Protokoll der Sitzung vom 03.06.2003

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Die Regierung ist komplett davongelaufen!)

dann wird das zwar für eine Reihe von Bundesländern durchaus gravierende Veränderungen mit sich bringen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frau Lautenschläger, laufen Sie lieber hinterher, die ganze Regierung ist weg!)

Aber in Hessen wird das glücklicherweise bei einem großen Teil des Gesetzes nicht der Fall sein. Hessen hat die Schwierigkeiten aus dem Grund nicht, da in großen Teilen das Bundesaltenpflegegesetz mit dem Hessischen Altenpflegegesetz übereinstimmt bzw., gerade was die Altenpflegeausbildung und die Vergütungsregelungen betrifft, man von einer Weiterentwicklung sprechen könnte. Dies

gilt aus meiner Sicht vor allem für den Teil Ausbildungsvergütung, die nach dem Ausstieg Hessens aus der Umlageregelung und der Einführung der Direktabrechnung über den Träger neu geregelt wurde. Seither erhalten die Auszubildenden in Hessen, soweit sie nicht im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen tätig sind, Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt und die Ausbildungsvergütung von der Praxiseinrichtung, in der sie den größten Abschnitt der praktischen Ausbildung absolvieren.

Das ist der Teil, der relativ unproblematisch ist, auch für das Hessische Altenpflegegesetz. Er zeigt, dass sich das neue Vergütungssystem in Hessen bewährt hat. Denn wir haben heute 2.934 Auszubildende in Hessen, die höchste Schülerzahl, die es in Hessen in der Altenpflege je gab. Nur zum Vergleich: 1999 waren es noch 2.157 Schülerinnen und Schüler.

Trotz dieser erfreulichen Entwicklung darf bei wachsendem Fachkräftebedarf nicht nachgelassen werden, gerade für die Altenpflegeberufe zu werben und die Ausbildung so attraktiv zu gestalten, dass möglichst viele die Zugangsvoraussetzungen schaffen können, um in die Altenpflegeausbildung zu kommen.

Auch wenn wir durch das Bundesaltenpflegegesetz keinen ganz großen Änderungsbedarf haben, möchte ich doch noch einmal deutlich machen, dass wir im Bundesrat versucht haben, z. B. die Anerkennung von mehrjähriger Familientätigkeit, die wir in unserem Gesetz geregelt haben, fortzuführen. Das ist im Bundesrat nicht gelungen, und das bedauern wir. Insoweit passen wir jetzt das hessische Gesetz an.

Der Entwurf dient aber neben den notwendigen Anpassungen insbesondere auch zwei Vorschriften, die aus meiner Sicht weiter gehende Bedeutung haben, einerseits der Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Erlass eines Rahmenlehrplans und andererseits einer Erleichterung des Zugangs zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Bezüglich beider Punkte besteht nur scheinbar kein Zusammenhang mit dem Bundesaltenpflegegesetz.

Ein Rahmenlehrplan ist sachlich erforderlich,um den Anforderungen der jetzt bundesweit verbindlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nebst entsprechender Stundentafel gerecht zu werden. Mit der dabei zugrunde liegenden Ausbildungskonzeption, an deren Erarbeitung die zuständige Fachabteilung meines Hauses sehr intensiv beteiligt war, wird die traditionelle Fächerorientierung zugunsten eines Lernens in interdisziplinär angelegten Lernbereichen und Lernfeldern aufgegeben. Eine solche Umstellung oder, besser gesagt, Weiterentwicklung der Lernprogramme ist ohne entsprechende curriculare Rahmenbedingungen und Festlegungen nicht möglich. Wir haben daher bereits eine Rahmenlehrplankommission eingesetzt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, der Altenpflegeschulen, der Regierungspräsidien und der Landesseniorenvertretung mitwirken. Eine Erprobungsfassung dieses Rahmenlehrplans soll rechtzeitig zum 01.08.2003 vorliegen.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterung des Zugangs zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe werden wir aber auch die Zugangsvoraussetzungen denen für die Krankenpflegehilfe insoweit angleichen, als zusätzlich zum Hauptschulabschluss keine weiteren beruflichen oder sonst vergleichbaren Erfahrungen mehr gefordert werden.Ich halte es für einen ganz entscheidenden Punkt, dass wir über die Möglichkeit der Altenpflegehelferausbildung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass über

haupt noch Hauptschüler in die Altenpflegeberufe eintreten können.Dies ist besonders dadurch wichtig geworden, dass im Bundesaltenpflegegesetz die Altenpflegeausbildung nur noch den Realschulabschluss vorsieht – was wir sehr bedauern – und wir vorher in unserer hessischen Regelung z. B. die Familienarbeit, aber auch den Zugang für Hauptschülerinnen berücksichtigt hatten.

