Judith Lannert
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir bereits gehört haben, hat der vorliegende Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zum Ziel, das geltende Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz in Hessen an die europäische Richtlinie anzupassen.Wie wir ebenfalls gehört haben, löst diese neue Richtlinie die bisher maßgebliche EG-Hochschuldiplomrichtlinie ab und ist bis zum 20. Oktober in hessisches Recht umzusetzen.
Wichtig ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu beiträgt, die entsprechenden Veränderungen und Weiterentwicklungen EU-rechtlicher Bestimmungen und Umsetzungserfordernisse umzusetzen. Ich möchte die wichtigsten Neuerungen noch einmal ganz kurz ansprechen.
Das nunmehr von der neuen EG-Richtlinie betroffene Ingenieurgesetz regelt die Führung der Berufsbezeichnung und dient ausschließlich deren Schutz. Im Gesetzentwurf wird besonders darauf Wert gelegt, die freie Berufsausübung innerhalb Deutschlands zu wahren.
Das Ingenieurkammergesetz regelt die Belange der Berufsgruppen.Dabei ist positiv zu bemerken,dass die Kammer mit deutlichen Verbesserungen innerhalb der Verwaltung und bei der Ausübung ihrer Aufgaben rechnen kann.
Besonders erfreulich ist es, dass das neue EG-Recht keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Ausbildungsgänge an den Hochschulen hat, auch nicht auf die Einführung der dreijährigen Bachelorstudiengänge und darauf aufbauender Masterstudiengänge.
Neben Verbesserungen zum Nutzen der Kammermitglieder bezüglich Kooperationen mit Kammern in anderen Bundesländern, aber auch anderen EU-Staaten sowie der Schweiz und Drittstaaten, ist die Umstellung im Finanzwesen der Kammer von Kameralistik auf Doppik sicherlich bemerkenswert.
Des Weiteren regelt die Kammer zukünftig in Eigenregie und Selbstverantwortung, welche Mitglieder in die Eintragungsausschüsse bestellt werden sollen. Gewahrt wird – das halte ich für besonders wichtig –, dass alle Berufsangehörigen verpflichtet bleiben, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Dies wird sicher auch Geschädigte interessieren, und zukünftig wird das auch Dienstleister aus anderen Staaten betreffen, die dann eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.
Alle sonstigen üblichen Regelungen zum Vollzug des EGBerufshaftpflichtversicherungsrechts sind in der Gesetzesvorlage enthalten.
Herr Kaufmann, Sie haben die Anhörung angesprochen. Schauen wir einmal, was sie bringt. Nach unseren Erkenntnissen waren die Ingenieurkammer Hessen, die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sowie der Hessische Städte- und Gemeindebund beteiligt und konnten schon zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen. Soweit mir auch bekannt ist, ergaben sich dabei keine wesentlichen Änderungswünsche. Das heißt, alle Institutionen, die inzwischen zu diesem Gesetzentwurf befragt worden sind, stehen ihm positiv gegenüber.
Deshalb unterstützt auch die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf.Er setzt maßgeblich geltendes EU-Recht um. Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Ausschussberatungen noch einmal ausführlich auf Ihre Befürchtungen eingehen können. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Absicht der EU-Kommission, an den Transportbeschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit festzuhalten, obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss gelangt ist, dass diese Maßnahmen hierauf keine oder nur beschränkte Auswirkungen besitzen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Religion kann und darf kein Deckmantel für Verletzungen des Tierschutzes sein.
Unser Antrag befasst sich heute wieder einmal mit dem Thema, dass aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November dieses Jahres weiterhin das betäubungslose Schlachten erlaubt ist, wenn die religiösen Motive hinreichend dargelegt werden.
Obwohl das Grundgesetz seit Mitte des Jahres 2002 den Tierschutz als Staatszielbestimmung festschreibt, zog das Bundesverwaltungsgericht daraus leider nicht die erhofften tierschutzpolitischen Konsequenzen. Das bedauert die CDU-Landtagsfraktion, das bedauern darüber hinaus aber auch sehr viele Menschen in unserem Lande.
Was ist passiert? Am 23. November urteilten die Bundesrichter, dass auch die Einführung des Staatsziels Tierschutz an der Auslegung der Vorschriften des Schächt-Paragrafen nichts ändert. Danach ist das betäubungslose Schlachten grundsätzlich verboten; Ausnahmen davon werden aber genehmigt, um den Bedürfnissen der Angehörigen von Religionsgemeinschaften Rechnung zu tragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit stellt sich das Gericht in die Linie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Anfang des Jahres 2002,jedoch mit dem Unterschied, dass es damals die Staatszielbestimmung Tierschutz noch nicht gab. Einmal abgesehen von der rechtlichen Auseinandersetzung ist das Signal, das von diesem Urteil ausgeht, in meinen Augen katastrophal. Denn dieses Urteil signalisiert, dass der Tierschutz begrenzt oder sogar wirkungslos ist.
Es darf aber unter keinen Umständen vergessen werden, dass Schächten bzw. das betäubungslose Schlachten grausam und mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden ist. Ich gehe davon aus, dass es den Richtern gar nicht klar war, was das Durchschneiden einer Kehle bedeutet. Die Tiere strampeln, brüllen, leiden und haben Erstickungsängste, weil das Blut in ihre Lungen fließt.
Der einzige positive Punkt dabei ist, dass das Schächten an den Nachweis der Sachkunde des Schlachters gebunden ist und vom Veterinäramt überwacht werden muss. Damit sind zumindest Privatschlachtereien, Privatmetzeleien untersagt.
Meine Damen und Herren, aber es geht hier um die grundsätzliche Frage: Stehen in Deutschland Religionsfreiheit und Tierschutz im Gegensatz zueinander, oder sind sie miteinander vereinbar? Ich sage hier: Religionsfreiheit und Tierschutz stellen keinen Gegensatz dar.
Es ist nur eine Frage der Interpretation. Man muss schon ganz deutlich sagen: Religion kann und darf keinen Deckmantel für Verletzungen des Tierschutzes darstellen.
In jeder friedlichen und freien Gesellschaft ist Religionsfreiheit eines der wichtigsten Menschenrechte. Religion gestaltet das Leben von Menschen und bestimmt es auch. Religion gibt Freiheit, Erklärung, Geborgenheit, Sinn und Entlastung, und sie schafft auch Kunst und Kultur. Meine
sehr geehrten Damen und Herren, Religion kann aber auch Angst machen, einengen, Gewalt fördern, zu Kriegen führen und den Tod von Mensch und Tier bedeuten.
Erlauben Sie mir bitte aus diesem Grunde einige grundlegende Bemerkungen zum religiös motivierten Schächten. Was ist es eigentlich, und wie wird es praktiziert? Meine folgenden Ausführungen sind jedoch leider nichts für empfindsame Seelen.
Streng gläubige Muslime halten sich an die religiösen Aussagen des Korans. Danach ist ihnen der Verzehr von Blut – das die Seele des Lebewesens darstellt – untersagt. Um diesem religiösen Gebot gerecht zu werden, sehen es die gläubigen Muslime als zwingend an, nur das Fleisch von geschächteten Tieren zu verzehren. Es handelt sich dabei in erster Linie um Schafe, Ziegen und Rinder.
Aber wo findet man im Talmud oder im Koran einen einzigen Hinweis darauf, dass die Tiere ohne Betäubung geschächtet werden müssen? Die Antwort hierauf ist: nirgends.
