Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Das geht sogar noch weiter. Die Präsidenten haben mir in Gesprächen bereits berichtet, dass ihre Hochschulen im Minus liegen würden.

(Beifall der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Das heißt, sie müssten im Grunde genommen ihren Bediensteten noch Geld abnehmen. Wie wollen Sie da denn noch Anreize über Leistungszulagen schaffen?

(Beifall bei der FDP)

Herr Corts,es muss auch darauf hingewiesen werden,dass die vorgesehene Regelung, derzufolge bei einer Übernahme in ein neues Amt mit der W-Besoldung das Grundgehalt und die unbefristeten Leistungsbezüge nicht mehr als 90% der bisherigen Besoldung betragen dürfen, nicht gerade einen Anreiz für eine zügige Umstellung auf die W-Besoldung gibt. Was heißt das denn, wenn man es übersetzt? Letztendlich heißt das übersetzt,dass ich,wenn ich freiwillig von der C- in die W-Besoldung wechsele, auf 10 % meines Festgehaltes verzichten muss, um dann die Chance zu erhalten, mir dieses befristet über Leistungszulagen wieder zu erarbeiten. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss ganz ehrlich sagen: Ich glaube, der Ansturm darauf,diese Regelung zu nutzen,wird sich in Grenzen halten.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja!)

Sehr geehrter Herr Minister, widersinnig ist auch, dass Sie die Trennung zwischen operativen Aufgaben, also den so genannten Managementaufgaben, und den grundsätzlichen Entscheidungen, die die Hochschule und die Entwicklung der Hochschule betreffen, aufgeben wollen. Wenn Sie dem Senat als zentralem Kollegialorgan der Hochschule den Einfluss auf grundsätzliche Planungen zur Hochschulentwicklung und die sich daraus ableitende interne Gestaltung der Hochschule entziehen wollen, wird das unseren Widerstand finden. Denn das sind keine Entscheidungen, die zu den Managementaufgaben des Präsidiums gehören.Vielmehr handelt es sich hier um zutiefst akademische Fragen, bei denen die Antworten von der Hochschule insgesamt getragen werden müssen.

Ich will das jetzt einmal beiseite lassen und nun auf die Abteilung „konservative Mottenkiste“ zu sprechen kommen.Das betrifft den Teil des Gesetzentwurfs,mit dem Sie nicht Bundesrecht oder sonstige Vorgaben, die umzusetzen sind, umsetzen wollen. Vielmehr gehen Sie dort eigenständig vor.

Sie haben es selbst erwähnt: Als Allererstes fällt da die Kürzung der Studentenbeiträge auf 25 % auf, falls es zu keiner Beteiligung von mindestens 25 % bei der Wahl des

Studentenparlaments kommt. Diese Regelung wurde leider nach der Anhörung durch das Kabinett nicht revidiert, obwohl es keine einzige Stellungnahme gegeben hat, die diese Regelung unterstützt. Eine solche Regelung würde ganz klar ein Stück weit den Verlust von Demokratie bedeuten.

(Beifall bei der FDP)

Denn sie belohnt das Nicht-Wählen durch niedrigere Beiträge. Sehr geehrter Herr Corts, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das wäre so, als ob Sie den Bundesbürgern versprechen würden, sie müssten weniger Steuern zahlen, wenn sie nicht zur Bundestagswahl gehen würden. – Worin besteht denn da die Sinnhaftigkeit? Wie verhält es sich denn da mit der Demokratie?

(Beifall bei der FDP und der Abg. Marco Pighetti (SPD) und Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Meine Damen und Herren der CDU, wenn Sie am liebsten die Studentenparlamente abschaffen möchten, dann sollten Sie dies auch deutlich sagen. Sie sollten aber nicht versuchen, den Studentenparlamenten durch die Hintertür, nämlich durch die Absenkung der Studentenbeiträge, den Garaus zu machen.

(Beifall der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) und Heinrich Heidel (FDP))

Ich komme zum zweiten Punkt. Ich muss ehrlich sagen, dass ich die Regelung als eine besondere Stilblüte ansehe, derzufolge demnächst die Landesregierung – ich betone: die Landesregierung – Honorarprofessoren ernennen kann. Damit wollen Sie von den bewährten Grundsätzen abweichen, dass es das alleinige Recht der Hochschule ist, Ehrenprofessuren für besondere Verdienste um Wissenschaft und Kunst zu verleihen. Ich bin der Meinung, dass dieses Ansinnen sehr tief blicken lässt. Gewisse obrigkeitsstaatliche Züge sind der CDU und auch Roland Koch nicht ganz fremd.

