Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg. Dörr, nach vorne zu kommen und den Bericht zu geben. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ein formloser Brief an den Hessischen Landtag, eigenhändig unterschrieben und mit 55 Cent frankiert, das genügt, wenn sich Bürger im Kampf mit dem Amtsschimmel oder um soziale Leistungen an die 19 Abgeordneten des Petitionsausschusses wenden wollen.“ So konnten wir es in verschiedenen Presseorganen lesen, als im September des vergangenen Jahres der erste Petitionsbericht in der 16. Wahlperiode vorgelegt wurde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen und Herren, die Menschen stellen zu Recht hohe Anforderungen an uns und auch an die staatliche Verwaltung.Art. 17
des Grundgesetzes und Art. 16 der Hessischen Verfassung geben jedermann das Recht und die Möglichkeit, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder gegen Ungleichbehandlung durch staatliche Stellen zu wehren.
Auf der Grundlage dieses Rechts haben wir jedermann Gehör für seine Sorgen verschafft. Dies kann in Form einer Bitte oder Beschwerde geschehen.Auch Anregungen oder Ideen werden aufgegriffen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger, also auch Minderjährige, unter Betreuung Stehende, Strafgefangene oder gesellschaftliche Gruppen, z. B. Bürgerinitiativen oder Vereine, unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen zur Gesetzgebung geben – Anstöße, die helfen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen.
Wie kaum ein anderer Landtagsausschuss hat der Petitionsausschuss seine Verankerung in der Verfassung selbst. Die Mitglieder des Ausschusses handeln also im Verfassungsauftrag und haben, was manchem gar nicht so bewusst ist, weit reichende Befugnisse. Neben den schriftlichen Stellungnahmen und mündlichen Auskünften der Landesregierung können wir Einsicht in behördliche Akten nehmen, die eine vorliegende Petition betreffen, wir haben Zutritt zu geschlossenen Anstalten und Einrichtungen, wir können Auskünfte bei nachgeordneten Behörden einholen oder mithilfe von Ortsbesichtigungen Petitionen zur Entscheidung bringen. Sie sehen, der Petitionsausschuss kann Mittler zwischen Bürger und Verwaltung sein – auch außerhalb des rechtsförmlichen Verfahrens.
Es ist wichtig, dass wir für die Bürger leicht zu erreichen sind,dies ohne Form und Zwang geschehen kann und dass den Petenten dabei keine Kosten entstehen müssen. Letzteres ist besonders wichtig.
Leider sind die weit reichenden Möglichkeiten des Petitionsrechts vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land immer noch nicht bekannt. Daher haben wir unsere Bemühungen verstärkt, die Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses voranzutreiben;denn Sie werden mir zustimmen, wenn ich sage, ein Recht, das nur wenige kennen, nützt auch nur wenigen.
Durch einen neu gestalteten Auftritt auf den Internetseiten des Hessischen Landtags wurde das Informationsangebot verbessert. Es ist jetzt möglich, das auf der Internetseite angebotene Petitionsformular direkt am PC auszufüllen, auszudrucken, persönlich zu unterschreiben und direkt an den Petitionsausschuss zu senden. Wir müssen auf diese Weise verfahren, bis digitale Signaturen eingeführt sind. Dann wird es möglich sein, per E-Mail Petitionen direkt an den Landtag einzureichen.
Ein weiteres Angebot sind die öffentlichen Sprechstunden in Süd-, Mittel- und Nordhessen, die wir in diesem Jahr durchführen werden.Es hat sich gezeigt,dass die Präsenz des Petitionsausschusses auf dem Hessentag viele Besucher anlockt, die das Beratungsangebot annehmen. In persönlichen Gesprächen wurden Anliegen vorgetragen, und sie zeigen Probleme auf, die in der Praxis bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen entstehen können.