Beim rituellen Schächten oder Schlachten werden die Tiere – wie gesagt: Rinder, Schafe, Ziegen – auf den Boden, eine Bank oder in eine mechanische Vorrichtung gelegt und fixiert, also festgebunden. Danach wird ihnen ohne Betäubung mit einem scharfen Messer die Kehle durchgeschnitten, die Haut – die z. B. bei einem Bullen ziemlich dick ist –, Muskeln, Nervenstränge, Luft- und schließlich auch die Speiseröhre. Da das Tier nicht betäubt ist, erlebt es das alles bei vollem Bewusstsein, also natürlich auch mit Todesangst. Es erleidet Schmerzen und Qualen und kämpft gegen das Ersticken, weil das Blut in seine Lungen fließt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Todeskampf kann bis zu zwei oder drei Minuten – Experten sagen aber auch: bis zu sechs Minuten – dauern. Das ist ein grausamer und langsamer Tod, der so nicht sein müsste.
Das betäubungslose Schächten umfasst nicht nur den Schächtschnitt selbst, sondern ist geprägt von einer Vielzahl von Vorschriften und strengen Regeln, die auch die vor- und nachbereitenden Maßnahmen betreffen. Die Bestimmungen für das rituelle Schächten berücksichtigen auch den umfangreichen islamischen Normenkatalog und sollen dem Tier unnötige Qualen und Schmerzen beim Schächten ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren.
Meine Damen und Herren, das zeigt uns ganz deutlich, dass wir hier eine gemeinsame Lösung finden müssen, um Muslimen und Juden den Zugang zu Halal- und Koscherfleisch zu ermöglichen, dass aber die Tiere auch dafür nicht leiden müssen.
Man weiß auch, dass die Angehörigen islamischen Glaubens um die Verantwortung des Menschen für das Tier als Geschöpf wissen. Das ist an dieser Stelle sehr wichtig. Sie wissen, dass dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen sind und dass den Tieren nicht grundlos Schmerzen zugefügt werden dürfen. Das ist eine ganz wichtige Ausgangsbasis.
So darf z.B.auch nach dem islamischen Glauben kein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres geschlachtet werden. Die Todesschreie der Tiere dürfen für andere Tiere nicht hörbar sein. Das Schärfen des Messers bzw. die Vor
bereitung der Schlachtutensilien dürfen nicht im Beisein des Opfertieres erfolgen. Die Werkzeuge dürfen nicht im Blickfeld des Tieres ausgelegt werden. Beim Schlachtvorgang selbst muss sich der Schlachter für jedes Tier die notwendige Zeit nehmen. Das heißt, dem Tier wird gut zugeredet, es wird gestreichelt, ihm wird noch Essen oder Trinken angeboten, um es damit zu beruhigen. Denn nur dann, wenn es ganz ruhig ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Er muss mit einem scharfen Messer schnell und professionell ausgeführt werden. Mit einem einzigen Zug müssen die Luftröhre, die Speiseröhre und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.
Das nächste Opferfest – es gilt auch als das Fest Abrahams – wird vom 31.Dezember dieses Jahres bis zum 3.Januar nächsten Jahres gefeiert. Bei dieser Opferung, die eines der Rituale während der Pilgerfahrt der Muslime nach Mekka ist, wird meistens ein männliches Schaf oder ein anderes männliches Tier geschlachtet bzw. geopfert. Nach einem festgelegten Ritus werden die fehlerfreien Opfertiere mit dem Kopf in Richtung Mekka gelegt. Der Schlachtende spricht verschiedene Gebetsformeln, zerschneidet dann die Halsschlagader des Tieres und lässt es ausbluten.
Wie sieht es nach dieser Zeremonie nun mit dem deutschen Tierschutzgesetz aus? In § 4 des Tierschutzgesetzes heißt es zum Thema Töten von Tieren im ersten Absatz:
Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.Ein Wirbeltier töten darf nur,wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Des Weiteren wurde in § 4a des Tierschutzgesetzes festgelegt:
Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
Abweichend von Abs. 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn... die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen...
Nach diesen Ausführungen zeigt sich ganz deutlich, dass es in Zukunft eine Möglichkeit geben muss, beide Verfassungsziele, den Tierschutz auf der einen Seite und die Religionsfreiheit auf der anderen Seite, unter einen Hut zu bringen und eine Änderung des entsprechenden Gesetzes herbeizuführen.
Meine Fraktion befürwortet deshalb sehr den Einsatz der Elektrokurzzeitbetäubung oder eine andere geeignete Methode, die das Tier vor der Schlachtung betäubt. Durch
eine dreisekündige Betäubung wird der Herzschlag des Tieres nicht beeinträchtigt, und dieser Vorgang ist sogar reversibel. Das bedeutet, das Tier würde wieder aufstehen, wenn es nicht geschlachtet würde. Durch diese Art der Betäubung ist das Halal bzw. das koschere Schächten, die rituelle muslimische und jüdische Schlachtweise durch Aortaschnitt und Ausbluten, möglich, ohne dem Tier Angst und Schmerzen zuzufügen. Diese Methode des Schlachtens ist in Australien entwickelt worden, einem Land, das schon Exportweltmeister bei geschächtetem Fleisch war.
Dieses Thema ist natürlich auch mit vielen muslimischen Gruppen besprochen worden und wird von vielen inzwischen als Methode des Schlachtens anerkannt. Dass dies so ist, beweist zudem der Export von Fleisch auf diese Weise geschlachteter Tiere aus unserem Land in islamische Länder.
Diese Auffassung wird auch vom hessischen Integrationsbeirat geteilt. Ebenso wie die Delegiertenversammlung der hessischen Ausländerbeiräte erkennt der Integrationsbeirat in der Elektrokurzzeitbetäubung einen Weg, den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen und religiös motiviertes Schlachten weiterhin zu ermöglichen. Die Werbung für den Einsatz der Elektrokurzzeitbetäubung bzw. die Verbreitung des notwendigen Wissens darüber darf allerdings nicht aufhören, denn in der Frage der Elektrokurzzeitbetäubung müssen alle Seiten sehr bewusst aufeinander zugehen. Für einen schonenden Ausgleich zwischen beiden Verfassungszielen wirbt auch die Landesbeauftragte für Tierschutzangelegenheiten,die Veterinärmedizinerin Frau Dr. Martin, wofür ich ihr als tierschutzpolitische Sprecherin, aber auch im Namen meiner Fraktion ganz herzlich danken will.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt alle Anstrengungen der Hessischen Landesregierung, die Bundesratsinitiative Hessens, die eine Elektrokurzzeitbetäubung als ein notwendiges und geeignetes Verfahren ansieht, das sowohl religiösen Aspekten als auch Tierschutzaspekten Rechnung trägt, wieder aufzugreifen, die Anforderungen für das religiös motivierte Schlachten zu erhöhen und bei den religiösen Gemeinschaften für eine Elektrokurzzeitbetäubung zu werben, damit die Tiere künftig möglichst ohne Schmerzempfinden geschächtet werden können.
Mit dem von uns heute eingebrachten Antrag wollen wir als CDU-Landtagsfraktion diese Bemühungen unterstützen. Auch die muslimischen Mitbürger sollten bedenken, dass Integration „aufeinander zugehen“ bedeutet,und bei ihrer Religionsausübung den Tierschutz beachten, damit Religionsfreiheit und Tierschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden können.
Meine Fraktion hofft, dass Hessen nunmehr auch auf eine Unterstützung der Bundesländer bauen kann,die der hessischen Initiative bisher ihre Unterstützung versagt hatten.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass die CDU-Landtagsfraktion das Urteil vom 23. November dieses Jahres sehr bedauert. Aus Gründen des Tierschutzes erachten wir die Elektrokurzzeitbetäubung oder eine andere geeignete Betäubungsmaßnahme als notwendiges und geeignetes Verfahren, das sowohl den religiös begründeten Anforderungen als auch Tierschutzaspekten Rechnung trägt.Wir halten es für unbedingt erforderlich,
dass die Bundesratsinitiative Hessens wieder aufgegriffen und auch umgesetzt wird.Wir bitten die anderen Fraktionen in diesem Hause, denen der Tierschutz die gleiche Herzensangelegenheit ist wie der CDU-Landtagsfraktion, unseren Antrag zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Maßnahmen plant sie vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich in der EU und auch in Deutschland Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesen einvernehmlichen Redebeiträgen meiner Vorredner kann ich Sie heute so begrüßen.
