Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

Herr Kollege Rudolph, Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten,dass dies keine ausreichende Frist ist.Zum anderen: Wer etwas anderes will, muss hier nach vorn kommen und einen Vorschlag machen.Was wollen Sie eigentlich? – Sie wollen nur Durcheinander, Sie wollen Stimmung. Ich habe von Ihnen noch nicht einen einzigen sachlichen Beitrag gehört, wie Sie das Haushaltsrecht anders gestalten wollen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Günter Ru- dolph (SPD))

Herr Kollege Rudolph, deswegen ist es notwendig, es ist richtig, und das wissen Sie selbst am allerbesten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das Wahlprüfungsrecht erfährt Verbesserungen, da sind wir in der Tendenz in der gleichen Richtung.Die Frage der Einmannfraktionen – Herr Kollege Hahn, das will ich einmal aufgreifen – ist ein dringlicher Wunsch der kommunalen Familie. Das kann man unterschiedlich bewerten.

(Zurufe der Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Roland von Hunnius (FDP))

Meine Damen und Herren, das ist doch alles wie im richtigen Leben: Kleine Fraktionen empfinden das als nicht richtig.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Empörend!)

Danach kann ich aber nicht vorgehen. Wenn eine Person in ein Parlament gewählt wird, hat sie nach unseren HGO-Regeln praktisch alle Mitwirkungsmöglichkeiten. Ich halte es aber für falsch, dass eine Person wie eine Fraktion gestellt wird, was z. B. praktisch vor zwei Jahren dazu geführt hat, dass wir regeln mussten, ob eine Person einen Fraktionszuschlag bekommt, einen Einzelzuschlag und auch noch Gelder für die Fraktionsassistenten. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht richtig sein.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aus diesem Grund halte ich diese von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Änderung nicht nur für rechtlich unbedenklich, ich halte sie auch für richtig.

Bei den Beteiligungsberichten waren wir uns, glaube ich, alle einig.Nun möchte ich einmal zum Oberbürgermeister Möller kommen. Das haben Sie nicht zitiert.

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe gar nichts zitiert!)

Er hat zu den Beteiligungsberichten in der Anhörung etwas Nettes gesagt: Das brauchen wir nicht, die Abgeordneten lesen es eh nicht.

(Günter Rudolph (SPD):Wir übernehmen nicht alles!)

Interessanterweise haben Sie den Kronzeugen Ihrer Anklage wieder nur teilweise zitiert.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Fazit hat er zitiert!)

Es darf hier einmal erwähnt werden: OB Möller hat einen wichtigen Sachverhalt anhand einiger praktischer Beispiele dargelegt. Da hat er Recht. Er hat z. B. das Thema, in Marburg-Cölbe eine gemeinsame Aktion im Abfallrecht zu machen, vorgetragen. Das aber hat mit dem Gesetz nichts zu tun. § 121 ist eine Lex specialis. Ich kann – selbst wenn ich es wollte – die Probleme und die damit verbundenen Rechtsfolgen des Wettbewerbsrechts nicht wegnehmen. Das, was er vorgetragen hat, waren weitestgehend wettbewerbsrechtliche Probleme.

Man kann darüber streiten, ob eine Kommune sich der Ausschreibung stellen muss und dann das Wettbewerbsrecht entsprechend gilt. Das hat aber überhaupt nichts, nicht einmal ansatzweise, mit § 121 zu tun. Deshalb sind die Ausführungen,die OB Möller dazu gemacht hat,zu einem beachtlichen Teil nicht einschlägig.

Wir machen noch eine dritte Lesung, dann können Sie dies richtig berücksichtigen. Das sind in der Tat wichtige Punkte; bei Ihnen geht es jedoch ausschließlich um das Wettbewerbsrecht und nicht um die HGO.

Bei der Gelegenheit will ich noch etwas sagen: Man hört hier gelegentlich, die Freiheit kommunalwirtschaftlicher Betätigung werde eingeschränkt – als wäre das etwas Neues. Es gab noch nie eine Freiheit kommunaler wirtschaftlicher Betätigung. Sie gab es noch nie, und sie ist auch nicht Bestandteil des geltenden Rechts. Es gab immer bestimmte Grundvoraussetzungen dafür, dass Kommunen sich wirtschaftlich betätigen konnten.

(Günter Rudolph (SPD):Warum schränken Sie die ein?)

Es geht hier nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern hier werden neben den Dingen, die unstreitig sind, eine ganze Reihe von Verbesserungen – jedenfalls aus meiner Sicht – vorgenommen. Im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung wird eine behutsame maßvolle Entwicklung fortgeschrieben, die ich im Interesse unserer gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für richtig halte. Ich wiederhole das,was ich auch in der ersten Lesung gesagt habe:Hier ist ein kluger Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen gewählt worden.

