Um etwaigen Bedenken gegen dieses zusätzliche Engagement zuvorzukommen: Die Haftung des Landes als Gewährträger ist gegenüber dem Eigenkapital der IBH sub
sidiär. Durch interne Vorgaben des Aufsichtsgremiums, also Verwaltungsrat, hinsichtlich der Risiko- und Rücklagenpolitik der IBH sind derartige Haftungsrisiken durchaus unter Kontrolle zu halten.
Meine Damen und Herren, nachfolgend möchte ich nur noch einige grundlegende Punkte ansprechen. Bei der im Gesetz geregelten Umwandlung der IBH Aktiengesellschaft in eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt es sich in erster Linie um einen Rechtsformwechsel. Diese identitätswahrende Umwandlung ermöglicht die rechtliche und wirtschaftliche Kontinuität der IBH. Das zugeordnete Vermögen ist identisch.Auch im Außenverhältnis führt die Umwandlung zu keiner Änderung der materiellen Rechtslage im Verhältnis zu Dritten.
Die Umwandlung ist EU-konform, wie die bereits erfolgte Vorlage dieses Gesetzentwurfs an die EU-Kommission gezeigt hat. Zudem entspricht sie den vergaberechtlichen Anforderungen, auch im Lichte der jüngsten Entscheidungen des EU-Gerichtshofs im Falle der Stadt Halle gegen TREA, Leuna.
Das neue IBH-Gesetz schafft auch Rechtsklarheit durch die Regelung, dass die Bank Förderaufgaben im staatlichen Auftrag wahrnimmt und, ihrem Förderauftrag entsprechend, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu den am Markt tätigen Geschäftsbanken steht. Ausdrücklich wird zudem die Bindung an die EU-Beihilfebestimmungen festgeschrieben.
Das Gesetz benennt exemplarisch die förderpolitischen Bereiche,in denen die IBH zukünftig mitwirken wird,und schränkt die Geschäftstätigkeit der Bank im Wesentlichen auf Geschäfte ein, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Die Strukturen der IBH bleiben auch nach der Veränderung weitgehend unverändert. Dies gilt sowohl bezüglich des vorhandenen Grundkapitals von 40 Millionen € – je 50 % Land und Helaba – als auch hinsichtlich der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Organe, nämlich des Vorstandes als geschäftsführendes Organ, des Verwaltungsrats als überwachendes Organ und der Anteilseignerversammlung als Organ für die Vertretung der Anteilseignerinteressen.
Auch auf die bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse hat der Rechtsformwechsel keinen Einfluss. Für die Rechte der Beschäftigten wird zukünftig das Hessische Personalvertretungsgesetz gelten. Durch eigene Regelungen ist für die Zeit des Übergangs gewährleistet, dass eine Personalvertretung vorhanden ist, wie im Übrigen der Gesetzentwurf in allen Bereichen sehr darauf achtet, die Kontinuität der Bank als wirtschaftliche Einheit sicherzustellen.
Darauf hinzuweisen ist noch, dass die IBH als zukünftige Anstalt des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Landes unterliegt. Die Einzelheiten des Entwurfs sollten in den anschließenden Gesetzesberatungen erörtert werden.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzuhalten: Die aktive Wirtschaftsförderpolitik des Landes benötigt eine eigene zentrale Förderbank. Mit diesem Gesetz legen wir den Grundstein dafür, dass die IBH als Anstalt des öffentlichen Rechts den Förderauftrag des Landes auch künftig erfolgreich erfüllen kann und den vielen im Lande, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, auch angemessen und preisgünstig helfen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich darf die Aussprache in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für das so genannte IBH-Gesetz eröffnen. Frau Schönhut-Keil, Sie haben das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Verabredete Redezeit: zehn Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verve, mit der der Herr Finanzminister gerade seine Rede zur Gesetzesnovellierung vorgetragen hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei durchaus um ein sehr wichtiges Gesetz handelt, nämlich um die Frage:Wie gehen wir in Zukunft mit der Finanzierung gerade von mittelständischen Unternehmen um?
Wir wissen, die Wirtschaftsstruktur wandelt sich immer schneller.Herr Minister,es ist beileibe nicht so,dass daran nur die rot-grüne Bundesregierung ein ausschließliches Maß an Verantwortung trägt, sondern natürlich auch die Globalisierung am Markt. Unser gemeinsames Anliegen muss doch sein, dass gerade die mittelständischen Unternehmen, die sich sowohl mit ihrer Größe als auch mit ihrem Familienmanagement am Markt behaupten konnten, nicht verschwinden. Die Formel, nach der mittelständische Unternehmer ihre mangelhafte Kapitalbasis und die Schwierigkeit beim Generationenwechsel durch Erfahrung und Nähe zum Markt, durch Engagement und Flexibilität wettmachen können – manche sprechen auch von Selbstausbeutung –, geht in zunehmendem Maß nicht mehr auf. Dem müssen wir durch eine bessere Finanzierung begegnen.