Ich habe nicht vor, die 15 Minuten Redezeit für diesen Setzpunkt auszuschöpfen, zumal wir am 12. Januar nach einem einvernehmlichen Argumentationsaustausch sozusagen schon grünes Licht für das Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ gegeben haben. Deswegen werde ich meine Ausführungen auf einige wenige wichtige Punkte begrenzen.
Herr Posch, ich möchte Ihnen gerne noch sagen: Wir haben das Modellprojekt nicht von Anfang an abgelehnt, sondern wir standen ihm abwartend gegenüber. Es war mir wichtig, das noch einmal deutlich zu machen.
Meine Fraktion hat mit den GRÜNEN und bei Enthaltung der SPD dem Antrag schon im Ausschuss zugestimmt. Wir sind auch der Auffassung, dass durch dieses
begleitete Fahren Wege eröffnet werden, um dem zentralen Fahranfängerproblem der praktischen Unerfahrenheit wirksam zu begegnen. Für die Fahranfänger ist auch ganz wichtig, dass sie damit eine kostengünstige Möglichkeit haben, ihre Fahrsicherheit und möglichst unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr noch vor dem 18. Geburtstag zu erlangen.
Für die CDU-Fraktion gilt nach wie vor, dass bestimmte Bedingungen sehr wichtig sind. Deswegen haben wir auch eigene Vorschläge eingebracht. Ich habe aber gerade den Redebeiträgen, auch von Frau Pfaff, entnommen, dass wir uns da einig sind. Sie hatte auch angesprochen, dass es wichtig ist, dass die begleitenden Personen Erziehungsberechtigte sind. Für uns spielt auch die 0-‰-Grenze eine große Rolle. Die sollte nach unserer Auffassung nicht überschritten werden.
Deswegen ist uns sehr wichtig,dass in dem hessischen Modellprojekt diese Dinge unbedingt verankert werden, um den Sicherheitsaspekt nachhaltig zu erhöhen.
Ich freue mich sehr, dass unser Minister Rhiel zugesagt hat, die Details zeitnah zu prüfen und auszuarbeiten und dem Ausschuss zu berichten.Wenn heute, wie es jetzt aussieht, alle Fraktionen dem Modellprojekt folgen können, können wir das in Zukunft auch zügig umsetzen.
Da die längere Erprobung gewährleistet war, weil die Auswertungen der anderen Länder vorliegen und sich 11 von 16 Bundesländern jetzt positiv mit diesem Modellprojekt beschäftigen, unterstützen wir das jetzt auch in Hessen. Damit haben über 70 % der bei uns in Frage kommenden Fahranfänger die Möglichkeit, an diesem Modellprojekt auf freiwilliger Basis teilzunehmen.
Ich möchte noch ganz kurz auf einen Aspekt eingehen, der mir schon bei meiner vorherigen Rede wichtig war. Da der Gesetzgeber so genannte Vorbereitungskurse oder Fahrtrainings auf freiwilliger Basis zulässt, möchte ich noch einmal für diese Fahrtrainings auf freiwilliger Basis werben. Ich habe es selber gemacht – das habe ich in meiner damaligen Rede angedeutet. Sie bringen eine unglaubliche Sicherheit, was den Umgang mit Gefahrensituationen wie Eis, Schnee und Aquaplaning angeht. Sie machen darüber hinaus auch noch Spaß. Wir alle sind in irgendeiner Form Verkehrsteilnehmer, die mehr oder weniger einem Unfallrisiko ausgesetzt sind. Mit diesem Projekt werden wir sehr nahe daran sein, dieses Unfallrisiko für alle Beteiligten zu senken. Deswegen beschließe ich hiermit meinen letzten Satz: Wir stimmen dem FDP-Antrag sehr gerne zu. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
Wie schätzt sie die aktuelle Situation bei der Vogelgrippe ein?
Keine Angst, ich bin nicht Opfer des begleiteten Fahrens geworden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon gut, dass dieses Thema so lange nicht hat behandelt werden können; sonst hätten vielleicht die Kolleginnen und Kollegen der FDP heute Morgen keinen Setzpunkt gehabt.
Aber wir sind uns einig,dass in Sachen Verkehrssicherheit ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Das ist keine Frage, und das ist heute noch einmal deutlich geworden.
Da gerade der CDU-Fraktion die Verkehrssicherheit so wichtig ist, sind Modellprojekte, wenn sie ein bisschen aktionistisch sind, sicherlich nicht dazu geeignet, das bewährte System zu verlassen. Wir reden heute nicht nur über den FDP-Antrag in Hessen und über den Antrag der GRÜNEN, bei dem ich Probleme habe, weil die Thematik nicht ganz passt, sondern wir reden heute auch über einen Gesetzentwurf von Rot-Grün in Berlin, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli dieses Jahres zugestimmt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt, der Bundesrat hat mit seiner positiven Entscheidung die Bundesregierung erst einmal ermächtigt, bundeseinheitliche Ermächtigungen zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren ab 17 gelten. Alles, was in einigen Ländern an Modellen durchgeführt wurde, ist in meinen Augen bis dahin nicht ganz rechtmäßig gewesen.
Das Bundesverkehrsministerium kann also demnächst die Fahrerlaubnisverordnung und die Fahrschülerausbildungsordnung ändern. Danach ist es Sache jedes einzelnen Bundeslandes, zu entscheiden, ob es diese Angebot für Fahranfänger einführen will oder nicht. Das bedeutet, dass die Verantwortung alleine bei den Ländern liegt.
Unfallverhütungsberichte und -statistiken weisen über Jahre hinweg aus, dass jeder fünfte Unfallbeteiligte zwischen 18 und 24 Jahre alt ist – die Zahlen haben wir schon gehört – und dass höhere Unfallzahlen nicht nur bei Fahranfängern, sondern bei allen jungen Erwachsenen zu verzeichnen sind. Das möchte ich hier besonders betonen.
Die einschlägigen Statistiken zeigen nicht nur die Risiken der 18- bis 20-jährigen, sondern auch die der 18- bis 24jährigen Fahrer. Es ist festzustellen, dass das Unfallrisiko nach zwei Jahren nur unwesentlich absinkt. Die Fokussierung der speziellen Sicherheitsbemühungen auf die ersten beiden Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird von der Datenlage also nicht getragen. 24-Jährige haben z. B. auch schon viel Fahrpraxis, aber sie verunglücken dennoch überdurchschnittlich oft. Besonders häufig passieren Unfälle am Wochenende, d. h. freitags und samstags.
Aufgrund dieser Erfahrungen plant Belgien ein Fahrverbot an Wochenenden für junge Verkehrsteilnehmer. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag und viele Sicherheitsorganisationen fordern zudem seit langem ein generelles 0-Promille-Gebot für junge Fahranfänger.Selbst wenn ein solches Verfahren in Deutschland zu weniger Unfällen bei jungen Fahrern führen würde,was wichtig ist,so muss man aber auch einmal an die andere Verkehrsteilnehmer denken, z. B. an die Fußgänger oder die Radfahrer, die durch den zustande kommenden Mehrverkehr sehr deutlich benachteiligt würden. Das kann zu mehr Unfällen mit ihnen als Opfer führen.
Es ist aber auch noch ein anderer Aspekt anzusprechen, der Aspekt der Umwelt. So werden durch mehr Fahrer nicht nur mehr Fahrzeuge bewegt, sondern die zusätzlichen Fahrten werden oft auch zwecklos sein. Sie sind vielmehr reine Übungstouren und kommen so zu dem normalen Straßenverkehr noch hinzu.
