Roger Lenhart

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Was das Formale betrifft: Wir haben uns im Ausschuss ausführlich darüber unterhalten. Deswegen will ich mich nicht in Formalien verlieren.
Ich will nur aufzeigen, wo der wesentliche Knackpunkt lag. Es ging darum, ob, wenn ein Gesetz aufgehoben wird, die alte Regelung wieder greift. Es gab unterschiedliche Auffassungen.Wir sind der Meinung, dass mit der Aufhebung des Gesetzes auch die alte Regelung entfallen ist. Das wurde streitig diskutiert und von den GRÜNEN sehr unterschiedlich bewertet.
Ich mache noch einmal an einem Punkt deutlich, dass unsere Auffassung die zutreffende ist. Es geht um den Entwurf für ein Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Bundestagsdrucks. 16/5051. In Art. 1 wird die Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlands geregelt.Text:
Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Wenn man Ihrer Rechtsauffassung folgte, müsste das Saarland wieder an Frankreich fallen.Das kann nicht Sinn der Sache sein.
Die Finanzminister könnten sicher über einiges schmunzeln.Aber die Auffassung der Fraktion der CDU – –
Dass der Finanzminister bei diesem Gedanken etwas schmunzeln würde, war mir klar.Aber auch der Finanzminister wird sich an dem Punkt damit abfinden müssen, dass die Bundesjustizministerin in dem Gesetzentwurf schreibt:
Alle Aufhebungen erfolgen wie schon im ersten Rechtsbereinigungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft, sodass die inzwischen bewirkten Rechtsfol
gen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet bleiben.
Das deckt sich mit der Klarstellung in unserem Antrag. Der Rechtsauffassung der GRÜNEN – auch der der SPD – werden wir daher mit Sicherheit nicht folgen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was wir heute als Sammelgesetz eingebracht bekommen haben, ist eine selbst gestellte Aufgabe der Hessischen Landesregierung. Es ist richtig, dass dies in den Hessischen Landtag kommt, auch wenn es von Oppositionsseite etwas unterschiedlich betrachtet wird. Einerseits heißt es immer, die Landesregierung informiere zu wenig. Sie informiert jetzt ausführlich. Sie wird dem Anspruch des Landtags gerecht. Aufgrund seiner Kompetenz hat sich der Landtag damit zu beschäftigen. Die Exekutive kann hier nicht alleine entscheiden. Das ist richtig so. Unserer Aufgabe als Landtag sollten wir auch gerecht werden.
In den zehn Artikeln haben die jeweiligen Ressorts eigenverantwortlich die Aufnahme geprüft. Beispielhaft sei das Losholzgesetz angeführt. Es wurden auch Kommunen dazu befragt. Von 90 Kommunen haben 86 gesagt, dass der soziale Gesichtspunkt überhaupt keine Berücksichtigung mehr findet.
An dieser Stelle möchte ich lediglich anmerken, weil wir im Ausschuss noch genügend Gelegenheit haben, dies zu vertiefen: Es ist expressis verbis in dem Titel formuliert, dass es hier um die Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt geht. Die Verordnung ist durch Fristlauf im August 2004 ausgelaufen. Der Landesgesetzgeber muss sich der leeren Hülle annehmen und ein Gesetz zur Auflösung der Kursmaklerkammer beschließen. Insofern ist dies auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung. Dass es nicht nur Verwaltungsvereinfachung ist, schließt aber nicht aus, dass wir uns auch den anderen, den reinen Fristgesetzen, zuwenden müssen. Insofern schlage ich vor, dass wir dieses Thema im Ausschuss weiterverfolgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ablehnung des Antrags von RWE, Strommengen von Mühlheim-Kärlich auf Biblis A übertragen zu dürfen, und damit zugleich zu suggerieren, Biblis A müsse im Jahr 2008 endgültig vom Netz gehen, zeigt, mit welchem Geist das Bundesumweltministerium das Ansinnen des Versorgers verfolgt.
Ich möchte hier ausdrücklich hervorheben – auch für Sie, Herr Kaufmann –, dass sich hier ein Hilfsantrag nach der Rechtslage in Prüfung befindet,
nämlich Strommengen vom KKW Emsland auf Biblis A zu übertragen. Diese Option steht im Raum. Diese Option wollen wir.
Wenn Herr Gabriel in einer Fernsehsendung sagt, ich stehe persönlich dafür, dass der zeitgleiche Ausstieg aus Kernkraft und fossilen Energien nicht möglich ist, dann stellt sich hier die Frage, warum denn gerade die günstigste und sauberste Variante die sein soll, die hier vom Netz geht.
An der Stelle richte ich die Frage an die SPD, warum sie denn gerade – nachdem sie die Kraftwerksbetreiber in Hessen in die Kernenergie getrieben hat – nun in Kohlekraftwerke treiben will. Denn eine andere Alternative gibt es nicht.
Derzeit ist aber die CO2-Abscheidung noch nicht am Markt.
Das ist nicht zu verantworten. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers ist viel ausgewogener, der lautet: Laufzeitverlängerung in Verbindung mit Investitionen in Ökoenergie.
Aber auch dem verschließen sich SPD und GRÜNE grundsätzlich – und das ausdrücklich vor dem Hintergrund, dass das europäische Energiekonzept vor Investitionen in Kohlekraftwerke warnt.
Bei der kurzen Redezeit, die mir zur Verfügung steht, muss ich trotzdem die Doppelzüngigkeit der GRÜNEN hier hervorheben.
Einerseits fordern Sie, dass sich der Herr Ministerpräsident für die kostengünstigste und sauberste Energie einsetzt, andererseits wollen Sie, dass Biblis vom Netz geht. Außerdem schreiben Sie auf Seite 11 Ihrer Broschüre „ZukunftsEnergie für Hessen“ – ich zitiere –:
Die Abschaltung von Biblis A und B wird zu einem kurzfristigen geringen Anstieg der CO2-Emissionen führen.
Herr Al-Wazir, Sie haben das Vorwort zu dieser Broschüre geschrieben.
Dieser Anstieg wird allerdings ab 2013 wieder sinken, bereits 2017 vollständig ausgeglichen sein und danach rapide zurückgehen.
Das heißt, Sie sind bereit, für Ihre Ideologie einen undefinierten hohen Anstieg der CO2-Emissionen in Kauf zu nehmen, obwohl die ganze Welt davor warnt.
Das ist doch Heuchelei pur.An der Stelle möchte ich noch ein paar Worte zur Windenergie sagen.Rot-Grün:Sie wol
len raus aus Kohle, Sie wollen raus aus Gas, und Sie wollen aus der Kernkraft raus.Aber wo sind denn Ihre Alternativen? Beleuchten wir die doch einmal.
Gerade die Windkraft, die Sie so favorisieren, ist messbar – täglich, alle 15 Minuten, rund um die Uhr. Schauen wir uns einmal die Stromeinspeisungen aus Windkraftanlagen in Deutschland im April dieses Jahres an. 02.04.: In der Zeit von 5.45 Uhr bis 6 Uhr hatten wir etwas über 2.000 MW zu verzeichnen.Von 7.45 Uhr bis 8 Uhr wurden 1.800 MW gemessen, von 10.45 Uhr bis 11 Uhr, 440 MW. In der Mittagsstunde ging es 970 MW hoch, und um 17.45 Uhr bis 18 Uhr lagen wir bei 1.500 MW.
Der Tag, an dem die Werte am höchsten waren, war der 09.04. Mittags, zwischen 12 Uhr und 12.30 Uhr, wurden über 10.000 MW gemessen.Zwei Tage später lagen wir zur gleichen Tageszeit bei 700 MW.
Schauen wir uns jetzt einmal die Werte für die Zeit vom 23.04. bis zum 26.04. an. Da war die Spanne am größten. Am 24.04 lagen die Werte mittags bei 300 MW, während sie am 24.04. abends bei 4.500 MW lagen. Der Oktober 2006 war nicht besser.
