Natürlich – das ist schon gesagt worden – gibt es in dem Gesetz auch ein paar Bereiche, die durchaus begrüßenswert, auch unterstützenswert sind. Aber deswegen macht man keine Novelle eines Hochschulgesetzes.
Herr Staatsminister Corts, liebe CDU, ich bedauere sehr, dass unser Angebot an Sie, zu einem Prozess zu kommen, der zu einem Gesetz führt, mit dem wir alle leben können, ausgeschlagen worden ist. Ich denke, dass der Schritt, den Sie gehen, kein Schritt zum Wohle der Hochschulen ist, sondern dass er weitere Risiken bringt, die das Bildungsland Hessen ein Stück ärmer und nicht ein Stück reicher machen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, ich habe in der ersten und der zweiten Lesung bereits ausgeführt, dass die Novelle des Hochschulgesetzes insbesondere deshalb erfolgt, weil bundesrechtliche Regelungen umgesetzt werden müssen und einige Neuerungen ins Hochschulgesetz kommen sollen, die hessischer Natur sind. Wir haben keine Novelle vorgelegt, die das Hochschulgesetz völlig auf den Kopf stellt, sondern wir haben das, was wir damals mit der FDP beschlossen haben, fortentwickelt.
Ich will mich, weil alle anderen Themen in der ersten und zweiten Lesung bereits diskutiert worden sind, bei der dritten Lesung auf die Änderungen beschränken, die die CDU mit ihrem Änderungsantrag eingebracht hat, und diese Änderungen erläutern. Ich fange an mit einem absoluten Highlight.
Künftig – so steht es in unserem Gesetz – berechtigt der Meisterbrief dazu,in allen Fächern ein Hochschulstudium aufzunehmen. Das ist deutschlandweit einzigartig.
Nein, Frau Kollegin Beer, Sie müssen einmal den Text aus Niedersachsen lesen. Der niedersächsische Text ist weniger als das, was wir haben; denn dort steht im letzten Absatz der entsprechenden Passage, dass durch Verordnung Beschränkungen geregelt werden können. Bei uns steht es im Gesetz ohne Hinweis auf eine Verordnung. Sie sind Juristin und wissen es:Wir haben die weitestgehende
Regelung bundesweit, die man in Bezug auf die Meister haben kann. Meine Damen und Herren, darauf sind wir stolz.
Wir haben weiterhin als CDU-Fraktion dafür gesorgt, dass ins Gesetz aufgenommen worden ist, dass die besonderen Bedürfnisse der Hochschulmitglieder, also der Studenten, der Wissenschaftler und Mitarbeiter, mit Kindern berücksichtigt werden. Das Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht nun im Gesetz, und die Hochschulen sind angehalten, sich zu diesem Thema Gedanken zu machen.
Wir haben weiterhin nach der Anhörung zu dem Gesetzentwurf einer Forderung Rechnung getragen, bei der es darum ging, dass alle Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen haben. Auch diese Forderung haben wir in das Gesetz aufgenommen.
Das neue Hessische Hochschulgesetz setzt den Weg fort, den wir seit dem Jahr 2000 in Hessen gehen: hin zu mehr Eigenverantwortung der Hochschulen. Wir stärken die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen, und wir haben die Entscheidung getroffen, dass wir die Hochschulleitungen stärken, damit Entscheidungen künftig besser, leichter und schneller getroffen werden können.
Selbstverständlich ist es so, dass das nicht immer auf Zustimmung in den Hochschulen stößt; denn dort herrscht ein anderer Geist, und für die Leitung der Hochschulen bedeutet das auch, dass der eine oder andere nun mehr über Qualität und Struktur diskutieren muss, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Ich möchte noch etwas zum Senat sagen. Der Senat ist auch nach unserem Gesetz ein wichtiges Beratungsorgan. Ich prognostiziere, dass die Präsidien auf die gute Zusammenarbeit mit dem Senat in Zukunft angewiesen sein werden und sich nicht darauf zurückziehen können, dass die Senate keine Rolle mehr spielten.
Schließlich haben wir – das wurde eben schon angesprochen – bei der verfassten Studentenschaft eine Regelung vorgesehen, die die ursprüngliche Regelung des Gesetzes etwas abmildert. Herr Kollege Siebel, ich will darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit Frau Bulmahn an der Spitze vorschreiben will, dass es in jedem Bundesland verfasste Studentenschaften gibt.
Genau diese Passage ist derzeit Gegenstand der Beratungen des Bundesverfassungsgerichts. Bayern und BadenWürttemberg haben im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine verfasste Studentenschaft. Das wären die Bundesländer, die das neu einführen müssten. Ich halte diese Regelung, die Frau Bulmahn vorgeschlagen hat, für aberwitzig und bin mir ziemlich sicher, dass vorm Bundesverfassungsgericht eine solche Regelung nicht halten wird,sondern dass die Länder frei entscheiden können,ob die Hochschulen eine verfasste Studentenschaft einrichten oder nicht.
Wir haben uns aufgrund der Regelung, die im Moment vor dem Bundesverfassungsgericht zur Debatte steht, dafür entschieden und gesagt: Wir wollen die verfasste Studentenschaft erhalten. Wir wollen auch, dass das Semesterticket unangetastet bleibt. Die Verhandlungen, die dazu von den ASten mit den Verkehrsverbünden geführt worden sind, waren mehr als erfolgreich. Wir als CDUFraktion haben diese Vorhaben auch immer unterstützt.
Wir haben dann gesagt, dass wir die Wahlbeteiligung an die Finanzen koppeln wollen, dass die Staffelung aber so erfolgt, dass bei einer 25-prozentigen Wahlbeteiligung der gesamte Betrag, der heute schon zur Verfügung steht, den verfassten Studentenschaften zustehen soll. Das ist keine zu hohe Hürde. Dann können auch Beratungsangebote, kulturelle Veranstaltungen und Ähnliches finanziert werden.
