Brigitte Kölsch

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu dem Titel der Aktuellen Stunde der GRÜNEN. Herr Al-Wazir, wenn man irdische Probleme schon so gut gelöst hat,
steht es Mann oder Frau schon einmal zu, über den Tellerrand hinauszuschauen
und andere Gedanken in den Blick zu nehmen.
Diese Kultusministerin hat eine positive Bilanz aufzuweisen. Das passt zwar nicht in die vorgefertigte Meinung der Opposition, weil es immer schwieriger für sie wird, etwas Neues, Erfolgversprechendes gegenüber dieser Bildungspolitik zu finden.
Aber wenn z.B.die Landeselternbeiratsvorsitzende 100 % Lehrerversorgung fordert, kann das ja nur eine Anerkennung dafür sein, dass wir 100 % schon erreicht haben.
110, Entschuldigung. – Wir danken ausdrücklich für die Feststellung, dass die Kultusministerin 100 % erreicht hat, eine Abdeckung der Stundentafel.
Nun zu dem Artikel der „FAZ“. Irreführend ist eigentlich nur die Überschrift. Hätten Sie das Interview, d. h. den „FAZ“-Artikel, genau gelesen,
hätten Sie sehr schnell festgestellt, dass die Ministerin nie davon gesprochen hat, die Schöpfungslehre gleichberechtigt neben der Evolutionstheorie in das Fach Biologie einzuführen.
Sie hat sich vielmehr gegen Schubladendenken ausgesprochen. Genauso wie im Religionsunterricht bei der Schöpfungslehre naturwissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausgeblendet werden dürfen, muss auch der Unterricht in den Naturwissenschaften den kulturellen Kontext berücksichtigen.
Meine Damen und Herren,dieser kulturelle Kontext ist in unserem Land eindeutig christlich-jüdisch geprägt. Das kann man eben nicht genau trennen, liebe Doris Henzler.
Kommen wir doch einmal zu den Fakten. Für uns alle selbstverständlich enthalten Lehrpläne Ansätze für fächerübergreifendes Lernen. So steht seit Jahren im Lehrplan für Biologie, und keiner hat sich bisher darüber aufgeregt:
„Auseinandersetzungen mit religiösen und philosophischen Aussagen müssen die naturwissenschaftliche Diskussion ergänzen und erweitern.“
Ich frage Sie: Darf man sich in der heutigen Zeit als praktizierender Christ auch und vielleicht gerade keine Gedanken mehr über Schöpfungslehre und Glaubensfragen machen, wenn man Minister oder Ministerin ist?
Engagierte Christen sind doch keine Fundamentalisten. Wer sich mit der Schöpfungslehre auseinandersetzt, ist noch lange kein Kreationist.
Sie arbeiten hier mit mutwilligen Unterstellungen, denn die Ministerin hat sich ja gerade explizit gegen die Glaubenslehre der Kreationisten gewandt
und sich auch auf einen aktuellen Bericht des Europarates bezogen.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass wir naturwissenschaftlich nicht alles erklären können. Was war vor dem Urknall? Warum soll uns verwehrt werden, darüber nachzudenken und unsere Gedanken auch zu äußern?
Selten habe ich eine so populistische Scheindebatte erlebt.
Auch die Frage nach Gott ist natürlich nicht rein naturwissenschaftlich zu beantworten.
Einen Widerspruch zwischen der biologischen Evolution und der biblischen Erklärung für die Entstehung der Welt – dieser wurde ja heute schon zitiert – kann auch der Jesuitenpater Rainer Koltermann nicht erkennen, denn auch er führt in seinem Interview aus, dass Johannes Paul II.auch schon gesagt hat,dass die Evolution mehr als nur eine Theorie ist.
Herr Al-Wazir, was sagt er zum Schluss?
Ich habe immer festgestellt, dass es Naturwissenschaftler schwer haben, zum Glauben zu kommen, und so wollte ich ihnen zeigen,dass sich Glaube und Forschung nicht widersprechen.
Und um überzeugen zu können, bin ich selbst Naturwissenschaftler geworden.
Es ist also absolut im Rahmen des Lehrplans, dass auch die religiöse Schöpfungslehre im Fach Biologie behandelt werden kann.