Jetzt erklären Sie mir bitte angesichts dieser Zahlen, wie Sie bei den Schwankungen – und dem gleichzeitigen Ausstieg aus Kohle, Gas und Kernkraft – die Grundlast sichern wollen. Den Beweis müssen Sie hier antreten.
Abschließend möchte ich den Greenpeace-Mitbegründer und Klimaexperten Dr. Patrick Moore hier zu Wort kommen lassen. Im Kampf gegen die Klimakatastrophe kann aus seiner Sicht nur eine Kombination von erneuerbaren Energien und nuklearen Energien in Betracht kommen. Ich zitiere ihn:
Es stimmt, ich war früher gegen die Kernenergie – wie meine Greenpeacekollegen. Aber die Zeiten haben sich geändert, und mein Denken über diese Fragen hat sich ebenso verändert. Heute sehe ich mich als vernünftigen Umweltschützer, der sich für eine Politik einsetzt, die sich mehr auf Wissenschaft und Logik stützt als auf Emotion und Fehlinformation.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, bevor diese Einsicht bei Ihnen ankommt, wird, fürchte ich, eher der Fuchs zum Vegetarier. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass eine Studie des Öko-Instituts Darmstadt vom Januar 2006 zum Schluss kommt,dass – bezogen auf den Gesamtlebenszyklus – die CO2-Emissionen pro erzeugte Kilowattstunde Strom in deutschen Kernkraftwerken ähnlich hoch ausfallen wie bei Windkraft und unter denen von Fotovoltaik liegen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Minister hat sehr ausführlich beschrieben, worum es im Einzelnen geht; deswegen brauche ich auf die Details hier nicht mehr einzugehen, zumal wir im Ausschuss noch sehr ausführlich darüber sprechen werden.
Aber ein Punkt muss doch angeführt werden: Wenn man zurückschaut, wie es mit der Verantwortung beim Hochwasserschutz war und welchen Ansatz man im Haushalt beim Hochwasserschutz übernommen hat,sieht man,dass es 1 Million c waren, und es war diese Landesregierung, die diesen Ansatz auf 10 Millionen c aufgestockt hat und
dieses Geld auch verausgabt. Das muss an dieser Stelle auch einmal wieder eingeführt werden.
Dass es Veränderungen gibt, die noch von Bundesseite kommen – sie liegen hier vor,sie wurden vorgestellt –,war bekannt; aber bekannt war auch, dass aus den Reihen von Rot und Grün gegenüber der Landesregierung die ganze Zeit angemahnt wurde, sie sei nicht schnell genug. Wir hätten zu dem Zeitpunkt ja noch warten müssen. Insofern widersprechen Sie sich sehr deutlich. Das muss ich an diesem Punkt einmal einführen.
Wenn es jetzt um diese Novellierung geht, ist wieder eine Frist bis Mai 2007 zu berücksichtigen. Deswegen ist auch hier die Vorgabe entsprechend umzusetzen und nicht weiter hinauszuschieben.
Das Bundesgesetz wird hier den Hochwasserschutz erweitern. Sie wissen, dass wir auf diesen Punkt immer ein besonderes Augenmerk gerichtet haben und dies auch weiterhin tun werden. Deswegen werden wir hier auch ohne Verzögerung alles tun, damit dieser Gesetzentwurf entsprechend umgesetzt wird.
Frau Hammann, auf einen Punkt werden wir sehr aufmerksam schauen, wenn es um Hochwasserschutz geht. Wir werden, wenn es die Rahmenbedingungen gibt, 1 : 1 mitgehen. Sie wollten schon immer mehr; das Draufsatteln war immer eine Stärke von Rot-Grün.
Wir werden hier nur 1 : 1 mitgehen, und wir werden auch genau schauen, was Sie unter Hochwasserschutz verstehen, ob es hier wirklich um Hochwasserschutz geht oder ob Sie hier unter dem Deckmäntelchen des Hochwasserschutzes eine Reglementierung im landwirtschaftlichen Bereich einreißen lassen wollen.
In diesem Punkt kann man es heute erst einmal dabei belassen. Wir werden uns im Ausschuss noch sehr ausführlich darüber unterhalten. Im Übrigen werden wir von der CDU-Fraktion den Gesetzentwurf, den der Minister eingebracht hat, positiv begleiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte schon die Befürchtung, Frau Hammann würde ihre gesamte Redezeit zu einem Antrag verwenden wollen, den ihre Fraktion gar nicht gestellt hat.Der Inhalt des Antrags ihrer Fraktion lautet: „Biblis A abschalten statt nachdübeln“.
Sie sind dann aber auf die Entscheidung des Umweltministers Gabriel eingegangen. Es ist richtig: Diese Entscheidung wurde getroffen. – Aber hinsichtlich der Übertragung der Reststrommengen handelt es sich dabei nur um einen Teilentscheid.In der Sache ist also letzten Endes noch nichts entschieden.
Umweltminister Gabriel sagte auch, hinsichtlich der Übertragung von Reststrommengen vom Atomkraftwerk Emsland in Lingen werde es aufgrund der Komplexität länger dauern, bis die Entscheidung fallen wird. Die wollen wir zunächst einmal abwarten.
Ich möchte auf eine andere Sache zu sprechen kommen. Nach der Rechtslage ist es so, dass RWE die Möglichkeit hat, Reststrommengen für das Atomkraftwerk Biblis, Block A, zu verwenden. Es ist nicht bekannt, ob der Betreiber diese Reststrommengen produzieren und auf den Markt bringen will. Es ist einfach konsequent, dass die Sicherheitsaspekte beachtet werden. Da die Rechtslage so ist, kann RWE die Reststrommengen produzieren.
Unsere Position ist: Es darf keine Abstriche bei der Sicherheit geben. – Es ist deshalb logisch, dass die Revision fortgeführt wird.
Insofern ist in der Angelegenheit nichts Aktuelles zu vermelden. Das wollte ich an der Stelle einmal sagen.Auf Ihren Wunsch hin wurde eine Sondersitzung des zuständigen Ausschusses einberufen. Dort wurden Ihre Fragen ausführlich beantwortet. Minister Dietzel sagte zu, regelmäßig über den Stand der Revision zu berichten. Er hat berichtet. Er hat berichtet, dass die Revision weiterhin läuft.
Frau Hammann, insofern bitte ich Sie, in Zukunft Aktuelle Stunden für aktuelle Themen zu verwenden.
Sie haben hier ein Thema eingebracht, das Sie immer bedienen.
Hinsichtlich der Investitionen in die Nutzung regenerativer Energien kann ich sagen, dass wir nach wie vor der Auffassung sind, man sollte beim Energiemix bleiben. Ich bitte Sie aber, sich einfach vor Augen zu halten, dass auf der Energiekonferenz, die gestern in Mainz stattfand, Frau Umweltministerin Conrad gesagt hat, dass es ohne die Nutzung der Kohle nicht gehen wird. Das heißt, wir können nicht nur regenerative Energien nutzen.Wir werden von der Nutzung fossiler Energieträger nicht wegkommen.
Gleiches hat gestern auch Kurt Beck, der Chef der SPD, gesagt. Herr Gabriel sagte gestern in der Sendung „Ich stelle mich“, es sei illusionär, gleichzeitig den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie und aus der Nutzung fossiler Energieträger betreiben zu wollen. Es ergibt sich hier also eine Bewegung, die sehr in die Richtung der Positionen geht, die wir, die Mitglieder der CDU, vertreten.
Zu den längeren Laufzeiten hat sich auch Herr Linkohr, ein Energieexperte der SPD, geäußert. Er sagte, wir bräuchten längere Laufzeiten, und dagegen würde nichts sprechen.
Wir können jetzt einmal in die Reihen der Vertreter der Nutzung der regenerativen Energien schauen. Herr Fritz Vahrenholt hat gesagt, man bräuchte noch Zeit, um Alternativen zu entwickeln.Recht hat er.Er sagte auch,es gebe keinen Grund, aus der Nutzung der Kernenergie mit ideologisch gesetzten Fristen auszusteigen. Er sagte auch, niemand könne doch im Ernst glauben, dass die Nutzung der Windenergie die Nutzung der Kernenergie vollständig ersetzen könne, da müsse man glaubwürdig bleiben. Recht hat er.