Einen regen Zuspruch findet auch unsere neu gestaltete Broschüre zum Petitionsrecht. Ich habe sie heute einmal mitgebracht. Sie liegt im Landtag aus. Es wäre schön, wenn auch Sie als Abgeordnete diese Broschüre an Ihre Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis verteilen würden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, § 105 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags gibt mir als Vorsitzender auf,dass ich in jedem Jahr dem Parlament einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses vorzulegen habe. Dieser Bericht für den Zeitraum vom 5. April 2003 bis zum 4. April 2004 wurde in der Ihnen vorliegenden Drucks.16/2670 verfasst.Er kommt erst heute zur Beratung, obwohl er schon im September letzten Jahres vorgelegt wurde, weil wir in Abstimmung mit Herrn Landtagspräsidenten Kartmann so verblieben sind, wegen des Sitzungsmarathons vor Weihnachten und Neujahr – Beratung des Nachtragshaushaltsplans und mehrerer Gesetzesvorlagen – erst heute über diesen Bericht zu beraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1.496 Petitionen sind in diesem Zeitraum eingegangen, 1392 Petitionen – sowohl aus dem aktuellen als auch aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum – konnten abschließend behandelt werden. Im Zuge der Einführung der elektronischen Akte in der Petitionsverwaltung kann nun auch eine Erfolgsstatistik vorgelegt werden. Diese Statistik – Sie finden sie in der Drucksache – umfasst nur die im eben genannten Berichtszeitraum neu eingegangenen und bereits abgeschlossenen Petitionen.
Dabei ist es schon auffallend, dass 566 Petitionen für die Petenten negativ zu entscheiden waren. Das ist eine sehr hohe Zahl. Man kann daraus aber verschiedene Schlüsse ziehen. Zum einen war es uns rechtlich nicht möglich, den Anliegen dieser Petenten Rechnung zu tragen, zum anderen konnten wir aber auch feststellen, dass das jeweilige Verwaltungshandeln korrekt war. Ich hoffe, wir haben in diesen Fällen den Bürgern klarmachen können, dass die entsprechenden Verwaltungsentscheidungen rechtmäßig waren.
Hier nun einige Beispiele für Petitionen. Es gab eine Petition mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich eines über die Landesgrenze hinaus geltenden Semestertickets. Petenten reichten die Bitte ein, das Semesterticket der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt solle auch in den an das Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes angrenzenden Bahnhöfen im bayerischen Landkreis Aschaffenburg Gültigkeit haben. Diese Eingabe konnte positiv abgeschlossen werden, da das zuständige Ministerium dem Landtag mitgeteilt hat,der Rhein-MainVerkehrsverbund stehe einer Ausweitung der Gültigkeit des Semestertickets auf den Raum Aschaffenburg positiv gegenüber und werde alle in seiner Kompetenz liegenden Maßnahmen in die Wege leiten. Mittlerweile konnte das auch umgesetzt werden.
Eine weitere Petition galt der Bitte der Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein Gebäude, das als schutzwürdiges Kulturdenkmal in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen worden war. Der Petent war der Auffassung, dieses Gebäude sei nicht erhaltenswert. Bis zur Entscheidung über diese Petition lagen uns keine prüffähigen Unterlagen vor. Dennoch haben sich die Behörden dieser Angelegenheit weiterhin angenommen und dem Petenten verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise aufgezeigt. Der Petent hat jedoch auf diese unterstützenden Maßnahmen nicht reagiert, sodass wir diese Petition abschließend nach Sach- und Rechtslage beschieden haben. Das heißt, wir konnten diesem Anliegen nicht Rechnung tragen, da uns keine entscheidungsfähigen Unterlagen vorgelegt worden waren.
Hier kann ich festhalten, dass der Petitionsausschuss natürlich dann nicht unterstützend tätig werden kann, wenn
Weitere Petitionen betrafen nicht genehmigte bauliche Anlagen oder die Beseitigung eines Verkehrsunfallschwerpunktes. Es gab eine Beschwerde über die verpflichtende Abgabe einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer sowie eine Beschwerde über die Personalplanung einer Grundschule in Frankfurt.
Speziell bei Petitionen aus dem sozialen Bereich konnte den Anliegen der Petenten oft Rechnung getragen werden. Denn hier konnte die besondere persönliche Situation stärkere Berücksichtigung finden und war oft maßgeblich für positive Entscheidungen.
