Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Es geht bei diesem wichtigen Gesetz um die Beseitigung von Tierkörpern verendeter oder getöteter Tiere, Schlachtabfällen, sonstigen tierischen Geweben und Lebensmitteln tierischen Ursprungs, was meiner Meinung nach auch geregelt werden muss. Mit In-Kraft-Treten dieser europäischen Regelung ist hier unmittelbar europäisches Recht gegeben. National war bisher das Tierkörperbeseitigungsgesetz hierfür zuständig. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, dieser EU-gemeinschaftlichen Vorschriften ist das Tierkörperbeseitigungsgesetz außer Kraft gesetzt worden. Das bedeutet, dass wir in Hessen unsere Regelungen anpassen müssen. Hierzu dient der hier vorgelegte Gesetzentwurf.

Einige Dinge möchte ich aufgreifen. Die bisher geltende Übertragung von Beseitigungspflichten auf private Tierkörperbeseitigungsanstalten gilt uneingeschränkt fort. Gleiches gilt für die Erhebung der Entgelte. Die grundsätzliche Beseitigungspflicht ist bisher bei den Kreisen und den kreisfreien Städten angesiedelt. Dies ist auch künftig der Fall, sodass eine Ausgleichspflicht nach dem Konnexitätsprinzip nicht gegeben ist.

Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Klarstellung, dass die Entgelte aufgrund von Selbstkostenpreisvorschriften ermittelt werden können, vor dem Hintergrund, dass es in diesem Bereich keinen echten Wettbewerb gibt

und ein Marktpreis nicht zustande kommt. Eine solche klare Regelung ist neu. So ist vorgesehen, dass bei Überschreitung der Selbstkosten bei späteren Gebührenkalkulationen diese auch in Ansatz gebracht werden können.

Weiterhin gibt es ein Betretungs- und Prüfungsrecht. Dieses wurde präzisiert.

Das sind die drei Punkte, die ich hier nennen möchte. Meine Damen und Herren, die Tierkörperbeseitigung ist internationaler geworden. Von daher gibt es die gesetzlichen Vorschriften der EU, die EU-weit gelten.

Zweitens. Die in Hessen zu lösenden Probleme werden durch das vorgelegte Gesetz vollständig abgedeckt.

Drittens. Zum ersten Mal wird das öffentliche Preisrecht bei der Preisermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Erhebung der kostendeckenden Entgelte werden die privaten Betriebe in die Lage versetzt, ihre Anlagen auf technisch notwendigem Standard zu halten oder sie dahin zu bringen. Die ordnungsgemäße Beseitigung ist in erster Linie Aufgabe des präventiven Gesundheits- und Verbraucherschutzes, da die Ausbreitung von Keimen und Krankheitserregern, die von derartigen Stoffen ausgehen können, wirkungsvoll gehemmt werden muss.

Ich bitte Sie daher,den Gesetzentwurf in der anstehenden Beratung positiv zu begleiten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dietzel. – Ich darf die Aussprache eröffnen und Herrn Grumbach für die Fraktion der SPD das Wort erteilen.

Meine Damen und Herren! Es gibt bei den Journalisten bei bestimmten Gesetzen, die im Prinzip nur umsetzen, den Begriff: „Das Gesetz wird durchgewunken“. In diesem Sinne:

(Der Redner führt eine ausholende Winkbewegung aus.)

Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit)

Das ist sicherlich eine der kürzesten Reden, die jedenfalls ich als amtierender Präsident erlebt habe, Herr Grumbach.

(Heiterkeit)

Als Nächster hat sich Herr Häusling für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt erkläre uns das mal, aber umfänglich!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte es jetzt auch so machen; denn in der Tat ist es nur ein Gesetz, das damit zu tun hat, dass wir die Ausführungsbestimmungen auf hessisches Recht herunterbrechen müssen.

Ich möchte dennoch einiges dazu sagen. Insbesondere eine Bemerkung kann ich mir nicht ersparen: Die ganze Vorlage kommt wieder zu spät. Eigentlich hätten Sie das am 01.01.2005 schon vollziehen müssen. Jetzt kommt die Vorlage.