Das sagte gestern auch Energieminister Gabriel. Er sagte, wir dürften den Leuten nicht irgendetwas erzählen, was nicht zutreffe, die Glaubwürdigkeit müsse erhalten bleiben. Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, orientieren uns an der Sachlage und nicht an irgendwelchen ideologischen Ausrichtungen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir alle bemerken schon seit langer Zeit, dass es am Arbeitsmarkt einen Strukturwandel gibt. Immer mehr einfache, sich wiederholende Tätigkeiten werden effizienter automatisiert. Dort, wo das nicht möglich ist, wo weiterhin personalintensiv produziert werden muss, werden die Arbeitsplätze aus Kostengründen in Länder mit günstigeren Lohnstrukturen verlagert.
Diese Veränderungen strahlen erheblich auf den gewerblichen Arbeitsmarkt aus, insbesondere auf Migrantinnen und Migranten, die lediglich über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen und dadurch ungünstige Ausgangsbedingungen bei der Schulbildung und damit am Arbeitsmarkt haben.
Zusammenfassend besagt dies, dass die Integrationskraft des Arbeitsmarktes stetig abnimmt. Orientiert am strukturellen Integrationsbegriff, der auf die gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben und auf die Respektierung ihrer jeweiligen Eigenart zielt,setzt ein dahin gehender Erfolg unter anderen Voraussetzungen vor allem den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse voraus.
Mit dem Zuwanderungsgesetz und der Integrationsverordnung sind Möglichkeiten zur Sprachförderung formuliert. In der Praxis ist aber zu beobachten, dass die geschaffenen Angebote nicht im erforderlichen Umfang ausgeschöpft werden und vielfach mangels Nachfrage nicht aufrechterhalten werden können. Gerade bei Migranten aus ausbildungsfernen Schichten ist zu beobachten, dass von ihnen die geschaffenen Angebote zur Sprachförderung nicht im gebotenen Umfang wahrgenommen werden.
Mit der Auswertung der bislang durchgeführten Integrationskurse hat der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Schmid diese Entwicklungen erst kürzlich unterstrichen. Die Folgen übertragen sich, leicht nachvollziehbar, auf die Kinder der Migranteneltern. Noch immer sind meistens nicht ausreichende Deutschkenntnisse der Grund dafür, weshalb der Weg zu einem Schulabschluss oder gar zum Abitur nicht erfolgreich durchlaufen werden kann. Nachweisbare Schulabschlüsse sind aber das, was auf dem veränderten Arbeitsmarkt immer mehr zur Voraussetzung geworden ist.
Ausgehend davon ist mehr noch als in der Vergangenheit dafür zu sensibilisieren und herauszustellen, dass die Kenntnis der deutschen Sprache eine unbedingte Voraussetzung dafür sein muss, eine Zuwanderung nach Deutschland zu vollziehen. In diesem Zusammenhang kommt es jetzt erst einmal nicht darauf an, ob die Zuwanderung wirtschaftlich motiviert ist oder ob sie im Rahmen der Familienzusammenführung erfolgen soll. Die Problemstellung ist bei beidem identisch.
Deshalb halten wir von der CDU-Fraktion es für notwendig, dass vor einer Zuwanderung nach Deutschland künftig der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bereits im Herkunftsland erbracht wird. Es ist nicht zu viel verlangt, dass derjenige, der dauerhaft in Deutschland bleiben möchte, über ausreichende Deutschkenntnisse bereits zum Zeitpunkt der Einreise verfügt.
Der Ansatz „Deutschtest im Herkunftsland“ ist auch nicht neu. Ich verweise auf die Vorgehensweise bei den Spätaussiedlern. Ich verweise auch auf andere Länder, die Voraussetzungen für die Einwanderung formuliert haben, bevor der Zugang erlaubt wird. Kein anderes Industrieland hat die Integrations- und Einwanderungspolitik so konsequent und ökonomisch nach Nützlichkeitserwägungen ausgerichtet wie Australien. Die Australier schauen primär auf die Qualifikation der Zuwanderungswilligen. Konsequenter als jedes andere Industrieland hat Australien seine Politik daran ausgerichtet, dass beruflich qualifizierte Zuwanderer den Wohlstand der Einheimischen mehren helfen.
Kürzlich war in einer überregionalen Zeitung von einem Ehepaar zu lesen, das in die USA auswandert ist und geschrieben hat, dass nach dem Sprung in das Zuwanderungskontingent der Nachweis englischer Sprachkenntnisse und eine Schulausbildung mindestens auf Realschulniveau zu erbringen war.
Kanada, das zu den aufnahmefreundlichsten Ländern zählen soll, unterscheidet bei der Einwanderung drei Kategorien. Das größte Kontingent, über 60 %, wird an jene Ausländer ausgegeben, die der kanadischen Wirtschaft von Nutzen sein können.
Kriterien sind Bildungsstand, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Die kanadische Einwanderungspolitik ist so ausgerichtet, dass die Wirtschaftsmigranten das Wachstum anheizen und damit die Kosten ausgleichen, die die übrigen Einwanderer verursachen.
Mit Blick auf Europa – ich führe jetzt erst einmal aus –: Auch die Schweiz richtet Zuwanderung nach wirtschaftlichen Bedürfnissen aus. Wie Kanada knüpft Großbritannien Zuwanderung an Qualifikation und schließt Niedrigqualifizierte außerhalb der EU faktisch aus.
Ich lasse es bei diesen Beispielen. Zusammenfassend sind diese Prinzipien auch im ersten Forschungsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter der Überschrift „Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft“ zu lesen. Dort wird ausgeführt, dass auf lange Sicht der Beitrag hoch qualifizierter Zuwanderer
zum nutzbaren Wissensstand einer Gesellschaft den wichtigsten wirtschaftlichen Effekt von Zuwanderung darstellt. Wenn wir also Deutschland als Zuwanderungsland verstehen wollen,
müssen wir uns aber auch Gedanken darüber machen, welche Kriterien nun gelten sollen. Eine weitere Zuwanderung oder Einwanderung in die Sozialsysteme ist jedenfalls nicht zu verantworten.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten möchte ich, was die deutsche Sprachkompetenz betrifft, an die Anhörung zur Zwangsheirat anknüpfen. Übereinstimmend haben die Anzuhörenden ausgeführt, dass die Kenntnis der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der nachgezogene Ehepartner – meistens sind es Frauen – die Chance zur Integration in die Aufnahmegesellschaft über die Sprache erhält. Nur mit deutschen Sprachkenntnissen würden „Importbräute“ die Chance erhalten, Kenntnisse über ihre Rechte in Deutschland zu erlangen. Nur mit deutschen Sprachkenntnissen werden sich diese Frauen mit den Lehrern ihrer Kinder verständigen können. Nur wenn sie über Deutschkenntnisse verfügen, werden sie einen Beitrag dazu leisten können, dass ihre Kinder von klein auf mit der deutschen Sprache aufwachsen, im Idealfall vielleicht sogar bilingual.
In der Praxis – gerade bei Schwiegerfamilien, denen die neu eingewanderten Opfer der Zwangsverheiratung nach der Einreise ausgesetzt sind – werden die mangelnden Sprachkenntnisse ausgenutzt – willentlich oder indirekt sei dahingestellt –, um ein eigenes Sozialleben des Opfers in der Zwangsehe zu verhindern.
Die Verpflichtung, an Integrationskursen nach der Einreise teilzunehmen, reicht allein nicht aus, um ein eigenes Sozialleben aufbauen zu können.
Bis zum Kursbeginn und zur damit verbundenen Vermittlung von Deutschkenntnissen kann einige Zeit vergehen, während der das Opfer dem Zwang in der Familie ausgesetzt bleibt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellt zudem keinen erfolgreichen Abschluss sicher, während die Nachweispflicht von Deutschkenntnissen vor der Einreise ergebnisorientiert gewährleistet, dass tatsächlich Grundkenntnisse vorliegen. Die Regelung würde ferner in weitaus stärkerem Maße als die Teilnahmeverpflichtung nach der Einreise präventiv wirken.
