Protokoll der Sitzung vom 25.11.2004

und die eigene Befähigung, die Verbesserung der Studierbarkeit des Studiums durch Strukturierung und Modularisierung, international vergleichbare Abschlüsse, um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch forschungsintensive Studienangebote und fachgerechte Beschäftigungsmodelle, die Neuordnung der inneren Organisation der Hochschule und die Professionalisierung des Hochschulmanagements.

An vier Punkten hat sich die meiste Kritik kristallisiert, und zwar an den so genannten Premiumstudiengängen,an der Neuordnung der Organisation der Hochschule, an der Finanzierung der Studentenschaft und an der Mitwirkung des Personalrates bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Begriff „Premiumstudiengang“, der nicht von uns stammt, lädt zu dem Missverständnis ein, es ginge um ein Studium in Grundausstattung und ein Studium in Luxusausstattung. Meine Damen und Herren, es geht um etwas anderes. Wir können von den Hochschulen nicht immer nur mehr Kundenorientierung fordern. Wir müssen sie auch in die Lage versetzen, ein ausdifferenziertes, auf die unterschiedlichen Interessen der Studienbewerber Rücksicht nehmendes Studienangebot bereitzustellen. Zu dieser stärkeren Ausdifferenzierung gehört auch die Möglichkeit, Interessenten, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, ein besonders intensives und betreutes Studienangebot zu machen. Soweit diese Personen aus dem Beruf kommen, sind solche gebührenpflichtigen Angebote schon nach geltendem Recht möglich. Mit der Neuregelung wird der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber lediglich erweitert.

Herr Siebel,ich sage Ihnen zu:Hinsichtlich der Frage Ausländer ist es noch nicht so klar formuliert.Wir werden das so eindeutig formulieren, dass da keine Unterschiede stattfinden. Das haben wir uns schon vorgenommen.

Meine Damen und Herren, mit einer Hochschule, die sich als Gemeinschaft von Forschenden, Lehrenden und Studierenden versteht, ist naturgemäß auch eine Vorstellung von in der Regel ehrenamtlicher und kollegialer Selbstverwaltung verbunden. Die Vielzahl der neuen Anforderungen an die administrative Kompetenz einer Hochschule, die von der Außendarstellung bis zum Fahren des Haushaltes nach SAP R/3 reichen, verlangt aber nach noch mehr Professionalität auf allen Ebenen und einer Organisation, die stärker aufeinander bezogen ist, als das bislang der Fall ist.

In vielen Stellungnahmen findet sich die sehr fest gefügte Vorstellung, es gebe so etwas wie eine Autonomie des Fachbereichs,dessen Repräsentanten die erste Pflicht hätten, die Interessen des Fachbereichs gegenüber der zentralen Ebene zu wahren. Der Entwurf versucht demgegenüber, dem Gedanken zur Geltung zu verhelfen, dass eine Hochschule nur ein Management haben kann. Einzelheiten sind selbstverständlich diskutierbar, und wir wollen auch niemanden dabei überfordern.

Meine Damen und Herren, die verfasste Studentenschaft wird nicht abgeschafft.

(Nicola Beer (FDP): Das würden Sie aber gerne!)

Zu beobachten ist allerdings eine Art innere Erosion, wenn die Wahlbeteiligung inzwischen an einigen Hochschulen nur noch einstellige Prozentzahlen erreicht. Wir möchten an dem Prinzip festhalten, dass das Wahlverhalten der Studierenden den finanziellen Spielraum der Studentenschaft beeinflusst.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann schaffen Sie die IHKs auch ab! Oder den Landrat des Main-Taunus-Kreises!)

Allerdings hatte ich schon in der ersten Lesung erklärt, dass es sich empfiehlt, zwischen den unterschiedlichen Aufgaben der Studentenschaft stärker zu differenzieren. Damit wäre beispielsweise die Finanzierung des Semestertickets und einiger sozialer Beratungsdienste auf jeden Fall gesichert.

