Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass der kunstpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zu diesem Thema spricht,
soll nicht davon ablenken, dass wir ein ernst zu nehmendes Thema, das die Kommunen sehr belastet, neben anderen auch wichtigen und ernst zu nehmenden Themen wie beispielsweise die Beseitigung des Hundekotes oder die Taubenplage in vielen Kommunen, heute zum Gegenstand der Plenardebatte machen. Der Vorschlag der FDP erinnert mich durchaus ein bisschen daran, was ich im kommunalpolitischen Kontext erlebe, dass man sich sehr bürgernaher Mittel bedient – ich finde den Vorschlag im Übrigen sehr gut, den Sie uns unterbreitet haben, machen Sie es –, um eine Schlagzeile zu erhaschen. Das finde ich auch völlig in Ordnung. Ich will gleichwohl als kunstpolitischer Sprecher einige Vorbemerkungen machen,weil ich glaube, dass es richtig ist, zwischen Graffiti auch sprachlich und juristisch sowie zwischen Graffiti und Farbschmiererei zu unterscheiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vor etwa 17 Jahren unter dem Aspekt, der sich übrigens korrekterweise unter Punkt 3 befindet, in Darmstadt eine Veranstaltung durchgeführt, in der es darum ging, getragen von der Deutschen Graffitiunion,die in München von Prof. Kreuzer wissenschaftlich unterstrichen dafür kämpft,dass Graffiti dort,wo es einem künstlerischen Anspruch gerecht wird,tatsächlich legalisiert wird,damit diejenigen, die zu den Graffitiwritern gehören, die Möglichkeit erhalten, das im legalen Umfeld zu tun. Ich glaube, dass dieser präventive Aspekt auch unter dem Aspekt kommunalpolitischer Implikation ein wichtiger ist und auch getragen werden sollte. Ich habe damals diese Veranstaltung – –
Herr Kollege Siebel, was ist das für ein Unterschied, ob ich hoch kluge und geistige Graffiti an meiner privaten Hauswand habe oder Farbschmiererei?
Herr Hahn, ich hoffe, dass Sie das als gebildeter und durchaus der Kunst zugetaner Mensch unterscheiden können.
Ich will nicht unerwähnt lassen,dass wir das im Schlosshof in Darmstadt gemacht haben, wo übrigens nicht ein einziges „Tag“ gesetzt worden ist, weil eine Einsicht zu erzeugen war, dass die Leute, die dorthin gekommen sind, das auch wirklich ernst genommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zu den juristischen Fragen ein paar Bemerkungen machen. Es ist völlig unbestritten, dass Farbschmierereien insbesondere in großen Städten eine Dimension angenommen haben, die bedenklich stimmt. Das ist unbefugt. Es ist schon gesagt worden: Das ist ein Straftatbestand, der schon jetzt unter Strafe steht; das ist auch die Realität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wir haben mittlerweile drei Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag vorliegen – Herr Kollege Jürgens sagte es bereits –, sodass wir keinen weiteren brauchen. Darüber gibt es eine Diskussion. Lassen sie mich meine Sicht sagen. Ich halte es nicht für unbedingt hilfreich, dass für den Ruf nach mehr Strafbarkeit immer wieder das Bild heraufbeschworen wird, Farbschmierereien und Graffiti würden nur selten vom Tatbestand der Sachbeschädigung erfasst und seien aus diesem Grund regelmäßig straflos. Das ist nicht der Fall. Schon jetzt stehen Graffiti und Farbschmierereien unter Strafe. Deshalb haben wir dazu keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.
Wir haben aber einen Regelungsbedarf bei der Feststellung der Täter.Das ist korrekt.Dazu macht der CDU-An
trag im zweiten Punkt ein paar Feststellungen – ich will nicht bösartig sagen, das sei Lobhudelei der Landesregierung –, wo wir in der Tat mitgehen können.
Von daher sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt unsererseits keinen weiteren Regelungsbedarf.Wir werden dem FDPAntrag nicht zustimmen, weil er völlig überflüssig ist. Würden wir getrennte Abstimmung nach Punkten machen, würden wir Ihren ersten Punkt im Plenum ablehnen. Aber die beiden weiteren Punkte sind durchaus mit der Klammerbemerkung, dass eine unnötige Lobhudelei der Landesregierung nicht zielführend ist,von uns auch zu unterstützen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Diese Landesregierung kann man gar nicht genug unterstützen!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst in aller Kürze Folgendes feststellen. Bei Graffiti und Schmierereien handelt es sich weder um Kunst noch um ein Kavaliersdelikt,sondern um puren Vandalismus. Das muss einmal klar und deutlich hier gesagt werden.