Vor dem Hintergrund der geschützten Güter der Eheschließungs- und Lebensgestaltungsfreiheit, der mittelbaren sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit ist die Forderung des Nachweises von Deutschkenntnissen vor der Einreise der weniger gravierende Eingriff in das Recht auf Fortführung der Ehe. Die Eheschließungs- und Fortführungsfreiheit wird dadurch nicht betroffen.
Ich betone nochmals: Die Forderung an Zuwanderer, dass sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die es ermöglichen, am Sozialleben im Gastland teilzunehmen, ist zumutbar, zumal hierdurch weitaus höherrangige Rechte wirksam geschützt werden.Auch die Teilnahme an Kursen in weiter entfernten Gegenden im Heimatland ist vor diesem Hintergrund zumutbar. Von einem Zuwanderungswilligen, der die gravierende Lebensentscheidung trifft, dauerhaft in ein anderes Land einzuwandern, kann eine entsprechende Vorbereitung zu diesem Schritt erwartet werden. Dies wäre dann auch eine Voraussetzung auf dem Weg dahin, dass Fördermaßnahmen des Staates – Sprachkurse für Migranteneltern und Elternschule als Beispiele genannt – ein Generationenprogramm sind und nicht eine dauerhafte Einrichtung.Die dort zur Verfügung gestellten Mittel könnten so künftig wieder für andere notwendige Bildungsmaßnahmen verwendet werden.
Mit der Annahme dieses Antrages soll der Hessische Landtag der Landesregierung den Auftrag geben, auf die Bundesebene dementsprechend einzuwirken und somit der künftigen Integration dienlicher zu sein, als das bisher der Fall war. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend doch noch einmal für diesen Prüfantrag werben. Der Innenminister hat das sehr pragmatisch beschrieben.Wir sollten uns daran orientieren, wie es in der Praxis vor Ort aussieht. Die angebotenen Integrationskurse genügen nicht, weil sie nicht angenommen werden. Es ist vollkommen richtig – daran machen wir keine Abstriche –, dass die Integrationskurse zwar hier lebenden Immigranten weiterhin angeboten werden müssen, um die Chancen der Integration einzuräumen.Aber wenn wir noch immer die Eheschließung, die Zwangsehe oder die arrangierte Ehe mit der Zuwanderung haben und der Ehepartner kein Deutsch kann, dann fangen wir wieder genau an der Stelle an,der wir eigentlich entkommen wollen.
Insofern muss man in der Praxis feststellen, dass die Zuwanderung, der Zuzug, in diesen Migrantengruppen dort erfolgt, wo Vernetzung eng ist, wo man sich entsprechend in der Muttersprache verständigen kann. Insoweit geht es um ein ganz anderes gesellschaftliches Phänomen als um ein Bleibe- oder Duldungsrecht. Das war bei den betreffenden Überlegungen vollkommen außen vor.
Frau Wagner, ich stimme Ihnen zu. Natürlich gehört zu einem Prüfantrag, auch zu prüfen, wie es umzusetzen ist. Das sehe ich in dem Punkt als selbstverständlich an. Ich sehe zwischen uns keinen Dissens. Insoweit werbe ich dafür, weil wir in den Schulen sehen, wie die Zusammensetzung in den Gymnasien ist, wo die Migrantenkinder sind. Es sind einfach zu wenige. In der siebten, achten Klasse – wo sich entscheidet, ob jemand zum Abitur kommt oder nicht – ist es so, dass es in den Gymnasien vielleicht eine Handvoll sind. Wenn man die ins Verhältnis zu der Zahl derjenigen nimmt, die ihre Mühe haben, die in eine integrierte Gesamtschule oder eine Förderschule gehen, denke ich, sollte das ein wesentlicher Maßstab für die weiteren Überlegungen sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften ist bereits in der ersten Lesung am 12. Juli 2006 recht unspektakulär behandelt worden.Wir haben ihn dem Ausschuss zur Beratung überwiesen und dort die Behandlung nochmals vertagt, damit jedes Ausschussmitglied Gelegenheit hat, die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung zu studieren und sich ein Bild zu machen.
Insofern bestand hier Einvernehmen – bis auf den Punkt, den Herr Dr. Jürgens eben angeführt hat. Hierzu bestanden im Ausschuss unterschiedliche Auffassungen. Aber, Herr Dr. Jürgens, gerade wenn in der schriftlichen Anhö
rung eine Vielzahl von Institutionen befragt wird, so zeigt dies doch, dass man hier sehr weitgehend Vergleiche ziehen und Meinungen einholen möchte. Dieser Weg kann von unserer Seite nur unterstrichen werden. Es geht also nicht nur um den Austausch von Papieren, sondern das ist ein breit gefächertes Einholen von Meinungen.
Auch beim Kirchensteuergesetz – von der Grundstruktur her ist Ihr Vortrag sicherlich richtig – können sich Dinge ergeben, die nach fünf Jahren einmal Überlegungen Platz greifen lassen können, die eine oder andere Stellschraube zu verändern.Wenn eine Fünfjahresfrist festgelegt wurde, so heißt das nicht, dass danach zwangsläufig eine Veränderung herbeigeführt werden muss. Vielmehr kann man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine Normierung über einen Zeitraum von fünf oder mehr Jahren bewährt hat und uneingeschränkt fortgeschrieben bzw. in ihrer Laufzeit verlängert werden kann.
Daher besteht nach diesen schriftlichen Stellungnahmen Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir nehmen die Stellungnahmen ernst. Deshalb kann von unserer Seite, von der CDU-Fraktion, der Landesregierung die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erteilt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war zu erwarten, dass sich die GRÜNEN weiterhin des Themas annehmen. Das KKW Biblis bleibt auf der Tagesordnung. Aber an der Stelle muss einmal gefragt werden, wieso das ausgerechnet in einer Aktuellen Stunde zum Thema gemacht wird.Wir haben in der Ausschusssitzung am 9. November vom zuständigen Ressortminister Dietzel zu den Vorgängen sehr ausführlich Bericht erstattet bekommen. Alle hatten Gelegenheit, nachzufragen – das haben wir auch gemacht.
Wir haben auch einen schriftlichen Bericht vom Ressortminister Dietzel bekommen. Nichtsdestotrotz haben die GRÜNEN am 16.11. nochmals eine Pressekonferenz gemacht, in der das Gleiche noch einmal zelebriert wurde, ohne dass neue Erkenntnisse vorlagen.
Meine Damen und Herren, da muss man fragen, da bis heute nichts Neues vorliegt:Wieso sind wir heute mit diesem Thema in einer Aktuellen Stunde? Da haben wir wirklich andere Dinge zu besprechen.
Insofern ergibt sich jetzt nicht viel anderes als das, was wir vor zwei Wochen erfahren haben. In einem Punkt muss ich Ihnen zustimmen, Frau Hammann: Es sind keine Fischer-Dübel. Herr Fischer hat nämlich nicht das umgesetzt, was der damalige Umweltminister Weimar an Sicherheitsvorgaben gemacht hat. Er hat es verhindert. Sie kommen jetzt und monieren, dass das verhindert wurde. Das muss man an der Stelle auch einmal sagen.
In einem Punkt sind wir uns einig: Es gibt bei der Sicherheit keinerlei Abstriche. Das haben wir immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass dann, wenn die notwendige Sicherheitsmaßnahme getroffen wird, 50 % dieser Dübel nicht sachgerecht eingebaut werden. Aber im Unterschied zum dem, was Frau Hammann gefordert hat, sehen wir die Korrektur nicht in einer Strukturveränderung, in der Zusammenlegung von Atom- und Bauaufsicht. Wir verstehen überhaupt nicht, dass ausgerechnet die, die immer nach dem Vier-Augen-Prinzip fragen, jetzt eine Zusammenlegung wollen, mit der wir strukturell zu einem Zwei-Augen-Prinzip kämen.