Nach dem Börsenboom fließen die Finanzquellen spärlicher, aus denen junge Unternehmen Kapital schöpfen können. Der Kater, der sich nach dem Niedergang des so genannten neuen Marktes entwickelt hat, ist noch längst nicht überwunden. Von der angelsächsischen Kultur der Finanzierung neuer Ideen durch die Aktie oder durch Publikumsfonds sind wir ganz weit entfernt.Ganz im Gegenteil, die Zahl der Aktionäre und Fondsbesitzer in unserem Land sinkt. Das Deutsche Aktieninstitut teilte mit, dass Ende 2004 hierzulande nur noch etwas mehr als 10 Millionen Aktionäre und Fondsbesitzer vorhanden sind, ca. 3 Millionen weniger als während des Börsenbooms. Genau hier liegen die Hemmnisse, die unseren Finanzplatz Frankfurt nicht zu London aufschließen lassen.
Wo die Börsen traditionell schwach sind, müssen die Banken deren Funktion mit übernehmen. Wenn es vielen Mittelständlern schwer fällt oder schier unmöglich ist, Eigenkapital zu beschaffen, dann muss man die Chancen prüfen, bei einer Bank Fremdkapital zu erhalten. Das ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Mittelstandsförderung, um die wir uns zu kümmern haben.
Ich will hier keine pauschale Verurteilung üben.Aber dass viele deutsche Großbanken das Geschäft mit den kleinen Kunden als lästige Veranstaltung empfunden haben, das galt und gilt leider auch noch heute gerade für die kleinen Gewerbetreibenden und die kleinen Selbstständigen. Man kann an den Schaltern namhafter Banken Zeuge unschöner Gespräche werden. Zum Beispiel auf den Wunsch, ein Girokonto zu eröffnen, könnte die Antwort eines Bankmitarbeiters etwa lauten: Wenn Sie selbststän
dig sind, können Sie hier kein Girokonto eröffnen. Das geht bei uns nur, wenn jeden Monat ein festes Gehalt auf Ihrem Konto eingeht.
Meine Damen und Herren, in Sonntagsreden bejubeln wir immer gern die Kultur der Selbstständigkeit. Aber wenn es konkret wird, dann wird oft verleugnet, dass es nicht nur die Politik gibt, die hier etwas zu erfüllen hat, sondern eben auch die Großbanken und die Kleinbanken Verantwortung tragen.
Die Frage muss durchaus erlaubt sein: Wo bekäme ein Unternehmensgründer, ein Selbstständiger oder ein kleiner Freiberufler gerade auf dem Land noch ein Konto oder gar einen Kredit, wenn nicht bei den Genossenschaftsbanken oder bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen?
Meine Damen und Herren, hier wird auch offenbar, warum neben diesen Säulen des deutschen Kreditwesens – Genossenschaftsbanken und Sparkassen – auch die Förderbanken unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen. Ich möchte hier die Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes nennen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau firmiert jetzt in Teilbereichen mit dem Namen KfW-Mittelstandsbank. Wir hoffen sehr, dass der Name in Zukunft immer mehr Programm sein wird.
Bei dem aktuellen Gesetzentwurf geht es jedoch um die Investitionsbank Hessen, die unter anderem auch mit der KfW zusammenarbeitet und ebenfalls öffentlich geförderte Kredite vergibt. Der Weg zu solchen öffentlich geförderten Krediten ist nicht ganz kurz; das wissen Sie. Auch wir sind der Meinung, dass geprüft werden muss, ob die Geschäftsidee des Antragstellers plausibel erscheint. Es muss auch geprüft werden, ob der Antragsteller persönlich geeignet erscheint, ein Unternehmen aufzubauen. Hier hat sich das Hausbankprinzip bewährt. Die Anträge auf Förderkredite gehen von der Hausbank zur Förderbank, und man geht davon aus, dass die Hausbank ihre Kunden kennt und auch beurteilen kann.
Nun ist jedoch bekannt, dass sich viele Geschäftsbanken mit dem – für sich genommen – nicht sehr lukrativen Geschäft der Beantragung von Förderkrediten nicht abgeben möchten. Das passt genau in das Bild, das ich eben skizziert habe. Die überwiegende Zahl der Kreditanträge kommt deshalb von den Genossenschaftsbanken und Sparkassen zu den Förderbanken. Die Nähe zwischen öffentlich-rechtlichen Banken und Förderbanken ist offensichtlich und kommt auch darin zum Ausdruck, dass die IBH bisher zur Hälfte dem Land und zur Hälfte der Helaba gehört und dies nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung auch in Zukunft so sein soll.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktion um etwas mehr Ruhe bitten. – Frau Schönhut-Keil, Sie haben wieder das Wort.
Selbstverständlich halten wir die IBH für eine sinnvolle Einrichtung. Das ergibt sich logischerweise aus dem, was bislang gesagt wurde.
Es erschien uns aber auch grundsätzlich plausibel, wenn Sie, Herr Rhiel, die monetäre Wirtschaftsförderung des Landes bei der IBH konzentrieren wollten. Trotzdem muss ich ein paar kritische Anmerkungen machen, die wir auch noch im Ausschuss beraten werden.
