Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

Damit sind wir bei dem ersten Streitpunkt, den Sie schon erwartet haben, nämlich dem vorbeugenden Gewässerschutz. Sie müssen sich überlegen, welches Signal Sie setzen. Wir haben die Situation, dass wir feststellen müssen, dass die Düngemittelverordnung einen Teil der Probleme regelt.Wir haben aus gutem Grund gesagt, wir wollen die Menschen darauf aufmerksam machen, wo die Grenzen sind, und wir wollen es so machen, dass sich die Menschen auf die Regelungen verlassen können. Wir wollen auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Zulassungs

voraussetzungen nicht einfach akzeptieren, sondern wir wollen eine präzise Formulierung haben.Davor haben Sie sich gedrückt. Ich denke, da verfolgen Sie bestimmte Interessen.

Aber noch viel spannender ist Ihr netter Versuch der Entbürokratisierung hinter den Deichen. Sie tun so, als hätte es das alles nicht gegeben,

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stimmt!)

als sei die Debatte darüber, ob man wirklich noch bei einem hundertjährigen Hochwasser stehen bleiben kann oder ob es nicht Gründe dafür gibt, die Grenzen zu erhöhen, spurlos an Ihnen vorbeigegangen. Ich sage Ihnen: Das ist schlicht fahrlässig. Denn wenn hinter den Deichen etwas passiert, unter reduzierten Schutzbedingungen, dann haben Sie nicht nur das Problem, dass Sie das Zeug im Boden haben, sondern Sie haben das viel größere Problem, das wieder herauszubekommen; denn der natürliche Weg, dass das hinausgespült wird, findet viel schlechter statt. Hier haben Sie nicht zu Ende gedacht. Es ist Aufgabe des Parlaments, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Sie eben manche Dinge zu Ende denken müssen, auch als Landesregierung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch mein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang ist nicht verwunderlich – Sie haben ihn schon erwartet: Das ist die nette Frage der Überschwemmungsgebiete.

Ich will Sie an die Debatte von gestern erinnern. Gestern haben wir gesagt, bei den Energiepreisen wollen wir Rechtssicherheit schaffen, nicht hinterher regeln wird, sondern von vornherein. Das war die Position des Wirtschaftsministers zum Thema Regulierungsbehörde.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Hier haben Sie jetzt die Situation, dass der Bürger, der sich auf den gültigen Bebauungsplan verlässt, wenn er Schäden hat, selbst in der Falle sitzt.Wir sollten ihn davor schützen,hinterher klagen zu müssen – nämlich indem wir dafür sorgen, dass klar ist, dass in solchen Gebieten nicht gebaut wird. Dadurch wird der Bürger vor Schäden insgesamt geschützt. Er hat Rechtssicherheit, ebenso die Versicherung und,mit Verlaub,auch die Gemeindeparlamentarierinnen und -parlamentarier. Das ist eigentlich mein Hauptproblem – nicht die Gefahr, die da besteht, sondern dass Sie den Bürger dieser Gefahr einfach aussetzen. Ein Normalbürger muss sich darauf verlassen können, dass Politiker ihr Tun abwägen,auch wenn sie Bebauungspläne aufstellen. Ich finde, wir dürfen dieses Abwälzen der Verantwortung auf die Kommunalparlamente nicht zulassen. Darüber werden wir im Ausschuss noch einmal reden müssen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit es nicht zu lang wird – wir werden im Ausschuss noch viele nette Details zu bereden haben –, finde ich eines noch ganz spannend: Sie regeln im Wesentlichen nur das, was Sie regeln müssen.Allerdings regeln Sie auch ein paar Sachen, die Sie nicht regeln müssten. Eines dieser Dinge ist die Öffnung der Wasserversorgung für Privatisierungen.

Ich erinnere Sie noch einmal an gestern. Gestern haben wir darüber geredet, wie es ist, wenn man zehn, zwölf Jahre nach der Liberalisierung feststellt, dass die Idee

schief gegangen ist und man die Angelegenheit neu regeln muss.

An dieser Stelle sage ich: Wehret den Anfängen. Wir haben einen großen Druck auf die Kommunen und hohe finanzielle Versprechungen, damit sie diesen Weg einschlagen – wohl wissend, dass das nicht rückholbar ist, auch nicht mit Ihrem Gesetz. Denn die Kommunen können vielleicht die Entscheidung noch treffen, aber es wird eine relativ schwierige Sache sein, in Zukunft dann das Geld nochmals aufzubringen. Sie werden finanziell in der Falle sitzen.