Die Mitglieder der Hochschulen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,gehören zum Personal des Landes – sehr richtig.Für das Personal des Landes gelten das Hessische Beamtengesetz und die aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Bestimmungen in der Regel einheitlich. Es gibt aber für den Wissenschaftsbereich Ausnahmen. So hat das Personalvertretungsgesetz für die Professoren des Landes noch nie gegolten. Ein Grund dafür war sicherlich auch, dass bei der Einstellung eines Professors oder einer Professorin die wissenschaftliche Qualifikation die ausschlaggebende Rolle spielen muss. Eine Reihe von Ländern hat diesen Aspekt inzwischen auch auf die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen.

Wir haben im Regierungsentwurf vorgesehen, dass der Personalrat bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mitbestimmt, sich aber auf Antrag der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Belange einsetzen darf. Es ist uns also lediglich darum gegangen, den Einstellungsvorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen. An den Universitäten gibt es eine hohe Fluktuation. 75 % aller Einstellungsvorgänge betreffen befristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier können die Projektleitungen erwarten, dass die Personen, die sie für qualifiziert halten, auch unverzüglich eingestellt werden. Wenn andere Formulierungen als die im Regierungsentwurf vorgeschlagen werden, die denselben Zweck erreichen, kann man gerne darüber diskutieren.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Es gibt doch an der Stelle überhaupt kein Problem!)

Meine Damen und Herren, es gibt im Hochschulgesetz eine Bestimmung über die Studienreform und die Neuordnung des Hochschulwesens, unter deren Geltung viele ihr Studium begonnen haben, später Assistenten geworden sind und nun um eine Professur bangen. Es grenzt sicher an Herzlosigkeit, solche inzwischen zur Grundausstattung der deutschen Hochschulen gehörenden Programmsätze anzutasten. Aber wir haben es z. B. bei der Bestimmung über die Studienreform aus zwei Gründen getan.

Zum einen ist nicht nur im Hochschulbereich mehr Nüchternheit bei der Beantwortung der Frage eingekehrt, was Gesetze ändern können. Zum anderen ist in der Zwischenzeit eine Reihe von Instrumenten entwickelt worden, mit deren Hilfe hochschulpolitische Zielsetzungen umgesetzt werden können. Der Gesetzgeber kann sich inzwischen damit begnügen, die Aufgaben der Hochschulen zu definieren, für die innere Organisation ein Grundgerüst bereitzustellen und das Verhältnis zwischen Hochschule und Staat zu regeln.

Natürlich kann man einiges ganz anders sehen. Sehr verehrte Frau Sorge, ich möchte das handwerkliche Niveau und die inhaltliche Stringenz des Entwurfs Ihrer Fraktion ausdrücklich anerkennen, und ich gratuliere Ihrer juristi

schen Mitarbeiterin, Frau Gauderer, sehr herzlich zu dem, was sie gemacht hat.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Na ja!)

Wir werden sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch etwas übernehmen. Aber das, was Sie insgesamt als das Aufblähen von Kollegialorganen, von Ausschüssen usw. haben wollen, kommt nicht infrage. So stellen wir uns die Realität von morgen und die Hochschulen von morgen nicht vor. Dafür bitte ich um Verständnis.

Ich will kurz auf das eingehen, was angesprochen worden ist und was ich in der Kürze der Zeit noch einmal erwähnen möchte.

Frau Beer, Sie sprechen die Unterschiede zwischen W 2 und W 3 an. Ganz ausdrücklich machen wir – ich glaube, meine Vorgängerin im Amt und Ihre Fraktionskollegin sieht das genau so – Unterschiede zwischen Fachhochschule und Universität. Deswegen gibt es auch Unterschiede in der Besoldung zwischen W 2 und W 3.Wenn Sie sich die Besoldungsvorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes genauer anschauen, sehen Sie, dass man mit W 2 genauso viel wie mit W 3 verdienen kann. Darauf kommt es nicht an. Man muss einfach sehen: Das eine ist das eine, und das andere ist das andere. Da gibt es schon einiges, was sich in der letzten Zeit verwischt hat.

