Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Ich beginne mit dem ersten und wichtigsten Mosaikstein, der Verschuldung. Die hessische Handhabung der Regelgrenze – ich knüpfe an das an, was eben diskutiert worden ist – ist betriebs- und volkswirtschaftlich logischer als die der meisten anderen Bundesländer, wenngleich noch nicht stringent genug gefasst. Das ist eine Frage, die wir längerfristig diskutieren müssen. Aber so, wie die Handhabung jetzt ist, ist sie logischer und stringenter als alles andere. Dazu gibt es auch Fachaufsätze, die man nachlesen kann, wonach gerade die Einbeziehung der KFA-Investitionen nicht richtig wäre.Hessen macht es richtig und muss bitte dabei bleiben.

Da ist es sehr interessant,zu hören,dass Herr Kollege Williges diese Grenze innerlich offensichtlich bereits aufgegeben hat. Das nährt bei mir den Verdacht, dass sich die Landesregierung von der Grenze bereits getrennt hat. Denn immer, wenn von der Grenze die Rede ist, wird ergänzt: „hessische Definition“. Die anderen machen es ja anders. Der Herr Kollege Williges spricht davon inzwischen schon gar nicht mehr.

Sehen wir uns doch einmal die Grenze nach Art. 141 der Hessischen Verfassung an. Dort lesen wir, dass zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, nämlich werbender Zweck und außerordentlicher Bedarf. Beides muss erfüllt sein. Ein außerordentlicher Bedarf liegt nach den Verfassungskommentatoren dann vor,wenn die zu finanzierende Aufgabe keine laufenden oder kurzfristig wiederkehrenden Ausgaben erfordert und deshalb nicht zum allgemeinen Verwaltungsbedarf gehört.

Diese Bedingung des außerordentlichen Bedarfs ist bei einer Reihe von Beispielen, die die Landesregierung zur Begründung der Verschuldung anführt, nicht gegeben. Ich nenne einige davon: Erwerb eines Polizeihubschraubers, Neustrukturierung der institutionellen Förderungsstrukturen des Landes, Mittelerhöhung für das Hessische Kulturlandschaftsprogramm, Mittelerhöhung für die Ausgleichszulage, Herr Kollege Heidel, intensivierte Sprachförderung im Kindergartenalter, Gründung des Landesbetriebs Labore, Offensive für Kinderbetreuung. Das alles soll außerordentlicher Bedarf sein, meine Damen und Herren. Das glauben Sie doch selber nicht.

(Beifall bei der FDP)

Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die Vorgaben der Hessischen Verfassung.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt kommen wir zu dem zweiten Punkt, der hier und da herangezogen wird. Das ist das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz. Gehen wir einmal davon aus, dass dieses Gesetz auch für Hessen anwendbar ist. Das wird im Rahmen des Verfahrens, das die SPD-Fraktion angestrengt hat, noch zu klären sein. Legen wir das aber einmal zugrunde und konzentrieren uns auf die Art. 109 und 115 des Grundgesetzes. Dann lautet doch die Frage, ob diese Grundlage in einer konkreten Auslegung auf Hessen anwendbar ist. Selbst wenn die Anwendbarkeit bejaht wird, fehlt die erforderliche Erläuterung, dass die Kreditmittel oberhalb der Regelgrenze gezielt für die Wiederherstellung des Gleichgewichts eingesetzt werden.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

Sie wissen alle, es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Finalität des Einsatzes regelt. Meine Damen und Herren, diese Finalität ist hier in keinem Falle nachgewiesen worden.

(Beifall bei der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Für einen Nichtjuristen erstaunlich präzise!)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Wenn ich dieses Gesetz aber anwende, dann reicht es doch nicht aus, die Störung eines einzigen Zieles festzustellen.Aber hier kann nur von der Störung eines Ziels die Rede sein, nämlich des Ziels der Beschäftigung.

Wir sehen also, dass beide Rechtfertigungen nicht greifen, weder die nach der Hessischen Verfassung noch die nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz bzw. seiner Grundlage im Grundgesetz.

Die Landesregierung senkt den Kreditbedarf durch Vermögensveräußerung. Vermögensveräußerungen haben wir als FDP-Fraktion grundsätzlich gutgeheißen. Daran besteht kein Zweifel. Ich sage aber noch einmal, was ich schon gestern ausgeführt habe: Wenn im Rahmen von Sale-and-rent-back-Geschäften – also ich verkaufe und miete zurück – langfristige Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden, dann müssten diese Geschäfte fairer

weise in die Berechnung der Kreditobergrenze eingehen. Alles andere ist doch Augenwischerei.

(Beifall der Abg. Heinrich Heidel (FDP) und Norbert Schmitt (SPD))

Denn die Gewinnung liquider Mittel wird durch zusätzliche Zahlungsverpflichtungen, nämlich den Mietzins, faktisch erkauft, die nach bisheriger Auslegung aber nicht – z. B. mit ihrem Barwert zum 01.01.2005 – in die Kreditobergrenze aufgenommen werden.

