Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Die Kolleginnen und Kollegen, die im Petitionsreferat sind, auch noch zur Geschäftsstelle der Härtefallkommission zu machen, das geht nicht. Die haben Arbeit genug, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich würde jetzt gerne noch auf den Antrag der SPD eingehen.Wir als Fraktion haben sehr abgewogen diskutiert. Wir haben einen Vorschlag in die Diskussion gebracht, von dem wir meinen, dass er der richtige ist. Dem sind Sie von der CDU-Fraktion nicht gefolgt. Der eigentliche Skandal ist, das muss man einmal so sagen:Wenn Sie nicht

in dieser Form beratungsresistent gewesen wären, hätten wir das ganz groß und breit diskutieren können. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn Sie das parlamentarische Verfahren zugelassen hätten, hätten wir mit all den Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, eine Anhörung durchführen können. Das alles haben Sie verhindert. Dann haben Sie einen Beschluss gefasst, der offensichtlich so nicht geht. Jetzt fangen Sie an, zurückzurudern. Daran kann man einmal sehen, wie es ist, wenn man den Oppositionsfraktionen in diesem Hause ein vernünftiges parlamentarisches Verfahren verweigert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollege Rentsch, dass Sie als FDP das mitgemacht haben, das wundert ganz besonders.Aber man kann es auch nicht so machen wie die Kollegen von der Sozialdemokratie.

(Petra Fuhrmann (SPD): Na, na, na!)

Frau Kollegin Waschke, mit Verlaub, Sie können einen Antrag vorlegen, der auch auffordert, in die Richtung zu gehen, die wir immer gemeinsam vertreten haben. Aber hier zu sagen, dass der Hessische Landtag feststellt, dass etwas, was wir beschlossen haben, verfassungswidrig ist, das geht so auch nicht. Ich habe zumindest irgendwann einmal gelernt: Die Verfassungswidrigkeit von irgendetwas stellt nicht der Hessische Landtag fest. Dafür haben wir den Staatsgerichtshof in Hessen.Der stellt das zur Not fest, aber nicht der Hessische Landtag. – Meine Damen und Herren von der SPD,so,wie Sie das hier festschreiben wollen, geht das nicht.

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Herr Kollege Kahl,ich habe gesagt – dazu stehe ich auch –, dass ich mit dem Verfahren, das von CDU und FDP vorgeschlagen worden ist, rechtliche Probleme habe. Das habe ich gesagt. Das kann man auch so sagen.Aber wenn man in einen Beschluss, den der Hessische Landtag hier fassen soll, hineinschreibt, dass etwas verfassungswidrig ist, geht das, finde ich, nicht. Das stellt bei uns – mit Verlaub – der Staatsgerichtshof fest. Das wäre der richtige Weg.

(Gerhard Bökel (SPD): Was sagt ihr denn beim Haushalt? – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Vorschlag wäre der richtige gewesen.

(Zuruf von der SPD:Wollen Sie ablehnen?)

Es würde mich jetzt sehr reizen, zu diesen Zwischenrufen etwas zu sagen, insbesondere zum Kollegen Bökel. Aber ich erspare mir das.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Bökel,möchten Sie eine Zwischenfrage stellen?

(Gerhard Bökel (SPD): Nein!)

Kollege Frömmrich, nein.

Wir haben einen Vorschlag gemacht, der in die richtige Richtung geht. Wir denken, dass man die Menschen, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit tätig sind, einbinden soll. Wir sagen Ihnen, dass die Art und Weise, wie Sie hier im

Hessischen Landtag verfahren sind, kein Umgang mit Opposition ist und dass das ein Beschneiden von parlamentarischen Rechten ist. Wir sagen Ihnen, dass das, was CDU und FDP vorgelegt haben, ein schlechter Weg ist. Das hat mittlerweile auch der Innenminister im Innenausschuss festgestellt.

(Florian Rentsch (FDP): Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Kollege Rentsch, der Innenminister hat doch, wenn ich das einmal so übersetzen kann, gesagt: Das ist ein netter Hinweis, den der Landtag beschlossen hat, aber ich kann es so nicht umsetzen.

Kollege Frömmrich, zehn Minuten sind jetzt um.

