Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

nen c und trotz einer schmaleren Gebührenerhöhung, als sie die Rundfunkanstalten erwartet haben,

(Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

das Informationsangebot des Hessen-Fernsehens deutlich ausgeweitet wurde.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Information ist mehr als Nachrichten!)

Meine Damen und Herren, die Frau Kollegin Hinz wird wahrscheinlich sagen, sie habe nicht das Hessen-Fernsehen gemeint,

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, doch!)

sondern das Flaggschiff des Hessischen Rundfunks, die Sendung „Der Tag“.Auch dort ist am Ende etwas – wie ich finde – Gutes herausgekommen, indem diese Sendung weiterhin jeden Tag in „hr2“ stattfindet. Damit ist sie gewährleistet. Auf der anderen Seite aber hat die Hauptwelle des Hessischen Rundfunks, das Informationsradio „hr1“, mittlerweile eine Qualität erreicht – Frau Kollegin Hinz,hier muss ich Sie leider korrigieren,die Zahlen sprechen eine andere Sprache –, sodass dieses Angebot von den Hörerinnen und Hörern immer besser angenommen wird.

Meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel dafür, dass es gelingt, trotz schmaler Kasse an dieser Stelle das Informationsbedürfnis und das Informationsgebot, das der Hessische Rundfunk natürlich von uns in den Rucksack geschnallt bekommt, auch umzusetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem, was der Kollege Hahn hier über die Gebührenpflicht für internetfähige PCs gesagt hat: Natürlich ist es richtig, dass ein Unternehmen,das nur über einen internetfähigen PC verfügt, das kein gewerblich angemeldetes Fahrzeug mit Autoradio hat, kein Radio im Büro, kein Fernsehen im Büro, ein Unternehmen, das wir so konstruiert haben, ein Verlierer dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist. Denn wenn dieses Unternehmen einen internetfähigen PC hat, dann wird es in der Tat jetzt zur Rundfunkgebührenpflicht herangezogen.

Meine Damen und Herren, ich gestatte mir aber den folgenden Hinweis: Ein solches Unternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland äußerst selten und im Bundesland Hessen noch seltener. Denn natürlich verfügen die meisten Unternehmen über gewerbliche Fahrzeuge, heute schon über entsprechende Radios und Fernseher in Büros, und es gilt die Regelung: Wenn für ein Unternehmen ein Gerät angemeldet ist, dann ist die Gebührenpflicht erfüllt, und es wird keine zusätzliche Gebühr für einen internetfähigen PC erhoben.

Daher ist diese nette Diskussion „nice to have“, aber am Ende dieses Tages endet diese Diskussion ziemlich im Nirwana. Herr Kollege Hahn, ich glaube, die Zahl von 180 Millionen c, die Sie hier in den Raum gestellt haben, ist deutlich übertrieben.Am Ende wird sich diese Zahl nicht darstellen.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die sehr viel schwierigere Diskussion – und der will ich nicht ausweichen – ist die um GEZ und Datenkauf. Diese Diskussion ist sehr viel schwieriger. Denn auf der einen Seite führt dieser Datenkauf natürlich dazu, dass möglicherweise

Personen, die für eine Gebührenpflicht infrage kommen und sich ihr heute entziehen, in Zukunft für eine Gebühr herangezogen werden können, also mit den Ehrlichen gleichgestellt werden, die von vornherein ihre Gebühr bezahlen.

Andererseits gebe ich Ihnen Recht, dass das ein sehr schwieriges Verfahren ist,wenn die GEZ hier solche Wege geht. Ich persönlich bin der Auffassung, es ist viel schlimmer, wenn beispielsweise die Einwohnermeldeämter in regelmäßigen Abständen die Daten von Bürgern an die GEZ übermitteln und es diese berühmten Gebührenbeauftragten gibt, die mit einem Ausweis in einer Art Blockwartsystem durch die Stadtteile gehen, den Fuß in die Tür stellen und kontrollieren, ob dort irgendwo ein Fernseher herumsteht.

Aber das werden wir nicht mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erledigen, sondern wir haben uns schon verabredet, wir werden uns langfristig darüber Gedanken machen müssen, wie wir hier zu einer anderen Modalität kommen, was die GEZ betrifft. Denn ich glaube, das System, das wir heute dort aufrechterhalten, ist einerseits sehr teuer, was den Aufwand des Betreibens dieses Systems angeht, und andererseits ist es sehr unbefriedigend, was die Auswirkungen auf den Datenschutz in Bezug auf das von mir geschilderte Vorgehen der betreffenden Gebührenbeauftragten dieser Rundfunkanstalten angeht.