Drittens. Die Förderung von Frauen beim wissenschaftlichen Nachwuchs soll ersatzlos gestrichen werden. Herr Corts, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es überrascht mich, dass Sie das vornehmen wollen.

Viertens. Die Rechte der Personalvertretung und die Mitbestimmung sollen in einer Form zurückgedrängt werden, die selbst von den Vertretern der Hochschulen in Stellungnahmen als unsinnig bezeichnet wird. Das ist ein weiteres Beispiel für das, was sich an Erzkonservativem in dieser Mottenkiste befindet.

Ich komme zu meinem Fazit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr lange auf die jetzt vorgelegte Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes warten müssen. Auch ich habe von diesem Podium aus immer wieder gemahnt, dass Sie sich arg viel Zeit gelassen haben. Entsprechend zeitlich enge Beratungen sind jetzt bis zum Ende des Jahres vorgesehen.

Ich kann angesichts des nun vorgelegten Gesetzentwurfs nicht erkennen, warum wir so lange auf ihn warten mussten. Denn an und für sich steht nicht viel drinnen. Vor allem steht nichts Neues drinnen.

(Beifall der Abg. Priska Hinz und Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Corts, ich muss ganz ehrlich sagen: Ich war noch mehr überrascht, dass Sie bei der Einbringung des Gesetzentwurfs schon angekündigt haben, dass noch Ände

rungsanträge dazu eingebracht werden. Eigentlich hätten Sie das Entsprechende schon den Stellungnahmen entnehmen können, die zur Anhörung des Kabinetts eingegangen sind, und das dann in den uns vorgelegten Gesetzentwurf einbringen können.

Für die FDP-Fraktion kann ich deshalb nur sagen:Mit der Novellierung, die wir in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2000 unter der Leitung von Ruth Wagner am Hessischen Hochschulgesetz vorgenommen haben, wurden Meilensteine gesetzt.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Sie war in anderen Bundesländern Vorbild für Novellierungen der dortigen Hochschulgesetze. Sehr geehrter Herr Corts, Ihr Entwurf wird einem solchen Anspruch wahrlich nicht gerecht.

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Siebel für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich den Vortrag des Ministers, der, nett ausgedrückt, eine sehr sachliche Diktion hatte, als Einladung an die Opposition interpretieren soll, in das Gesetzgebungsverfahren in der Art und Weise einzutreten, dass wir uns nach der Anhörung gemeinsam bemühen, eine Verbesserung des Gesetzentwurfs zu erreichen. Oder müssen wir den von ihm gehaltenen Vortrag so interpretieren, dass es sich doch nur um einen leidenschaftslosen und sehr technokratisch abzuwickelnden Vorgang handelt, mit dem wir es hier zu tun haben?

(Beifall der Abg. Heike Hofmann (SPD) und Nicola Beer (FDP))

Ich weiß es nicht. – Herr Staatsminister, ich weiß auch nicht, ob wir unterschiedliche Stellungnahmen und Zeitungsartikel gelesen haben. Eigentlich glaube ich, dass wir uns im Wesentlichen derselben Lektüre bedienen, wenn wir versuchen, die Presse auszuwerten. Das, was ich in den Medien dazu gelesen habe, veranlasst mich, zu sagen, dass dieser Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes, den Sie uns heute vorgelegt haben,der bisher größte Fehlgriff in Ihrer Amtsperiode ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Nicola Beer (FDP))

Ich möchte das an drei Punkten festmachen. Da Sie aber zumindest die Hälfte Ihrer Rede auf die Auslegung des Rechts durch das Bundesverfassungsgericht verwandt haben, will ich dazu eine kleine Replik geben.

Das Bundesverfassungsgericht hat korrekterweise die Zuständigkeit des Bundes in Abrede gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber keine Entscheidung in der Sache selbst getroffen. Wenn wir jetzt notwendigerweise den Weg gehen werden, den uns das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat, dann muss es meines Erachtens völlig selbstverständlich sein, dass die Frage der Juniorprofessuren geklärt wird. Dazu muss es eine Festlegung geben. Damit ist aber noch nicht entschieden, ob der

Zugang zu den wissenschaftlichen Karrieren so oder so erfolgen soll und ob dem Erfolg beschieden sein wird.

Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu den wesentlichen Kritikpunkten, über die wir hier zu reden haben. Erster Punkt. In Art. 4 des Gesetzes hebeln Sie – das ist in den Stellungnahmen sehr klar benannt worden – über die Änderungen des HPVG einen wesentlichen Teil der Mitbestimmungsrechte an Hochschulen aus. Diese Aushebelung von Mitbestimmungsrechten einer relevanten Gruppe an Hochschulen lehnen wir im Grundsatz und nachhaltig ab.

(Beifall bei der SPD)

Das tun wir nicht nur deshalb, weil wir uns den Beschäftigten an den Hochschulen in ihren Rechten so fürchterlich nahe sehen oder weil wir dies gewerkschaftlich orientiert sehen. Nein, wir tun dies, weil Hochschulen nur dann erfolgreich sein werden, wenn wir – ich komme zu diesem Kontext noch in anderem Zusammenhang – die Motivation aller Beteiligten optimal fördern und sie nicht über die Einschränkung von Mitbestimmungsrechten abschneiden. Das tun Sie aber in Art. 4 des Gesetzes. Deshalb ist das für uns nicht diskutierbar und nicht akzeptabel.

(Beifall bei der SPD)

Zweiter Punkt. Es ist schon verschiedentlich gesagt worden, dass die Regelung, die finanzielle Partizipation der Studentenschaft an der Wahlbeteiligung derselben festzumachen, als ziemlich originell angesehen wird. Ich habe in keiner der Stellungnahmen gelesen, dass diese Regelung als besonders weise angesehen wird. Ich glaube, wir sind uns auch durchaus darüber einig,dass diese Regelung verfassungsrechtlich nicht zu halten ist. Sie ist aber auch politisch nicht zu halten.

Ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Bei der Studentenschaft handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Kein Mensch in Hessen oder in der Bundesrepublik würde auf die Idee kommen, bei anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, beispielsweise bei den IHKs

(Nicola Beer (FDP): Rechtsanwaltskammern!)

oder bei den Rechtsanwaltskammern –, die Höhe der Beiträge von der Wahlbeteiligung abhängig zu machen. Kein Mensch würde auf diese absurde Idee kommen.

Hier komme ich auch wieder auf den Punkt: In dem Maße, in dem Sie über den finanziellen Hebel Beteiligung und Mitbestimmung von Studierenden abschneiden, beschneiden Sie sich der Möglichkeit, an Hochschulen über Motivation Prozesse zu induzieren, die positiv sind, die weiterbringen und die nichts verhindern. Deshalb wird unsererseits auch diese Regelung abgelehnt.

Herr Staatsminister, seien Sie so mutig, und sagen Sie denen, die das anders sehen, klar und deutlich: Hochschulen werden sich dann gut entwickeln, wenn wir verfasste Studierendenschaften haben, die Rechte haben, die mitbestimmen und mitreden können bei dem, was an der Hochschule passiert.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dritter Bereich. In der Problemstellung am Anfang ist es deutlich geworden, das Gesetz hat zwei Teile. Einer musste umgesetzt werden. Das hätte man schneller haben können. Dann haben Sie sich gefragt, was Sie sonst noch

im Paket haben, welche Ideen noch bestehen. Eine der Ideen ist wohl die Einführung von Premium-Studiengängen.Was soll das eigentlich bedeuten?

Bestimmte Studienangebote mit einem besonderen Betreuungskontext zu versehen, das ist eine gute Idee. Es ist durchaus bedenkenswert, dies zu tun. Aber ein besonderes Betreuungsangebot in einen Rahmen zu stellen, dass dafür zusätzliche Gebühren erhoben werden sollen, das ist eine absurde Idee, die nicht nachzuvollziehen ist. Sie wird von uns in der Tat abgelehnt. So kann es nicht gehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Ich habe Biologie studiert, und einer der besonders betreuungsintensiven Teile des Studiums ist z. B. das tierphysiologische Praktikum. Da sitzen über drei Wochen drei Studierende in der Betreuung im Verhältnis 1 : 3. Ist das damit gemeint? Sollen dafür besondere Gebühren erhoben werden? Ist damit gemeint, wenn Lehramtstudierende das mit sechs Leuten machen und Diplomstudierende das mit dreien, dass dafür besondere Gebühren erhoben werden sollen?