Von CDU-Fraktionsmitgliedern, die vor ein paar Monaten dafür gesorgt haben, dass in Hessen Frauenhäuser geschlossen wurden, lasse ich mir zu „Frauenbildern“ nichts sagen.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Wir führen eine engagierte Debatte.Das finde ich bei dem Thema sehr gut. Es geht immerhin um sehr grundsätzliche Fragen.
Die Debatte ist aber ein bisschen verkürzt geführt worden. Herr Al-Wazir, Sie haben immer vom Kopftuch gesprochen. Das Kopftuch ist wahrscheinlich der Anlass, aber in dem ganzen Gesetzentwurf ist von einem Kopftuch nicht die Rede. Er ist viel breiter angelegt.
Insbesondere unseren Zuhörern sollte man einmal sagen, worum es eigentlich geht. Es geht im Kern um die Frage: Wer soll im öffentlichen Dienst tätig sein dürfen? Wie soll er sich dort verhalten, und wie soll er sich nicht verhalten?
Das ist die Kernfrage, um die es eigentlich geht. Das ist eine gesellschaftspolitische, eine verfassungspolitische und auch eine verfassungsrechtliche Diskussion. Wir beschreiten hier durchaus Neuland.
Nach dem, was ich in dieser Debatte verfolgt habe, gibt es einige Gemeinsamkeiten. Die will ich hier nicht untergehen lassen.
Ich habe den Eindruck, wir sind uns alle einig, dass sich Beamte neutral zu verhalten haben. Wir sind uns doch wohl auch alle einig, dass sie im Dienst keine politischen Symbole tragen dürfen. Das war bisher immer Einvernehmen.
Das Kopftuch ist ein nicht vom Koran vorgeschriebenes Kleidungsstück, das zu einem der Symbole einer in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandenen gegen die freiheitlich-pluralistische Grundordnung des „Westens“ – und damit auch Deutschlands – gerichteten Islamideologie geworden ist.
Das Kopftuch hat bei Staatsbediensteten im Rahmen ihrer Dienstausübung keinen Platz, weil es für einen politischen Scharia-Islam stehen kann, der mit unseren Gesetzen nicht vereinbar ist.
Wenn wir uns das einmal vornehmen, dann weiß ich nicht, ob bis hierhin noch überall Einigkeit besteht. Ich hatte die Debatte bis auf den Punkt des gesamten öffentlichen Dienstes so verstanden.
Ich möchte meine Bemerkungen für die Landesregierung auf zwei Bereiche konzentrieren: zum einen auf die Frage „nur für Lehrer oder für alle?“, und zum anderen, wie das mit der zulässigen oder unzulässigen Privilegierung einer Religion oder was auch immer steht.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen:Die Landesregierung teilt die Position, wie sie hier im Gesetzentwurf der CDUFraktion, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Jung, vorgetragen wurde.
Was ist eigentlich der Kern? Der Kern dessen, worum wir uns mühen müssen, ist die Funktionsfähigkeit des Staates und der öffentlichen Verwaltung. Das Grundelement dieses Kerns ist das Vertrauen des Bürgers in die Neutralität dieses Staates und seiner konkreten Amtsausübung. Das ist der Kerngedanke.
Wenn Sie diesen Kerngedanken nehmen, werden Sie sehr bald feststellen, dass die Differenzierung zwischen Lehrern und dem Rest das Problem nicht angemessen löst. Frau Kollegin Wagner hat dazu gesprochen und auch die anderen.Was macht eigentlich dieses Segment aus?
Dieses öffentliche Amt ist ein Teil der Staatsgewalt. Diese Staatsgewalt regelt ihr Verhältnis zum Bürger.Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass der Inhaber der Staatsgewalt in der jeweilig konkreten Ausübung nicht nach Lust und Laune, nicht nach persönlichen Überlegungen oder nach welchen Sympathien auch immer entscheidet, sondern dass er Neutralität gewährleistet.
Das ist der Kern von allem. Das ist ein verfassungspolitisch völlig anderer Ansatz, als ich ihn in dieser Debatte hier von den Oppositionsfraktionen gehört habe. Es geht nicht in erster Linie um die Frage, wie weit die Selbstverwirklichung desjenigen geht, der im öffentlichen Dienst ist. Die Kernfrage ist vielmehr: Wie müssen wir öffentlichen Dienst organisieren, damit gewährleistet ist, dass sich der Bürger darauf verlassen kann, dass dieser öffentliche Dienst ihm gegenüber so neutral ist, dass er nicht in Sorge sein muss, dass diese Neutralität aus welchen sachfremden Erwägungen auch immer gefährdet wird? Das ist der Kern.