Meine Damen und Herren, es wäre aber unehrlich, so zu tun, als könnten wir dieses Problem mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag lösen. Wir werden vielmehr darüber nachdenken müssen, wie wir auf mittlere Sicht zu anderen Modellen, möglicherweise auch anderen Anknüpfungspunkten kommen,was die Gebührenpflicht angeht.

(Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Prüfauftrag zum Thema 3sat angeht, so will ich sagen, ich bin da relativ offen.Ich weiß nicht,warum man etwas dagegen haben soll, wenn etwas geprüft wird. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält nicht die Bestimmung, dass sich die ARD in Zukunft definitiv nicht mehr an der Gestaltung von 3sat beteiligen darf, sondern dort ist verabredet, dass einmal geprüft werden soll, was es im Ergebnis bedeuten würde, wenn 3sat nur vom ZDF getragen würde. So war es historisch schon einmal, daher kommen wir eigentlich; denn ursprünglich war 3sat eine ZDF-Veranstaltung, weil die ARD ihr eigenes Satellitenfernsehen hatte.

Meine Damen und Herren, wir können doch zum heutigen Zeitpunkt einer solchen Prüfung relativ gelassen ins Auge sehen. Ich bin sicher, wenn wir erste Ergebnisse haben, werden wir im Hauptausschuss und im Hessischen Landtag manns genug sein, die Diskussion zu führen, das Für und Wider abzuwägen und am Ende zu konstruktiven Entscheidungen zu kommen.

(Das Rednermikrofon ist ausgeschaltet.)

Frau Präsidentin, danke für die Ermahnung; meine Redezeit ist zu Ende.

Sie entnehmen dem allen, dass die CDU-Landtagsfraktion nach einer durchaus schwierigen Diskussion innerhalb der Fraktion – auch das will ich offen bekennen – zu dem Ergebnis kommt, dass es sinnvoll und richtig ist, diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zustimmung

zu geben.Das werden wir heute tun.– Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Grüttner das Wort.

(Zuruf von der SPD: Aber ja nicht Zeitung vorle- sen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Regelungstatbestände des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben in verschiedenen Entwurfsstadien – das ist hier zum Ausdruck gekommen – die Mitglieder des Hauptausschusses längere Zeit beschäftigt und konnten in unterschiedlichen Stadien intensiv diskutiert und beraten werden – inklusive der Anhörungen, die im Hauptausschuss stattgefunden haben.

Zu dem Inhalt des Staatsvertrages sowohl unter dem Blickwinkel Gebührenfestsetzung und Präzisierung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch unter dem Gesichtspunkt der hiermit unmittelbar verknüpften Selbstbindung der Rundfunkanstalten habe ich bei all diesen Gelegenheiten Stellung genommen. Das gilt auch für die diskutierten Themen Hotelprivileg und Internet-PCs.An dieser Stelle kann ich an das anschließen, was Kollege Hoff von der CDU-Fraktion gesagt hat. Auch die Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Festsetzung der Rundfunkgebühren waren bereits Gegenstand von Beratungen.

Deswegen will ich auf drei Dinge eingehen, die hier im Rahmen der Debatte eine Rolle gespielt haben,und dabei insbesondere auf den neu eingebrachten Antrag der FDPLandtagsfraktion in Form eines Entschließungsantrages, den Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen. Ich will an dieser Stelle sehr deutlich machen – das ist im Rahmen der Föderalismusdiskussion dargestellt worden –: Staatsverträge sind immer Kompromisse. Es gibt unterschiedliche Auffassungen der einzelnen Länder, was wie gemacht werden kann. Es ist die Kunst des Möglichen, diese unterschiedlichen Vorhaben in einen Kompromiss zusammenzufassen und in einen Staatsvertrag zu gießen.

Insofern will ich an dieser Stelle auch auf die Frage eingehen, wie es zu einer Protokollerklärung in Sachen 3sat kommt. Es gab ein sehr intensives Interesse einzelner Länder, schlicht und einfach schon in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag hineinzuschreiben, dass zukünftig 3sat ausschließlich vom ZDF bedient wird. Gleichzeitig gab es auf der anderen Seite eine klare Auffassung des Landes, das bei der Protokollnotiz nicht mitgemacht hat, indem es gesagt hat: Die eigentliche ARD-Rundfunkanstalt, die fast ausschließlich Beiträge 3sat zuliefert, ist der Südwestrundfunk, und beim Südwestrundfunk sind auch die Stellen für die Bearbeitung der Zulieferungen angesiedelt;die sind in unserem Lande, und das wollen wir nicht.

