Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Herrn Britzke vereidigen. Er ist gestern gemäß § 10 Abs. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zum stellvertretenden Landesanwalt gewählt worden.
Nachdem gestern durch den Wahlausschuss die Wahl des stellvertretenden Landesanwaltes stattfand und Sie, Herr Britzke, zum stellvertretenden Landesanwalt gewählt wurden, komme ich zu Ihrer Vereidigung. Der Eid, dem Sie eine religiöse Beteuerung zufügen können,lautet:„Ich schwöre, dass ich mein Amt gerecht verwalten und die Verfassung getreulich wahren will.“
Ich schwöre, dass ich mein Amt gerecht verwalten und die Verfassung getreulich wahren werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich darf Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl gratulieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine gute Zeit in diesem Amt. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein und treffen uns um 14 Uhr wieder.
Wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort.Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es möglich, dass Sie die Ge
Antrag der Fraktion der CDU betreffend für Religionsfreiheit und Religionsunterricht – gegen einen staatlichen Zwangs-Werteuntericht – Drucks. 16/3893 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Einführung eines gemeinsamen Religionsunterrichts in Hessen – Drucks. 16/3925 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Religionsfreiheit, Religionsunterricht und Ethikunterricht – für die Vermittlung von ethischen, sozialen und kulturellen Werten – Drucks. 16/3926 –
Es sind zehn Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. – Zur Begründung des ersten Antrags hat Frau Abg. Kölsch für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, etwas zitieren:
Gerade junge Menschen brauchen Orientierung, die z. B. der Religionsunterricht liefert. Im Übrigen hätte meine Mutter das, was wir heute in der Politik Solidarität nennen, Nächstenliebe genannt. Das liegt nicht so weit auseinander. Deshalb ist es richtig und wichtig, den Kindern die Möglichkeit zu geben, im Sinne ihres Elternhauses Religionsunterricht in der Schule zu haben.
Dies ist ein Zitat des SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering zur Entscheidung der Berliner SPD, den Religionsunterricht zugunsten eines Werteunterrichts abzuschaffen, nachzulesen im „Rheinischen Merkur“ vom 06.04.2005.
Meine Damen und Herren, es ist unverständlich und eigentlich nicht nachvollziehbar, dass die Berliner SPD sich entschieden hat,
das Fach Religion an den Schulen abzuschaffen, und zwar zugunsten eines verpflichtenden Faches Werteunterricht, bindend und verpflichtend für alle, ohne Alternativen. Denn wie das von mir vorgetragene Zitat beweist, sind auch führende SPD-Politiker gegen diese Entscheidung, sogar der Kanzler. Dass sich die SPD hier ihrem roten Partner anschließt, der letztendlich an das totalitäre SEDRegime anknüpft, überrascht auf der einen Seite.Auf der anderen Seite wurden so schon häufig tief greifende Veränderungen eingeleitet, indem einer vorprescht und den Weg bereitet. Deshalb:Wehret den Anfängen.
Daher ist es auch so wichtig, sich rechtzeitig auf allen demokratischen Ebenen mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Hessen dem Fach Religion wieder einen besonderen Stellenwert gegeben und alle Anstrengungen unternommen, den Religionsunterricht sicherzustellen.
Das war unter der Vorgängerregierung nicht immer so. Wer das Fach Religion nicht wählen will, kann sich jetzt für das Fach Ethik entscheiden.
Religionsunterricht vermittelt einerseits Wissen über die Wurzeln der eigenen Glaubensgemeinschaft und führt so zur Auseinandersetzung mit der eigenen Identität. Religionsunterricht vermittelt andererseits allgemein gültige Werte, die unserem Handeln Orientierung geben.
Gerade in der jüngsten Zeit konnten wir im Zusammenhang mit dem Tode von Papst Johannes Paul II. und der Wahl von Papst Benedikt XVI. erleben, wie groß die Anteilnahme auch von Jugendlichen war. Unabhängig von der Glaubensgemeinschaft zeigt dies doch wieder: Die Jugend sucht und braucht Orientierung.
Wir sind uns sicher einig, dass die Grundlagen mit der Erziehung im Elternhaus gelegt werden sollten. Aber auch die Schule vermittelt selbstverständlich in jedem Fach Werte und damit Erziehung. Religion ist eine eigenständige Dimension menschlichen Lebens. Schülerinnen und Schüler haben ein Grundrecht auf Religionsfreiheit.Aber die Wahlfreiheit muss gegeben sein.
Wir wissen, dass unsere Kultur ihre religiösen Wurzeln im Christentum hat. Viele unserer Werte resultieren aus dieser christlichen Kultur. Deshalb kann und darf der Staat nicht zwangsweise Werte festlegen. Nach welchen Kriterien sollte dies geschehen? Man sieht auch in Berlin, wie uneins man darüber ist. Kann es denn im Sinne der Entwicklung unserer Gesellschaft sein – jetzt greife ich das Wort der Nächstenliebe auf –, dass der Staat in seiner Allmacht Werte festlegt? In diesem Zusammenhang spricht Heike Schmoll in der „FAZ“ von der „Wertediktatur“.
Aber gerade den Menschen, die selbst nichts oder nichts mehr mit Religion, Kirche und Glauben anfangen können, müssen wir in aller Deutlichkeit klarmachen und erläutern: Es geht in dieser Frage nicht nur um Vermittlung religiösen und kulturellen Wissens,sondern es geht gerade auch um Religionsfreiheit, die Freiheit der Religion vor dem Staat und die religiöse Freiheit jedes Einzelnen. Religionsunterricht ist ein Teil der Achtung dieser Religionsfreiheit.
Meine Damen und Herren, religiöse Kompetenz kann auch vor Fundamentalismus und Fanatismus schützen. Deshalb gehört diese zu einer umfassenden Schulbildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Religionsunterricht an den Schulen ist in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Deshalb konnte Brandenburg Lebensge
staltung–Ethik–Religionskunde, das so genannte Fach LER, nicht als alleiniges Unterrichtsfach einführen. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde erstritten, dass neben LER auch wieder Religionsunterricht erteilt werden muss. Eine Entscheidung gegen Religionsunterricht steht daher auch in Berlin auf rechtlich unsicheren Füßen.
Tausende Menschen haben deshalb auch in Berlin einen Aufruf der evangelischen Kirche, des Erzbistums und der Jüdischen Gemeinde unterschrieben, den Schülern eine echte Wahlfreiheit zu geben – darunter übrigens führende Politiker aller Parteien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Bischof Huber schreibt an den Regierenden Bürgermeister von Berlin:
Man braucht ein eigenes Verhältnis zu Gott, zur Nächstenliebe und zu gelebtem Glauben, wenn man andere darin unterrichten will. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Staates, das Christentum aus unseren Schulen zu verdrängen.
Das verletzt die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität. Es widerspricht auch dem demokratischen Miteinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie unseren Antrag, weil wir alle die Rechte jedes einzelnen Menschen im Blick haben. Ein Staat, der statt der Religion selbst Werte setzt, läuft Gefahr, diese Freiheit wie in einer Diktatur zu verletzen und so zu einer Gesinnungsdiktatur zu werden.