Wir haben einen Bereich, der hier immer vermischt worden ist und auch wieder vermischt werden wird,das ist das Thema Bauen im Innenbereich, ein heißes Thema. Der Minister hat es schon angesprochen. Nun ist es im Innenbereich zumindest so, dass die Grundstückseigentümer Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind, wieder beseitigen dürfen. Ansonsten haben die Gemeinden Unterhaltspflicht. Sie sind nur zur Wiederherstellung aufgefordert, wenn es dem Allgemeinwohl dient. Ich glaube, auch da kann es nicht sein, dass sich die Gemeinden auf
Damit bin ich bei dem Punkt des Deichschutzes. Der wurde vom Vorredner schon angesprochen. Ich will nur darauf hinweisen, die Diskussion wird vor dem Hintergrund dessen, was in den Jahren zuvor für den Deichbau in den Haushalten war, eigentlich ad absurdum geführt. Hier wird – das ist richtig und wird von der FDP mitgetragen – Geld in die Hand genommen, um den Deichbau zu fördern und schnellstmöglich umzusetzen, um einen hohen Hochwasserschutz – einen hundertprozentigen Hochwasserschutz wird es nicht geben – zu erreichen.
Schade,Frau Präsidentin.– Ich komme zum Schluss,klammere allerdings das Thema Bauten im Innenbereich aus, weil ich davon ausgehe, dass wir noch einmal Zeit haben werden, diesen Punkt zu debattieren. Deshalb will ich den Herrn Minister oder die Hessische Landesregierung nur noch darauf hinweisen: § 10 Abs. 1 Satz 2, Neuaufnahme oder Änderung von Auflagen,Thema Planfeststellungsbeschluss.Es kann nicht sein,dass im Nachhinein noch etwas hineingenommen werden kann.
Wenn der Planfeststellungsbeschluss da ist, hat er auch zu gelten. Da kann nicht nachgebessert werden. In diesem Sinne setze ich auf eine ausführliche Beratung im Ausschuss und hoffe, dass es gelingen wird, einige Verbesserungen unterzubringen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn zwei Feststellungen zum Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung treffen. Erstens hat die CDU-Landesregierung ihre Hausaufgabe nicht rechtzeitig gemacht. Kollege Grumbach hat schon darauf hingewiesen. Zweitens hat sie sie darüber hinaus noch schlecht gemacht, denn sie hat das Ziel verfehlt, für eine zukunftsfähige Wasser- und Hochwasserschutzpolitik im hessischen Gesetz zu sorgen.
Dabei kann die Fristüberschreitung für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie noch als das kleinere Übel angesehen werden.Viel gravierender ist jedoch,dass diese Landesregierung offensichtlich überhaupt nicht gewillt ist, ein modernes, den Realitäten entsprechendes Wasserschutzgesetz für Hessen vorzulegen. Obwohl es eine Menge an Kritikpunkten gibt, werde ich mich in meiner Rede auf drei Bereiche konzentrieren.
Der erste Punkt wird sein: Der vorsorgende Hochwasserschutz wird weiterhin sträflich vernachlässigt. Der zweite Punkt:Unter dem Deckmantel der Deregulierung besteht nunmehr die Gefahr, dass das Lebensmittel Nummer eins – das ist nun einmal unser Trinkwasser – an Großkonzerne verhökert werden kann.Punkt drei:Die Chancen der EUWasserrichtlinie zur Erreichung eines guten Zustandes von oberirdischen Gewässern, deren Auen und auch des Grundwassers werden nicht genutzt.
Kommen wir zu Punkt eins, dem Hochwasserschutz. Meine Damen und Herren,diese Landesregierung hat aus den Hochwasserkatastrophen, z. B. an der Elbe, nichts, aber auch gar nichts gelernt.
Wir hatten zu diesem Thema eine Anhörung.Selbst der eigene Regierungspräsident Herr Schmied hat dieser Landesregierung ins Buch geschrieben, dass sie hier falsch handelt,dass Menschen von Hochwasserkatastrophen betroffen werden können. Meine Damen und Herren, Sie beachten die menschlichen,finanziellen,aber auch die mit Hochwasserkatastrophen in Verbindung stehenden Umweltprobleme nicht. Ich finde es schon beschämend, dass das Land Hessen in diesem Bereich nicht auf die Realitäten eingeht, wenn Menschen von solchen Katastrophen betroffen werden.
