Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser sehr erhellenden Debatte zur Landwirtschaft haben wir jetzt ein sehr trockenes finanzpolitisches Thema, bei dem es um sehr viel Geld geht.
Zur Übertragung von Kreditermächtigungen ist im Grundsatz sicher Folgendes zu sagen: Ein solider Finanzminister nimmt erst dann Kredite auf, wenn es unbedingt notwendig ist. Bei einem Haushalt, bei dem die Nettoneuverschuldung deutlich unter der Verfassungsgrenze liegt – das sind eigentlich die normalen Haushalte –, ist eine Kreditübertragung auf das nächste Jahr sinnvoll, insbesondere wegen der Abrechnung im Länderfinanzausgleich. Deswegen ist dort eine Flexibilisierung sicherlich sinnvoll.
Meine Damen und Herren, beide Prämissen treffen auf diese Finanzpolitik aber nicht zu. Das ist der entscheidende Unterschied. Sich auf die Rechtslage zu beziehen und zu sagen, man könne Kredite übertragen, wie das der Kollege Kaufmann gemacht hat, kann ich in der jetzigen Situation überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Da muss ich der Fraktion der FDP zustimmen.
Denn wir haben einen rechtswidrigen Haushalt – um das klar und deutlich zu sagen. Sich dann bei der Kreditübertragung auf die Rechtslage zu beziehen, ist ein innerer Widerspruch.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))
Ich füge hinzu: In Zeiten verfassungswidriger Haushalte muss das Instrumentarium der Kreditübertragung daher
anders gesehen werden. Nennen wir das Beispiel des Jahres 2003. Die Verfassungsgrenze betrug 1 Milliarde c, die Nettoneuverschuldung war mit 1,632 Milliarden c geplant und wurde durch den Nachtragshaushalt deutlich aufgebläht. Tatsächlich wurden 1,49 Milliarden c aufgenommen. Das heißt, Sie haben aus dem letzten Jahr 150 Millionen c nicht verbrauchter Kreditermächtigung, für die Sie dieses Jahr Kredite aufnehmen können. Das kann bei dieser Rekordverschuldung, die Ihre Finanzpolitik zu verantworten hat, doch nicht sein. Deswegen sage ich: In der jetzigen Situation ist das Anliegen der FDP richtig und notwendig, da der Finanzminister wiederum einen verfassungswidrigen Haushalt für 2005 vorgelegt hat. Ich sage: keine Kreditverlagerung von dem Jahr 2004 auf das Jahr 2005, wenn im Jahr 2004 die Nettoneuverschuldung schon rund 250 Millionen c über der Grenze liegt. Herr Kollege von Hunnius, das gilt aber auch für die Verlagerung von 2003 auf 2004.
Meine Damen und Herren, ich verstehe in dem Zusammenhang, dass Sie nicht auf das Jahr 2003 angesprochen werden wollen,weil das bedeuten würde,dass Sie für die Rekordverschuldung ebenfalls die Verantwortung getragen haben.
Wenn Sie das jetzt fordern, dann muss das auch für die Kreditübertragung von 2003 auf 2004 gefordert werden.
Herr Kollege Hahn, selbstverständlich, das machen wir im Haushaltsausschuss gerne. Ich bin gespannt, wie Sie dazu Stellung nehmen. Das wäre schon ganz interessant.
Ich komme zum Schluss. Ihre Schuldenpolitik ruiniert das Land Hessen.Deswegen muss jede Übertragung von Kreditermächtigungen in dieser Situation tabu sein.Herr Kollege Milde, wenn wir über Verschuldung reden: Dieses Mal kam der Hinweis nicht, aber sonst kommt immer der Hinweis auf Berlin. Ich sage nur eines: Die Rekordverschuldung in Berlin hat immer noch Herr Waigel zu verantworten – um das auch klar und deutlich zu sagen.
(Beifall des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Wortmeldung des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU) – Lachen bei Abgeordneten der CDU und der FDP)
Das ist so. Die höchste Neuverschuldung hat Herr Waigel zu verantworten und nicht Minister Eichel, dessen hohe Verschuldung ich auch kritisiere.