Dabei besteht doch zwischen dem Kaufpreis und dem Mietzins ein unmittelbarer Zusammenhang, mit dessen Hilfe die offizielle Kreditlinie manipuliert werden kann. Durch die Handhabung der Hessischen Landesregierung werden die Bestimmungen zur Kreditobergrenze gezielt unterlaufen. – Das müssen wir zu dem ersten Mosaikstein festhalten.

(Beifall bei der FDP)

Zweiter Mosaikstein: Beteiligungen. Die Unterrichtung über das im Einzelfall vorliegende Landesinteresse mit dem entsprechenden Beteiligungsbericht vom 23.11.2004 unterrichtet über alles – aber nicht über das Landesinteresse. Das ist dort nicht nachzulesen. Das ist auch kein Wunder.Denn in vielen Fällen wäre das kaum darstellbar. Wie sich an manchen Beispielen zeigt, ist nicht das Landesinteresse entscheidend, das zu einer Beteiligung zwingt, sondern – siehe Messe – das vermeintliche Interesse der Stadt Frankfurt am Main.

Nun müssen wir feststellen: Es gibt keine Beteiligungspolitik und schon gar keine Beteiligungsstrategie.Auf unsere gezielten Fragen wurde geantwortet: Wir können das mittelfristig verkaufen; das wird vielleicht einmal veräußert; das steht zur Disposition; darüber muss man nachdenken. – Meine Damen und Herren, das alles ist doch keine Beteiligungspolitik.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir schon bei Beteiligungen sind: Die WohnstadtBeteiligung wird an die Nassauische Heimstätte verkauft. In Ordnung. Damit genehmigt sich das Land einen Kredit von 100 Millionen c.Diese 100 Millionen c sind ebenfalls nicht in die Kreditgrenze hineingerechnet worden. Was spricht dafür, sich von der Wohnstadt zu trennen, aber an der Nassauischen Heimstätte festzuhalten? Im Grunde genommen wollen Sie das auch nicht, aber dann gab es einen zweifelhaften Deal.

Für das Jahr 2005 – da müssen wir uns an den Haushalt halten, der das Zahlen gewordene Politikverständnis der Landesregierung ist – ist kein einziger Beteiligungsverkauf vorgesehen. Ist das alles im Landesinteresse? Dahinter machen wir ein großes Fragezeichen.

Dritter Mosaikstein: Kommunen. Aus einigen Äußerungen des Finanzministers im Haushaltsausschuss muss ich schließen, dass bei der Landesregierung die wirkliche Lage der Kommunen noch nicht ganz angekommen ist. In Wahrheit ist die finanzielle Lage der meisten Kreise und Kommunen mindestens ebenso verzweifelt wie die des Landes.Wenn man sich überlegt, dass von 21 Landkreisen allenfalls ein einziger es schafft, seinen Haushalt auszugleichen, dann kann man sagen: Gut, die anderen 20 sind alles Idioten. – Aber es muss doch ein struktureller Grund vorliegen. Und der liegt auch vor. Den kann ich nicht einfach negieren.

(Beifall bei der FDP)

Ich weiß,und ich stehe dazu,dass wir als Teil der Koalition der Entnahme von drei mal 51 Millionen c - damals fast 100 Millionen DM – aus dem KFA zugestimmt haben. Ich stehe dazu und übernehme dafür mit die Verantwortung.

Jetzt aber befinden wir uns in der Situation, dass die ganz bescheiden vorgetragene Frage der Kommunalen Spitzenverbände, ob es denn vielleicht möglich sei, aus den 150 Millionen c zumindest einmal 100 Millionen c als zukünftig zurückzuzahlenden Betrag anzuerkennen, so brüsk zurückgewiesen wird, wie das geschehen ist. Das zeugt von wenig Verständnis für das Anliegen der Kommunen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Ich plädiere dafür, dass das Land Überlegungen anstellt, in welcher Form,in welchen Raten,zu welchem Zeitpunkt dem KFA wieder 100 Millionen c zugeführt werden können.

Dann kommt dieser plötzliche Systemwechsel bei der Spitzabrechnung. Da trifft sich das Interesse des Landes mit dem Argument:Wir wollen alles ein bisschen verstetigen; liebe Kommunen, wir kommen euch ja nur entgegen, wenn wir die Spitzabrechnung auf zwei Jahre verteilen, dann tut es euch nicht so furchtbar weh.– Ich habe das Argument in meiner Gemeinde einmal ausprobiert und bin dabei ziemlich ausgelacht worden.

(Reinhard Kahl (SPD): Sehr gut!)

Es scheint nicht so furchtbar gut zu sein. Wahr ist aber doch, dass hierdurch faktisch im Jahr 2005 den Kommunen etwa ebenso viel Geld zusteht wie im Jahr 2004, eher ein bisschen weniger. Die 50 Millionen c Wohngeld müssen Sie dabei wirklich herausrechnen, das ist eine gesetzliche Verpflichtung mit ganz anderen Hintergründen. Wenn Sie das herausrechnen, dann liegen Sie unter dem Vorjahr.

