Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

Frau Hammann, ich danke Ihnen dafür, dass Sie erwartungsgemäß in den Ring gestiegen sind. Etwas anderes war von Ihrer Seite nicht zu erwarten. Ihre Ausführungen waren weder überraschend noch enttäuschend.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Weil die Ausführungen von Frau Hammann eben so waren, ist es einfach noch einmal notwendig, die Fakten aufzuzeigen. Frau Hammann, zugegebenermaßen entspricht das nicht Ihren Wünschen.Aber wir sollten uns doch einmal auf die Fakten konzentrieren. Die sehen so aus: Die Hessische Landesregierung setzt die Wasserrahmenrichtlinie vom 22. Dezember 2000 ganz konsequent 1 : 1 um,

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das tut sie eben nicht!)

um im Jahre 2015 das Ziel zu erreichen, dass sich die Gewässer Hessens in einem guten Zustand befinden. Das ist der Fakt.

(Beifall bei der CDU)

An der Stelle kann man auch anführen, dass die Umsetzung vorbildlich und im Rahmen des Zeitplans erfolgt.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist eben nicht der Fall!)

Eine flussbezogene Bewirtschaftung mit dem Ziel, einen guten Zustand des Flusses zu erreichen, wird nun gesetzlich festgeschrieben. Die Landesregierung bekennt sich also zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Ein Instrument zur Umsetzung ist die Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen.

Von Ihnen wurde besonders kritisiert, dass die Öffentlichkeit nur mangelnd beteiligt worden sei. Im Folgenden werde ich das noch einmal aufzeigen: Die Öffentlichkeit soll in vorbildlicher Art und Weise beteiligt werden.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Hammann, wir werden genügend Gelegenheit haben, das während Ausschusssitzungen noch einmal in den Einzelheiten zu vertiefen. Insofern möchte ich jetzt bei der Einbringung erst einmal einen Gesamtblick auf die Novellierung geben.

Der Gesetzentwurf wurde neu formuliert. Er ist übersichtlich geordnet. Etwas anderes ist auch noch wichtig – daran liegt uns im Besonderen –: Es ist erkennbar, dass es bei Doppelregelungen zu einer Entschlackung kommen wird. Es wird auch zu einer Entlastung von nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften kommen.

Am Rande, also quasi in Klammern, möchte ich etwas anführen, was auch ein bisschen zum Schmunzeln ist. Die Floßfahrt wird in Hessen dann nicht mehr als eine übliche Form der Schifffahrt gesondert hervorgehoben werden. In Bayern mag das anders sein als hier in Hessen. An der Kleinigkeit kann man erkennen, dass auch am Detail gearbeitet wurde.

Damit war zu rechnen: Der Verweis auf die Düngeverordnung in den wasserrechtlichen Vorschriften hat erwartungsgemäß Ihre Kritik hervorgerufen. Ich werde darauf im Besonderen noch einmal eingehen. Aber der Verweis auf die Düngeverordnung ist zutreffend.

Soweit es wasserwirtschaftlich vertretbar ist, soll auf Zulassungsverfahren verzichtet werden. Das ist genau der richtige Weg. Wir wollen eine vernünftige Regelung und keine Paragraphenwerke, die geeignet sind, die Bürger zu gängeln. Insofern führt der Weg hier in die richtige Richtung.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Ich sagte es bereits: Soweit es aus wasserwirtschaftlicher Sicht möglich ist, soll auf Zulassungsverfahren verzichtet werden. – Der Minister hat bereits eingeführt, dass bei Gewässern erster Ordnung per anno bestimmte Mengen ohne Erlaubnis entnommen werden können sollen. Es wird dann also keiner besonderen Genehmigung mehr bedürfen.

Insgesamt kann man sagen: Der Entwurf zeigt, dass es zu Vereinfachungen und Deregulierungen kommen wird. Bei den Zuständigkeiten wird es Änderungen geben.Kosten für Verfahren im Bereich der Wasserversorgung werden reduziert werden.