Wir hatten die interessante Diskussion, dass der Südwestrundfunk jetzt zwei Länder umgreift,wobei das eine Land außerdem Sitzland des ZDF ist. Die Tatsache, dass das nicht aufgenommen und letztendlich nur in einen Prüfauftrag umgemünzt worden ist, hat zwei Gründe. Der erste Grund ist, wir wollten als Länder schauen, ob es die Möglichkeit gibt, an dieser Stelle Kosten zu sparen. Wir

konnten das nicht letztendlich entscheiden. Das muss überprüft werden. Dies ist ein Kriterium einer Entscheidung.

An der Stelle sage ich deutlich, was wir nicht wollten, zumindest nicht die Landesregierung und das Land Hessen. Wir wollten nicht auf diesem „kalten Wege“ dem ZDF zu einem zweiten „Dritten Programm“ verhelfen. Ich kenne die intensive Diskussion innerhalb der ZDF-Gremien, die meinten, sie können das auf diesem Weg ein bisschen schieben. Das Sitzland findet das auch gut. Die BadenWürttemberger sind dagegen und haben sich der Protokollnotiz nicht angeschlossen.Aber wenn wir diskutieren, wie wir in Zukunft eine andere Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks hinbekommen und möglicherweise auch die Fragestellung jenseits von Hörfunkprogrammen und der Zahl – ob sie so groß sein muss – mit Recht diskutieren,wollen wir nicht auf den Weg gehen,einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt ein „Drittes Programm“ zu machen.Das wird die Landesregierung an dieser Stelle nicht mitmachen. Vielleicht erklärt das Aufgeregtheiten an der einen oder anderen Stelle, und wie die entstanden sind. Vielleicht hilft diese Klarstellung über die Diskussion und den Prüfauftrag hinweg.

Zweiter Punkt. Die Diskussion über die Frage Rundfunkänderungsstaatsvertrag oder auch Finanzierungsstaatsvertrag hat die Bandbreite:entweder alles oder nichts.Die Fraktion der GRÜNEN sagt: Wir wollen die 1,09 c haben, die die KEF vorgeschlagen hat; wir finden das vom Verfahren her von der KEF unheimlich wichtig, und das ist verfassungskonform. – Dann bitte ich nur darum, weil das in der Diskussion immer der Fall gewesen ist und weil Kollegin Hinz das Hotelprivileg angesprochen hat, wie problematisch das sei und dass das möglicherweise eine verdeckte Gebührenerhöhung bedeute, zu sehen, dass eine Reihe von Vorschlägen, die in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgenommen worden sind, Ausfluss von Empfehlungen der KEF in ihrem letzten Bericht sind.

Die KEF hat ausdrücklich selbst die Empfehlung ausgesprochen,beispielsweise komplett das Hotelprivileg abzuschaffen. Sie hat die Empfehlung ausgesprochen, komplett die Frage der Sozialgrenze neu zu überdenken. Die Länder haben an einzelnen Stellen KEF-Vorschläge aufgenommen, die im letzten Bericht aufgeführt worden sind, aber von der KEF nicht in die Gebührenberechnung einbezogen worden waren. Die KEF hat zum Hotelprivileg eine klare Aussage gemacht und erklärt,dass die totale Abschaffung 12 Cent auf die Gebühr bringe, die gespart werden könnten. Sie traute sich nicht, diesen Vorschlag zu machen. Deswegen ist sie bei 1,09 c geblieben. Insofern ist die Regelung des Hotelprivilegs letztendlich ein Kompromiss, wie er im Rahmen von staatsvertraglichen Regelungen ab und zu notwendig ist,um dann zu sagen:Wir gehen an eine gewisse Bettengrenze, um kleinere Beherbergungsbetriebe etwas zu schonen. Aber die Kästen, die 50 Betten und mehr haben, könnten möglicherweise eine 75prozentige Gebühr bezahlen. Also: Die Freistellung wird ein großes Stück nach unten gefahren.

An dieser Stelle ist das ein Kompromiss. Es zeigt, dass in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Reihe von Forderungen aufgenommen worden ist, die die KEF in ihren Bericht explizit aufgenommen, aber nicht in ihre Gebührenempfehlung eingebunden hat, weil sie bewusst gesagt hat, die Gesetzgeber seien gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag will der Gesetzgeber mit den entsprechenden vertraglichen Regelungen seinen Pflichten nachkommen.

Meines Erachtens ist es notwendig, wenn man den Antrag der FDP-Fraktion, der neu ist, einmal Revue passieren lässt, deutlich zu machen, was das für Konsequenzen hätte, wenn man überhaupt keine Zustimmung zu dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt. Kollege Hoff hat einiges angesprochen.Es muss – weil es eine wichtige Entscheidung ist – jedem klar sein, wie er dazu steht, wenn so etwas kommen würde.