Zwei grundsätzliche strategische Überlegungen sprechen gegen das frühe Fahren. Zum einen wird die unmotorisierte Sozialisationsphase kürzer und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Alternativen, wie der ÖPNV, angedacht und praktiziert werden, wie es im Antrag der GRÜNEN gefordert wurde. Der RMV hat übrigens schon eine Jahreskarte für Schüler mit einer 24-stündigen Gültigkeit eingeführt.
Zum anderen hilft der Führerschein ab 17 Jahren den Jugendlichen nicht unbedingt bei der Bewältigung ihrer mobilen Alltags- und Wochenendprobleme. Gerade dann, wenn sie ein unabhängiges Fortbewegungsmittel benötigen, dürfen sie nicht alleine fahren. Die Unfallursachen sind meines Erachtens hauptsächlich eine falsche Einschätzung der Verkehrssituation und überhöhte, nicht angepasste Geschwindigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier stellt meine Fraktion eines der entscheidenden Grundprobleme fest. Was wir bei den Jugendlichen ab einem Alter von 17 Jahren größtenteils beobachten können, sind unterschiedliche Formen der Selbstüberschätzung, mangelndes Urteilsvermögen, zu geringes Verantwortungsgefühl und fehlende Reife. Die Praxis für das begleitete Fahren ab 17 Jahren würde doch folgendermaßen aussehen: Mit 16,5 Jahren beginnen die Jugendlichen mit der Ausbildung. Die praktische Prüfung soll mit einer Ausnahmegenehmigung schon einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich sein. Da muss man sich schon überlegen, insbesondere wenn man selbst Kinder hat, ob man dieses Risiko eingehen will. Es steht doch hier im Vorfeld fest, dass ein weiterer Jahrgang Jugendlicher mit allen sich daraus ergebenden Schwierigkeiten am Straßenverkehr teilnehmen wird. Deshalb spricht nach unserer Auffassung alles gegen eine Zulassung.
Sicherlich gilt es, die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere wenn es um die Chancen auf dem Ausbildungsund Arbeitsmarkt geht, zu unterstützen, aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit.Auch das ist vom Kollegen Posch schon angesprochen worden. Das sehen wir als genauso wichtig an.
Die Verkehrsdichte in Deutschland lässt aber doch eher vermuten, dass unsichere und ungeübte Fahranfänger auch mit einem Begleiter, den man sich nicht immer aussuchen kann, mit der Verkehrsituation in Deutschland überfordert sind.
Zudem lassen sich z. B. erste Ergebnisse aus Österreich, die schon angesprochen worden sind, nicht ohne weiteres eins zu eins auf Deutschland übertragen, wie sich auch die Ergebnisse nicht so einfach von einem Bundesland auf ein anderes Bundesland übertragen lassen.
Nein, ich möchte insgesamt vortragen. Ich kann sowieso nicht mehr lange stehen.
Hamburg und Bremen starten z. B. den Modellversuch zum 01.06.2005, und beide haben sich für ein eigenes Modell entschieden. Niedersachsen hat diesen Modellversuch als erstes Bundesland in rund 18 Regionen eingeführt und weitet ihn seither auf das ganze Bundesland aus. Sie haben eine sehr scharfe Regelung für Begleitpersonen vorgesehen. Hier dürfen z. B. nur Erziehungsberechtigte auf der Beifahrerseite sitzen. Das bedeutet für Niedersachsen am Jahresende wieder eine Änderung durch die Bundesregelung.
Die Hamburger haben sich vor einigen Wochen dazu entschlossen, in ihrem Modellversuch nicht nur Eltern, sondern auch Dritte an der Seite der Fahranfänger zu dulden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, z. B. ein Mindestalter von 30 Jahren und maximal 5 Punkte in der Verkehrssünderkartei. Bremen hat sich ebenfalls zum 01.06. für einen Modellversuch entschieden, bei dem wiederum nur Erziehungsberechtigte begleiten dürfen.
Ich meine, es kann nicht sein, dass jedes Land entscheidet, wie es gerade will, und die Rechtslage z. B. bei einem länderübergreifenden Fahren nicht eindeutig geklärt ist.
Der Fahrschüler kann sich auch nicht irgendein Modell aussuchen, sondern er ist durch das Wohnortprinzip gebunden.
Ich will noch einmal betonen: Der Vorschlag, der uns vorliegt, setzt auf einen Begleiter, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt: ein Alter von mindestens 30 Jahren, der Begleiter muss einen seit über fünf Jahren gültigen Führerschein haben, und es gibt eine Punkte-, Alkohol- und Drogenregelung. Das müsste überhaupt nicht geregelt werden, denn Alkohol und Drogen gehören überhaupt nicht in den Straßenverkehr.
Wann gilt ein Begleiter eigentlich als geeignet? Wer soll das im Einzelfall überprüfen? Außerdem sind noch verschiedene versicherungstechnische Fragen des Schadenersatzrechtes ungeklärt sowie das Zeugnisverweigerungsrecht eines mit dem Fahrer verwandten Begleiters bei einem Unfall. Was geschieht denn, wenn plötzlich eine unvorhergesehene Situation eintrifft und der Begleiter eingreift? Wer haftet dann? Wer ist schuld, wenn etwas passiert? Was ist, wenn Missbrauch betrieben wird in der
Form, dass sich Jugendliche am Wochenende allein auf den Weg machen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem, was die Bevölkerung, die Eltern, die Großeltern und die Fahrlehrer zur Einführung dieses Modellprojektes sagen, haben sich auch das Institut für Demoskopie Allensbach sowie Emnid in einer Umfrage beschäftigt. Beide kamen zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Bevölkerung dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren sehr kritisch gegenübersteht.
Beispielhaft für die Sicherheit im Straßenverkehr ist unseres Erachtens das Fortbildungsangebot für Fahranfänger, das der ADAC Hessen/Thüringen gemeinsam mit dem Fahrlehrerverband Hessen entwickelt hat. Die Hessische Landesregierung unterstützt das Konzept einer so genannten freiwilligen zweiten Ausbildungsphase, in der sich Fahranfänger in einem aus fünf Modulen bestehenden praxisorientierten Seminar schulen lassen können. Die Absolvierung einer Fortbildung sollte in unseren Augen obligatorisch für jeden Führerscheinerwerb werden und könnte eine wertvolle Hilfestellung zu einem vernünftigen, sorgsamen Verhalten als Fahrzeuglenker leisten.
Ich komme zum Schluss noch einmal auf den qualifizierten Begleiter zurück. Eine solche Einweisung ist nicht kostenfrei.Die den Landesbehörden durch das Ausstellen von Prüfungsbescheinigungen entstehenden zusätzlichen Personal- und Sachkosten sollen laut Berlin den jungen Fahranfängern aufgebürdet werden. Da meine ich, es wäre klüger, zu überprüfen, ob man dieses Geld nicht in eine kompetente Fahrausbildung der Jugendlichen investiert und den jungen Menschen ein Fahrtraining ermöglicht, wie es Motorsportklubs oder auch Testzentren der Automobilindustrie anbieten. Meine Damen und Herren, um das beurteilen zu können – ich hatte mehrere Monate Zeit, bis das heute behandelt worden ist –, habe ich persönlich ein solches Fahrtraining mitgemacht.