Für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule ist die Helferausbildung damit der einzige Zugang zu den Pflegeberufen, und der muss offen gehalten werden, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass viele aus dieser Gruppe der Hauptschüler sich bisher entschieden haben, tatsächlich in die Altenpflege zu gehen. Interessant wird dieser Zugang gerade dadurch, dass der erfolgreiche Abschluss der Helferausbildung die dreijährige Altenpflegeausbildung um ein Jahr verkürzt.Auf diesem Weg können Personen mit Hauptschulabschluss innerhalb von drei Jahren Altenpfleger werden. Ich hoffe, dass diese so genannte Paketlösung – erst Helferausbildung und dann die Verkürzung der normalen Altenpflegeausbildung – eine gute Chance ist, den Beruf auch zukünftig für Hauptschüler attraktiv zu halten und trotzdem ein gutes Niveau in der Altenpflegeausbildung zu halten.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, das Gesetz hat neben bloßen Anpassungen des Landesrechts an das Bundesrecht auch interessante Perspektiven für die Altenpflegeberufe aufgezeigt. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem so zustimmen und das Gesetzesvorhaben unterstützten könnten. Das ermöglicht einen breiteren Zugang in die Altenpflegeausbildung. In der Regierungsanhörung haben die Liga, der Städtetag, der Landkreistag und die Verbände der Pflegekassen ihre Zustimmung signalisiert. Ich denke, wir sind mit unserem Hessischen Altenpflegegesetz wieder auf einem guten Weg. Ich bedauere zwar, dass Familienarbeit nicht mehr als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zählt. Aber wir haben damit einen Weg gefunden, der es zumindest einer ganz breiten Schicht ermöglicht, tatsächlich in die Altenpflegeausbildung oder in die Helferausbildung einzutreten. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Für die SPD-Fraktion hat die sozialpolitische Sprecherin, Frau Fuhrmann, das Wort. Den Oppositionsfraktionen sind gewaltige Redezeiten zugewachsen, eine Minute und 26 Sekunden zusätzlich.

Vielen Dank, Herr Präsident, das ist sehr angenehm.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zurzeit bestehen immerhin 17 verschiedene Altenpflegeausbildungsverordnungen in 16 Bundesländern. Insofern bin ich sehr froh, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz, das am 01.08.2003 in Kraft treten wird,die Altenpflegeausbildung erstmals wirklich bundeseinheitlich regelt. Gleichzeitig haben wir als Länder die Verpflichtung – das hat die Frau Ministerin eben gesagt –, das Hessische Altenpflegegesetz auf der neuen Gesetzesbasis zu verändern. Wir werden, wenn ich die Anregungen richtig verstanden habe, im Herbst endlich mit einer neuen Ausbildung in Hessen beginnen. Nachdem die CSU-Landesregierung aus Bayern zwei Jahre lang ein sinnvolles Gesetz blockiert hat, bin ich

froh, dass das inzwischen kein Problem mehr ist – durch das Urteil, das ergangen ist.

Meine Damen und Herren, ich brauche über die Probleme in der Altenpflege nicht viel zu sagen, nur so viel: Wir haben eine stetig steigende Zahl schwerstpflegebedürftiger älterer Menschen. Insbesondere die Demenzerkrankungen nehmen besorgniserregend zu. Gleichzeitig haben wir einen Rückgang der Zahl von Menschen, die Altenpflege in der Familie leisten können oder wollen. Wir haben einen gravierenden Mangel an Pflegekräften; der ist insbesondere im Rhein-Main-Gebiet eklatant. Insofern ist es unser aller Verpflichtung, die Arbeitsbedingungen besser zu gestalten, sodass der Beruf attraktiver wird.

Wenn wir uns das Bundesgesetz ansehen, dann sehen wir, die Ausbildung wird jetzt grundsätzlich drei Jahre dauern, berufsbegleitend fünf Jahre. Dies gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler. Frau Ministerin, wir sind im Gegensatz zu Ihnen nicht der Meinung, dass die Familienarbeit zu einer Ausbildungsverkürzung hätte führen sollen. Wir finden, diese Qualitätsminderung ist in diesem Fall nicht angemessen. Das haben wir in ähnlichen Debatten bei der Verabschiedung des hessischen Gesetzes bereits an dieser Stelle ausgeführt.