Erstens würde der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgelten, denn eine Kündigung ist immer nur mit einer Jahresfrist möglich.Die nächste Kündigungsmöglichkeit wäre zum 31. Dezember 2006. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Fortgeltung des geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages zur Folge, dass die für den Gebührenzeitraum 2002 bis 2004 ermittelte Rundfunkgebühr über diesen Zeitraum von zwei Jahren hinaus einfach festgeschrieben werden würde, ohne dass allgemeine Preissteigerungen oder die medienspezifische Teuerungsrate Berücksichtigung finden. Dies würde nicht nur zur Einsparung, sondern tatsächlich zu einer massiven Unterfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen.

Innerhalb des ARD-Verbundes wären hiervon insbesondere die kleinen und mittleren Landesrundfunkanstalten, hier insbesondere auch der Hessische Rundfunk, am stärksten betroffen. Nach diesem Szenario erscheint es ausgeschlossen, dass Länder mit großen Rundfunkanstalten nicht die Forderung nach einer Abkehr von der bundeseinheitlichen Gebühr erheben werden.Damit blieben die Kleinen auf der Strecke.

Als Erstes würde der Saarländische Rundfunk eingehen. Als Zweites würde Radio Bremen eingehen.Und als Drittes würde der Hessische Rundfunk keine Überlebenschance mehr haben. Die Landesregierung sieht eine Pflicht, den eigenen Landessender zumindest so auszustatten, dass er eine Überlebenschance hat. Das ist einer der ganz entscheidenden Punkte, denn ein Weggehen des Hessischen Rundfunks wegen fehlender Überlebenschance würde eine entscheidende Schwächung des Medienstandortes Hessen bedeuten.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens ist es die Änderung aus dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich habe in Erinnerung, dass in den Diskussionen insbesondere die FDP immer wieder die Präzisierung und Begrenzung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowohl für den Hörfunk als auch für das Fernsehen gefordert hat. Das ist ein zentraler Punkt des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Mit der Ablehnung dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages werden Sie dieser Präzisierung nicht Folge leisten können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sie müssen wissen, dass eine solche Forderung darin nicht umgesetzt ist. Sie wird aber im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angegangen. Man muss einfach wissen, dass nach dem Staatsvertrag die KEF eine weitergehende Prüfungsberechtigung hat. Sie soll versuchen, die Selbstverpflichtung zu überprüfen.Wir haben mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch die Chance, unsere Position gegenüber der EU in der Frage zu stärken, ob die Rundfunkgebühr eine Beihilfe oder keine Beihilfe ist.Die Fragen von Zentralisierung und Rationalisierung spielen mit eine Rolle.Wir müssen uns klar darüber sein, dass der öffentliche Rundfunk insbesondere in seinen Online- und Marketingaktivitäten begrenzt werden muss. Würde der

Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt werden, wäre einer Ausweitung Tür und Tor geöffnet.Ich sage sehr deutlich: Die Landesregierung möchte das nicht. Sie möchte die Begrenzung der Onlineaktivitäten, sie möchte auch die Begrenzung der Marketingaktivitäten an dieser Stelle haben. Insofern muss man auch wissen, was man intendiert und was für eine Wirkung die Umsetzung entsprechender Forderungen hat.

Als letzten Punkt will ich einen Punkt ansprechen, den Kollege Hoff auch angesprochen hat: die Frage des Erwerbs von Adressen durch die Gebühreneinzugszentrale. Es geht hier ausschließlich um die Klarstellung, dass die GEZ die gleiche Möglichkeit zum Adressenerwerb hat wie jede andere nicht öffentliche Stelle. Dabei handelt es sich nämlich um allgemein zugängliche Daten von Adressverlagen, die diese Daten auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben haben. Dies können Anschriften von Abonnenten von Programmzeitschriften sein. Das können in der Regel darüber hinausgehende Adresskataloge sein, wie das jede andere nicht öffentliche Stelle machen kann.

Entscheidend ist doch, dass die GEZ ihren Datenbestand aktualisieren kann, denn die Fragestellung des Schwarzsehens und des Schwarzhörens ist genauso ein Missbrauchstatbestand, wie wir ihn an anderer Stelle verhindern müssen, um damit zu einer größeren Gerechtigkeit zu kommen.

Insofern glaube ich, dass mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Reihe von Dingen geregelt und präzisiert worden ist, die dringend einer Regelung bedürfen, dass die Gebührenerhöhung auch unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation angemessen ist, und bitte den Landtag um Zustimmung zu diesem vorgelegten Staatsvertrag.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Damit liegen keine Wortmeldungen mehr zu den genannten Punkten vor.