Deswegen müssen wir da ansetzen, wo das Übel liegt, und dieses ist einfach in menschlichem Handeln zu sehen. In diesem Punkt ist es nicht hinnehmbar, dass derjenige, dem 50 % der Dübel durchgegangen sind, der nur zwei von drei Kriterien geprüft hat, weiterhin in der Revision des Blocks A eingesetzt ist. Hier bedarf es dringend einer Korrektur, denn in puncto Sicherheit brauchen wir Zuverlässigkeit. Wenn man seit 20 Jahren damit beschäftigt ist, ist es nicht zu akzeptieren, dass mangelnde Kenntnisse zu einem solchen Ausfall führen. Insofern ist hier dringender Korrekturbedarf gegeben.
Meine Damen und Herren, was den Betreiber betrifft, sind Monat für Monat 50 Millionen c pro Block, also insgesamt 100 Millionen c, eine Sprache, die sicherlich bei ihm angekommen ist. Das ist die Sprache, die der Finanzvorstand vermitteln kann. Insofern werden die auf der technischen Seite Verantwortlichen diese Argumente zu hören bekommen. Zufällig war ich einmal Vorstandsassistent; die Sprachebene ist mir noch geläufig.
Insofern habe ich aufgrund dessen, was der Finanzvorstand dem technischen Vorstand erzählen wird, auch weiterhin Vertrauen in die sichere Betreibung des Kraftwerks, das erst dann wieder ans Netz darf, wenn alle Sicherungsmaßnahmen erfolgt sind. Da habe ich das vollste Vertrauen in unsere Atomaufsicht.Wenn eine Pressemeldung schon so abgefasst wird, dass nach den Ausführungen des Abteilungsleiters im Ausschuss die Unabhängigkeit der Atomaufsicht infrage gestellt wird, ist das eine schlichte Unverschämtheit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir die Zeitung von heute lesen – „Hessen legt sich mit Stromrie
sen an“ –, dann sehen wir genau das Gegenteil von dem, was Sie beschreiben, Frau Hammann, dass wir hier nämlich Lobbyismus betreiben.Vielmehr setzen wir uns dafür ein,dass die Bürger kostengünstig Strom bekommen,dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird und dass hier keine überhöhten Preise zugrunde gelegt werden.
Deshalb haben wir uns in der Vergangenheit auch immer wieder für die Verlängerung der Laufzeit ausgesprochen, was Biblis A und was Biblis B betrifft, wenn der Antrag gestellt wird. Herr Hahn hat das richtig ausgeführt. Das Ganze ist auf rechtsstaatlicher Grundlage vorzunehmen, nicht durch ideologische Vorfestlegungen zur Seite zu drängen.
Aufgrund der Ausführungen in den letzten Plenardebatten ist es nur folgerichtig, dass wir hier zunächst einmal grundsätzlich den Antrag von RWE begrüßen. Erwartungsgemäß hitzig war es dann auch auf der Seite. Sie haben das auch immer in der Situation beschrieben. Das unterstreicht einfach, dass die sachliche Debatte in diesem Punkt mit Ihnen nicht möglich ist. Das zeige ich Ihnen auch an dem Punkt.
Herr Al-Wazir, hören Sie zu. Dann haben Sie eine Chance, dazuzulernen. – Das zeige ich Ihnen auch an diesem Punkt.
Wir können hier Anlage 3 heranziehen. Auch sie ist nur ein Teil des Atomgesetzes.Wir müssen die Anlage 3 schon im Zusammenhang mit § 7 Atomgesetz lesen.Nur dann ist das nämlich sinnvoll.
Konkret beziehe ich mich jetzt auf § 7 Abs. 1a und Abs.1d Atomgesetz. Da ist das sehr kompliziert beschrieben. § 7 Abs. 1b Satz 1 bis 3 Atomgesetz besagt, dass grundsätzlich die Übertragung von Elektrizitätsmengen auf andere Kraftwerke ohne das Erfordernis der Zustimmung möglich ist. Darin besteht der entscheidende Unterschied, der sich ergibt, wenn man in die Anlage 3 schaut. Elektrizitätsmengen können also ohne das Erfordernis der Zustimmung auf andere Kernkraftwerke übertragen werden, wenn das empfangende Kernkraftwerk „den kommerziellen Leistungsbetrieb später“ – als die abgebende Anlage – „begonnen hat“.
Ich habe das jetzt verkürzt dargestellt. Aber so ist zunächst einmal die Regelung. Eine Übertragung ohne Zustimmung ist von alten auf neue Kernkraftwerke möglich.
Weiterhin ist geregelt, dass nur mit Zustimmung des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Re
aktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit“ die zustimmungspflichtige Übertragung von Elektrizitätsmengen von neuen auf alte Kernkraftwerke erfolgen kann.
Es ist aber auch, drittens, eine Ausnahmegenehmigung vorgesehen. Elektrizitätsmengen können von einem neuen auf ein altes Kraftwerk übertragen werden, wenn gleichzeitig die Stilllegung des neuen Kraftwerks erfolgt. Das musste erst einmal als rechtliche Grundlage hier in die Diskussion eingebracht werden. Man kann das nicht ohne den Gesetzeszusammenhang behandeln.
Langsam. – Natürlich gibt es eine Ausnahmeregelung, die das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich betrifft.
Die Vertreter von Rot-Grün müssten das besser wissen. Sie saßen bei den Verhandlungen mit am Tisch.
Mit Datum vom 14. Juni gibt es eine Konsensvereinbarung. Darin ist ein Konzept vorgesehen.
Langsam. – Es wurde vereinbart, dass im Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich kein Leistungsbetrieb aufgenommen werden soll. Die RWE wollte den Genehmigungsantrag für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich nicht weiterverfolgen und die Schadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz zurücknehmen.
Es wurde aber auch erkannt, dass das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich, wirtschaftlich gesehen, einen Wert hat. Daher stammt das mit den 107,25 Terawattstunden.
Dieser wirtschaftliche Nutzen kann aber nur zum Tragen kommen, wenn diese Menge auf andere Kraftwerke übertragen wird.
Insofern ist es ganz einfach ein Vorgriff und populistisch, sich hierhin zu stellen und zu behaupten, das sei rechtwidrig. Das ist eine Lüge.
Da es so geregelt ist, wie ich es hier beschreibe, besteht – –
Nein, ich möchte das zunächst einmal ausführen, damit die Situation klar wird und damit klar wird, worüber wir reden.
Das ist also so geregelt. Frau Hammann, die Anlage 3, die Sie angeführt haben, ist nur maßgeblich für die Frage, ob das zustimmungspflichtig oder zustimmungsfrei geschehen kann.
Hier bleibt also durchaus ein Prüfungsbedarf bestehen. Das hat der Umweltminister auch eingeräumt.
Er hat gesagt,er brauche für die Prüfung längere Zeit.Das heißt, das ist nicht so einfach zu klären, wie Sie das abtun. Wir sollten also unvoreingenommen warten, was diese Prüfung ergibt.
Wir sollten abwarten, was dabei herauskommt.
Dabei sind wir der Meinung, dass, wenn die Prüfung in einen positiven Bescheid münden sollte, das genau die Lösung ist, die wir brauchen, damit in Hessen auch weiterhin Strom ohne Erzeugung von CO2 produziert werden kann. Deswegen begrüßen wir die Prüfung.
Gebetsmühlenartig wird auch hier heruntergeredet, was an Nachrüstungen geleistet wurde. 1 Milliarde c wurden investiert. Das Kraftwerk befindet sich damit auf einem aktuellen Stand.
Gleichermaßen kann auch das Argument mit der Notstandswarte nicht angeführt werden. Wir müssen uns einmal anschauen, worum es bei der Notstandswarte geht. Sie tun in der Diskussion immer so, als ob es dabei um ein Haus auf der grünen Wiese gehen würde.Entscheidend ist aber doch, welchen Sinn eine Notstandswarte hat, welche Funktion sie erfüllen muss und für welche Sicherheitsvorkehrungen sie gebraucht wird.
