Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

Ich hatte gerade eben schon ausgeführt, dass ich glaube, dass das einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

Auch hinsichtlich der Frage der Möglichkeit der Auflösung der Ortsbezirksbeiräte haben wir dieselbe Auffassung.Ich glaube,dass die jetzt vorgesehene Regelung,derzufolge ein Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen kann, dass ein Ortsbeirat aufgelöst werden soll, ohne dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema befassen muss, nicht die richtige Regelungsvariante ist. Ich glaube, die Ortsbeiräte sollten weiterhin an einer Entscheidung über diese Frage beteiligt werden. Das ist ein Stück weit auch eine Möglichkeit der Mitwirkung der Ortsbeiräte.

Das betrifft die unterste Ebene der Kommunalpolitik. Ich denke, man sollte so nicht mit den Ortsbeiräten umgehen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Eine weitere Frage, die die FDP-Fraktion ebenfalls aufgeworfen hat, betrifft die Offenlegung von Bezügen aufgrund von Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied von Gesellschaften und als Geschäftsführer. Ich begrüße ausdrücklich, dass das getan werden soll. Ich finde aber, wir sollten bei solchen Dingen bei uns selbst anfangen. Wir sollten dann auch für die Mitglieder des Hessischen Landtags zu einer solchen Regelung kommen und sollten an die Menschen, die wir in Aufsichtsräte, in Geschäftsführungspositionen, in den Rundfunkrat und sonst wohin entsenden, die gleichen Maßstäbe anlegen. Auch deren Verdienste sollten veröffentlicht werden. Das würde den Bürgerinnen und Bürgern Hessens einen Gesamtüberblick über die Verdienstmöglichkeiten in Aufsichtsräten verschaffen.

Wenn dies geschehen würde, fände ich, dass das ein konsequenter Schritt wäre. Aber an der Diskussion, die im Deutschen Bundestag um den Kollegen von der CDU aus dem Landtag in Nordrhein-Westfalen, Herrn Arentz, geführt wurde, konnte man erkennen, dass es auf Bundesebene schon Initiativen gab, eine solche Transparenz herzustellen. Damals war die FDP eine der Fraktionen, die das ablehnten.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nein! Herr Frömmrich, das ist schlicht falsch!)

Ich würde mich deshalb darum kümmern, das ordentlich zu regeln.

Zusammenfassend kann man sagen: Beim Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung gibt es wenig Licht und viel Schatten. Die vorgesehenen Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, die vorgesehenen Regelungen zu EinePerson-Fraktionen und der vorgesehene Umgang mit den Ortsbeiräten können nicht überzeugen. Die dort vorgesehenen Regelungen würden auch in unzulässiger Weise in die Autonomie der Kommunen eingreifen. Wir lehnen diese Regelungen ab und verweisen darauf, dass sie die Mitwirkungsrechte und Partizipationsrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzen würden.

Ein wenig Licht gibt es hinsichtlich der Regelungen zum Haushalt und zum Rechnungswesen. Wir glauben, dass man sich da auf dem richtigen Weg befindet. Das führt aber nicht dazu, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen können. Denn wir sind der Meinung, dass die Eingriffe, die Sie insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung vorsehen, so stark sind, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

Ich will Ihnen zu einem Punkt noch einmal ins Gewissen reden, obwohl ich weiß, dass das nicht helfen wird. Aber ich will es trotzdem versuchen und noch einmal auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters Möller verweisen.Auch da geht es noch einmal darum, dass wir als Landesgesetzgeber Dinge von den Kommunen fordern, die wir selbst nicht einhalten. In Nr. 5 des Fazits seiner Stellungnahme teilt Herr Möller mit:

Würde die Hessische Landesregierung an ihre eigene wirtschaftliche Betätigung die gleichen Maßstäbe anlegen, wie sie den Kommunen mit der Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts auferlegt

werden sollen, müsste sie konsequenterweise ihre wirtschaftliche Betätigung beispielsweise in der Hessischen Staatsweingüter GmbH aufgeben. Da aber im Gegenteil in diesen Betrieb erhebliche Landesmittel in Modernisierungsmaßnahmen investiert werden sollen,gelten für das Land selbst offensichtlich andere Maßstäbe.