Herr Kollege Siebel, ich habe gestern genau wie Sie den Artikel über „SMS“ gelesen. Ich halte das für einen interessanten Vorschlag. Für unsere Beratungen kommt er allerdings zu spät.
Frau Kollegin, Sie haben einmal angedeutet, dass Sie sich so etwas vorstellen könnten. Aber keiner hat etwas Konkretes vorgetragen.
Derzeit nicht. – An der TU Darmstadt gibt es Kontakte in die Schweiz. Das heißt, man müsste überlegen, ob man dort ein solches Modell erproben könnte. Ich stehe dem aufgeschlossen gegenüber und kann mir so etwas vorstellen. Darüber müsste man reden.
Ich will noch auf einige andere Regelungen hinweisen,die in dem von der CDU eingebrachten Änderungsantrag stehen. Wir wollen dafür sorgen, dass Frauen, die sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, Frauenbeauftragte werden können. Früher war das nicht möglich. Jetzt geht das.
Wir haben klargestellt, dass ausländische Studierende mit besonderem Betreuungsaufwand im Grundstudium keine Gebühren zahlen müssen. Auch das ist in der Anhörung angemahnt worden. Das haben wir klargestellt.
Wir überlassen es den Hochschulen, zu entscheiden, wie viele Vizepräsidenten sie haben wollen. Wir schreiben ihnen das nicht mehr vor. Wir haben die Versorgung der Kanzler geregelt. Die bisherige Versorgung war unbefriedigend. Wir haben auch bei den Mitbestimmungsrechten eine Änderung vorgenommen. Dort ist es jetzt so, dass die Mitbestimmung des Personalrats erforderlich ist, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter auf Dauer eingestellt werden. Diese Regelung ist weicher als die, die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf stand.
Insgesamt sind wir dabei, die Hochschulen in Hessen fit zu machen. Die Novellierung unseres Hochschulgesetzes wird bundesweit beachtet. Insbesondere wird die Regelung, dass wir es begabten Schülern ermöglichen, an den Universitäten Scheine zu erwerben und frühzeitig mit dem Studium zu beginnen, zur Kenntnis genommen.
Wir befinden uns auf einem guten Weg, der bundesweit viel Resonanz findet. Diesen Weg werden wir weiter gehen. Herr Siebel hat gesagt, einige Punkte in der Hochschulgesetzgebung finde er bedenkens- und mittragens
wert.Wir werden dafür sorgen, dass die hessischen Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb mithalten können. Wenn kein anderer zustimmt, machen wir das mit unserer absoluten Mehrheit allein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kühne-Hörmann, ich finde es sehr bedenklich, dass Sie die Gesetzesänderungsanträge der anderen Fraktionen offensichtlich nicht einmal lesen bzw. nicht wenigstens von einem Mitarbeiter lesen lassen.Die FDP-Fraktion hat in Nr. 35 ihres Änderungsantrags eindeutig beantragt, in § 97 des Hessischen Hochschulgesetzes eine Regelung einzufügen, die es ermöglicht, bei den Hochschulwahlen elektronische Wahlverfahren anzuwenden. Ein Wahlverfahren, wie es der Kollege Siebel eben erwähnt hat, wäre unter dieser Passage zu subsumieren.
Ich finde es seltsam, dass es ausgerechnet einer Marketingzeitung aus dem Politikbereich bedarf, um die CDU zum Denken zu bewegen, dass aber die basisorientierte Arbeit am Gesetzentwurf, wie sie von den anderen Fraktionen durchgeführt wird, die CDU offensichtlich nicht anregt, sich zu überlegen, ob man an dem Gesetzentwurf noch etwas verbessern kann.
Das gibt mir die Gelegenheit, Folgendes anzumerken. In der Presseerklärung,die der Minister nach der Lesung der Gesetzesnovelle im Ausschuss abgegeben hat, hat der darauf hingewiesen, dass er in 250 Seiten Anhörungsunterlagen fünf Sätze gefunden hat, die positive Anmerkungen zu seiner Gesetzesnovelle enthielten. Aber wenn die Arbeitsweise der CDU, sowohl auf der Regierungsbank als auch innerhalb der Fraktion, so ist, wie Sie das eben im Zusammenhang mit den elektronischen Wahlverfahren vorgeführt haben, Frau Kühne-Hörmann, wundert mich das nicht mehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Leider bleibt es dabei: Der vorliegende Gesetzentwurf wird den hessischen Hochschulen in ihrer Entwicklung schaden. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie gefährden die Zukunft unserer Hochschulen, weil sie die gewachsenen demokratischen Strukturen zerschlagen, die Mitbestimmung zu einer Farce degradieren und den Reformwillen nicht unterstützen, sondern im Gegenteil im Keim ersticken.
Sie gefährden die Zukunft unserer Wissenschaftslandschaft, weil eine Hochschule für Sie nichts anderes zu sein scheint als ein Wirtschaftsbetrieb.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie tun dies alles sehenden Auges. Der Wissenschaftsminister wird nicht müde, zu behaupten, wie positiv die Anhörung verlaufen sei. Das kann aber – Frau Kollegin Beer hat es eben gerade angesprochen – nur auf eine stark eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit zurückzuführen sein.
Der Regierungsentwurf findet nämlich nur in vier der zahlreichen Stellungnahmen eine verhaltene Zustimmung.Die wenigen Punkte Ihres Entwurfes,bei denen Sie sich selbst Gedanken machen mussten,in denen also nicht rein technokratisch höherrangiges Recht umgesetzt wird, sind in der Anhörung gnadenlos durchgefallen.