Die Schmierereien an privaten und auch an öffentlichen Flächen, insbesondere an öffentlichen Verkehrsmitteln – das erleben wir im Großraum Frankfurt permanent –,sind Ausdruck für den Zerfall von Ordnungen und ziehen weitere Zerstörungen nach sich, wie uns alle Kriminalpolitiker sagen.
Die hierdurch verursachten Schäden sind nicht hinnehmbar.Auch das muss eindeutig und klar festgestellt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Ruhe einmal dem früheren Richter und jetzigen rechtspolitischen Sprecher der GRÜNEN Folgendes sagen. Herr Dr. Jürgens, ich habe inzwischen gelernt, dass Sie sich darum bemühen, sich durch besondere Polemik auszuzeichnen. Aber ich finde, wir sollten gleichwohl als beiderseitig bemühte Juristen dabei nicht die Grundlage der rechtlichen Bewertung verlassen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Rechtslage im Augenblick Folgende. Nur solche Graffitischmierereien können geahndet werden, die die Substanz der Oberfläche verletzen bzw. die Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigen. Können die Schmiere
reien mit Wasser und Lösungsmitteln rückstandsfrei beseitigt werden, so sind sie nicht strafbar. Es liegt dann kein Beschädigen oder Zerstören vor. Genau das ist das Thema, über das wir uns unterhalten.
Deshalb haben die Kollegen Möller und Hahn völlig Recht, wenn sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen, den Sie völlig ausgeblendet haben.Was ist es denn, wenn eine Fläche eines Hauses, das sich in Privateigentum befindet, gegen den Willen des Eigentümers beschmiert wird oder mit Kunstgraffiti ausgezeichnet wird? – Meine Damen und Herren, das können Sie im Augenblick nicht erfassen. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass z. B. gegen den Willen des Hauseigentümers eine Graffitimalerei – es mag ja im Einzelfall keine Schmiererei sein – angebracht wird. Genau das ist der Punkt, der von Ihnen ausgeblendet wird. Deshalb ist es auch richtig, wenn der Abg. Hahn beklagt, dass das Eigentum, und zwar sowohl der öffentlichen Hand als auch von Privaten, hier nicht mehr geschützt wird. Das ist der Punkt.
Deshalb bin ich auch in hohem Maße überrascht, dass die SPD-Landtagsfraktion ihren kunstpolitischen Sprecher in die Bütt schickt. Es ist keine Frage der Kunst, über die wir uns hier unterhalten. Es geht um die Frage des Schutzes des Eigentums.
Deswegen muss hier dringend das Strafgesetzbuch ergänzt werden. Im Bundesrat hat sich bereits im Jahre 2002 eine Mehrheit gefunden,die gefordert hat,dass Schmierereien, die gegen den Willen des Eigentümers erfolgen und die nach der Rechtsprechung bisher keine Sachbeschädigung sind, unter Strafe gestellt werden.
Herr Dr.Jürgens,ich habe das mitgeschrieben.Was Sie gesagt haben, ist reine Polemik. Sie sagten, es solle schlechter Geschmack unter Strafe gestellt werden.Nein,die Verletzung des Eigentums soll unter Strafe gestellt werden.
Dem Volljuristen und ehemaligen Richter Dr. Jürgens sage ich: Das ist das Thema, über das wir uns unterhalten. Herr Dr.Jürgens,ich will Ihnen noch etwas anderes sagen. Sie sagen, das sei bereits strafrechtlich geregelt. Ich habe bereits festgestellt: Das ist falsch. – Wenn aber die Mehrheit des Bundestags der Auffassung wäre, dass das alles schon geregelt sei, dann frage ich mich: Warum wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags diese Angelegenheit seit zwei Jahren beiseite geschoben? Warum wird eine Beschlussfassung darüber insbesondere von Ihren Parteifreunden blockiert? Dann lehnen Sie das Ansinnen doch mit dieser Begründung ab. Dann sagen Sie: Das ist alles geregelt, das, was der Bundesrat sich dazu ausgedacht hat, ist völlig überflüssig, da gibt es keine Lücke in den strafrechtlichen Bestimmungen. – Das wagen Sie aber nicht, weil Sie wissen, dass die Mehrheit der Bevölkerung das genauso sieht wie wir. Deshalb wagen Sie nicht, Nein zu sagen, und schieben das ad ultimo.
Wir haben deshalb im Mai dieses Jahres erneut eine Entschließungsinitiative in den Bundesrat eingebracht, mit der wir den Bundestag ausdrücklich auffordern, die Gesetzesinitiative des Bundesrats nun auch endlich verfassungsgemäß zu bescheiden.Er soll das aufgreifen und entweder Ja oder Nein sagen.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen. Herr Siebel, das, was Sie gesagt haben, war ein bisschen verräterisch. Sie haben gesagt, es ginge um die Legalisierung der Graffiti. Darf ich einmal fragen, welchen Sachverhalt Sie meinen?