In Hessen ist eines eindeutig und klar:Der Finanzminister hat nicht nur die Rekordverschuldung im Jahre 2002 zu verantworten – es lässt sich gut merken: 2002 2 Milliarden c Neuverschuldung –, sondern auch die Neuverschuldung des Jahres 2003. Das heißt, Sie haben zweimal hintereinander eine Rekordverschuldung in Hessen zu verantworten. Deswegen muss die Kreditermächtigung hier anders gesehen werden als im Regelfall, für den ich dem Kollegen Kaufmann zustimme.Aber hier muss deutlich werden: Es darf nicht dazu führen, dass noch mehr
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP – Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Finanzpolitik mal so, mal so! Das ist Willkür!)
Danke sehr, Herr Kahl. – Wird seitens der Regierung das Wort gewünscht? – Herr Weimar, bitte, dann darf ich Ihnen das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, Herr Kaufmann hat sehr präzise darauf hingewiesen, was der Sinn und Hintergrund dieser Regelung ist, die angegriffen wird. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen – Herr Kaufmann hat das auch getan –,dass wir uns insbesondere über das Kreditmanagement intensiv unterhalten haben und sehr gute Erfolge zu verzeichnen haben.
Erstens schaffen wir einen sehr breiten Korridor, indem wir zu den günstigsten Marktsituationen Kredite aufnehmen. Wir legen nicht mehr, wie in der Vergangenheit, einen Tag fest, an dem, koste es, was es wolle, Kredite aufgenommen werden, sondern wir wählen in einem Korridor den günstigsten Zeitpunkt und nehmen erst dann Gelder auf, wenn wir sie tatsächlich brauchen.
An einem entscheidenden Punkt hat Herr Kaufmann Recht: Wenn man die Restkreditermächtigungen abschafft, werden zum Jahresende bis zu der Höhe Kredite aufgenommen, zu der man ermächtigt ist, um damit die Kasse voll zu machen. Was würde sich dann an der Situation ändern, außer dass Sie mehr Zinsen zahlen? Insofern ist das ein ziemlich unsinniger Antrag, mit Verlaub gesagt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Aber Karlheinz! – Reinhard Kahl (SPD): Das war ein starkes Stück! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Bei der Gelegenheit kann man doch einmal darauf hinweisen, dass das so ist. Der Dezember ist übrigens im Hinblick auf die internationalen Märkte ein relativ ungünstiger Zeitpunkt, weil dann die Bücher zugemacht werden. Im asiatischen Raum endet das Bankenjahr zum 1. März, sodass man zu dem Zeitpunkt gar keinen Markt mehr hat. Das würde bedeuten, dass es uns richtig viel mehr Geld kosten würde.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass erstens das Dezember-Fieber in den hessischen Behörden auch ohne die Möglichkeit der Kreditübertragung vorhanden ist und dass zweitens bei einem entsprechend hohen Betrag der Kreditübertragung ein Nachtragshaushalt im Ex
Herr von Hunnius, zum ersten Punkt muss ich sagen, dass es mich etwas wundert, dass Sie einen der großen Erfolge, die wir bei der Haushaltspolitik erzielt haben, nämlich dass durch die Übertragung der Hälfte dessen, was die Ressorts einsparen, das Dezember-Fieber dramatisch reduziert worden ist, in Abrede stellen oder vergessen haben. Ich fand, dass es in unserer Zusammenarbeit einer der wesentlichen Pluspunkte war,dass es uns gelungen ist, das Dezember-Fieber durch die Übertragung der Hälfte der eingesparten Gelder auf die Ressorts abzubauen.
(Norbert Schmitt (SPD): Sie haben Ihnen die Thermometer abgenommen! Die können gar nicht mehr messen! Die haben gar kein Geld mehr! Das Geld reicht nicht einmal mehr bis zum Oktober! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das widerspricht dem, was Herr Kahl gesagt hat!)