Wie gesagt, inhaltlich haben wir mit dem Gesetzentwurf kein Problem. Dazu gibt es nicht viel zu sagen, weil es sich in erster Linie um EU- und nationales Recht handelt, das wir umsetzen müssen.

Sie haben das Thema Kosten der Tierkörperbeseitigung angesprochen. Wir sind natürlich daran interessiert, dass die Kosten auf Dauer so niedrig wie möglich bleiben und dass es bei der Drittelung, wie sie vorgesehen ist, bleibt.

Bei der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der beauftragten Unternehmen sind wir sehr wohl der Meinung, dass das Ministerium einen sehr genauen Blick darauf haben sollte,auch langfristig.Zwar gibt es da keinen Wettbewerb – das haben Sie völlig zu Recht gesagt –, aber auch wenn es keinen Wettbewerb gibt, muss man darauf achten, dass die Unternehmen richtig und effizient arbeiten,und,wenn das nicht der Fall ist, die Genehmigung zurückfordern.

Was die Erlöse betrifft, die erzielt werden, wissen Sie, dass es seit BSE etwas anders ist. Tiermehl kann nur noch als Brennstoff eingesetzt werden. Jetzt besteht die Frage, die ich auch nicht beantworten kann, ob es dafür einen Erlös gibt und, falls es einen Erlös gibt, in welchem Rahmen er sich bewegt. Es wäre zu prüfen, was dafür erlöst werden kann und was eventuell an die Landwirte zurückfließen kann, sodass die Wirtschaftlichkeit der ganzen Geschichte dadurch erhöht wird.

Ich glaube auch,dass der Minister mittlerweile nicht mehr will, dass man das Tiermehl anderweitig entsorgt. Ich denke,die Entsorgung über die thermische Verwertung ist die einzige, die bleibt. Aber auch da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn es dann Möglichkeiten gibt, einen angemessenen Preis zu erzielen, dann sollte das berücksichtigt werden.

Das waren unsere Ausführungen. Weitere Anmerkungen gibt es dann im Ausschuss zu dem Punkt. Wir halten es kurz. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Danke, Herr Häusling. – Als Nächster hat sich Herr Heidel für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will wenige Bemerkungen für die FDP-Fraktion machen.

Erstens. Es ist richtig und gut, dass die europaweite Verordnung jetzt umgesetzt wird, dass europaweit ein einheitliches Recht gilt, auch wenn es ein sehr komplexes Vertragswert ist,das europaweit umgesetzt wird.Es hat sicherlich auch die Verwaltung in der Vorbereitung der Umsetzung dieses Gesetzentwurfes beschäftigt.

Die Thematik der Tierkörperbeseitigung bzw. der Nebenproduktebeseitigung ist in diesem Hessischen Landtag nicht ganz neu. Wir haben uns das eine oder andere Mal, auch in der vergangenen Legislaturperiode, damit ausein

ander gesetzt. Es war wichtig und richtig, dass dieser Hessische Landtag mit seiner Mehrheit von CDU und FDP damals beschlossen hat, die Drittellösung in Hessen einzuführen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Dieses wird vor allem deutlich werden, wenn wir die Kostenstrukturen und Kostenentwicklung der letzten Jahre beobachten.

Einen zweiten Punkt will ich ansprechen, den wir hier im Hessischen Landtag nicht lösen können. Herr Kollege Häusling hat die Verwertung des Tiermehls angesprochen. Es muss endlich auch einmal die Bundesregierung sagen, was sie für die Zukunft will. Es muss ein klarer und deutlicher Beschluss herbei. Wenn wir Tiermehl nicht mehr verwerten wollen, dann muss das auch europaweit geschehen. Dann kann man nicht einmal rein in die Kartoffeln, einmal raus aus den Kartoffeln wollen. Bitte schön, sorgen Sie mit dafür, dass wir eine europaweit einheitliche Regelung bekommen. Ich habe an diesem Pult schon mehrfach erklärt: Ich bin dagegen, dass Tiermehl weiterhin in der Verfütterung eingesetzt wird.

Das muss dann aber auch europaweit gelten. Es kann nicht angehen, dass mittlerweile in Frankreich Halden von Hunderttausenden von Tonnen Tiermehl liegen und man nur darauf wartet, dass die EU eventuell sagt, es darf wieder verfüttert werden.