Meine Damen und Herren, dies widerspricht den Zielen des Hochwasserschutzes, aber auch den Zielen der Gewässerrenaturierung und des gesetzlich vorgeschriebenen Biotopverbundes. Bei Minister Dietzel und im Gesetzentwurf ist deutlich eine einseitige Deichfixierung des Hochwasserschutzes erkennbar. Er verkennt dabei, dass alle technischen Maßnahmen zwar wichtig sind, aber nicht immer Menschen mit ihrem Hab und Gut tatsächlich schützen können. Deshalb wissen alle, die sich mit dieser Thematik über Jahre auseinander gesetzt haben, dass der vorbeugende Hochwasserschutz das Element ist.Vorbeugender Hochwasserschutz heißt Verringerung von Schadenspotenzial und ist deshalb an erster Stelle zu sehen.
Deswegen muss – das erwarte ich von einem fortschrittlichen Gesetz in Hessen – endlich ein konsequentes Bauverbot in den Überschwemmungsgebieten wieder verankert werden, wie das vor der Novelle im Jahre 2002 vorhanden war. Dies muss wieder in das Hessische Wassergesetz aufgenommen werden.
Dies muss durch die Einführung von Hochwasserschutzplänen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit ergänzt werden, um eine wirksame Eigenvorsorge für die betroffenen Menschen zu ermöglichen. Nur wer weiß, welche
Katastrophen auf ihn zukommen können, weiß sich auch anders zu schützen. Aber Herr Dietzel hat offensichtlich kein Interesse an einem sachorientierten Umgang mit dem Hochwasserschutz. Ich bemängele an dieser Stelle, dass die Kleinen Anfragen vom Juli, die genau dieses Thema umfassen, bis heute nicht beantwortet sind. Lieber geht er mit Zahlen in die Öffentlichkeit, die er in keiner Weise verifizieren kann.
Kommen wir zu Punkt zwei, der Wasserversorgung. Ich möchte Sie einmal bitten, sich vorzustellen, dass Sie sich über Monate aus einem Tanklastzug mit Wasser versorgen lassen. Was heißt das? – Das würde eintreten, wenn § 39, wie von der Landesregierung gewollt wird, in Kraft tritt. Unter dem Tarnbegriff der Deregulierung will die CDU möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit ein wichtiges Schutzziel streichen, nämlich die Verpflichtung der Gemeinden, in ihrem Gebiet die Bevölkerung mit ausreichendem Trinkwasser zu versorgen.
Bisher besteht die Regelung,dass die Gemeinden die Verpflichtung hatten. Sie können jedoch die Aufgabe übertragen, z. B. auf Wasser- und Bodenverbände oder auf Zweckverbände.
Bisher konnten sie sich aber nicht der Verpflichtung entziehen. Wenn dieser Gesetzentwurf umgesetzt werden soll,wird die Privatisierung kommen.Denn angesichts der leeren Kassen ist es keine Utopie, dass die Gemeinden beispielsweise an Großkonzerne verkaufen. Den Jubel der FDP an dieser Stelle verstehe ich nicht. Gerade die gestern geführte Diskussion über den Betrieb der Stromnetze hat uns gezeigt, welche negativen Auswirkungen eine große Liberalisierung auch haben kann.
Es gibt auch gerade in diesem Bereich genügend schlechte Beispiele. Sie brauchen nur einmal nach Großbritannien zu schauen. In Großbritannien wurde die Trinkwasserversorgung privatisiert. Als Konsequenz ergab sich daraus, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher der Preis gestiegen ist. Teilweise sank die Qualität des Trinkwassers sehr drastisch. Man konnte feststellen, dass sich die Unternehmen an Quartalsberichten orientierten, dass sie aber nicht den langfristigen Schutz der Ressourcen und der Umwelt im Blick hatten.
Ich denke, dies ist eine massive Fehlentwicklung. Die Unternehmen sparten bei den bereits zugesagten Investitionen in die Wasserwerke und in die Netzinfrastruktur. Was war die Folge davon? – 1995 war ein trockenes Jahr. Damals kam es zu einer Krise in der Versorgung mit Trinkwasser. Ganze Regionen mussten monatelang mit Tankwagen versorgt werden. Deshalb sprach ich das eingangs an. Das wäre nämlich eine mögliche Konsequenz, wenn man die Wasserversorgung freigibt, wenn man eine Privatisierung bei der Versorgung mit dem Lebensmittel Nummer eins vornimmt.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Solche Zustände wollen wir nicht haben. Deswegen werden wir uns ganz massiv gegen diese Privatisierung stemmen.