Ich denke, wir sollten diesen Punkt klar aus dem Gesetz herausnehmen. Wasserversorgung ist Daseinsvorsorge, kommunale Aufgabe und muss dezidiert bei den Kommunen bleiben. Lassen Sie uns nicht heute eine Regelung im Gesetz treffen, zu der wir in zehn Jahren im Hessischen Landtag Debatten darüber führen, wie wir deren Probleme wieder einfangen. Streichen wir diese Passagen aus dem § 39. Das würde dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die nach uns in diesem Landtag sitzen, eine unsinnige Debatte weniger führen. Auch das wäre ein Fortschritt, wenn das gelänge. – Danke.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Heidel, FDP-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung zu diesem Gesetzentwurf machen, den die Hessische Landesregierung hier vorgelegt hat. Beim ersten Lesen machte er auf uns den Eindruck, als wäre noch bis zu dem Tag, an dem wir ihn in die Hand bekommen haben, daran gearbeitet worden. Das konnte man auch ein bisschen am Vorblatt sehen. Wenn man die Synopse von 2004 betrachtet, dann wird es auch ganz deutlich, dass hier in den letzten Tagen und Wochen noch sehr intensiv daran gearbeitet wurde.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Stunden!)

Ja, Stunden. – Das geschah wohl vor dem Hintergrund, dass es, als wir das Wassergesetz vor zwei Jahren geändert haben, vielfach auch darum ging, sich mit der Verwaltung auseinander zu setzen. Mir scheint, dass das jetzt umgesetzt wird – ich denke weniger, dass der politische Konsens innerhalb der CDU gefehlt hätte. – Das ist nur eine Vorbemerkung,wenn ich den Gesetzentwurf so betrachte.

(Beifall bei der FDP – Jürgen Walter (SPD): Erzählen Sie einmal weiter! Jetzt wirds interessant!)

Grundsätzlich kann man feststellen, dass der seinerzeit von uns mit eingeleitete Richtungswechsel im Wasserrecht jetzt fortgesetzt wird.Wir haben einen Teil der Entbürokratisierung gemeinsam auf den Weg gebracht. Bei der Privatisierung gehen Sie – das will ich lobend erwähnen – ein ganzes Stück über das hinaus, was wir bisher im Hessischen Wassergesetz vorfinden. Die FDP hält diesen Weg für richtig.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Ich will es ausdrücklich sagen: Die FDP hält für richtig, was in § 39 festgeschrieben wird – im Gegensatz zu dem, was Kollege Grumbach eben hier vorgetragen hat.

Es gibt aber auch – ich hoffe, dass wir das in Ausschusssitzungen und Gesprächen noch bereinigen können – einige Fehler und Verschärfungen. Es ist zu diskutieren, was denn letztendlich in das Gesetz hineingeschrieben wird. Ich glaube, es besteht die politische Chance, hier zu einer Einigung zu kommen. Ich bin davon überzeugt, dass die Widersprüchlichkeit,die teilweise in den Vorschriften enthalten ist, ausgeräumt werden kann. Hier wird noch ein Stück Arbeit notwendig sein, aber ich glaube, wir werden dann in der Lage sein, das Gesetz hier gemeinsam auf den Weg zu bringen. Aber ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, damit keine falschen Gedanken aufkommen: Ich habe den Eindruck, dass in manchen Teilen eine massive Überbetonung der ökologischen Zielsetzung hineingeschrieben worden ist. Das beginnt in § 1, in dem gefordert wird – daran will ich es deutlich machen –:

Die Gewässer sind als Lebensraum für Pflanzen und Tiere... wieder herzustellen.

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut!)

Sehr gut.Herr Kollege Schmitt,hier müssen wir uns wieder einigen. Herr Kollege Schmitt, was bedeutet dieses Wiederherstellen?

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt muss ich den Kollegen Dietzel verteidigen! Das ist ein Ding!)

Das müssen Sie dann auch definieren: ob der Zeitpunkt der Wiederherstellung historisch auf die Epoche vor Erscheinen des Menschen und seinen Eingriff in die Gewässer bezogen wird. Diese Eingriffe sind für jeden jeden Tag handgreiflich, das beginnt morgens früh beim Haarewaschen. Das alles ist auch ein Eingriff in die Gewässer.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Haben Sie einmal etwas von Gewässerrenaturierung gehört, Herr Kollege?)