Meine Damen und Herren, Herr Möller schreibt Ihnen also ins Stammbuch,dass Sie kommunalfeindlich sind und dass Sie an die Kommunen andere Maßstäbe anlegen als an sich selbst. Von daher werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und beantragen die dritte Lesung.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Frömmrich. – Als Nächster hat Herr Hahn für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in der ersten Lesung sehr heftig die Inhalte des Gesetzentwurfs der CDU-Landesregierung und damit auch der Mehrheit dieses Hauses erörtert. Es gibt zwei Fraktionen aus der Opposition, die sich die Mühe gemacht haben, zwischen der ersten Lesung und der zweiten Lesung, die wir heute durchführen, die Anhörung auszuwerten und eigene Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen vorzulegen. Das sind die Sozialdemokraten, und das sind wir Liberale. Ich glaube, dass ich aus Gründen der Zeitökonomie nicht alles wiederholen muss, was ich für die FDP-Fraktion in der ersten Lesung gesagt habe. Das war damals richtig, und es ist in unseren Augen auch heute noch richtig.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte mich deshalb auf die Änderungsvorschläge konzentrieren, die wir eingebracht haben. Ich merke, dass sie bei den drei anderen Fraktionen in diesem Hause jedenfalls zu Diskussionen geführt haben. Den Äußerungen der Kollegin Zeimetz-Lorz entnehme ich, dass wir vielleicht mit dem einen oder anderen am Ende dieser Woche durchdringen können und eine vernünftigere Gemeindeordnung, eine modernere Gemeindeordnung bekommen als das nunmehr vorgelegte Werk der CDUMehrheitsfraktion in diesem Hause.

Ich glaube, dass es am sinnvollsten ist, dass wir uns einmal mit der Altersgrenze auseinander setzen. In Zeiten der stattfindenden demographischen Entwicklung, in Zeiten der besseren Gesundheit und in Zeiten, in denen immer häufiger ältere Personen wichtige Funktionen nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Berufsleben und in der Politik wahrnehmen, ist es nicht mehr sinnvoll, eine Altersbeschränkung für hauptamtliche Wahlbeamte einzurichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehörte zu den Menschen, die 1990/91, als die damalige Regierungsmehrheit von CDU und FDP, Dr. Wallmann/Dr. Gerhardt, das Kumulieren und Panaschieren in der HGO zu exekutieren hatten, darauf hingewiesen haben, wir müssten das Alter von 64 gewissermaßen als Deadline hineinschreiben, weil zwischen sechs und neun Monaten vorher gewählt wird und dann das Alter von 65 naht. – Aber das ist nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Aus diesem Grunde meinen wir Liberale, dass wir es entfallen lassen sollen. Gerade bei den direkt Gewählten hat der Bürger die Möglichkeit, zu entscheiden, ob er nun eine oder einen knackigen 35-Jährigen oder eine oder einen erfahrenen 65- oder 75-Jährigen als Oberbürgermeister haben will. Warum schreiben wir das als Gesetzgeber vor? Warum haben wir das Interesse daran, die Auswahlrechte der Bürger einzuschränken? Ich glaube, das dürfen wir nicht.Wir dürfen das schon deshalb nicht, weil wir uns inkonsequent verhalten. Bei den hauptamtlichen Wahlbeamten sagen wir, es gebe ein Zeitlimit – ich will jetzt nicht wieder das Wort „Deadline“ verwenden,weil es so,wie ich es eben benutzt habe, eigentlich vollkommener Blödsinn ist –,auf der anderen Seite gibt es bei den Ehrenamtlichen überhaupt keine Zeitbegrenzung. Da kann jemand mit welchem Alter auch immer noch ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter, ehrenamtliches Magistratsmitglied usw. werden.