Die Einsparungen sind vorhanden. Herr Schmitt, Sie können doch die Rücklagen sehen. Die Ressorts sparen nach wie vor Geld ein, sodass es von daher gar kein Problem gibt. Es bringt auch nichts, denn die ganze Sache ist von ihrer Struktur her hoch vernünftig und deswegen auf jeden Fall aufrechtzuerhalten. Ich weiß nicht, warum man hier das Kind mit dem Bade ausschütten will.
Zweiter Punkt. Der Antrag suggeriert, dass es zum Jahresende hin Restkreditermächtigungen geben wird. Auch das ist sehr leichtsinnig. Nachdem ich in dem Versuch, in das Verfahren der Steuereingänge Transparenz zu bringen,
mitgeteilt habe, dass die Steuereinnahmen netto im Mai etwas über dem Betrag liegen, den wir für das ganze Jahr erwartet haben, ist eine Euphorie unter dem Gesichtspunkt ausgebrochen, dass wir jetzt die Sparbemühungen rückgängig machen müssten und wir an anderer Stelle noch etwas ausgeben könnten. Von der FDP kam als Reflex: Jetzt wird es Restkreditermächtigungen geben, sprich wir werden weniger ausgeben, als der Haushaltsgesetzgeber zugestanden hat bzw. wir werden ein Plus machen, deswegen muss man die Restkreditermächtigungen einkassieren.
Ich habe im Haushaltsausschuss bereits zweimal ausführlich darüber informiert. Es scheint aber nicht mehr durchzudringen, dass die Steuereinnahmen in den Monaten Juli und August unter denen des Vorjahres lagen und dass wir von dem sehr großen Plus von über 300 Millionen c bei einem geplanten Plus von 289 Millionen c nur noch 77 Millionen c Plus haben. Ich habe dem Haushaltsausschuss auch gesagt, dass die neue Lohnsteuerzerlegung, die alle drei Jahre erfolgt, wahrscheinlich im Oktober oder November dazu führen wird, dass wir einen Betrag von über 100 Millionen c zusätzlich bezahlen müssen. Dann wird es im Jahre 2005 zwar einen Teil Rückerstattungen über den Länderfinanzausgleich geben, es wird uns in diesem Jahr aber liquiditätsmäßig belasten.
Das heißt, im Moment müssen wir uns mehr Sorgen über das Steuerergebnis als über die Restkreditermächtigungen machen. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf
hinweisen, dass das in den Jahren, in denen wir gemeinsam Finanzpolitik betrieben haben, nie ein Thema war und ich mich deswegen schon ein bisschen darüber wundere, dass man jetzt unter dem Gesichtspunkt, dass zum Halbjahr möglicherweise ein bisschen mehr Geld übrig bleiben könnte, das Thema Restkreditermächtigungen aufbringt.
Herr Minister,die Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen. Das als Hinweis. – Herr Kahl meldet eine Zwischenfrage an. Gestatten Sie die?
Ich bitte, den Antrag nicht anzunehmen. – Ich nehme die Wortmeldung gerne noch auf, wenn Sie das nicht auf die Redezeit der Fraktionen anrechnen.
Herr Minister, ich will Ihnen bezüglich der Entwicklung des Haushalts 2004 nicht widersprechen. Aber wenn es um die Kreditermächtigungen geht, müssen Sie bedenken, dass Sie noch Restkreditermächtigungen aus dem Jahr 2003 haben, die Sie erst einmal verbrauchen können. Dann haben Sie einen Spielraum, den Sie entsprechend übertragen können. Ist das richtig, oder liege ich falsch?
Herr Abgeordneter, das ist richtig. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt man die Restkreditermächtigungen,oder man holt sich vom Haushaltsgesetzgeber die Ermächtigung, weitere Kredite aufzunehmen. Beides ist in dem Zusammenhang möglich. Das ist seit 50 Jahren in Hessen so und schlicht eine Binsenweisheit.
Es trifft auch zu, dass es eine Restkreditermächtigung in Höhe von 160 Millionen c gibt. Ich bin aber bemüht, den Haushalt in diesem Jahr erst einmal so zu fahren, dass wir hinkommen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Über entsprechende Veränderungen müssten wir uns anschließend im Hinblick auf Steuereingänge unterhalten.