Damit die Nutzung der Atomkraft sicher beherrscht werden kann, wurde in den Achtzigerjahren ein Regelwerk formuliert.Aber schon früher, nämlich als die Atomkraftwerke Biblis,Block A und B,geplant wurden,wurde schon darüber nachgedacht, was zu tun sei, wenn eine der Steuerungswarten ausfallen würde. Man ist dann auf die Idee gekommen, dass sich beide Kraftwerke gegenseitig stützen können.Wenn ein Notfall in Block A eintreten sollte, würde Block B stützen. Wenn ein Notfall in Block B eintritt, würde die Stützung aus Block A erfolgen. Das war
schon vorgesehen, bevor das in den Achtzigerjahren ausformuliert wurde.
Es gibt da also einen entscheidenden Unterschied. Das mit der Notstandswarte bezieht sich auf einzelne Blockkraftwerke. Das bezieht sich nur auf einzeln stehende Blockkraftwerke. In Biblis haben wir aber zwei Atomkraftwerke, die sich gegenseitig stützen können.
Das können Sie alles nachlesen. Herr Al-Wazir, wer lesen kann, ist im Vorteil.
Das ist also die Faktenlage.Dass das Ihnen nicht gefällt,ist klar. Denn ansonsten müssten Sie zu dem Ergebnis kommen,dass Ihre ideologisch starre Haltung nicht mehr haltbar ist. Öffnen Sie sich also dahin gehend. So viel wollte ich zu diesem Punkt sagen.
Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass bei den GRÜNEN, aber auch in den Reihen der SPD die Problematik des Treibhauseffekts vollkommen ausgeblendet wird.
Frau Hammann, Sie führen dann auch noch das Kernkraftwerk Obrigheim als Beispiel an. Ich habe Ihnen dazu doch schon Folgendes gesagt: Als das Kernkraftwerk Obrigheim vom Netz genommen wurde, mussten zwei alte fossile Kraftwerke ausgemottet werden.Damit wurde also genau das Gegenteil erreicht. Die Stromproduktion konnte nicht mehr CO2-frei erfolgen.
Der dritte Statusbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses der Vereinten Nationen über Klimawandel enthält eine klare Kernaussage. Sie besagt: In der Periode von 1990 bis 2100 wird sich die Temperatur auf der Erde bei einer aktiven Klimapolitik um 1,4 °C erhöhen. Sollte keine aktive Klimapolitik erfolgen, wird es zu einer Erwärmung um 5,8 °C kommen. Wir können das nicht einfach außen vor lassen und irgendetwas Ideologisches vertreten.
Ich möchte mich jetzt mit dem Ansatz beschäftigen,Strom CO2-frei durch Windenergie zu erzeugen. Diese Variante wird in den Reihen der GRÜNEN und wohl auch bei der SPD favorisiert. Wir müssen uns dann aber einmal anschauen, wie sich das zwischenzeitlich darstellt. Es sollen Offshoreanlagen gebaut werden. Hinsichtlich des Themas bestand große Euphorie. Rot-Grün hatte vereinbart, dass Anlagen in einer Größenordnung von 30.000 Megawatt im tiefen Wasser installiert werden sollten. Die große Koalition hat an dieser Aussage nichts geändert. Das soll also so geschehen.
Ich möchte jetzt eine Zahl zum Vergleich nennen. Der Bundesverband Windenergie sagt, dass zum Ende des
Jahres 2005 etwa 18.400 Megawatt Leistung installiert waren. Zum Vergleich möchte ich nennen, dass die 17 verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland zusammen etwa 20.000 Megawatt Strom produzieren.Es handelt sich also um eine ähnliche Leistung. Die Kernkraftwerke erzeugen den Strom aber rund um die Uhr, während die Windkrafträder stillstehen, wenn Flaute oder Sturm herrscht. Dann müssen die Schattenkraftwerke den Betrieb aufnehmen. Dann haben wir wieder einen erhöhten CO2-Ausstoß.
Inzwischen besteht aber die Situation, dass auch die Naturschützer hinsichtlich der Offshoreparks zwei Herzen in ihrer Brust haben. Sie mussten nämlich feststellen, dass es noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, welche ökologischen Auswirkungen es hätte, wenn diese Windparks in der Nordsee erstellt würden.
Hinzugekommen sind auch fiskalische Probleme. Man musste immer wieder erkennen, dass die finanziellen Probleme immer unüberschaubarer werden.
Als Beispiel möchte ich ein Projekt in Dänemark anführen.Ich meine das Projekt Horns Rev.Dort wurde die Anlage im tiefen Wasser eingerichtet. Nach einem halben Jahr musste sie komplett ausgetauscht werden, weil die Kombination aus Salzwasser und Luft das Material viel härter angegriffen hat, als man es vom Land her gewohnt war.
Hier war die Rendite also im Eimer.
Herr Kaufmann, da gibt es also noch Kinderkrankheiten. Kinderkrankheiten lassen sich sicherlich heilen. Nur müssen wir dann auch sagen, dass das mehr kostet.
Denn es müssen Materialien verwendet werden, die salzwasserbeständig sind. Die Wartungskosten 40 oder 50 m unter dem Meer sind auch hoch. Das schlägt sich auch auf die Rendite nieder.
Ich möchte noch auf ein anderes Thema zu sprechen kommen, das sicherlich auch für die GRÜNEN interessant ist. Die deutsche Bucht ist ein Überfluggebiet aller Zugvögel Nordeuropas.
Zwischenzeitlich ist es so, dass die Naturschützer Bedenken geltend machen.Dem tragen die deutschen Behörden Rechnung. Die Windkraftanlagen werden nur genehmigt, wenn an den Tagen mit besonders hohem Überflug an Vögeln die Windräder stillstehen. Also auch hier gibt es wiederum zusätzlichen Stillstand,der auf die Ökologie zurückgeht.
In dem Zusammenhang bleibt noch etwas anderes zu erwähnen.Es ist völlig ungeklärt,wie die Elektrizität,würde der Nordseewindpark gebaut werden, nach Hessen käme.
Ich habe es immer wieder erwähnt: Derzeit sind keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden. Sie müssten erst geschaffen werden. Unter dem ökologischen Gesichtspunkt streiten sich aber wieder zwei Seiten. Der Strom muss nicht nur nach Hessen, sondern erst einmal an Land geleitet werden. Dazu sagen die einen: Die deutsche Bucht ist ein Naturschutzgebiet, da wollen wir nicht, dass Kabel verlegt werden.
Die anderen sagen: Es wird keine Genehmigung wegen der Gefährdung des Schiffverkehrs erfolgen.
Ich möchte das zusammenfassen: Lassen Sie uns den Antrag, den die RWE auf Verlängerung der Laufzeit des Kraftwerks gestellt hat, als Chance nutzen. Bei den regenerativen Energien kann dann die Weiterentwicklung vorangetrieben werden. Wir haben uns immer für den Energiemix ausgesprochen. Wir sind dafür, dass das gefördert wird.Aber das ist noch nicht in dem Umfang technisch machbar, wie es notwendig wäre. Ich möchte im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen noch einmal an die Schattenkraftwerke erinnern. Frau Hammann, Sie haben die Bioanlagen angesprochen. Steht dem von unserer Seite etwas entgegen? Das Gegenteil ist der Fall. Wir unterstützen die Nutzung im Rahmen des Energiemix.