Herr Kollege Hahn,zu Ihren Anträgen werden wir in dritter Lesung noch einmal sprechen. Ich will nur auf einen Gesichtspunkt eingehen. Es klingt wirklich sehr verlockend,zu sagen:Warum muss sich jemand der Abwahl des Volks stellen,wenn er vorher freiwillig geht,nachdem sich das Parlament zweimal entsprechend geäußert hat?

Ich muss das Haus darüber unterrichten, dass sämtliche Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis kommen, dass für ein Beamtenverhältnis – und das ist ein solches – grundsätzlich konstitutiv ist, dass nur der- oder diejenige, der oder die ihn oder sie ins Amt beruft,ihn oder sie auch wie

der aus dem Amt entfernen kann. Das ist im gesamten öffentlichen Dienstrecht so.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war schon immer so!)

Wenn nur das Volk jemanden in ein Amt berufen darf, spricht einiges dafür, dass auch nur das Volk ihn oder sie wieder abwählen kann. Ich sehe mich jedenfalls im Moment außerstande, an diesen Einwänden vorbeizugehen. Ihr Vorschlag hat manch Sympathisches, aber ich denke, ich muss es dem Haus entsprechend vortragen.

Über die anderen Punkte werden wir in der dritten Lesung sprechen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz beschäftigt uns nun schon fast ein Jahr. Es ist, wie ich glaube, intensiver und auch umfangreicher beraten worden als vieles andere. Das ist für das Grundgesetz der Gemeinden auch angemessen. Ich bin überzeugt: Die hessischen Kommunen werden mit diesem Gesetz eine hervorragende Grundlage für ihre Arbeit haben. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Staatsminister.– Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze, Drucks. 16/3339 zu Drucks. 16/2463.

Die dritte Lesung ist beantragt, damit geht der Gesetzentwurf zurück an den Innenausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so beschlossen.

Ich habe mitzuteilen, dass vier weitere Dringliche Anträge auf Ihren Plätzen verteilt sind.

Dringlicher Antrag der CDU betreffend Hessische Landesregierung zieht richtige Konsequenzen aus PISA, Drucks. 16/3371.– Die Dringlichkeit wird bejaht, dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 89. Ich schlage vor, dass wir ihn mit den Tagesordnungspunkten 64, 61 und 57 aufrufen. Einverstanden? – Das ist so.

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend ICE-Neubaustrecke Frankfurt – Darmstadt – Mannheim, Drucks. 16/3373.– Die Dringlichkeit wird bejaht, dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 90.

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend zukünftige Entwicklung der Hochschulmedizin an den Standorten Marburg und Gießen, Drucks. 16/3374.– Die Dringlichkeit wird bejaht. Ich schlage vor, diesen Antrag mit den Tagesordnungspunkten 22 und 62 aufzurufen. – Heftiges Kopfnicken, dann können wir so verfahren.

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend trotz rot-grüner Schulden stärkt Hessen seine Kommunen, Drucks. 16/3398.– Die Dringlichkeit wird bejaht, dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 92. Ich schlage vor, ihn mit den Tagesordnungspunkten 14 und 60 aufzurufen.

Meine Damen und Herren,zusätzlich eingegangen und an Sie verteilt ist zu Tagesordnungspunkt 7 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3372, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialge

setzbuch und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften, Drucks. 16/2720.

Ebenfalls verteilt wurde zu Tagesordnungspunkt 8 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/3370, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer sozialrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/3353 zu Drucks. 16/2720 –

Berichterstatter ist Herr Abg.Lenhart.Ich bitte um seinen Bericht. – Kann es jemand übernehmen? Herr Gotthardt, Sie übernehmen das.

Herr Präsident, der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 49. Plenarsitzung am 7. Oktober 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2818 war dem Sozialpolitischen Ausschuss am 3. Dezember 2004 vom Präsidenten überwiesen worden, der Änderungsantrag Drucks. 16/3321 am 7. Dezember 2004.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 18. November 2004 eine öffentliche Anhörung betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9. Dezember 2004 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der FDP zu dem bereits genannten Votum gelangt.

Zuvor waren die Änderungsanträge Drucks. 16/2818 und 16/3321 mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt worden.

Die Abwesenheit wollen wir entschuldigen. Die Kollegin Beer hat mir schließlich den Zettel geliehen.

(Nicola Beer (FDP): Das war der Kollege Kaufmann!)

Vielen Dank, Herr Gotthardt. – Ich eröffne die Aussprache und verweise darauf, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3372, den ich eben aufgerufen habe, in verbundener Debatte mit aufgerufen ist.