Das führt zum Ergebnis, dass diese – wenn Sie so wollen – teilweise Askese von der Grundrechtswahrnehmung der Preis dafür ist, dass der konkrete Staatsamtsinhaber eben Inhaber der Staatsgewalt ist. Das ist etwas völlig anderes, als wenn er als Privatmensch argumentiert.
Die Amtsinhaber sind an dieser Stelle nicht Träger des Grundrechts, sondern die Bürger sind es. Die Amtsinhaber haben dieses Grundrecht zu wahren – nämlich das
Wenn Sie das so herum betrachten – ich bin davon überzeugt, dass das eine sehr interessante verfassungsrechtliche Debatte werden wird –, dann werden Sie mir auch Recht geben, dass eine Differenzierung hier sehr schnell in die Irre führt.
Wir haben schon heute die Situation, dass nur in einem sehr schmalen Segment die Bediensteten des öffentlichen Dienstes – bleiben wir bei dem Thema Kleidung – sich kleiden können, wie sie dies mögen. In weiten Bereichen haben wir dieses Ermessen auf null reduziert: bei den Polizeibeamten, den Feuerwehrleuten – die tragen Uniform. Ebenso ist es bei den Richtern, die tragen Talare, und bei anderen. Dort ist sozusagen diese Selbstverwirklichung als Teilhabe eines Grundrechts praktisch auf null reduziert, was die Frage der Kleidung angeht.
Dieses allgemeine Recht, das Erscheinungsbild selbst zu bestimmen, muss dort seine Grenze finden, wo das Amt und die Amtsneutralität es gebieten, dass auch nicht nur der Zweifel aufkommen kann. Es geht – um auch dieses Thema abzuräumen – nicht um die Frage, wie viele Fälle wir haben. Der Staat und alle Inhaber der Staatsgewalt sind verpflichtet, von einem Inhaber eines öffentlichen Amtes eine solche Arbeit zu verlangen und ihm die Pflicht abzunehmen, dass auch der böse Schein gemieden wird, damit das Grundvertrauen des Bürgers, nämlich das Fundament des demokratischen Gemeinwesens, nicht Schaden nimmt.
Das sind Gedanken, die Sie in einem Aufsatz von Prof. Isensee nachlesen können, und die teile ich hundertprozentig. Dann verschiebt sich die Debatte.
Vorhin wurde hier so schön gesagt, man könne doch differenzieren. Ja, wie denn? Bei Polizisten sind wir uns wohl einig, bei Richtern wahrscheinlich auch. Was machen wir mit dem Jugendamt? Was machen wir im Sozialamt? Was machen wir beim Standesamt?
Um das Beispiel des Finanzbeamten aufzugreifen:Es geht nicht darum, was dieser Beamte im Einzelfall konkret tut, sondern darum,ob er durch seine Art der Dienstausübung und sein Verhalten als Amtsträger das Vertrauen in die staatliche Neutralität erschüttert oder nicht.
Genau an diesem Punkt bin ich der Auffassung, dass wir hier eben nicht – und an diesem Punkt muss man springen, das gebe ich Ihnen zu – sachgerecht differenzieren können. Ich wiederhole dieses Wort, das vielleicht schroff klingt, die Sache aber auf den Punkt bringt: Das Amt ist Dienst und nicht Selbstverwirklichung.
Zweite Bemerkung – und darauf will ich es dann konzentrieren,denn ich habe gehört,dass wir noch eine dritte Lesung bekommen. Sie – insbesondere Herr Al-Wazir – haben gerügt, es sei eine verfassungsrechtlich unzulässige Privilegierung der christlichen Religion.
Wenn wir hier schon über Verfassungsrecht reden, dann muss man es genau machen, Herr Al-Wazir. Es steht drin: Bei diesen Entscheidungen „ist der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen“.
Natürlich ist auch der weltanschaulich neutrale Staat wertegebunden. Natürlich sind wir ein wertegebundener Staat. Unsere Verfassung – das Grundgesetz – wie auch die Hessische Verfassung sind implizit Ausdruck dieses Werteverständnisses.
Es ist das Werteverständnis genau des Humanismus, der Aufklärung – sonst kämen Sie nicht zu Grundrechten.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein lieber Mann, aber die Aufklärung war doch gegen die Religion!)
Meine Damen und Herren, weil das alles so ist, ist es nach meiner Überzeugung in unserer Verfassung immanent angelegt – auch in unserer Hessischen Verfassung und gerade dort –, dass die angemessene Beachtung bzw. das Rechnungtragen der christlich und humanistisch geprägten Tradition dieses Landes nicht nur kein Verfassungsverstoß ist, sondern nach meiner Überzeugung von Verfassungs wegen – jetzt sage ich bewusst: verfassungspolitisch – geboten.
Meine Damen und Herren, welche Traditionen haben wir denn in unserem Land, aus denen unsere Verfassung entstanden ist, wenn nicht die abendländisch- christliche Tradition?