Ich sage auch: Ich bin froh, dass das Chaos beendet wird. Die Altenpflegeschulen wussten bisher nicht, nach welchem Gesetz und nach welchen Kriterien sie die Ausbildung machen sollten.

(Michael Boddenberg (CDU): Meisterprüfung!)

Meine Damen und Herren, drei Jahre Ausbildung – das gilt ebenfalls für Hauptschulabsolventen, die bereits eine andere zweijährige Berufserfahrung haben. Frau Ministerin, insofern widerspreche ich Ihrer Aussage hier und Ihrer Aussage in Ihrer Pressemitteilung, dass die Helferausbildung für Hauptschulabsolventen der einzige Weg sei. Das ist im Bundesgesetz anders geregelt. Sie sollten sich das noch einmal ansehen.

Eine Ausbildungsverkürzung kommt nur dann in Betracht, wenn bestimmte berufliche Vorkenntnisse vorliegen. Es geht eben nicht nur um das, was Frau Ludwig bei einer ähnlichen Debatte in der letzten Legislaturperiode gesagt hat, nämlich ob wir es den Umschülerinnen und Umschülern zumuten können, nochmals eine dreijährige Ausbildung zu machen, sondern es geht darum, was wir den achtzigjährigen Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen zumuten können. Die Altenpflege ist grundsätzlich kein Experimentierfeld. Anreize zum Ergreifen dieses Berufes wären mit Sicherheit eine bessere Bezahlung, aber vor allen Dingen humane Arbeitsbedingungen, um die wir auch in dieser Legislaturperiode mit Sicherheit mehrfach streiten werden.

Die Umschülerinnen und Umschüler bzw. die Auszubildenden erhalten auch eine Ausbildungsvergütung – das haben Sie eben bereits dargestellt –, die bei den Leistungen in den Pflegesätzen bzw. Entgelten berücksichtigt werden kann.Auch das ist eine Erleichterung.Ich begrüße diese Regelung.

Wir werden gleiche Abschlusszeugnisse in ganz Deutschland haben. Wir werden einen anerkannten Beruf haben. Auch das ist ein großer Fortschritt.

Wenn wir über die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung und die Möglichkeiten zur Verkürzung sprechen, dann sehen wir, dass Länder auch bereit sein können oder

dürfen, neue Modellversuche zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe zu starten. Ich bin sehr gespannt, was der Landesregierung zu diesem Thema einfällt.

Nach dem Bundesgesetz ist das Land nun für die Regelung der Ausbildung in der Altenpflegehilfe zuständig. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Hessische Landesregierung in Umsetzung des Gesetzes die Zugangsvoraussetzung für die Helferund Helferinnenausbildung so fasst, dass der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand ausreicht. Denn ich halte nichts davon, Hauptschülerinnen und Hauptschülern den Zugang zu sehr vielen Berufen zu versperren oder zu erschweren. Es kommt nicht in erster Linie darauf an, welchen Schulabschluss jemand hat, der in diesem Beruf arbeiten will, sondern es kommt darauf an, ob man den Aufgaben physisch wie psychisch gewachsen ist und ob man einen Kraft raubenden und sehr belastenden Beruf ergreifen will.

Bei der sehr praxisbezogenen Ausbildung, um die es sich hier handelt – von den 4.600 Stunden entfallen allein 2.500 Stunden auf Praxisausbildung –, denke ich, sind die sozialen Kompetenzen gefragt, sind das Interesse und die Bereitschaft, diesen Beruf zu ergreifen und sich mit älteren und kranken Menschen auseinander zu setzen, ein sehr wichtiger Punkt.

Frau Kollegin, Entschuldigung. Die Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Herr Präsident, ich komme sofort zum Ende.

Wir legen jedoch Wert darauf, dass die Helfer- und Helferinnenausbildung keine Sackgassenausbildung sein darf. Das heißt, es muss praktisch ein Anspruch entstehen, die Ausbildung fortzusetzen. In dem Sinne würden wir gerne das Thema Modulausbildung mit Ihnen weiter diskutieren. Ich glaube, wir sollten im Fachausschuss neben den Angehörten, die Sie bereits genannt haben, noch mit den Altenpflegeschulen sprechen oder sie um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetz bitten. Das ist bisher nicht geschehen. Ich halte das aus vielerlei Gründen aber für notwendig. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Henzler das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Worte zur Altenpflege in Hessen insgesamt sagen. Es gibt immer mehr ältere Menschen in Hessen. Glücklicherweise leben sie durch den medizinischen Fortschritt und die umgreifenden Hilfen immer selbstständiger und immer länger im eigenen Haus. Die Zahl der Pflegebedürftigen über 65 Jahre in Hessen beträgt zurzeit 122.300. Durch den Fortschritt ist es möglich, dass sehr viele zu Hause leben, dass sie nicht in den Pflegeheimen sind. Nur 3,4 % der Menschen sind in Pflegeheimen. Drei

Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt.Ich denke,das ist eine stolze Zahl.Das ist auch etwas, was auf die Pflegeversicherung zurückzuführen ist, weil sie den Frauen – diese sind es meistens, die die Angehörigen zu Hause pflegen – finanzielle Unterstützung gegeben hat. Das war ein wirklich wichtiger Bestandteil.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Viele Dinge, die Frau Fuhrmann eben gesagt hat, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Sie widersprechen sich eklatant, wenn Sie einerseits darlegen, welche Eigenschaften jemand braucht, der in der Altenpflege arbeiten können soll,und wenn Sie andererseits erklären,Frauen erwerben sich in der Familienphase keine Kompetenzen.Dazu muss ich sagen: Bei Ihrer Politik geht mir das Verständnis für Ihre Frauenpolitik besonders häufig ab.

(Lachen der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Auch in diesem Moment geht es mir wieder völlig ab, muss ich ehrlich sagen.

Sie sagen, die Ausbildung ist nicht das Entscheidende. Sie haben gesagt, das Wichtigste ist, dass man physisch und psychisch in der Lage sein sowie stabil in sich selbst ruhen muss, um diese Arbeit erledigen zu können. Sie sagen, man benötige hohe soziale Kompetenz, um diese Arbeit erledigen zu können. Nun wissen wir doch ganz genau – das wissen wir spätestens seit der Enquetekommission Familien –: Wer erwirbt die meiste soziale Kompetenz? Das sind doch die Familienfrauen, die zu Hause Kinder haben,

(Petra Fuhrmann (SPD):Von vorvorgestern!)

oder die, die zu Hause einen Angehörigen pflegen. Genau die haben die physischen und psychischen Eigenschaften und auch die soziale Kompetenz, um diesen Pflegeberuf ausfüllen zu können.

(Beifall bei der FDP)

Genau deshalb haben wir bereits vor drei Jahren, als wir das Hessische Altenpflegegesetz verabschiedet haben – damals kam es aufgrund des Einspruchs von Bayern gegenüber dem Bundesgesetz zu einer Verzögerung –, schon sehr intensiv darüber diskutiert, ob man Frauen, die fünf Jahre erfolgreich einen Familienbetrieb geführt haben, ein Jahr Ausbildungszeit erlassen kann, sodass sie schon nach zwei Jahren Altenpflegerin werden können. Das haben Sie schon damals hier abgelehnt. Wir haben das in Hessen eingeführt. Leider ist es uns jetzt wieder gekippt worden. Das ist ein sehr großer Nachteil des neuen Bundesgesetzes.

Das Einzige, was ich positiv finde, ist, dass die Altenpflegerhelferausbildung wieder eingeführt worden ist, insbesondere dass der Zugang für Hauptschüler offen ist. Man macht einen Riesenfehler, wenn man Zugangsvoraussetzungen und Qualitätsanforderungen so hoch schraubt, dass manche Menschen solche Berufe überhaupt nicht mehr ergreifen können. Dann wundern wir uns, wenn wir Bedarf an Pflegekräften haben und diesen Bedarf nicht mehr abdecken können.

Den Einstieg in die Altenpflegerhelferausbildung mit einer einjährigen Ausbildung halte ich für sehr wichtig. Dann, je nach Bedarf, kann man, wenn man zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat und sieht,dass es Spaß macht, noch zwei Jahre draufsatteln und wird dann Altenpflege

rin oder Altenpfleger. Das ist ein guter Punkt bei diesem Gesetzentwurf. Ansonsten ist der Gesetzentwurf eine Fortentwicklung des Gesetzes, das wir vor drei Jahren in der Koalition gemeinsam beschlossen haben. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir würden auch gerne die Stellungnahmen aus den schriftlichen Anhörungen einsehen können. Nach dem, was sich bisher ergeben hat, scheinen alle Betroffenen damit einverstanden zu sein. Deshalb muss man sich sehr überlegen, ob man noch eine mündliche Anhörung braucht, die das verzögert, oder ob man so schnell wie möglich das Gesetz beschließt und umsetzt.

(Beifall bei der FDP)