Haben Sie schon einmal ein Ausweichen vor Hindernissen, das Verhalten Ihres Fahrzeugs auf einer Eis- oder einer Aquaplaningstrecke geübt? Das ist nicht nur für die Jugendlichen sehr lehrreich, das sollten alle einmal machen. Dann könnten viele Unfälle vermieden werden. Überdies macht es auch noch Spaß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion hält es für unbedingt notwendig und wichtig, nach Durchführung der jetzt genehmigten Modellversuche alle Vorund Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen und einer sehr genauen und kritischen Prüfung zu unterziehen. Wir werden im Ausschuss noch einmal darüber reden,aber für heute kann ich für meine Fraktion sagen:Wir stehen dem im Moment noch etwas kritisch gegenüber. Wir werden es noch einmal überprüfen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob es Ihnen gefällt oder nicht, möchte ich heute hier an erster Stelle einmal meinen herzlichsten Dank der Hessischen Landesregierung, Ministerpräsident Koch, Finanzminister Weimar und Herrn Minister Corts aussprechen.
Es ist ein Dank dafür, dass diese einzigartige Kunstsammlung, wie sie im Schloss Erbach zu finden ist, für die Region Odenwald, aber auch darüber hinaus für Hessen durch den Kauf der Kunstsammlung und des Schlosses erhalten wird.
Ich weiß auch, dass ich diesen Dank im Namen vieler Menschen aus meiner Region hier heute aussprechen darf.
Dass die Opposition nichts als Klamauk und Polemik für die Odenwaldregion übrig hat, zeigen die Statements der letzten Tage sowie das, was Sie, Herr Al-Wazir, hier eben abgeliefert haben: inhaltlich null, nur Polemik.
Der Odenwald braucht diese Sammlungen, um damit einen wichtigen kulturellen, wirtschaftlichen und touristischen Schub zu erreichen. Ohne dieses Engagement der Landesregierung und der Region wären die überaus wertvollen kunst- und kulturhistorischen Sammlungen in Gefahr geraten, in alle Winde versteigert zu werden. Das kann es nicht sein.
Gespräche und Verhandlungen über den Kauf wurden überdies schon von der ehemaligen FDP-Ministerin Wagner und von der ehemaligen SPD-Ministerin HohmannDennhardt vorangetrieben.
Was sagt uns das?
Deshalb ist auch alles, was Sie hier heute vorgetragen haben und noch vortragen werden, an Unehrlichkeit und Scheinheiligkeit wahrscheinlich nicht zu überbieten.
Die Hessische Landesregierung hat die Notwendigkeit des Handelns erkannt und die Verhandlungen aktiv zu Ende geführt. Damit zeigt die Regierung, dass sie in dieser wirklich schwierigen Situation den Odenwald nicht im Stich lassen wird.
Mit dem vorgelegten Konzept aus der Region mit Bürgermeister Buschmann an der Spitze, mit dem SPD-Landrat Schnur und mit dem Land Hessen wird durch den Kauf und damit durch die Betreibergesellschaft eine verbesserte Vermarktung gewährleistet, die für die wirtschaftsschwache Region ein enorm wichtiges Zukunftssignal darstellt.
Für die Odenwälder und ihre strukturschwache Region ist die Existenz des Schlosses ein Segen.
Das Land, das sich die Erhaltung auch etwas kosten lässt, zeigt damit ein großartiges Beispiel einer vorbildlichen Wirtschaftsförderung.
Diese Entscheidung für den Erhalt von Werten vor Ort, also für den Erhalt der gräflichen Sammlung in einer Hand, um eine nachhaltige Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung zu gewährleisten, wird auch von meiner Fraktion uneingeschränkt getragen.
Ich muss schon sagen, es ist bezeichnend, dass der sozialdemokratische Landrat des Odenwaldkreises sowie die Südflanke des Hessischen Landkreistages nichts Kritikwürdiges an dem Erwerb der Sammlung finden.
Ich bin mir sicher, auch eine SPD-Landesregierung hätte die Sammlung und das Gebäude übernommen. Denn solch eine Handlungsweise – vielleicht hören Sie einmal zu, sicherlich verstehen Sie überhaupt nichts –
entspricht der Verantwortung einer jeden Landesregierung, gleich welcher Partei. Das will ich Ihnen an dieser Stelle einmal sagen.
Die Odenwälder haben vor Ort darum gekämpft, dass das Land diesen Schritt geht,weil sie ganz klar erkannt haben, was der Verlust der Sammlungen für den Odenwald bedeuten würde.
Diese Investitionen in den Odenwald in Verbindung mit dem Vermarktungskonzept der Region werden den Tourismus ankurbeln und die Besucherscharen in den Odenwald locken.
Das generiert neue Arbeitsplätze – aber was das bedeutet, wissen Sie sowieso nicht – in verschiedensten Bereichen und kurbelt auch die Gastronomie an. Eine bessere Werbung als Ihre Polemik und Ihr Geschrei hätten wir Odenwälder nicht bekommen können.
Jetzt erwarten Sie sicherlich auch noch ein Stück Kritik an dem Odenwälder SPD-Kollegen im Landtag. Ist er überhaupt da? – Ja, da hinten sitzt er. Aber dieser Mann hat den Odenwald so etwas von blamiert, dass ich ihm an dieser Stelle nur raten kann, seine politischen Konsequenzen zu ziehen.
Wer als stellvertretender Landrat und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Odenwald-Regionalgesellschaft – ich kann Ihnen erklären, was das ist, nämlich die Gesellschaft, die mit 40 % an der Betriebsgesellschaft Schloss Erbach beteiligt sein wird – seine Region so im Regen stehen lässt, wie es der Kollege heute tun will und vollmundig angekündigt hat, wird zukünftig zumindest im Odenwald sicherlich keine Rolle mehr spielen. Das sieht bestimmt auch Landrat Schnur so.
Abschließend möchte ich noch einmal sagen: Was heute von vielen kritisiert wird, erweist sich schon morgen als weitsichtige und zukunftsorientierte Entscheidung. Ganz am Schluss möchte ich all denen danken, die dazu beigetragen haben, dass auch durch die vollumfängliche Berichterstattung der Odenwald diese Werbung erfahren hat, die ihm schon längstens gebührt hätte. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Marktöffnung für das Einsammeln und Vorsortieren von Briefen abzulehnen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der dem Landtag heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz dient der
Durchführung des Gesetzes für nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und wird von der CDU-Fraktion als Grundlage für ein transparentes Tierkörperbeseitigungswesen sehr begrüßt.
Ganz so schnell, wie der Kollege von der SPD es heute getan hat – was von der Zeit her sehr begrüßenswert ist –, möchte ich diesen Gesetzentwurf aber doch nicht durchwirken. Der eine oder andere Punkt verdient es nämlich, hier noch einmal genannt zu werden.
Wir haben gehört, dass es sich um ein EU- und um ein Bundesgesetz handelt. Das EU-Gesetz umfasst 97 Seiten. Die Bundesregierung hat ihr Gesetz noch einmal um fast 20 Seiten aufgerüstet. In Hessen bringen wir diesen Gesetzentwurf nun in einer sehr überschaubaren Größenordnung ein. Das ist sehr begrüßenswert.
Dieses Gesetz regelt die Beseitigungspflicht von toten Tieren, Schlachtabfällen und allen sonstigen tierischen Geweben. Es handelt sich, wie schon gesagt, um eine Bundes- und um eine EU-Regelung.Aber die behördliche Zuständigkeit,d.h.die Festlegung der Verantwortlichkeit für die Träger der Beseitigung, also die Kreise und die kreisfreien Städte, wird im Besonderen geregelt. Sie nehmen diese Aufgabe in Selbstverantwortung wahr.
Es ist meines Erachtens als besonders positiv hervorzuheben, dass die Entsorgungsgebühren vom Ministerium als Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen, und zwar auf der Grundlage einer Vorauskalkulation der erwarteten Kosten durch die Betriebe. Eine wirtschaftliche Betriebsführung ist deshalb zwingend notwendig.