Im Übrigen denke ich, dass eine Kommission, wie wir sie immer wollten, auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen würde. Wir werden demnächst – das werden wir sehen – trotzdem wieder die Debatten haben, die wir schon oft geführt haben:Warum ist das eine ein Härtefall geworden, warum ist das andere kein Härtefall geworden? – Ich glaube, es wäre klug und sinnvoll gewesen, gerade die Organisationen einzubinden, weil es dazu beigetragen hätte, die Akzeptanz für diese Kommission und ihre Entscheidungen zu erhöhen. – Herzlichen Dank.

Das Wort hat der Kollege Beuth, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich den Antrag der CDU- und der FDPFraktion hier noch einmal in Erinnerung rufen.Wir haben die große Debatte gerade gehört, die Frau Kollegin Waschke und Herr Kollege Frömmrich aufgemacht haben. Aber letztlich haben wir mit dem, was wir hier vorschlagen, einen vernünftigen Weg gefunden, wie wir eine Härtefallkommission am Ende ordentlich besetzen, wie wir ein Gremium herstellen, das schnell arbeitsfähig sein wird, und dass wir insgesamt eine schlanke und auch fachlich gut besetzte Zuarbeit mit der Geschäftsstelle im Petitionsreferat vorgeschlagen haben.

(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Meine Damen und Herren,lassen Sie mich die Punkte,die aufgekommen sind, zunächst abarbeiten. Herr Kollege Frömmrich, Sie haben auch von der Zeitschiene gesprochen.

Ich will Ihnen deutlich machen,dass wir durch diesen Vorschlag, der mit der Verordnung durch den Innenminister nun umgesetzt wurde, eine Zeitschiene erreichen, derzufolge die Härtefallkommission im Land Hessen ab dem Frühjahr des nächsten Jahres auch tatsächlich arbeitsfähig sein wird,also kurz nachdem das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist.Wenn wir das gemacht hätten, was die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN vorgeschlagen haben, nämlich in ein Gesetzgebungsverfahren zu gehen, dann hätten wir im Frühjahr 2005 keine Härtefallkommission gehabt. Vielmehr hätten wir im

Frühjahr 2005 vielleicht gerade einmal die Anhörung zu dem Gesetzentwurf terminiert. Damit wäre niemandem geholfen gewesen.

Lassen Sie uns doch ehrlich miteinander umgehen. Sie wollen einfach etwas anderes, als wir wollen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das habe ich doch gesagt!)

Sie wollen etwas anderes als das, was wir Ihnen hier vorschlagen. Der Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben und der hier keine Mehrheit gefunden hat, war schlicht und ergreifend untauglich.

Frau Kollegin Waschke hat hier erläutert, welche „großartige“ Anhörung die SPD-Fraktion zur Einrichtung einer Härtefallkommission durchgeführt hat. Frau Kollegin Waschke, der Nachweis der Autorität, den Sie sich von dieser Anhörung versprochen haben, ist Ihnen sicherlich nicht gelungen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass neun Anzuhörende erschienen, aber ganze fünf Abgeordnete der SPD und der GRÜNEN dieser Anhörung folgten. Daran kann man erkennen, welche Bedeutung dieses Thema letztendlich hat.

(Beifall des Abg. Frank Williges (CDU))

Mit dem Ihnen jetzt vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP konkretisieren wir die Beschlussfassung, zu der es vor zehn Wochen kam.Wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, begrüßen, dass die Härtefallkommission auf der Grundlage des Entwurfs einer Verordnung des Innenministers, die vorgelegt wurde, nun eingerichtet werden soll.

Zu der Frage, was Härtefälle sind, hat Herr Kollege Rentsch schon einiges erläutert.

Frau Kollegin Waschke, eines geht aber natürlich nicht. Sie haben hier so getan, als ob die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht in der Lage wären, mit der Thematik verantwortlich umzugehen.Das ist mitnichten der Fall.

