nach ist das falsch. Denn von der Grundstruktur dieses Ausbildungsberufs her sollte der Schwerpunkt eindeutig auf der praktischen Seite liegen. Es ist auch falsch, weil ansonsten den Ausbildungsstätten dadurch große Mehrkosten entstehen würden, die sie zu tragen hätten.Wenn man solche Berufe attraktiv machen will, dann sollte man auch an die ausbildenden Betriebe denken.

Frau Ministerin, bezüglich des § 4 unterstützen wir beispielsweise die Anregung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, der klar sagt, dass die Ausbildung auch im ambulanten und teilstationären Bereich möglich sein sollte.Wir sehen das als richtig an,weil in Zukunft der Großteil der Tätigkeiten im ambulanten Bereich und im teilstationären Bereich anfallen wird.Wir sagen: „Ambulant vor stationär“ gilt für uns auch für diesen Ausbildungsgang.

Eine wesentliche Kritik betrifft die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Deshalb hoffe ich auch, dass wir das jetzt schnell auf den Weg bringen. Seit Frühjahr dieses Jahres laufen in Hessen Ausbildungsgänge, die ohne eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung auskommen müssen. Das ist so nicht haltbar. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir den Gesetzentwurf so schnell wie möglich beschließen. Frau Ministerin, Sie haben während der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass es ohne ein Gesetz keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geben wird. Diese Einschätzung teilen wir. Trotzdem haben wir auf den Gesetzentwurf sehr lange warten müssen. Da besteht also dringender Handlungsbedarf. Ich denke, es ist gut, dass wir jetzt schon „so weit“ sind.

Die Freien Demokraten werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir halten den Ausbildungsgang in der Art, wie es konzipiert wurde, für richtig. Wir halten einige Punkte für verbesserungswürdig. Vielleicht können wir darüber noch sprechen. Vielleicht ist die Frau Ministerin da gesprächsbereit. Dann könnten wir noch leichte Veränderungen vornehmen.Aber ansonsten werden die Liberalen dieses Hauses zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Herr Rentsch, danke. – Frau Schulz-Asche, Sie haben für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe. Werden Sie jetzt die dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragen, damit die Anregungen und das, was Sie gerade eben kritisiert haben, überhaupt noch berücksichtigt werden können? Ich dachte, hier wird jetzt gleich über den Gesetzentwurf endgültig abgestimmt werden. Sie lassen mich hier etwas hilflos zurück.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Oh, das ist aber schade! – Weitere Zurufe)

Eine ganze Reihe der Kritikpunkte, die Sie gerade angebracht haben, teile ich. Ich wundere mich, warum Sie während der Ausschusssitzung keine entsprechenden Änderungsanträge eingebracht haben.

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das kann er nicht!)

Vielmehr sagen Sie jetzt während der zweiten Lesung kurz vor der Abstimmung, Sie hätten auch Kritikpunkte. Anschließend haben Sie aber gesagt, Sie würden dem Gesetzentwurf zustimmen.Das war für mich nicht ganz nachvollziehbar. Ich vermute, das ist den meisten Leuten dieses Hauses so gegangen.