Lobenswert ist auch die Tatsache, dass sowohl für das Ministerium als auch für die Landkreise und die kreisfreien Städte das Recht geschaffen wird, in die den Erlösen und Kosten zugrunde liegenden Betriebsunterlagen und Einrichtungen Einblick zu erhalten. Wie wichtig und zwingend notwendig diese Vorgehensweise ist, zeigt sich daran, dass in dem Zeitraum von 2001 bis 2004 von Beseitigungspflichtigen nach ausführlicher Prüfung ca.2 Millionen c zurückerstattet wurden.All dies sorgt in Hessen für eine transparente und nachvollziehbare Gebührenordnung.
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf ermöglicht den Verarbeitungsbetrieben immerhin einen garantierten Gewinn von 2 %, was ich als eine sehr mittelstandsfreundliche Entscheidung ganz besonders hervorheben möchte, zumal die betroffenen Betriebe in keinem echten Wettbewerb stehen und sozusagen Monopolisten sind.
Die Regelung, dass die Beseitigungspflichtigen jeweils ein Drittel der Kosten selbst tragen müssen – der Kollege Heidel hat das angesprochen –, ist im Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz geregelt und hat deshalb weiterhin Bestand. Das trägt auch in Zukunft der Tatsache Rechnung, dass eine ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs von Seuchen stark reduziert und daher ganz besonders im Interesse der Öffentlichkeit liegt.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bildet die Grundlage für ein transparentes Tierkörperbeseitigungswesen. Neben der Umsetzung von europäischen und deutschen Vorschriften enthält der Gesetzentwurf richtungweisende Regelungen für die Gewährleistung einer nachvollziehbaren Kostenkontrolle und Gebührenbemessung. Dies ist in meinen Augen eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Verarbeitung der tierischen Nebenprodukte.Aus diesem Grund findet der Gesetzent
wurf unsere uneingeschränkte Zustimmung. Ich freue mich besonders, dass auch Sie das so sehen. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus das Vorhaben der Bundesregierung, das Verbandsklagerecht auszuweiten und ein völlig neues System von Gruppenklagen einzuführen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schulz-Asche, haben Sie irgendwann einmal etwas davon gehört: „Wer schreit, hat Unrecht“?
Es ist schon unverfroren und peinlich, was Sie heute Morgen hier abliefern. Das kann man wirklich nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen.Ich glaube auch,dass Sie bei dem, was Sie hier zum Besten gegeben haben, tatsächlich an Realitätsverlust leiden.
Ich will es Ihnen einmal in aller Deutlichkeit sagen: Bis 1999 herrschte in Hessen der absolute Stillstand in Sachen Kinder- und Familienpolitik.
Wenn Sie hier Behauptungen aufstellen, z. B. die Ablehnung des TAG der Bundesregierung sei kinder- und familienfeindlich, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist falsch. Das TAG hat zwar die richtigen Ziele – das ist unbestritten –, aber eine vollkommen unzureichende und unsichere Finanzierungsgrundlage, die voll zulasten der ohnehin gebeutelten Kommunen geht.
Der Bund belastet die Kommunen und nicht wir – das ist der sichere, aber ganz feine Unterschied.
Was das Land vor allem nicht braucht, das sind Ihre ideologischen rot-grünen Vorstellungen. Das will ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen.
Heute Morgen haben Sie viel von Zahlen gesprochen. Sie haben auch gleich gesagt,dass das nicht alles sei.Das gebe ich an Ihre Adresse zurück: Das ist nicht alles. Damit werden wir mit Sicherheit nicht weiterkommen. – Sie haben in Ihrem Antrag, mit dem ich mich befasst habe, z. B. von der Spielplatzverordnung gesprochen, die wir zurückgenommen haben. Haben Sie sich eigentlich einmal inhaltlich damit befasst, warum wir das getan haben? Da ging es z. B. um Sandbeschaffenheit, Spielgeräte etc. Das sind alles Dinge, die in Verordnungen klar geregelt sind. Deswegen brauchen wir keine Gesetzesgrundlage. Deswegen haben wir es abgeschafft.Deswegen werden wir es auch in Zukunft nicht brauchen.
Sie unterstellen, die Änderungen der HBO wären kinderfeindliche Akzente. Ich muss Ihnen sagen, wenn es heute um Unwahrheiten geht, dann kommen die von Ihrer Seite. Ich finde es schade und traurig, dass Sie diese Ansätze, die wir haben, nicht akzeptieren können. – Eines will ich Ihnen zum Abschluss noch sagen.Wir werden die Kinder in die Mitte unserer Gesellschaft zurückholen. Dass Ihnen das nicht gefällt,das mag sein.Aber das ist uns wurstegal.
Wir werden es machen, ob es Ihnen passt oder nicht.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Auswirkungen könnte die von Hans Eichel geplante Umschichtung von ERP-Mitteln in die Bundeskasse auf den hessischen Mittelstand haben?
Ich frage die Landesregierung:
Wie waren die Ergebnisse der Genotypisierung hinsichtlich Scrapie-Resistenz bei den jüngst betroffenen drei hessischen Betrieben?
Ich frage die Landesregierung:
Was unternimmt sie, um die Wettbewerbsfähigkeit zugunsten von überwiegend mittelständischen Unternehmen im Bereich der Postdienstleistungen zu ändern?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zuerst zu dem Antrag der SPD, in dem sie sich negativ, missbilligend und, wie könnte es anders sein, polemisch über die Zukunft der Dorferneuerung in Hessen auslässt.
In Ihrer Rede haben Sie heute nur in Erinnerungen geschwelgt.Etwas Ordentliches hat man von Ihnen nicht gehört.
Meine Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen. Bei uns ist das Dorferneuerungsprogramm in den besten Händen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass viele kommunale Projekte nur durch eine Landesförderung zustande kamen, weil sie ohne diese Förderung von den Kommunen alleine nicht hätten geschultert werden können.
Kehren Sie einmal zu den Tatsachen zurück. Tatsache ist doch,dass Hessen im Jahre 2003 für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ noch Bundesmittel in Höhe von rund 35,8 Millionen c erhalten hat. Hierunter fällt auch die Dorferneuerung.Sie wissen aber genau,dass der Bund für 2004 gekürzt hat, sodass Hessen nur noch ca. 33,6 Millionen c erhält. Hier liegt das ganze Problem. Ich kann es Ihnen an dieser Stelle leider nicht ersparen: Die rot-grüne Bundesregierung kürzt die Mittel, und in Hessen beklagt die SPD drastische Absenkungen der Höchstbeiträge und der Fördersätze für Neubewilligungen.
Schieben Sie bitte nicht immer die Schuld auf die Hessische Landesregierung, sondern fordern Sie endlich Ihre Freunde in Berlin dazu auf,die Mittel für die Länder nicht zu beschneiden.Dann müssten sich die Länder auch keine Gedanken über Veränderungen ihrer Zuweisungen machen. Allein das Versagen der rot-grünen Bundesregierung schlägt auf die Landesebene durch und wirkt sich unweigerlich auch auf die Höhe von Fördersätzen und Höchstbeiträgen im Dorferneuerungsprogramm aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass hier wieder einmal die größten Brandstifter nach der Feuerwehr rufen.
Die Dorferneuerung in Hessen trägt wie kein anderes Landesprogramm dazu bei, das unmittelbare Lebensumfeld der Bürger mitzugestalten. Dieser hohen Bedeutung ist sich das Land Hessen sehr wohl bewusst. Es hat daher im Jahre 2003 über 38 Millionen c an Zuschüssen gewährt.Diese wiederum führten zu Investitionen von mehr als 125 Millionen c, die dem ländlichen Raum natürlich voll zugute kamen. Neben der Verbesserung des Lebensund Wohnumfeldes profitiert davon auch die heimische Wirtschaft.