Vor diesem Hintergrund würden wir es aber begrüßen, wenn nach einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung ein positiver Bescheid zur Verlängerung der Laufzeit erfolgen würde, der mit drei Jahren wirklich moderat ausfallen würde. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der heutigen Diskussion bin ich in dem Vorteil, dass ich politisch nicht in der Brunstzeit stehe
und mich insofern allein auf die sachlichen Themen beschränken kann. Frau Ypsilanti, insofern muss ich feststellen, dass Sie in Ihrer Situation die Energiepolitik mehr als ein Thema der Bekenntnis verstehen, aber weniger als ein wichtiges Thema der Erkenntnis. Daran könnten Sie sicherlich noch ein bisschen feilen. Ich bin bei dem aktuellen Stand dankbar für den Antrag der SPD, um die wirklichen Punkte, die zur Erkenntnis gehören, hier anführen zu können. Ich beziehe mich allein auf das, was die Fachwelt zusammengefasst hat. Ich lasse bewusst die Kraftwerksbetreiber heraus und schaue, was die Deutsche Physikalische Gesellschaft und das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln hierzu hervorgebracht haben. Frau Ypsilanti, ich muss zunächst zusammenfassen, das ist ein Punkt – was sehr bedauerlich ist –, der in der deutschen Politik immer im Vordergrund gestanden hat: Die Klimapolitik läuft bei Ihnen sekundär.
Wenn man im Fernsehen sieht und in der Zeitung liest, dass wir schmelzende Pole haben, dass wir Hurrikane im Atlantik und im pazifischen Raum haben,dass auch in unserem Raum die Gletscher schmelzen,
dann ist es für jeden erkennbar,dass Energiepolitik – Frau Hammann – auch unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels gesehen werden muss.Es ist einvernehmlich,dass die Erdtemperatur um mindestens – ich sage es einmal fachlich – zwei Grad gesenkt werden muss, was bedeutet, dass die Industrieländer deutlich den Ausstoß an Emissionen herunterfahren müssen.
Ich will erst einmal ausführen,und dann sehen wir einmal, ob noch eine Frage von Herrn Schmitt offen ist.
Herr Schmitt, ich führe erst einmal aus. Vielleicht ist dann Ihre Frage beantwortet.
Zumindest muss man feststellen, das deutsche Ziel, bis 2005 die CO2-Emissionen um 25 % zu vermindern,ist verfehlt, und die Trendprognose geht weiter. Frau Ypsilanti, wenn man am Ziel 2020 festhält, dann müssen wir sehen,
dass die immer wieder erwähnten Einsparmöglichkeiten nicht ausreichen werden, um diesen negativen Trend umzukehren. Das ist ein Fakt.
Wenn wir die acht wichtigsten Verfahren zur Energiegewinnung anschauen, haben wir die fossilen Kraftwerke – wir unterstellen einmal hohe Effizienz –, die Fotovoltaik, die Windkraft, die ich noch im Besonderen ausführen werde, die Biomasse, die alternativen Treibstoffe, die Kernenergie. Dann haben wir die fossilen Kraftwerke, CO2-sequestrierte Kraftwerke und solarthermische Kraftwerke. Das ist das, was wir jetzt haben. Wir können feststellen, dass die letzten beiden nichts dazu beitragen werden, um den CO2-Ausstoß zu vermindern, weil sie bis 2020 keine maßgebliche Stromproduktion bringen.
Herr Schmitt, sie sind noch nicht gebaut. Strom aus erneuerbarer Energie, hauptsächlich Windkraft, bringt eine CO2-Minimierung zwischen 8 und 15 Millionen t im Jahr. Wenn wir die Modernisierung von Kraftwerken nehmen – dazu muss die Verdoppelung des Gasanteils auf 32 % kommen –, erreichen wir 23 Millionen t Verminderung. Die Einführung alternativer Kraftstoffe im Verkehr bringt eine Minderung um 20 Millionen t. Jetzt kommt es. Nach Abschalten der Kernkraftwerke und Ersatz durch fossile Kraftwerke mit Steigerung des Gasanteils auf 40 % haben wir eine Erhöhung von 112 Millionen t an CO2Ausstoß.
Meine Damen und Herren und speziell Frau Ypsilanti, da müssen Sie sich noch einarbeiten. Das ist in Ordnung. – Wir müssen ganz einfach sagen:Wenn wir eine Optimierung im CO2-Ausstoß haben, können wir nicht nach dem Motto „entweder – oder“ gehen, sondern da kann nur „sowohl als auch“ greifen. Dazu gehört die Kernenergie. Daran kommen wir nicht vorbei. Ob das wünschenswert ist oder nicht – das ist Fakt.
Es ist ein Gebot der Stunde, die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke neu zu diskutieren. Die Wahrscheinlichkeit eines Störfalles ist das eine. Die Auswirkungen des Klimawandels sind sichtbar. Das gilt es abzuwägen. Ich zitiere einmal den RAG-Chef Dr.Werner Müller:Wenn wir die Vermeidung von CO2 ernst nehmen, werden wir irgendwann wieder bei der Kernenergie landen. Solarenergie reicht nicht aus, um das Klima zu schützen.
Dr. Müller war übrigens Wirtschaftsminister in Ihren Reihen. Das habe ich nicht betont, weil ich denke, dass Sie wissen, wer bei Ihnen einmal Wirtschaftsminister war. Momentaufnahmen sind immer für Anträge geeignet. Wenn wir uns einmal die Verständigung der Bundesregierung und der Stromwirtschaft vom 14.06.2000 anschauen – ich nehme an, im Antrag ist das gemeint, Sie haben vom 14.06. geschrieben, Punkt 1, Satz 1, das kann nicht von dem Jahr sein; ich nehme an, das Jahr 2000 ist gemeint –:
Da wird nichts von Sicherheitsbedenken formuliert, weder in dieser Vereinbarung noch in der Koalitionsvereinbarung.Insofern liegen dem nicht Erkenntnisse zugrunde,
sondern reine politische Bekenntnisse. Das ist wirtschaftlich gegenüber den Bürgern dieses Landes nicht zu verantworten. Wenn man einmal schaut, was die Endlagerung betrifft: Wer hat denn verursacht, dass wir das Endlager in Gorleben nicht haben?
Wenn wir zusätzliche Abfallmengen bekommen,ändert es nichts an der Qualität des Entsorgungsproblems. Die Volumenfrage hat eine vollkommen untergeordnete Bedeutung.Wir sollten endlich sehen, dass die Erkundungen des Salzstocks in Gorleben weitergehen, damit wir vorankommen. Erkenntnisse gegen ein Endlager von hoch aktivem Abfall liegen betreffend Gorleben nicht vor. Wenn gesagt wird, Uranvorräte seien selten für – 40, 50 Jahre –: Das ist eine Verwechslung zwischen Reserven und Ressourcen. Die Reserven sind die bekannte Größe, die nicht weiterverfolgt wurde, weil durch die Abrüstung genug Uran für zivile Zwecke vorhanden war. Das reduziert sich. Deswegen wird es wieder interessant, weiter nach Reserven zu suchen.
Selbst wenn die Kosten steigen, was immer gesagt wird, macht Uran 5 bis 10 % an der Stromerzeugung aus. Das heißt,selbst wenn die höheren Kosten der Suche zu Buche schlagen, machen sie im Gesamtkostenkonzept nur 5 bis 10 % aus. Bei Gas sind es um die 80 %. Insofern ist der Kostenfaktor unbeachtlich.
Frau Ypsilanti, wichtig ist – das haben Sie zu Recht gesagt – die Abhängigkeit von Öl. Schauen Sie sich die Staaten an, von denen wir Uran beziehen können: an erster Stelle Australien, dann USA und Kanada. 60 % der Reserven liegen in den OECD-Ländern. Das ist auch ein qualitativer Unterschied zu dem, wo wir Öl herbekommen.
Insofern spricht auch dieser Punkt nicht gegen die Verlängerung der Laufzeit. Jedenfalls ist summa summarum festzuhalten, dass wir im Sinne des Klimaschutzes nicht auf Nuklearenergie verzichten können.Wir haben derzeit außer der Kernenergie nicht die Technik, die CO2-freien Strom erzeugen kann.
Frau Ypsilanti, ich muss sagen, Sie sind im Moment in der Position, dass, wenn Tatsachen nicht in Ihre Vorstellungen passen, Sie sagen: Dann stimmen halt die Tatsachen nicht. – Das wird sicherlich nicht greifen. Wenn wir jetzt von wegen „keine Ahnung“ schauen, gehen wir einmal zur Windenergie.
