Liebe Kollegen von der Union, wir verstehen nicht, dass Sie auf der einen Seite erfolgreich Bundesratsinitiativen durchbringen – Glückwunsch dazu –, auf der anderen Seite aber das, was Sie als Hausaufgabe selbst machen können, nicht tun, nämlich eine Gefahrenabwehrverordnung, wie sie z. B. Sachsen-Anhalt hat, auch in Hessen zu erlassen. Dadurch könnte die Polizei klare Handlungsanweisungen bekommen, und zwar auch straf- oder bußgeldbewehrt, Herr Kollege Innenminister. Bisher gibt es nur eine einfache Handreichung aus Ihrem Hause bzw. aus dem Landespolizeipräsidium.
Der Antrag enthält einen dritten Punkt. Wir sind aus der Erfahrung klug geworden und wissen gemeinsam, dass es am günstigsten ist, wenn Schmierereien unverzüglich entfernt werden. Denn wenn sie einige Zeit, und seien es nur Tage, zu sehen sind, gesellen sich noch Kollegen dazu.Wir haben die Null-Toleranz-Argumentation in Amerika kennen gelernt und wissen: Wenn man etwas wegmacht,
Um so etwas zu organisieren, haben wir einen Blick nach Baden-Württemberg geworfen und haben in Pforzheim ein Modell gefunden, das ich kurz beschreiben will. Dort wurde ein Verein gegründet. Diesem Verein gehören unter anderem die Polizei, die Malerinnung und der Hausund Grundbesitzerverein an. Dieser Verein versucht, sich insbesondere durch Geldbußen – Auflagen nach § 153a usw., Herr Justizminister – zu finanzieren. Wenn es an einem Grundstück eine Schmiererei gibt, ruft der Hauseigentümer die Polizei an. Sie kommt, um festzustellen, dass es sich tatsächlich um eine Schmiererei handelt und nicht der Hauseigentümer etwas an die Fassade gemalt hat,weil er sie ohnehin streichen lassen wollte.
Der Polizist stellt eine Bescheinigung aus. Der Hauseigentümer ruft die mitwirkende Malerinnung an. Sie kommt mit Fachpersonal und einem so genannten Graffitimobil,
macht die Schmiererei weg und schickt die Rechnung an den Verein.Meine sehr verehrten Damen und Herren,das ist ein vollständig geschlossenes und vernünftiges System, mit dem die Schmierereien so schnell wie möglich wegkommen.
Es geht hier um die Frage des Eigentums. Das Eigentum muss geschützt werden. Es darf nicht irgendwelchen ideologischen Verblendungen geopfert werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hahn, Sie haben wieder einmal einen typischen FDP-Antrag – überflüssig und unsinnig – vorgelegt.
Wir müssen uns erst einmal verständigen, worüber wir überhaupt sprechen. Graffiti ist zunächst eine Kunstform. Wenn Sie mir nicht glauben, dass Graffiti eine Kunstform ist, dann vielleicht dem Ministerpräsidenten dieses Lan
des, der beabsichtigt, Mitte Januar unter anderem einen Graffitikünstler auszuzeichnen. Graffiti ist also eine Kunstform. Was Sie meinen, sind illegale Schmierereien an öffentlichen oder privaten Wänden.
Da werden aber nicht nur Graffiti, sondern oft auch Texte und Parolen gesprüht. Gleichwohl sprechen Sie nicht von einem Literaturunwesen.
Überflüssig ist der Antrag vor allem aus folgendem Grund.Wie Sie selbst gesagt haben, gibt es schon drei Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag. Jetzt noch einen vierten einzuspeisen wäre so überflüssig wie ein Kropf.
Diese bereits vorliegenden drei Gesetzentwürfe sind überflüssig, und auch der vierte wäre es. Denn das, was Sie an sich meinen – nämlich illegale Schmierereien an öffentlichen und privaten Wänden –, ist bereits strafbar, und zwar als Sachbeschädigung. Sie haben es vorhin zu Recht erwähnt.
Weder heute noch bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag konnte irgendjemand einen einzigen Fall präsentieren, in dem ein Täter geschnappt, aber nicht bestraft worden ist, weil es keine Sachbeschädigung war. Es konnte noch nicht einmal ein einziger Fall belegt werden, in dem die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt hätte. Selbstverständlich wird davon ausgegangen, dass es sich um Sachbeschädigung handelt.
Sie wissen sehr wohl, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Substanzbeeinträchtigung, von der Sie reden, auch dann gegeben, wenn beim Entfernen ein Mangel oder eine Beeinträchtigung des Putzes übrig bleibt.Aus der Anhörung im Deutschen Bundestag ist belegt,
es gibt bislang keine Entfernungsmöglichkeit, die keine solche Beeinträchtigung des Putzes hinterlässt. Das heißt, jeder Fall ist als Sachbeschädigung strafbar. Das müssen wir als Erstes festhalten.
Unsinnig sind deswegen auch die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe. Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion im Bundestag wollen das Verunstalten einer Sache unter Strafe stellen.
Das soll in den Straftatbestand mit aufgenommen werden. Da wird der schlechte Geschmack unter Strafe gestellt. Moderne Kunst am Bau – zumindest in der Stadt, aus der ich komme, in Kassel – wird oft als Verunstaltung angesehen.Wollen Sie wirklich schlechten oder guten Ge
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das Eigentum! – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht einen anderen Weg. Darauf haben Sie wohl Bezug genommen. Der sagt, eine Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache auch ohne Substanzbeeinträchtigung gegen den Willen des Eigentümers sei strafbar. Da könnte man auf den ersten Blick sagen: Gut, warum eigentlich nicht?
Man muss aber weiter denken. Mit der Formulierung der Straftatbestände erreicht man nicht nur die Dinge, die man zu erreichen meint, sondern auch andere. Ein Straftatbestand wäre es dann bereits, wenn Kinder mit Kreide auf der Straße malen. Auch das wäre eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes gegen den Willen des Eigentümers.
Dann kommt dieser famose Justizminister und beklagt sich über die zunehmende kriminelle Energie bei Jugendlichen und Kindern. Das wäre die Folge davon. Sie können nicht ernsthaft verlangen, dass wir diesen Unsinn mitmachen.
Im Übrigen können wir uns deshalb auch dem CDU-Antrag nicht anschließen. Denn Sie unterstellen, genau wie die FDP, die illegalen Sprayer seien gar nicht strafbar.
Ich weiß nicht,ob Sie sich das recht überlegt haben.Sie sagen den Sprayern jetzt: Das, was ihr tut, ist gar nicht strafbar; wir wollen es zwar strafbar machen, aber gegenwärtig ist das noch gar nicht strafbar.
Wenn ich Sprayer wäre – ich bin es nicht –,dann würde ich mir Ihre Anträge in die Tasche stecken, und wenn ich geschnappt würde, würde ich sagen: Verbotsirrtum, Entschuldigung. Veritable Abgeordnete meinen, das, was ich gemacht habe, ist gar nicht strafbar. – Sind Sie eigentlich noch ganz bei Trost? Überlegen Sie eigentlich,welche Anträge Sie hier stellen?
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der FDP – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Waren Sie eben auf dem Weihnachtsmarkt?)