Aufgrund der sich verändernden Bevölkerungsstruktur – auch das ist schon angesprochen worden – stehen die Dörfer und ländlichen Regionen vor vielen neuen Herausforderungen. Das ist klar. Als wichtiges Instrument der Infrastrukturförderung gewinnt damit das hessische Dorferneuerungsprogramm zunehmend an Bedeutung. So müssen sich zwangsläufig auch die Förderrichtlinien an veränderte Rahmenbedingungen anpassen, um auch künftigen Ansprüchen und Entwicklungen gerecht zu werden.Aber eine Neufassung bedarf sorgfältiger Überlegungen, und das kann man nun einmal nicht übers Knie brechen.Vielmehr muss es ausgewogen und sachorientiert in das künftige Landesprogramm einfließen, Frau Pfaff.
Die Beratungen hierzu sind,wie Sie wissen,noch nicht abgeschlossen.Aus diesem Grunde entbehrt Ihr Antrag jeglicher Grundlage.Auch die zuvor über die Presse verbreiteten Annahmen und Spekulationen über die Zukunft der Dorferneuerung in Hessen müssen daher von meiner Fraktion mit aller Schärfe zurückgewiesen werden.
Die derzeitige Richtlinie bleibt so lange Grundlage des Bewilligungsverfahrens, bis die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten ist.Aus den genannten Gründen ist der Antrag Ihrer Fraktion abzulehnen. Aber wir geben Ihnen hiermit die Chance, unseren Antrag, den ich Ihnen im Folgenden begründen möchte, mitzutragen.
Die CDU-Fraktion spricht sich für ein integriertes Förderprogramm für den ländlichen Raum aus, in dem eine stärkere Vernetzung der Förderprogramme von Bund, Land und der EU für eine ganzheitliche Entwicklung des ländlichen Raums angestrebt wird und mit dem wir neue Akzente setzen wollen.
Als CDU-Fraktion unterstützen wir daher die Absicht, in Zukunft nur noch eine einzige Richtlinie zu haben, in der die verschiedenen Programme zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung zusammengefasst werden. Diese neue Dachrichtlinie muss den Einsatz verschiedener Fördermittel zusammenhängend regeln und
Programme wie regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, eigenständige ländliche Entwicklung, Landtourismus, stoffliche Nutzung von Biorohstoffen sowie natürlich auch die Dorferneuerung harmonisieren und anpassen.
Sie als Opposition sollten eigentlich wissen und differenzieren können, welch einen Verfahrensstand solch eine Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt haben kann, und von Ihrer Panikmache und Ihrer Verunsicherung absehen.
Wir brauchen eine integrierte Förderung, in der der Blick nicht nur auf das einzelne Dorf oder auf einzelne Projekte beschränkt, sondern auf den ländlichen Raum insgesamt gerichtet ist. Für uns ist die Entwicklung der Ortskerne ein wichtiger Blickpunkt.Wir werden nicht zulassen, dass sie veröden. Da können Sie sicher sein.
Wir müssen aber in diesem Zusammenhang unsere Landwirte auf neue Berufsfelder vorbereiten, wie sie z. B. mit dem Beruf des Energiewirts, der nachwachsende Rohstoffe anbaut oder Biogasanlagen betreibt, einhergehen. Diesen Impuls für eine eigenständige Regionalentwicklung mit einer Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum – –
Ich bitte an dieser Stelle um etwas mehr Ruhe,es ist sehr unangenehm, wenn man hier so vortragen soll. – Ich wiederhole: Diesen Impuls für eine eigenständige Regionalpolitik mit einer Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, verbunden mit einem attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeld, sehen wir dadurch gegeben.
Ebenfalls verspricht diese integrierte Förderung eine transparente Mittelverwendung, vereinfachte Förderverfahren sowie eine höhere Flexibilität bei der ganzheitlichen Betrachtung des ländlichen Raums.Zu dieser ganzheitlichen Betrachtung des ländlichen Raums gehört für uns natürlich auch, dass wir Anreize dafür schaffen, dass der ländliche Raum und insbesondere – jetzt hören Sie ganz besonders gut zu – auch Mittel- und Nordhessen zu einem attraktiven Arbeits- und Lebensort für unsere nächsten Generationen werden.
Dabei gilt es insbesondere, das privatwirtschaftliche Engagement und die Eigenleistung zu stärken sowie z. B. kostengünstiges Bauen zu fördern. Bei der Durchführung privater Projekte wird ein Mehrfaches an Investitionsvolumen ausgelöst als bei kommunalen Projekten. Im Hinblick auf eine möglichst effektive Verwendung öffentlicher Zuschüsse und einen größtmöglichen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum werden wir auf die Förderbedingungen in privaten Projekten ein ganz besonderes Augenmerk legen. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion.
In diesem Zusammenhang halten wir es auch für erforderlich, dass die bisherige Praxis der Zuschussförderung um eine Förderung durch zinsverbilligte Darlehen ergänzt wird. Was nutzen nämlich die besten Zuschüsse, wenn der Eigenanteil der Investitionen nicht erbracht werden kann, weil z. B. die Bank die Kreditvergabe sperrt? Um dies aber umsetzen zu können, ist eine enge Verzahnung mit den Interessen vor Ort notwendig. Die regionalen Konzepte werden in Zukunft eine ausschlaggebende Rolle spielen, wenn das Land Hilfe zur Selbsthilfe leistet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie meinem Redebeitrag entnehmen können, ist und bleibt das Dorferneuerungsprogramm auch in Zukunft ein Kernprogramm und wesentlicher Bestandteil der hessischen Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums. Ich hoffe, dass Sie nach diesem Vortrag unserem Antrag folgen können. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen zur Tierschutzpolitik in Deutschland machen.
Von 1982 bis 1998 wurde unter der Regierungsverantwortung der CDU auf Bundesebene der Tierschutz systematisch ausgebaut. Nie zuvor wurde so viel für den Tierschutz in unserem Land getan.
Durch die erzielten Fortschritte nimmt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem Gebiet des Tierschutzes einen Spitzenplatz ein. Ebenfalls haben wir uns auf europäischer Ebene sehr stark für den Tierschutz eingesetzt.
Ein besonderer Erfolg war z. B. die europaweit geltende Tierschutztransportverordnung, mit der die Dauer des Transports von Schlachtvieh auf acht Stunden begrenzt wurde. Die Erfolge in der Tierschutzpolitik in Deutschland sind auf eine starke,kompetente und zielstrebige von der CDU geführten Bundesregierung unter Helmut Kohl zurückzuführen. Auf diese Regierung können wir sehr stolz sein.
Zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Folgendes zu sagen: Der Antrag führt schlichtweg in die falsche Richtung.
Wir brauchen kein Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände bei Tierversuchen. Denn nach dem Tierschutzgesetz sind die Tierschützer sowieso in den entsprechenden Kommissionen vertreten. Frau Hammann, das vorhandene Tierschutzgesetz gehört zu den strengsten der Welt. Außerdem wird es hier in Deutschland am besten in der Welt kontrolliert. Dieses Tierschutzgesetz reicht zum Schutz der Tiere aus.
Eine Durchsetzung der Regelungen des Tierschutzgesetzes durch die Behörden bei der experimentellen Forschung mit Tieren ist gewährleistet. Deshalb ist dieser Antrag, wie so viele andere auch, leider überflüssig.
Die Behauptung, es bedürfe des Verbandsklagerechts, um sicherzustellen, dass die Behörden die Regelungen des Tierschutzgesetzes durchsetzen, kann in diesem Zusammenhang nur als Polemik gewertet werden. Die CDU-Fraktion weiß, dass viele Tierschützer und Tierfreunde vor Ort einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz leisten. Es ist deshalb allen zu danken, die sich meist ehrenamtlich mit viel Idealismus und großem persönlichen Einsatz um Tiere in Not kümmern.