Wie bereits in den vergangenen Jahren stellten die Petitionen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug prozentual den größten Anteil dar. Waren es im vorvergangenen Jahr noch 54,77 %, so waren es jetzt 56,47 %. Dies waren im Wesentlichen Petitionen von Petenten mit serbisch-montenegrinischer Staatsangehörigkeit. Hier bleibt festzustellen, dass seit Mitte 2001 wieder Rückführungsmöglichkeiten bestehen. Wenn man diese Eingaben genau betrachtete,wurden Krankheiten,insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen, als Hinderungsgrund vorgetragen.
Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes, aber auch andere Institutionen haben uns hier geholfen, unsere Entscheidungen treffen zu können. Sie haben festgestellt, dass diese psychischen Erkrankungen im Heimatland der Petenten behandelbar sind und Medikamente dort in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Aus dem vorliegendem Bericht können Sie Statistiken über den Bestand noch offener und bereits abgeschlossener Petitionen entnehmen, aber auch über die Aufteilung der Petitionen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug nach den Herkunftsländern der Petenten sowie Informationen darüber, welche Ressorts Petitionen zu behandeln hatten. Das brauche ich hier nicht mehr vorzutragen.
Ja, Frau Präsidentin, ich komme jetzt zum Schluss. – Lassen Sie mich an dieser Stelle recht herzlich Danke schön an die Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement im Petitionsausschuss sagen, aber auch Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, hier im Besonderen an Herrn Klump.
Er wird am 1. April in den Ruhestand gehen. Ich kann feststellen,er hat große Fußstapfen hinterlassen.Ein herzliches Dankeschön für die gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir werden Herrn Klump in der nächsten Ausschusssitzung noch persönlich verabschieden. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank für die Zusammenarbeit, verbunden mit der Bitte, dass wir auch in der kommenden Zeit weiterhin so vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.
Meine Damen und Herren, Sie dürfen gleich wieder klatschen. Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unseren ehemaligen Kollegen Herrn Friedrich.
Als nächster Redner hat der Abg. Rentsch für die FDPFraktion das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dörr, Sie haben am Applaus gemerkt, dass es beim Thema Petitionen in diesem Hause eine sehr große Übereinstimmung gibt. Das darf ich auch als junges Mitglied in diesem Ausschuss sagen: Die Arbeit im Petitionsausschuss ist sehr angenehm, weil die Fraktionen wirklich sehr gut gemeinsam für die einzelnen Petitionen einstehen und sich um gemeinsame Lösungen kümmern. Ich glaube, das ist sehr vorbildlich, wie wir da zusammenarbeiten, sehr harmonisch – fast immer. Es gibt seltene Fälle, in denen wir äußerst kontrovers diskutieren. Aber insgesamt ist die Stimmung in diesem Ausschuss sehr harmonisch. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen sehr herzlich bedanken. Sie machen das mit einer sehr großen menschlichen Wärme, das ist sehr angenehm.
Meine Damen und Herren, es ist Usus, an dieser Stelle zum Petitionsbericht zunächst einmal den Mitarbeitern des Ausschusses, des Petitionsbereiches zu danken, vor allem der Leiterin Frau Bachmann. Ich darf mich bei dem Petitionsbereich sehr herzlich bedanken. Es ist nicht ganz selbstverständlich, wie viel Engagement diese Mitarbeiter von Verwaltungsseite an den Tag legen, um mit den Petenten gemeinsame Lösungen zu finden.
Frau Dörr hat es angesprochen: Das gilt auch für das Ministerium. Seitens des Innenministeriums ist Herr Klump seit langer Zeit für die Petitionen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug zuständig. Er ist ein hervorragendes Beispiel für eine Person, die vonseiten des Landes wirklich versucht, gemeinsame Lösungen zu erreichen. Wenn Sie Herrn Klump im Petitionsausschuss auf eine Akte ansprechen, so ist er in der Lage, aus dieser Akte zu zitieren, ohne sie vor sich zu haben – das ist schon sehr beeindruckend. Man weiß bei ihm die Sachen in guten Händen. Es ist hart, mit ihm zu ringen, aber es ist auch gerecht. Ich glaube, ich kann für alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss sagen: Wir bedauern es sehr, dass Herr Klump in seinen – sicherlich sehr wohl verdienten – Ruhestand
eintritt. Wir werden ihn sicherlich vermissen, aber wir als Ausschuss werden seinen Abschied auch noch würdigen.