Wir müssen dafür sorgen,dass dies nicht passiert;denn wir führen derzeit unser Tiermehl für teures Geld der Verbrennung zu. Auch das müssen die hessischen Landwirte und die hessischen Steuerzahler bezahlen.

Der letzte Punkt, den ich ansprechen will, ist die Möglichkeit, diese Aufgaben – vom Einsammeln bis zur Verwertung – auf private Unternehmen zu übertragen. Dazu gehört auch – Herr Minister, ich denke, wir sollten im Ausschuss noch einmal darüber reden, wie wir das hinbekommen –, eine größere Gerechtigkeit für die Tierhalter herzustellen.

Wir alle kennen die Diskussion, dass das über die Stückzahlen abgerechnet wird. Sie kennen das aus der Sauenhaltung. Zum Teil wird der einzelne Betriebsinhaber dort zu stark belastet.Vielleicht können wir das nicht in einem Gesetz festschreiben, aber möglicherweise gelingt es uns in der Diskussion, die wir darüber führen werden, eine Lösung zu finden. Diese Lösung kann nur im Verwiegen bestehen, das dann dazu beiträgt, eine gerechtere Beitragsstruktur zu schaffen.

In den Ausschussberatungen werden wir uns bemühen,im Sinne der hessischen Tierhalter den einen oder anderen Punkt um das Gesetz herum zu verbessern. Ansonsten wird die FDP diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Heidel. – Frau Lannert, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der dem Landtag heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz dient der

Durchführung des Gesetzes für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und wird von der CDU-Fraktion als Grundlage für ein transparentes Tierkörperbeseitigungswesen sehr begrüßt.

Ganz so schnell, wie der Kollege von der SPD es heute getan hat – was von der Zeit her sehr begrüßenswert ist –, möchte ich diesen Gesetzentwurf aber doch nicht durchwirken. Der eine oder andere Punkt verdient es nämlich, hier noch einmal genannt zu werden.

Wir haben gehört, dass es sich um ein EU- und um ein Bundesgesetz handelt. Das EU-Gesetz umfasst 97 Seiten. Die Bundesregierung hat ihr Gesetz noch einmal um fast 20 Seiten aufgerüstet. In Hessen bringen wir diesen Gesetzentwurf nun in einer sehr überschaubaren Größenordnung ein. Das ist sehr begrüßenswert.

Dieses Gesetz regelt die Beseitigungspflicht von toten Tieren, Schlachtabfällen und allen sonstigen tierischen Geweben. Es handelt sich, wie schon gesagt, um eine Bundes- und um eine EU-Regelung.Aber die behördliche Zuständigkeit,d.h.die Festlegung der Verantwortlichkeit für die Träger der Beseitigung, also die Kreise und die kreisfreien Städte, wird im Besonderen geregelt. Sie nehmen diese Aufgabe in Selbstverantwortung wahr.

Es ist meines Erachtens als besonders positiv hervorzuheben, dass die Entsorgungsgebühren vom Ministerium als Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen, und zwar auf der Grundlage einer Vorauskalkulation der erwarteten Kosten durch die Betriebe. Eine wirtschaftliche Betriebsführung ist deshalb zwingend notwendig.

Lobenswert ist auch die Tatsache, dass sowohl für das Ministerium als auch für die Landkreise und die kreisfreien Städte das Recht geschaffen wird, in die den Erlösen und Kosten zugrunde liegenden Betriebsunterlagen und Einrichtungen Einblick zu erhalten. Wie wichtig und zwingend notwendig diese Vorgehensweise ist, zeigt sich daran, dass in dem Zeitraum von 2001 bis 2004 von Beseitigungspflichtigen nach ausführlicher Prüfung ca.2 Millionen c zurückerstattet wurden.All dies sorgt in Hessen für eine transparente und nachvollziehbare Gebührenordnung.

Der hier vorgelegte Gesetzentwurf ermöglicht den Verarbeitungsbetrieben immerhin einen garantierten Gewinn von 2 %, was ich als eine sehr mittelstandsfreundliche Entscheidung ganz besonders hervorheben möchte, zumal die betroffenen Betriebe in keinem echten Wettbewerb stehen und sozusagen Monopolisten sind.