Herr Kollege Schmitt, wenn ich das alles wieder zurückschrauben will, dann dürfte die Wiederherstellung doch ganz schön problematisch werden. Das muss ich doch einmal in den Raum stellen.

(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Das war jetzt ein echter Urknall!)

Ich will auch darauf verweisen, dass sich seit dieser Zeit etwas verändert hat. In den vergangenen Jahrhunderten hat sich ein Verständnis zum Schutz des Eigentums herausgestellt, dass das als ein gleichwertiges Gut im Verhältnis zum Schutz des Trinkwassers betrachtet werden darf. Ich werde es noch an einem Beispiel deutlich machen. Deshalb kann dieses Eigentumsrecht auch nicht einfach der Ökologie untergeordnet werden und als untergeordnetes Ziel in dieser Generalklausel völlig fehlen.Nach unseren Vorstellungen sind die Vorschriften in den §§ 7 und 8 in Teilen ein Einstieg in die Behördenwillkür, denn wir alle wissen, was sich daraus entwickelt.

Das manifestiert sich in § 8 Abs. 2, wonach natürliche fließende Gewässer so zu unterhalten sind,

dass die Entfaltung der naturraumtypischen Eigendynamik ermöglicht... wird...

Was bedeutet denn das im Sinne eines – ich will es so nennen – falsch definierten Naturbegriffs?

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin, lassen Sie mich erst einmal ausreden. – Das bedeutet, dass der Schutz des Menschen vor den Gefahren der Natur ganz außen vor gelassen, ausgeblendet wird. Das bedeutet das, nicht mehr und nicht weniger.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was haben Sie denn da gelesen?)

Denn natürliche Befestigungen natürlicher fließender Gewässer – als Bestandteil der Natur des Menschen – treten dort doch in den Hintergrund.Was bedeutet das denn in der Sache?

Wir hatten nun einmal im vergangenen Jahr das verheerende Elbehochwasser. Was wäre damals passiert, wenn ich diese Bestimmungen hier richtig auslege? Die natürlich herbeigeführten Schäden dieses Elbehochwassers, dieses Hochwassers an sich, hätten gar nicht mehr beseitigt werden dürfen, weil es eine Eigendynamik, eine Eigenentfaltung des naturraumtypischen Wassers war.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin, wenn ich so etwas hineinschreiben will, dann muss ich mir auch über die Folgen bewusst sein, was das letztendlich bedeutet. Ich meine, das können wir doch alle nicht wollen.

Es geht noch weiter. Die Eingriffe beim Thema Eigentum sind noch vielfältiger. Ich will einen Punkt anmerken, das Thema Böschungsoberkante – mittendrin im privaten Eigentum.Wenn da steht,dass sich die Bebuschung auch auf die Böschungsoberkante ausweiten darf, dann ist das im Regelfall ein Eingriff in das private Eigentum. Das kann so nicht hingenommen werden.

Dann: Naturraum und die Eigendynamik des Gewässers. Das Mäandern eines Baches kann keiner von uns kennen. Es kann keiner von uns wissen, wie das vonstatten geht und wie sich dieser Bach, dieser Fluss verändert. Was bedeutet das im Endeffekt? – Ist das,wo sich dieser Fluss die Fläche holt, Eigentum, das letztlich den Gemeinden zufällt? – Wieder ein Eingriff ins Eigentum. Ich meine, hier muss auch geregelt werden, wie weit das entschädigungspflichtig ist.

(Norbert Schmitt (SPD): Die CDU-Alleinregierung als die echten Sozialisten in diesem Haus – das ist unglaublich!)

In § 27 ist immer noch das drin, was bei früheren Diskussionen mit den Grundbesitzerverbänden immer sehr kritisch und sehr intensiv diskutiert worden ist. Da gab es einmal einen Spruch: Das ist ökologisch legalisierter Raub von Eigentum. – Meine Damen und Herren, auch darüber wird nachzudenken sein, wie wir dies geregelt bekommen.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben einen Bereich, der hier immer vermischt worden ist und auch wieder vermischt werden wird,das ist das Thema Bauen im Innenbereich, ein heißes Thema. Der Minister hat es schon angesprochen. Nun ist es im Innenbereich zumindest so, dass die Grundstückseigentümer Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind, wieder beseitigen dürfen. Ansonsten haben die Gemeinden Unterhaltspflicht. Sie sind nur zur Wiederherstellung aufgefordert, wenn es dem Allgemeinwohl dient. Ich glaube, auch da kann es nicht sein, dass sich die Gemeinden auf