Ich komme jetzt auf die Wasserversorgung im privaten Bereich zu sprechen. Sicherlich kann man von Ihrer Seite anführen, dass die Quartalsberichte privater Unternehmen auf die Entwicklung des Preises Einfluss nehmen können.Aber es ist nicht so, dass die Haushalte damit davor bewahrt werden, dass es zu Preissteigerungen kommt. Dieser Einwand greift also überhaupt nicht. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, welche Überlegungen zu Gebühren angestellt werden.

Ich möchte noch etwas hervorheben, was bereits diskutiert wurde. In dem Gesetzentwurf ist zwar auch formuliert, dass ein naturnaher Gewässerzustand herzustellen und zu erhalten ist.Aber demgegenüber müssen auch Belange des Hochwasserschutzes,der Schifffahrt,der Fischerei, der Landwirtschaft, der Energieversorgung und der Erholung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Gerade in einem Ballungsraum wie unserem ist es notwendig, dass die Menschen, die dort leben, die Natur auch weiterhin zur Naherholung nutzen können.Von Ideologie getragen, wurde im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch angedacht, die Menschen aus der Natur zu verbannen. Das ist nicht unsere Zielrichtung. Ich begrüße deswegen die Ausgewogenheit des Entwurfs.

(Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU), Jörg-Uwe Hahn und Heinrich Heidel (FDP))

Dass die Anhörung nicht die von Ihnen gewünschte Reaktion in allen Bereichen hervorgerufen hat, ist aus meiner Sicht verständlich. Das war nicht anders zu erwarten. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Anhörung, wie der Herr Minister ausgeführt hat, im überwiegenden Teil eine Zustimmung ergeben hat. Es kann nicht sein, dass dann von Ihrer Seite alles infrage gestellt wird.

Insofern möchte ich mich auf einen Punkt beziehen, den der NABU in der Presse öffentlich ausgeführt hat, der 10-m-Uferbereich. Ich denke, hier im Haus besteht der Konsens, dass der Schutz der Gewässer eine hohe Priorität genießt.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aber Sie handeln anders!)

Wir können auch sicherlich gemeinsam darüber nachdenken, ob eine landwirtschaftliche Nutzung von an Gewässer angrenzenden Flächen zu einer Beeinträchtigung der Wassergüte führen könnte.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist die Realität!)

Wenn man den alten Universalstreuer nimmt, dann kann man sehr plausibel begründen, dass ein 10-m-Uferbereich einzuhalten ist. Der Stand der Technik entwickelt sich aber weiter, und Gutachten belegen, dass es mit einer so genannten Präzisionsapplikationstechnik heute möglich ist, Direkteinträge in angrenzende Gewässer zu vermeiden.

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu wie viel Prozent wird der genutzt? Ist das der Standard?)

Dann muss man darüber nachdenken, ob ein generelles Düngeverbot im 10-m-Bereich noch seine Berechtigung hat. Wenn diese neue Technik eingesetzt wird und damit gewährleistet ist,dass es nicht zu einer Verschmutzung der angrenzenden Gewässer kommt, dann besteht aus unserer Sicht kein Grund mehr, an dem generellen Verbot der Düngung im 10-m-Bereich festzuhalten, es sei denn, es gibt hier Kreise,die ein etwas gestörtes Verhältnis zum Eigentum haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN – Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es gibt welche, die haben ein gestörtes Verhältnis zur Umwelt!)

Ich möchte an der Stelle besonders betonen, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie insgesamt im Zeitplan befindet. Die Beschreibung der Flusseinzugsgebiete und die Analyse der Wassernutzung sind nach derzeitigem Stand bis zum Jahre 2004 abgeschlossen und können bis Ende März 2005 an die Europäische Kommission gemeldet werden. Insofern sind wir voll im Zeitplan.