Die Kollegen von der FDP haben hierzu Vorarbeit geleistet. Darauf warten wir immer noch. Ich glaube, ich habe es schon dreimal gesagt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP – Nicola Beer (FDP):Wir waren die Einzigen!)
Zweitens. Sie schreiben in die Begründung Ihres Gesetzentwurfs zur Neustrukturierung der IBH, deren Refinanzierer würden die Kreditlinie nicht ausdehnen wollen, wenn die IBH ihre gegenwärtige Rechtsform als AG behält und nicht gleichzeitig zusätzliche Garantien des Landes abgegeben werden.Daran schließt sich doch die Frage an: Wer sind die Refinanzierer der IBH, und in welchem Umfang sind sie jeweils am Geschäft beteiligt? Auch diese Frage sollten wir im Ausschuss beraten.
Drittens. Offensichtlich können, anders als bei den Sparkassen, die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast bei der Investitionsbank Hessen neu etabliert werden und dann fortbestehen, weil die Investitionsbank Hessen eine Förderbank ist. Zur Unterscheidung zwischen normaler Bank und Förderbank wüssten wir von Ihnen gerne Genaueres.
Viertens. Auch zu erörtern ist, wie das Parlament bei der künftigen Struktur der Investitionsbank Hessen eingebunden werden soll.
Das, was Sie uns hier vorschlagen, scheint auf den ersten Blick dem Trend der Zeit zu widersprechen. Überall strebt die öffentliche Hand nach Privatisierung. Falls eine Privatisierung nicht möglich ist, strebt die öffentliche Hand dann wenigstens nach einer privaten Rechtsform. Sie wollen hier genau das Gegenteil machen und eine Aktiengesellschaft in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umwandeln. Für uns war und ist weder die Privatisierung noch die Rechtsform ein Dogma. Das will ich an dieser Stelle ganz klar sagen. Ich denke aber, wir sollten die Vorund Nachteile einer solchen Rechtsformumwandlung im Ausschuss besprechen.
Des Weiteren scheint mir dieser Gesetzentwurf nichts Weiteres als ein kleiner Mosaikstein zu sein.Wir haben es Ihnen schon mehrfach gesagt: Herr Minister Rhiel, das Gesamtbild Ihrer Wirtschaftsförderungspolitik gleicht immer noch einer Baustelle. Da handelt es sich nicht um einen der viel beschworenen Leuchttürme. Auch hier wäre vielleicht das erhellende Licht eines Leuchtturms sinnvoll.
Zusammenfassend kann man Folgendes sagen: Kleinen und mittleren Unternehmen fehlt gegenwärtig ein ausreichender Zugang zum Kapitalmarkt. Bei diesen Unternehmen kann Kapitalmangel dazu führen, dass notwendige
Investitionen unterbleiben und dringend benötigte Arbeitsplätze nicht geschaffen werden. Das ist, wie wir alle wissen, nicht nur aus wirtschaftspolitischer Sicht völlig kontraproduktiv. Es ist auch vollkommen unnötig. Ich habe das schon das letzte Mal gesagt. Das Kapitalangebot für die gesamte Wirtschaft ist eigentlich groß genug. Die Sparquote ist hoch. Die Zinsen sind niedrig. Das zeigt ein langjähriger Vergleich. Was gegenwärtig fehlt, ist die Bereitschaft der Sparer und auch der Geschäftsbanken, selbst begrenzte Risiken einzugehen.
Genau an dieser Stelle könnten die öffentlichen Banken und Förderbanken helfen. Das können sie aber nicht, indem sie blindlings Kredite vergeben. Auch wir wollen nicht, dass sie das tun. Vielmehr sollten sie für die öffentliche Hand beherrschbare Risiken eingehen.
Herr Minister, leider fehlt es nicht an Beispielen, die zeigen, dass dies missachtet wurde. Als Beispiel möchte ich nur die Bankgesellschaft Berlin nennen.
Meine Damen und Herren der Union, ich möchte Sie auch daran erinnern,dass selbst die Investitionsbank Hessen von Kürzungen aufgrund Ihrer „Aktion düstere Zukunft“ nicht verschont geblieben ist. Bis zum Jahr 2006 wird die Investitionsbank Hessen Kürzungen von insgesamt 3,1 Millionen € zu verkraften haben. Das wollte ich hinsichtlich Ihrer immer so bejubelten Mittelstandsförderung sagen.
Der Handlungsrahmen der Investitionsbank Hessen ist also weder in finanzieller noch in rechtlicher Hinsicht optimal. Wir sollten das im Ausschuss im Zusammenhang diskutieren. Vielleicht gelingt es dem Parlament, die Mosaiksteine der Wirtschaftsförderung, die uns hier von der Landesregierung präsentiert werden, zugunsten des Mittelstands in ein sinnvolles Gemälde zu verwandeln. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist mit Blick auf den neuen Status der Investitionsbank Hessen durchaus folgerichtig. Die Argumente, die der Finanzminister bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgetragen hat, sind logisch. Dem muss man zustimmen.