Wir wollen, dass das Trinkwasser bezahlbar bleibt und dass es auch weiterhin in einer guten Qualität an die Bevölkerung abgegeben werden kann.Wir wollen, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Wir wollen, dass der
Meine Damen und Herren, alles, was Sie verändern wollen, wird zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Das Beispiel Großbritanniens hat gezeigt, welche negativen Konsequenzen das haben kann.
Ich komme damit zu Punkt drei, der mangelhaften Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Staaten Europas haben die Bedeutung des Wassers für die Umwelt und den Menschen erkannt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union haben sie eine umfassende Regelung vorgenommen. Denn der Gewässerschutz endet eben nicht an den Ländergrenzen. Wir alle erinnern uns wahrscheinlich noch an die Katastrophe bei Sandoz in der Schweiz. Damals wurden in das Wasser Stoffe eingetragen, die später auch in den Niederlanden wieder aufgefunden wurden.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird in keiner vernünftigen Weise der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerecht. Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Es ist doch völlig einsichtig, dass ein Fluss nur dann in einem guten Zustand sein kann, wie das in der Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird, wenn es von den angrenzenden Flächen zu keiner Beeinträchtigung kommt. Was macht aber diese Landesregierung? Sie fährt den Schutz der wertvollen Uferstreifen noch weiter zurück. Ich denke, das ist ein Zugeständnis an die Landwirtschaft. In unseren Augen ist dieses Zugeständnis aber falsch.
Ich komme auf einen weiteren Punkt zu sprechen. Mit der im Jahr 2002 vorgenommenen Novellierung wurde bereits der Schutz des Uferstreifens innerhalb bebauter Flächen aufgehoben. Nunmehr soll auch die Mindestbreite von bisher 10 m zur Disposition gestellt werden. Das ist ein Zugeständnis an die Landwirtschaft. Das heißt, die Ausbringung Wasser gefährdender Stoffe, wie z. B. Dünger und Pestizide, wird wieder näher am Wasser erfolgen können. Das ist nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht richtig.
Ich höre,dass gesagt wird,dies sei nicht wahr.Meine Damen und Herren,wenn Sie sich mit der Düngeverordnung beschäftigt haben, wissen Sie ganz genau, dass das stimmt. Denn in der Düngeverordnung wird kein Abstand vorgeschrieben. Vielmehr steht in ihr, es müsse ein ausreichender Abstand gegeben sein.
Diese Landesregierung will die Größe der Uferstreifen noch einmal verringern. Das ist bei der vorhergehenden Novellierung des Hessischen Wassergesetzes nicht geschehen. Dies wird dann eine massive Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Stand ergeben.
Wer so mit den Lebensadern der Landschaft umgeht, hat den Sinn der Wasserrahmenrichtlinie nicht verstanden. Da wird das Gemeinwohl falsch verstanden. Denn dies führt einzig und allein zu einer Vereinfachung für die landwirtschaftlichen Betriebe. Es geht aber zulasten der Allgemeinheit.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass die in der Verantwortung stehende Landesregierung offensichtlich nicht in der Lage oder willens ist – beides ist gleich schlimm –, einen Gesetzentwurf für ein zukunftsfähiges Hessisches Wassergesetz vorzulegen. Ich bin gespannt auf die Dis
Wir werden unsere Kritik weiter vortragen. Die Stellungnahmen, die Sie im Rahmen der Anhörung schon im Vorfeld des Gesetzentwurfs bekommen haben, werden bei Ihnen keinen großen Jubel ausgelöst haben.Denn Sie wissen, dass nur wenige Sie unterstützt haben. Das war z. B. der Bauernverband.Aber von Vertretern, die die ökologische Seite und die wasserwirtschaftliche Seite vertreten haben, wurden durchaus Bedenken geäußert. Ich bin auf die Diskussion gespannt. – Ich danke Ihnen.
Frau Hammann, ich danke Ihnen dafür, dass Sie erwartungsgemäß in den Ring gestiegen sind. Etwas anderes war von Ihrer Seite nicht zu erwarten. Ihre Ausführungen waren weder überraschend noch enttäuschend.