Meine Damen und Herren, die Vorsitzende hat es zu Recht ausgeführt: Der Petitionsausschuss ist für die Menschen in diesem Lande sehr wichtig. In diesem Sinne haben wir im letzten Jahr begonnen, unsere Öffentlichkeitsarbeit etwas zu verstärken. Denn wir sind der Meinung, der Petitionsausschuss ist eine hervorragende Möglichkeit für die Menschen in diesem Land, wenn sie Probleme mit der öffentlichen Hand haben, diese zu klären. Ich möchte es einmal vorsichtig so umschreiben:Wir sind eine Art Mediationsstelle zwischen der öffentlichen Hand und dem Bürger. Wir versuchen, Klärungen in Probleme hineinzubekommen. Nicht immer kann man eine Lösung erreichen,die für den Petenten zufriedenstellend ist.Aber oft schaffen wir das, und das ist auch das Ziel der Mitglieder dieses Ausschusses.
Deshalb ist der Weg richtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken.Wir müssen mehr raus an die Menschen,damit die Menschen wissen, welche Arbeit wir machen. Deshalb ist der Stand am Hessentag auch eine sehr gute Institution. Beim Zulauf im Jahr 2004 konnte man sehen, wie viele Menschen an diesen Stand kommen und Fragen haben. Daran erkennt man, dass viele Menschen in Hessen noch Klärungsbedarf bei Problemen haben. Wir als Petitionsausschuss werden weiter versuchen, dort hilfreich zu sein.
Meine Damen und Herren, es ist aber nicht nur wichtig, dass der Petitionsausschuss für die Menschen da ist. Ich darf auch sagen, der Petitionsausschuss ist für mich als Abgeordneter wichtig. Denn ich lerne aus diesen Petitionen vieles. Wir werden mit Problemen konfrontiert, die oft durch unser eigenes Handeln erzeugt werden. Wenn wir Gesetze und Verordnungen formulieren, löst das oft Rechtsfolgen aus, mit denen Menschen nicht klarkommen. Deshalb ist es sehr wichtig, daraus zu lernen – aus den Problemen, die sich aus diesen Petitionen ergeben –, was wir als Parlamentarier besser machen können. Viele Sachverhalte müssen vereinfacht, möglicherweise auch klarer formuliert werden – auch das Problem stellt sich dem Gesetzgeber häufig. Teilweise haben wir vielleicht eine etwas schwierige Sprache, die für die Menschen nicht ganz nachvollziehbar ist. Meine Damen und Herren, all das können wir aus den Petitionen lernen, und auch deshalb ist der Petitionsausschuss eine wichtige Institution für die Abgeordneten in diesem Land.
Meine Damen und Herren, fünf Minuten vergehen schneller, als man manchmal denkt, vor allen Dingen hier vorne. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich möchte dem Petitionsausschuss insofern danken, weil wir in den Diskussionen um die Härtefallkommission so ein bisschen den Eindruck erweckt haben, der Petitionsausschuss sei nicht in der Lage, wichtige Probleme zu lösen. Ich glaube, das hat kein Kollege, keine Kollegin in diesem Hause gemeint.Wir sollten insgesamt diese Harmonie bewahren, die wir bis jetzt in diesem Ausschuss hatten. Wir sollten gemeinsam für die Sache streiten, für die Menschen, die hinter diesen Petitionen stehen. Wenn wir dies
als Duktus, als Arbeitsauftrag weiterhin im Kopf behalten,dann bin ich mir sehr sicher,dass die Menschen in diesem Lande vom Petitionsausschuss weiter profitieren können und wir Abgeordnete auch. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Das war eine Punktlandung, was die Zeit betrifft.– Als nächste Rednerin hat Frau Abg. Waschke für die SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nunmehr liegt uns der erste Bericht des Petitionsausschusses in der 16. Wahlperiode vor. In ihrem Bericht schreibt die Vorsitzende zu den Petitionen serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger Folgendes – ich gehe damit ein bisschen kritischer um als mein Vorredner –:
Bei nahezu 50 % dieser Eingaben wurden Krankheiten und insbesondere posttraumatische Belastungsstörungen und damit verbundene Suizidalität geltend gemacht,...Auffällig war, dass die vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen zumeist von einigen wenigen Neurologen und Psychiatern erstellt wurden.