Sie sprechen an, dass wir in der Landesregierung beratungsresistent seien. Ich nenne dagegen nur das TUD-Gesetz, das wir morgen in der dritten Lesung beraten.

(Nicola Beer (FDP): Ich habe vom Schulgesetz gesprochen! Sie müssen zuhören, Herr Minister!)

Allgemein. – Ich glaube, beratungsresistent waren wir nicht, sondern wir haben gemeinsam versucht, einen Weg zu finden,der allen in der Bundesrepublik deutlich macht, dass das Land dahinter steht.

Herr Siebel,Sie sprachen von dem großen Durcheinander und davon, dass die Universitäten das Gesetz eindeutig ablehnten. Ich kann aus den Erfahrungen, die ich in den letzten Wochen gemacht habe, deutlich machen: Die KHU spricht zwar, wenn der Sprecher im Ausschuss spricht, allein mit einer Stimme.Wenn Sie aber die einzelnen Mitglieder der KHU befragen, die SMS und Telefonate bekommen, an welcher Stelle noch etwas nachgebessert werden müsse und wo man etwas begrüße, sieht das ganz anders aus als in einer öffentlichen Anhörung. Das wissen Sie von bilateralen Gesprächen genau wie ich. Es gibt eine offizielle Meinung. Die muss öffentlich so dargestellt werden. Es gibt aber andere Meinungen, die deutlicher sind.

(Nicola Beer (FDP): Gilt das auch für den Hochschulpakt?)

Zu dem Punkt mit dem Meister,den Sie angesprochen haben. Das war übrigens nicht Nordrhein-Westfalen, sondern Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen ist noch nicht so fortschrittlich. Die haben es noch gar nicht dabei. Ich kenne überhaupt kein SPD-regiertes Land,das bisher den Hinweis mit dem Meister vorgesehen hat.Wir werden den Meister noch deutlicher herausstellen. Es ist absolut richtig – wir werden einige Ausführungsvorschriften in der Verordnung vorsehen. Aber für den Meister wird es in Hessen mit oder ohne Ihre Zustimmung – das ist uns vollkommen egal, weil Sie das in den anderen Ländern auch machen – eine Hochschulzugangsberechtigung geben. Das schaffen wir. Wenn Sie mitmachen, machen Sie mit. Aber verweisen Sie nicht auf Nordrhein-Westfalen; die

sind noch nicht so weit. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann haben wir die zweite Lesung durchgeführt.

Es wurde beantragt, eine dritte Lesung durchzuführen. Dazu überweisen wir den Gesetzentwurf wieder dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem Änderungsantrag zusammen!)

Wir tun dies mit allen Änderungsanträgen zusammen. Das ist alles mit dabei. – Dem wird nicht widersprochen? Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessi- sches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) – Drucks. 16/3199 zu Drucks. 16/2607 –

Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/3241, vor.

Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 92 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze – Drucks. 16/3198 zu Drucks. 16/1746 –

Hinzu kommt noch Tagesordnungspunkt 119:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend interdisziplinäre Studien- und Prüfungsinhalte im Hinblick auf behindertengerechtes, energieund umweltgerechtes Bauen – Drucks. 16/3250 –

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3252.

Diese drei Initiativen sind nun aufgerufen. Die Berichterstattung für die beiden Gesetzentwürfe hat Herr Kollege Dr. Spies. – Herr Kollege, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/1746, in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 26. Plenarsitzung am 27. Januar 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/2607, am 30. September 2004 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. November 2004 behandelt und ist

mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem zuvor genannten Votum gelangt.

Ich komme jetzt zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/2607.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 45. Plenarsitzung am 15. September 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.