Bei der Windenergie dürfen wir feststellen, dass die besten Standorte an der Küste sind.Sie sind knapp geworden. Man ist ins Binnenland ausgewichen. Erklären Sie mir bitte, wenn wir den Juli dieses Jahres nehmen, wie wir im Binnenland mit schwachen Winden die Grundlast über Windenergie sichern.
Grundlast heißt gesicherte Stromversorgung rund um die Uhr. Bitte zeigen Sie mir im Binnenland Hessen, wie man im Juli die Grundlast rund um die Uhr mit Windenergie sichern kann. Diesen Beweis sind Sie schuldig geblieben.
Wir müssen ganz einfach zur Kenntnis nehmen: Auch wenn wir Ihrem Antrag gemäß die Windenergie ausbauen würden – da kann man über Landschaftsverschandelung streiten – müssen wir sehen: Wenn sie um 20 % anwachsen würde, haben wir, nehmen wir den Juli, 6 % zur Verfügung.
Jetzt gucken wir noch einmal nach den Offshorewindanlagen. Es ist in einem windsicheren Gebiet.Aber selbst da sind diejenigen, die das Ganze stützen, vorsichtig geworden, weil sie nämlich sehen, dass die großflächige Windenergienutzung auf See einen langfristigen Eingriff in die Meeresumwelt bedeutet. Das habe ich schon öfter beschrieben. Da ist man jetzt sehr vorsichtig geworden. Es fehlt auch die praktische Erfahrung. Deswegen ist man zu der Erkenntnis gekommen:Wenn Offshore gemacht wird, soll das nur stufenweise auf dem Vorsorgeprinzip erfolgen. Die Realisierung der jeweils nächsten Stufe setzt ein positives, belastbares Ergebnis hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der Naturverträglichkeit voraus. – Da kann ich nur zustimmen.
Ich komme zum Thema Preise. Selbst wenn dort Strom produziert wird, muss der auch nach Hessen kommen.
Nicht „na und“. – Frau Ypsilanti, wir haben es übrigens Ihnen zu verdanken, dass wir in der Situation sind, Ihnen, der SPD.Wir müssen sehen, wo der Strom herkommt.
Das Netz ist nicht darauf ausgelegt, weder von der Struktur noch von der Stärke,hier diesen Strom nach Hessen zu bekommen.
Sie können in der Dena-Studie nachlesen, auch Sie, Herr Schmitt, dass wir hier neue Trassen über mehrere 100 km legen müssen.
Wie das mit den baulichen Genehmigungen abläuft, das wissen wir alle.
Insofern haben wir ein unsicheres Ergebnis.Wenn wir das unterirdisch machen würden statt im Freiland, hätten wir einen Kostensteigerungsfaktor von 6 bis 8. Im Verhältnis dazu haben wir Preise aus Kernkraftwerken von ungefähr 2 Cent pro Kilowattstunde.
Insofern muss ich sagen – das wiederhole ich –: Opel sagt, die Energiekosten seien mit die höchsten.
Frau Ypsilanti, jetzt kommt der interessante Punkt. Sie sollen sehen, dass selbst aus dem Lager der Hersteller von Windkraftanlagen die Forderung kommt, Kernkraftwerke noch acht bis zehn Jahre länger laufen zu lassen.
Herr Schmitt, dann halt speziell für Sie. – Der Chef von REpower Systems, Fritz Vahrenholt, sagt:Wir müssen uns Zeit kaufen, weil die Technik bei den Offshoreanlagen nicht so ausgereift ist, dass wir abschalten können.
Sicherlich auch interessant für die SPD ist, dass Umweltminister Gabriel kurz vor dem G-8-Gipfel die Bedeutung der deutschen Kompetenz zum Betrieb im Bereich des Strahlenschutzes hervorhob und gesagt hat, dass diese Kompetenz erhalten werden muss. Das war auch interessant.
Es wird für die SPD auch interessant sein, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement – ich glaube, SPD – umgedacht hat.
Er sagte, ungeachtet der Tatsache, dass er dem Ausstieg zugestimmt hatte, ist es heute aus seiner Sicht geboten, sich nicht der Möglichkeit zu verschließen, über die Modalitäten des Ausstiegs aus der Kernenergie neu nachzudenken. – Vielleicht machen Sie einmal einen Termin mit ihm.
Herr Schmitt, dann fangen Sie einmal an.
Er hat gesagt, er begründet seinen neuen Ansatz mit der Erkenntnis, dass wir ein verändertes globales Energieszenario haben. Sie kennen selbst den Wettlauf um Energieressourcen – Indien,China.China kauft jetzt in Afrika ein. Brasilien ist dabei. Das heißt, wenn wir zu 60 % von Energieimporten abhängig sind,
kommen wir um das Thema verlängerte Laufzeit von Kernkraftwerken nicht umhin.
Clement sagt aufgrund seines
Verständnisses und seiner Erkenntnis: Notwendig ist erstens die Überprüfung der vereinbarten Laufzeiten, gegebenenfalls eine Streckung, soweit die Sicherheit der Energieversorgung unseres Landes dies gebietet, so Clement,
endlich die Klärung der Entsorgungsfrage, so Clement. Deutschen Unternehmen soll nicht die Möglichkeit versagt werden, am Auf- und Ausbau ziviler Kernkraftnutzung in den Ländern teilzunehmen,die das wollen,so Clement.
Viertens. Er verlangt, dass wir uns die nukleare Sicherheitsforschung in Deutschland erhalten, und verlangt unverklemmte Förderung.
Clement schließt sich weiterhin der Position von Vahrenholt an, der davor warnt, bei allgemein steigenden Kosten den billigsten Energieträger abzustellen. Darauf antwortet Clement wörtlich:
Dass wir ausgerechnet jetzt die Laufzeiten unserer Atomanlagen verkürzen sollen, während andere, etwa die Niederländer, sie verlängern, das begreife, wer will. Im Interesse unseres Landes ist das nicht.
In dem Punkt sage ich ganz klar: Wir müssen uns der Realität stellen. Deutschland ist nicht irgendein Land, sondern es ist das führende Land, was Kernkraftwerke betrifft. Wir werden nur dann überzeugen können, den Weg zu Klimaschutz und sicherer Energie zu gehen, wenn wir auch nachweisen können, dass wir selbst in der Lage sind, dies zu bringen.Nur dann werden wir andere auf den Kurs bringen und die Chinesen gegebenenfalls daran hindern können,in ihrer Technik weiter zu rüsten,und nicht die Sicherheitsstandards verkaufen, die unter unserem technischen Leistungsvermögen sind.
Insofern sage ich: Die Verlängerung der Laufzeiten ist richtig. Sie ist wichtig, und zwar aus wirtschaftlichen und klimatischen Gründen. Wir haben das schon mehrfach diskutiert. Ich danke der SPD, dass wir es weiterhin diskutieren dürfen.
Denn es ist auch wichtig, in diesem Punkt zu sensibilisieren. Wir haben es im Januar ausführlich gemacht. Aufgrund unseres Antrags Drucks. 16/5144 haben wir deshalb davon abgesehen, einen neuen Antrag zu stellen. Wir beziehen uns darauf. Die Inhalte sind die gleichen. Es würde mich freuen, wenn wir weiterhin unsere Gesellschaft dahin gehend sensibilisieren können, dass es sich hier um eine gute und eine richtige Energiepolitik der CDU handelt. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir können das, was in der Vergangenheit war, nicht als Rechtfertigungsgrund dafür nehmen, weitere Versäumnisse in der Zukunft zu begehen.
Wir müssen uns den Realitäten stellen. Wir können uns schon irgendwann einmal darüber unterhalten, ob wir aus der Kernenergie aussteigen oder nicht – aber erst dann, wenn wir eine gesicherte und nachhaltige Energieversorgung haben. Die haben wir derzeit nicht. Deswegen sind Sie die einzigen Rufer in dieser Richtung. Es ist ein politisches Bekenntnis, aber es ist sachlich nicht gerechtfertigt. Sie stehen alleine, und Sie gehen hier einen falschen Weg.