Der Erziehungsauftrag in der Schule bedeutet auch fächerübergreifenden Unterricht.
Das gilt z. B. nicht nur für Mathematik, Deutsch und Geschichte, sondern auch für Biologie und Religion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ypsilanti, zuerst möchte ich sagen, dass wir keine Kohorten ausbilden, sondern Jugendliche.
In Kenntnis der Zahlen und der Entwicklung auf dem Ausbildungssektor habe ich mich gefragt, was der Titel dieser Aktuellen Stunde soll. Das Einzige, was mich in diesem Augenblick an die Titanic erinnert, ist der Untergang von Frau Ypsilanti bei der Mai-Kundgebung des DGB in Kassel.
Meine Damen und Herren von der SPD, eine Aktuelle Stunde wird diesem wichtigen Thema in ihrer Kürze nicht gerecht. Herr Riege, ich gebe das jetzt zurück. Niemand in diesem Land will die Ausbildungssituation verharmlosen. Dennoch hilft keinem Jugendlichen auf Arbeitsplatzsuche, wenn Sie alle Jahre wieder genau zu diesem Zeitpunkt hier Horrorszenarien aufbauen, die der Situation einfach nicht gerecht werden.
Ich habe, wenn Sie von Rettungsbooten sprechen, den Eindruck,dass der eine oder andere in der SPD schon einmal die Schwimmweste angezogen hat, um nicht mit unterzugehen.Wir halten uns an Fakten. Laut Statistik ist die Jugendarbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen in Hessen im März um 11.879 Personen gesunken.
Das ist ein Rückgang von 30,7 %. Laut den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Stand 02.05.2007, sank die Zahl im April noch einmal um 1.459 Personen oder 5,4 %. Sicher hat dies etwas mit der konjunkturellen Gesamtentwicklung zu tun.Die wirtschaftliche Entwicklung – das sagen wir seit Jahren – ist letztendlich auch für die Ausbildungssituation mit verantwortlich. Im April waren hessenweit 21.667 Jugendliche als unvermittelte Bewerber erfasst. Dem stehen aber gegenwärtig 13.081 unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber. Hier besteht Handlungsbedarf.
Jetzt reden wir einmal über Fakten. Mit der Ausbildungsoffensive 2007
hat das hessische Wirtschaftsministerium die Zahl der betrieblich geförderten Ausbildungsplätze im Vergleich zum letzten Jahr um rund 1.500 auf 4.000 Ausbildungsplätze erhöht und die Förderung noch attraktiver gestaltet.
Allein in der hessischen Landesverwaltung gibt es jetzt 835 Ausbildungsplätze und noch zusätzlich 100 Ausbildungsplätze im Verbund.
Insgesamt stellt die Landesregierung für die Ausbildungsplatzoffensive 2007 mehr als 17 Millionen c zusätzlich zur Verfügung. Damit wurde dieser Beitrag auf jetzt insgesamt 28,3 Millionen c erhöht.
Der hessische Pakt für Ausbildung – das haben Sie eben erwähnt – hat 2004 bis 2006 nachweisbare Erfolge erbracht.
Daher haben die Paktpartner beschlossen, den Ausbildungspakt für den Zeitraum 2007 bis 2009 fortzusetzen. Es war vor allen Dingen dieser Ministerpräsident,der hier die Initiative ergriffen hat. Zu Ihrer Erinnerung: Zu den Partnern gehört natürlich auch die Landesregierung.
Hören Sie doch einfach einmal zu.
Das Ziel des Paktes ist natürlich, der weiterhin angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Abgesehen von der Erreichung des quantitativen Ziels, jedem Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten,gilt es auch,die qualitative Weiterentwicklung der Berufsausbildung in Hessen voranzubringen.
Noch ein paar aktuelle Zahlen. Ein sattes Plus bei den Ausbildungsverträgen verzeichnen die hessischen Industrie- und Handelskammern. Ende März hatten bereits 7.633 junge Menschen ihren Ausbildungsvertrag in der Tasche. Ende April waren es schon 9.447. Das sind Anfang Mai schon einmal 16,5 % mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
Angesichts der Tatsache, dass die hessischen IHK-Ausbildungsunternehmen mehr als 60 % aller Ausbildungsplätze in Hessen anbieten, ist dies mehr als ein deutliches Signal. Wir sind also mittendrin in der Vermittlung von Ausbildungsplätzen. Ein ganz wichtiger Bereich sind auch die Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen.