Wir haben große Achtung vor Organisationen, die sich auf wissenschaftlicher Grundlage für bessere Bedingungen der Haltung der Tiere einsetzen.
Die Verbraucher müssen sensibilisiert werden, damit sie bei ihrer Kaufentscheidung darauf achten, ob die Produkte aus Betrieben mit tiergerechten Haltungssystemen stammen. Die Einführung eines Prüfsiegels für Produkte aus tiergerechten Haltungssystemen soll Verbrauchern eine zusätzliche Informationsmöglichkeit bieten. Damit würde auch der jüngsten Initiative der Tierschutzorganisationen Rechnung getragen werden.
Sie haben beim Abfassen Ihres Antrags auf Länder wie Schleswig-Holstein geschielt. Das sollten Sie nicht tun. Denn dort wurden die Hausaufgaben hinsichtlich des Tierschutzes noch lange nicht gemacht. Frau Kollegin, als Stichwort hierzu möchte ich nur „Qualzüchtungen“ nennen. Zwar ist die Züchtung von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz bereits seit 1986 nicht mehr erlaubt. Doch hinsichtlich des Vollzugs von § 11b Tierschutzgesetz, dem so genannten Qualzuchtparagraphen, sind die zuständigen Bundesländer bis auf Hessen weitgehend untätig geblieben. Ich wiederhole es: bis auf Hessen weitgehend untätig geblieben.
Durch die Staatszielbestimmung von Art. 20a Grundgesetz ist der ethische Tierschutz zu einem Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben worden.
Daraus ergibt sich für die gesetzgebenden Körperschaften, die Regierung, die Verwaltung und die Rechtsprechung, den Tierschutz bei ihren Gesetzen, bei ihrem Verwaltungshandeln und ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Das Staatsziel Tierschutz wendet sich nicht an Tierschutzverbände und gewährt den Tieren zudem keine eigenen Rechte. Rechtsträger können immer nur Personen sein.
Außerdem sind die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung unabsehbar, und es würde – Sie haben es bereits angedeutet – eine aufgeblähte Bürokratie entwickelt werden, die wir so nicht wollen und die auch keinen effektiven Nutzen für die Tiere bedeuten würde.
Deshalb setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, dass zumindest die Hessische Landesregierung diesen Antrag im Bundesrat nicht unterstützen wird. Die CDU-Fraktion lehnt daher auch die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände ab und kann Ihrem Antrag nicht folgen. Wir erteilen Ihnen eine ganz klare Absage.
Ich frage die Landesregierung:
Ist nach Auffassung der Landesregierung mit der derzeitigen Impfaktion eine flächendeckende Tilgung der Tollwut in Hessen zu erreichen?
Ich frage die Landesregierung:
Wie steht sie zu den Plänen der Bundesregierung,die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe West einzustellen, und was würde dies für das Land Hessen bedeuten?
Ich frage die Landesregierung:
Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen des Mautdebakels der Bundesregierung auf die hessischen Straßenbaumaßnahmen, insbesondere auf die Ortsumfahrung der B 45 im Odenwald?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass Sie in diese Frage eine üble Polemik hineinbringen, ist nicht überraschend. Das haben wir nicht anders erwartet.
Ich bitte Sie aber: Kommen Sie wieder zu einer sachlichen Diskussion zurück. Hören Sie zu. Ich werde Sie informieren.
Für die CDU-Fraktion war und ist es eine zwingende Voraussetzung, dass ein Kauf der Kunstsammlung und des Schlosses in Erbach nur dann zustande kommt, wenn der Nachweis einer Notlage des Grafenhauses erbracht wurde.
Natürlich müssen wir den provokanten und unzutreffenden Äußerungen des Grafen auf den Grund gehen. Aber an der Stelle muss auch ganz klar gesagt werden:Wir müssen und wir wollen uns nicht der Gefahr einer Verschleuderung von Kulturgütern von großer kulturhistorischer Bedeutung aussetzen.
Ich habe das Mikrofon, ich kann lauter schreien.
Das Adelshaus hat bereits seit geraumer Zeit den Wunsch geäußert, die Kunstgegenstände international versteigern zu dürfen. Die CDU vertritt die Auffassung, dass für den Erhalt der Sammlungen Eile in jedem Fall geboten ist. Es ist für den Fall vorzubeugen, dass ein Insolvenzantrag gestellt wird, das Fideikommiss-Gericht im Sinne des Grafen entscheidet und danach die Sammlungen in alle Winde zerstreut würden.
Für den Fall einer tatsächlichen Insolvenz ist eine Versteigerung nicht mehr zu verhindern. Hier will und muss das Land zumindest die Möglichkeit haben, tätig zu werden, um die einmalige Kunstsammlung zu erhalten und ihr im Odenwaldkreis und nicht irgendwo anders einen entsprechenden Rahmen zu geben.
Der Ankauf der Kunstsammlung würde zur Stabilisierung der touristischen Attraktivität des Odenwaldes in großem Maße beitragen. Das Museum könnte auch mit dem Landesmuseum in Darmstadt wissenschaftlich zusammenarbeiten. Die CDU-Fraktion wird vor einem eventuellen Kauf des Erbacher Schlosses in jedem Fall die Notwendigkeit eingehend überprüfen.
Die ursprünglich im Haushalt 2004 angesetzten Mittel wurden gestrichen. Um einen Ankauf der Kunstsammlung mit oder ohne Schloss im Jahr 2005 nicht grundsätzlich auszuschließen, hat die CDU-Fraktion dem Landtag vorgeschlagen, die dafür benötigten Mittel als Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2005 einzustellen, die dann untrennbar an eine erneute Zustimmung des Haushaltsausschusses vor einem möglichen Vertragsabschluss gebunden ist. Damit hat der Landtag das Verfahren in der Hand, und die Möglichkeit zum Handeln bleibt bestehen. Es wird nichts beschlossen, wovon der Landtag nicht informiert ist. Das Parlament hat die volle Kontrolle über einen zukünftigen möglichen Vertrag.
Wenn die Verhandlungen wieder aufgenommen werden, wird nach den irritierenden Äußerungen des Grafen Erbach der Verkaufspreis sicher noch einmal kritisch zu prüfen sein, da auch das mietfreie Wohnrecht der Grafenfamilie vom Tisch ist.
Der Odenwaldkreis, mit dem SPD-Landrat an der Spitze, engagiert sich als Träger des Schlossmuseums, um den Odenwäldern die Kunstschätze zu erhalten. Der Landrat sicherte zu, in Verbindung mit dem Tourismuszentrum und der Stadt Erbach der Bevölkerung die Exponate weiterhin zugänglich zu machen. Ansonsten wäre ein wichtiges Stück Odenwälder Identität verloren.
Für den Ankauf hat sich neben dem Landrat auch Erbachs Bürgermeister eingesetzt. Die Stadt Erbach beteiligt sich an dieser wichtigen Touristeneinrichtung, die in Kombination mit dem in Erbach ansässigen Elfenbeinmuseum für den Odenwaldkreis von existenzieller Bedeutung ist. An dieser Stelle müssen natürlich weiterhin Verhandlungen geführt werden.
In der gestrigen Debatte sprach Herr Dr. Jürgens von den GRÜNEN davon, dass hier aus rein ideologischen Gründen gehandelt werde.
Da wundert mich eine Pressemeldung vom 11. Dezember des „Wiesbadener Tagblatts“, in der steht, dass auch die GRÜNEN keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erhaltung des historischen Erbes haben.
Nichts anderes als die hier von Ihnen vorgetragene Polemik haben wir von Ihnen erwartet, ich sagte es schon. In der gleichen Pressemeldung stand auch zu lesen, dass die SPD im Prinzip den Erhalt der Kunstsammlung befürwortet.