(Beifall der Abg. Christoph René Holler (CDU) und Florian Rentsch (FDP))

Die Kolleginnen und Kollegen beschäftigen sich viele Stunden lang mit Ihren Petitionen. Auch die Menge der Petitionen ist ganz ordentlich. Ich meine, wenn wir die Härtefallkommission quasi in Personalunion mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses besetzen, dann können wir auch die Erfahrung und die fachliche Qualifikation, die zum Teil auch durch die Arbeit im Petitionsausschuss erworben wurde, in hervorragender Weise einsetzen. Ich gebe Herrn Kollegen Frömmrich Recht: Zwar setzen wir das Organ Petitionsausschuss nicht als Härtefallkommission ein.Aber mit der Verordnung werden die Interessen, die der Hessische Landtag vor zehn Wochen formuliert hat, ordentlich abgebildet. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden in Personalunion dieser Kommission angehören. – Machen wir uns doch nichts vor: Alles andere wäre Formalismus. Das sollten wir uns nicht antun.

Ich glaube, der Vorschlag, die Geschäftsstelle beim Petitionsreferat des Hessischen Landtags anzusiedeln, ist klug. Dort gibt es die fachliche Qualifikation, die wir Abgeordnete auch kennen. Wir haben Ansprechpartner, die wir kennen. Am Ende werden wir in der Härtefallkommission die Fälle haben, die wir schon kennen. Ich meine, das ist eine hervorragende Lösung, die im Übrigen auch außerordentlich schlank und vernünftig ist.

Mit der Verordnung wird genau das umgesetzt, was wir vor zehn Wochen miteinander diskutiert haben. Wir haben gesagt: Wir müssen eine Kommission haben, die sich ihre Kriterien selbst setzt. – Das wird in der Verordnung entsprechend geregelt werden. Die Kommission soll sich eine Geschäftsordnung geben. Wir können dann gemeinsam der Frage nachgehen, wann dringende humanitäre und persönliche Gründe vorliegen. Diese Voraussetzungen füllt die Verordnung.

Wir haben gesagt: Wir brauchen eine Härtefallkommission,die eine starke Legitimation hat,weil sie sich nämlich im Einzelfall über die normalen Regeln des Aufenthaltsgesetzes hinwegsetzen kann. Das sieht § 23a Aufenthaltsgesetz so vor. Diese starke Legitimation erreichen wir, wenn wir frei gewählte Abgeordnete bitten, in dieser Härtefallkommission zu arbeiten. Das wird durch die Verordnung ebenso erfüllt werden.

Wir haben gesagt: Wir brauchen in der Härtefallkommission Abgeordnete, die auch beurteilen können, wann es unstreitige Fälle sind, die eben gerade keine Härtefälle sind. – Dafür sind die Mitglieder des Petitionsausschusses prädestiniert.Denn bei ihrer Arbeit im Petitionsausschuss müssen sie zwischen den schwierigen und den nicht so schwierigen Fällen unterscheiden. Durch die Berufung der Mitglieder des Petitionsausschusses wird also gewährleistet werden, dass die Kommissionsmitglieder den vollen Überblick über die Fälle haben, die sie dann beschäftigen werden.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich glaube, ich kann das so beantworten, wie es eben Frau Kollegin Waschke getan hat. Eine Zwischenfrage wäre jetzt nicht zielführend.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Zu dem Beschlussquorum der Zweidrittelmehrheit, das wir hier einführen werden, hat Herr Kollege Rentsch sehr Vernünftiges vorgetragen.

Durch die Berufung der Petitionsausschussmitglieder in die Härtefallkommission werden wir auch erreichen, dass in ihr Abgeordnete sitzen, die Verantwortung für die Kosten insgesamt tragen. Denn durch unsere Entscheidungen wird an anderer Stelle etwas ausgelöst.Die Abgeordneten haben ein entsprechendes Gefühl dafür. Ich denke, deshalb ist diese Entscheidung vernünftig.

Auch eine Distanz zum Einzelfall ist notwendig. Die haben wir als Abgeordnete.Ich will dabei nicht von der Qualifikation der Verbände reden, die Sie integriert haben wollen. Vielmehr geht es auch ein Stück weit um die Distanz, die wir mit der Berufung der Mitglieder des Petitionsausschusses erreichen werden.

Die fachliche Qualifikation habe ich bereits erwähnt.