Dann kommt eine Überlegung hinzu,die im weiteren Verlaufe Gott sei Dank offensichtlich fallen gelassen worden ist. Man will die Schulumlage freigeben. Das ist im Prinzip richtig. Wenn ich das aber so mache, wie das die CDUFraktion wohl vorgehabt hat,dann hätte das dazu geführt, dass die Kreise sich erst einmal mit einer ganz geringen Erhöhung der Schulumlage beliebt machen, beim zweiten Mal aber zuschlagen und sich dann im Grunde genommen auf Kosten der Kommunen entlasten können. Davor hat der Deutsche Städtetag mit Recht gewarnt.

Kommen wir zum nächsten Mosaikstein: Erbacher Schloss. Wir können es kaum noch hören und kaum noch darüber diskutieren. Aber bringen wir die Dinge einmal auf den Punkt.Wer mehr als 13 Millionen c übrig hat, um ein Schloss samt Inventar zu erwerben,der darf nicht über knappe Mittel klagen.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP) und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß von Landräten aus Nachbarkreisen des Odenwaldkreises, dass sie das ganz ähnlich sehen, unabhängig von ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit.

(Ilona Dörr (Bergstraße) (CDU): Das stimmt nicht!)

Fakt ist doch, dass bis heute keine schlüssige Folgekostenberechnung vorliegt. Nun bekommen wir die Gründung einer Betriebsgesellschaft serviert. An dieser Betriebsgesellschaft will sich das Land mit 5.000 c beteiligen. Wir bekommen noch gesagt, im Grunde genommen wollen

Sie das Ganze noch mit einer halben Million Euro ausbauen, und dabei ist das Land nochmals mit 100.000 c dabei,wie wir gehört haben.Das alles auf einem Blatt Papier zusammengefasst, damit man weiß, was wir jetzt investieren und was noch zu welchem späteren Zeitpunkt, wer ist wie beteiligt – Fehlanzeige. Das haben wir schon bei Minister Corts vermisst. Das vermissen wir immer noch.

Dazu muss ich sagen: Wenn nach mehrjährigen Überlegungen und Verhandlungen diese Gesellschaft noch nicht einmal strukturiert ist, sondern erst gegründet werden s o l l , man aber noch nicht einmal weiß, ob die ins Auge gefasste Wirtschaft dabei mitmachen will oder nicht, dann ist das Ganze schon verdammt vage.

Der geplante Erwerb geht nun über die schützenswerten Kunstgegenstände weit hinaus.Alternativen zu dieser Lösung wurden im Haushaltsausschuss – zumindest solange ich dabei war, und ich habe nie gefehlt – weder erwogen noch präsentiert. So kann man mit dem Landesgeld nicht umgehen.

(Beifall bei der FDP)

Ich weiß, dass der Kauf des Erbacher Schlosses wohl nicht mehr zu verhindern ist. Die CDU-Fraktion ist blind entschlossen, hier durchzumarschieren, ohne Rücksicht auf Verluste. Aber zumindest für die FDP-Fraktion will ich festhalten, dass wir diesen Schritt für falsch halten.

(Beifall bei der FDP)

Der Kauf des Erbacher Schlosses rettet vielleicht eine Adelsfamilie, aber er beschleunigt den Ruin der Landesfinanzen. Im Interesse des Landes Hessen ist das mit Sicherheit alles nicht.

(Frank Gotthardt (CDU): Mehr Solidarität, Herr von Hunnius! Früher habt ihr mehr zusammengehalten!)

Ich komme zu einer Anmerkung von Herrn Kollegen Williges, die ich ganz interessant fand. Ich hoffe, ich habe sie richtig mitgeschrieben. Er hat gesagt: Das Ausgabenproblem des Landes kann als gelöst betrachtet werden. – Herr Kollege Williges, das war so sinngemäß das Zitat. Ich muss sagen, wer das angesichts eines Ausgabeproblems für Rennklubs sagt, der muss schon mit Blindheit geschlagen sein.

(Beifall bei der FDP)

Entgegen der ausdrücklichen Ankündigung bei der Haushaltsaufstellung 2004, entgegen den Aussagen im Umweltausschuss, entgegen den Erläuterungen zu Einzelplan 09, die protokolliert worden sind, geht die Bezuschussung weiter, zunächst einmal im Jahre 2005. Wir lesen von einem Interview mit dem Herrn Präsidenten Dr. Paul, in dem er sagt: Wir bekommen jedes Jahr vom Land 125.000 c. – Er sagt nicht: dieses Jahr. Er sagt: Jedes Jahr bekommen wir das Geld. – Er sagt noch mehr. Er sagt:Als ich, Paul, zum Rennklub kam, war der Rennklub, in Konkurs, und er ist es unverändert.