Frau Hammann,wir hatten schon in der Februarrunde zur Öffentlichkeitsarbeit eine Auseinandersetzung. Es wäre schön gewesen, wenn Sie erwähnt hätten, dass es ganz in Ihrem Sinne gelaufen ist.Vom 2. bis zum 16. Juli sind fünf Veranstaltungen in Nord- und Südhessen gewesen, so genannte Regionalkonferenzen. Ich kann sagen, ich habe mich persönlich davon überzeugt: Sehr ausführlich und ansprechend sind die Umsetzungen dargelegt worden. Es ist informiert worden. Begleitet werden diese Regionalkonferenzen durch die Beiräte.Am 13. Oktober ist wiederum ein Termin, an dem dieses Gremium zusammentritt.

Unter anderem steht wiederum die Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung. Insofern sollten Sie etwas lobend zur Kenntnis nehmen. Das schadet nicht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie können sich persönlich überzeugen: Der interessierte Bürger, der nicht zur Regionalkonferenz kommt, kann täglich im Internet abrufen, was Stand der Dinge ist. Wer die klassische Papierversion bevorzugt, kann bei der öffentlichen Auslegung seinem Informationsbedürfnis nachkommen.

Insofern kann ich an der Stelle ein ganzheitliches Dankeschön an die Hausspitze des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz aussprechen, bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorbildlich gearbeitet zu haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Anschließend liegt mir nur noch daran, bei der Einbringung des Gesetzentwurfs eines klar und deutlich auszuführen: Sehr wohl ist die CDU, also die Hessenpartei,

(Lachen des Abg. Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

in der Lage, die Belange der Umwelt und der Natur voranzubringen, ohne dabei die wirtschaftlich notwendigen Interessen unseres Landes aus den Augen zu verlieren. Zukunftsweisende Politik ist nur dann möglich, wenn die anstehenden Themen sachorientiert und ausgewogen verfolgt werden und nicht ideologisch durch Festlegung bereits im Einsatz blockiert werden. Dazu gehört auch, dass z. B. in schwierigen Haushaltslagen, weil man das Problem erkannt hat, die Deichsanierung weiterhin mit 10 Millionen c im Haushalt verfolgt wird und nicht, wie zu Zeiten von Rot-Grün, auf 1 Million c heruntergefahren wird.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Alles in allem: Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist ein vorbildlicher Weg. Er ist nicht nur politisch zu begrüßen, sondern auch vor dem Hintergrund, dass sauberes Wasser als natürliche Ressource ein kostbares Gut ist,was häufig unterschätzt wird.Wasser als solches und vor allem in der Qualität, wie wir sie in unserem Land haben, ist in der Welt nicht überall selbstverständlich. Deshalb appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns weiterhin verantwortungsvoll an diesem Thema arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen, meine Herren, mir liegt keine weitere Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf für ein Hessisches Wassergesetz,Drucks.16/2721,zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Umweltausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform – Drucks. 16/2723 –

Zur Einbringung hat Herr Innenminister Bouffier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform ein. Dieses Gesetz fügt sich ein in eine ganze Kette von Verwaltungsstrukturreformmaßnahmen, die letztlich alle mit der Aufgabe umschreiben werden können, die wir immer und immer wieder aktuell zu leisten haben: Wir müssen eine leistungsfähige, kostenorientierte, Steuern sparende und bürgernahe Verwaltung zur Verfügung stellen.

Wir haben bei dem ersten Verwaltungsreformgesetz bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen durchführen können. Ich darf darauf verweisen: Wir haben die Sonderbehörden aufgelöst und in die allgemeine Verwaltung überführt. Wir haben Widerspruchsverfahren abgeschafft. Wir haben die Rechtsgrundlagen für Privatisierungen und die Beauftragung von Privaten dort geschaffen,wo sie es nach unserer Auffassung genauso gut und genauso verantwortungsvoll tun können wie die öffentliche Hand.Wir haben Rechtsgrundlagen für die Delegation geschaffen. Wir haben Genehmigungs- und Zustimmungsvorbehalte abgebaut, und wir haben eine Vielzahl von Vorschriften gestrichen oder kürzer gefasst.