Wir sind dort doppelt inkonsequent, und aus diesem Grunde hat unsere Jugendorganisation die Idee gehabt – Florian Rentsch als ehemaliger Landesvorsitzender der Julis hat das in die Fraktion eingebracht –, dass die Rechte, die wir für die Jugend haben wollen, auf der anderen Seite auch den Älteren gegeben werden müssen.

(Beifall bei der FDP)

Es ist deshalb sinnvoll, diese Altersgrenze schlicht und ergreifend fallen zu lassen.

Jetzt höre ich – das ist bei der Union immer so, wenn man als FDP Vorschläge unterbreitet, die die Union eigentlich gut findet, aber nicht übernimmt –, es gebe rechtliche Probleme.

(Frank Lortz (CDU): Na, na, na!)

Ich glaube, das mit den rechtlichen Problemen ist ein Relativum. Wenn es zum einen überhaupt rechtliche Probleme gibt, dann haben die etwas mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz zu tun. Ich unterstelle, wenn die Föderalismuskommission, der ich anzugehören die Ehre habe, Freitagnacht nicht vollkommen als Flunder landet, dann wird jedenfalls die Möglichkeit, diese Gesetzgebung durchzuführen, auf die Länder übergehen, sodass wir dann überhaupt keine rechtlichen Probleme mehr hätten. Wir haben sie nach unserer Auffassung jetzt schon nicht.

Deshalb sollte die Union noch einmal das Thema erörtern. Ich habe gerade noch einmal mit dem Fraktionsvorsitzenden der Union darüber reden können. Ich glaube, dass wir da noch eine gemeinsame Lösung in den nächsten 48 Stunden finden können.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): So eilig ist es nicht!)

Ein zweiter Punkt betrifft das praxisgerechte Abwahlverfahren. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, Sie haben Recht: Derjenige, der direkt vom Volk gewählt ist, müsste vom Volk auch wieder abgewählt werden dürfen. Ich möchte hier kein anderes Wort sagen, sonst müsste mich der Präsident rügen. – Herr Präsident, wir diskutieren nachher, für welches Wort Sie mich hätten rügen müssen.

Ich erwähne Hanau als ein klassisches Beispiel, wie es nicht laufen darf. Dort hatten wir die Situation, dass aus versorgungsrechtlichen Gründen heraus die damals Betroffene – ich wette, sie hätte damals zugestimmt – ins Abwahlverfahren gegangen ist. Die Lösung, die wir auf Grundlage der Anhörung vom Hessischen Städtetag ab

geschrieben haben, ist viel vernünftiger. Wenn das Parlament mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit beschließt, dass ein Abwahlverfahren durchgeführt werden soll, und wenn dann innerhalb einer Frist von sieben Tagen der betroffene Mensch sagt, er tue sich dieses Abwahlverfahren nicht an, er habe verloren – was wollen wir dann noch mehr? Dann ist genau das erreicht, was das Parlament will, und der Wille des Betroffenen ist auch umgesetzt worden.Wenn er unbedingt durch das Abwahlverfahren will, dann hindern wir ihn mit dieser Gesetzesmöglichkeit nicht daran. Aber ich glaube, dass jeder relativ gut beraten ist, es nicht zu tun, und zwar nicht nur aus persönlichen Gründen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, was ist denn in Hanau passiert? Ein halbes Jahr lang gab es politischen Stillstand. Es gab eine relativ miese Stimmung in der Politik, eine miese Stimmung in der Gesellschaft dieser Stadt. Das war deshalb notwendig geworden – jedenfalls haben es die Menschen, die dort politisch tätig sind, zu einem Großteil umgesetzt –, weil man das Abwahlverfahren gegen die damals amtierende Oberbürgermeisterin gewinnen wollte. All das muss nicht sein. Da gibt es überhaupt keine rechtlichen Probleme, da wir Juristen – liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Zeimetz-Lorz – immer wieder mit der Fiktion der Fiktion arbeiten. Das ist genau der Vorschlag, den der Städtetag gemacht hat. Da gibt es keine rechtlichen Probleme, sondern man müsste einfach sagen, dass man es nicht will.

(Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Da gibt es einfach die Aussage:Wir wollen, dass es weiterhin diese Schlammschlachten gibt.Wir wollen keinen Ausweg aus den Schlammschlachten suchen. – Wir Liberale sagen: Man muss die Bürger nicht noch mehr belasten, als sie eh schon mit einer solchen Aktion belastet sind. Man sollte also die Fiktion übernehmen, wie der Städtetag sie festgeschrieben hat.

Das sind die beiden Änderungsvorschläge, bei denen wir Liberale davon ausgehen, dass wir möglicherweise noch in diesen Tagen oder Anfang nächsten Jahres – wann auch immer wir die dritte Lesung durchführen – zu einem einigermaßen vernünftigen gemeinsamen Erfolg kommen.

Unser dritter Änderungswunsch betrifft den Wahlzettel. Warum steht auf dem Wahlzettel nur der Name der Partei, der Vor- und der Zuname und sonst nichts? Warum steht auf dem Wahlzettel nicht auch das Alter? Warum steht dort nicht auch der Wohnort,warum steht nicht auch der Beruf darauf? Warum wollen wir den Bürgern nicht Informationen geben, die sie sowieso bekommen können, wenn sie sich etwas engagierter mit der Frage beschäftigen wollen? Warum können wir nicht eine Bringschuld erfüllen und diese zentralen Daten über die Person des zu Wählenden bekannt geben?

Ich habe vom Innenminister in der Innenausschusssitzung gehört, das mit dem Beruf sei so schwierig. Das mit dem Alter ist aber ganz einfach. Es gibt manche, die etwas mogeln, aber es soll Register geben, in denen das einigermaßen ehrlich steht.

(Clemens Reif (CDU): Manche fühlen sich diskriminiert!)

Mit dem Wohnort ist es auch relativ einfach; denn das hat auch etwas damit zu tun, wo man wählbar ist.

Nun zum Beruf. Der Beruf muss auf alle Fälle auf diesen Zettelchen angegeben werden, die man immer unterschreiben muss. Ich habe es immer ganz einfach. Ich

schreibe „Rechtsanwalt“ hinein, weil das immer stimmt, solange ich zugelassen bin. Man kann aber auch MdL hineinschreiben, oder was weiß ich, z. B. Geschäftsführer. Das steht auch häufig darin.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Man kann alles hineinschreiben!)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ob das das Problem ist, wenn vielleicht in 1 % der Fälle Missbrauch betrieben wird, das sollten wir abwägen mit Blick auf die vielen Vorteile, die eine Berufsangabe für die Wahlmöglichkeiten der Bürger hat.

(Beifall bei der FDP)

Der vierte Punkt, den die FDP-Fraktion zur Abstimmung gestellt hat – da haben uns leider nur die GRÜNEN unterstützt –, ist das Thema Eine-Person-Fraktionen. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, mit Verlaub, Ihre Argumentation ist nicht überzeugend.

(Beifall bei der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Überhaupt nicht!)

In Hessen gibt es 129 Eine-Person-Fraktionen. Dass das semantisch ein Widerspruch in sich ist,muss mir keiner erzählen. Das könnte man auch anders benennen. Die sollen nun die Arbeit erschwert haben – das stimmt nicht. Wenn es irgendwo Probleme gibt, dann in Frankfurt. Dann muss man sich vielleicht mit dem Thema in Frankfurt auseinander setzen. Wir als FDP hätten einen Vorschlag gehabt.

(Beifall bei der FDP)