Bilanziert wird immer am Ende des Jahres.Aber – und das will ich zum Schluss noch sagen – von ganz besonderer Bedeutung sind auch die Maßnahmen dieser Regierung für eine bessere Ausbildung – gerade im Bereich Hauptund Realschule –, um die Jugendlichen fit für eine Ausbildung zu machen. Das haben die Vorgängerregierungen sträflich vernachlässigt.
Ich komme zum Schluss. – Ich nenne nur Abschlussprüfungen in der Haupt- und Realschule, mehr Praxisbezug in den Hauptschulen, Absenkung der Quote von Jugendlichen ohne Abschluss von 21 auf 5 % und in diesem Zusammenhang auch noch das Erfolgsmodell SchuB-Klassen und jetzt das Projekt „Erfahrung hat Zukunft“ mit Coaches in den Hauptschulen.
Okay. – Wir setzen weiter auf die erfolgreichen Maßnahmen dieser Regierung. Bilanziert wird, wie gesagt, am Ende des Jahres.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Ganztagsschule, weil er uns doch zum wiederholten Male die Gelegenheit gibt, ausführlich über dieses Thema, das sich so erfolgreich für die Regierung und die sie tragende Partei, die CDU, entwickelt, zu diskutieren.
Zur Erinnerung, auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen:Man sollte sich schon immer daran messen lassen,was man selbst geleistet hat.
Sie haben gar keine Ganztagsschulen unter Ihrem damaligen Kultusminister Hartmut Holzapfel genehmigt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Zeit von 1995 bis 1999, als jeder von uns gestellte Antrag abgelehnt wurde.
Zur Bestätigung darf ich Ihnen mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem früheren Interview mit der ehemaligen Leiterin der Grundschule Gießen-West, einer Ganztagsschule, Frau Ulrike Rinn, aus dem „Gießener Anzeiger“ zitieren:
Auf die Frage:„Wie beurteilen Sie die Forderung der SPD nach Einführung möglichst vieler Ganztagsschulen? Ist sie also nicht die optimale Schulform für die Schülerinnen und Schüler?“, antwortet Frau Rinn:
Meine schlichte Gegenfrage lautet: Warum hat denn die SPD in Zeiten des Kultusministers Hartmut Holzapfel nicht mehr Ganztagsschulen einge
richtet? Damals standen sehr viel mehr finanzielle Mittel zur Verfügung,
ich füge ein: das war wohl die Meinung von Frau Rinn –
und trotzdem war sie nicht in der Lage, mehr Ganztagsschulen einzurichten und personell angemessen auszustatten.
Und das, obwohl viele hessische Schulen genau dies gefordert haben. Außerdem: Unter Holzapfel galten schon Schulen mit drei Nachmittagsangeboten als Ganztagsschulen. Auch die Grundschule Gießen-West hat mit Angeboten an drei Nachmittagen begonnen, darunter Unterricht, Hausaufgabenbetreuung und musische Betätigung. Hinzu kamen das Mittagessen und auch Freizeit.
Dies ist Aussage genug und bestätigt unsere immer wieder gemachte Feststellung, dass erst mit Beginn der Legislaturperiode unter der CDU/FDP-Regierung und ab 2003 mit der CDU eine wirklich positive Entwicklung bei ganztägig arbeitenden Schulen und damit der Ausbau des Ganztagsangebotes stattgefunden haben.
Meine Damen und Herren, es war übrigens die CDU, die sich erstmals Gedanken darüber gemacht hat, wie wir Familien mit schulpflichtigen Kindern helfen, dass ihre Kinder in einem verlässlichen Zeitraum in der Schule vor und nach dem Unterricht betreut werden. Die betreuende Grundschule ist heute an fast über 90 % unserer 1.173 Grundschulen Realität. Bei Ihnen waren es damals 288. Dies war der erste Schritt zum Ganztagsangebot.
Die Streichung der gebundenen Ganztagsschulen aus dem Schulgesetz in sozialdemokratischer Zeit wurde wieder rückgängig gemacht. Wir haben außerdem erreicht, dass auch Grundschulen gesetzlich in das Ganztagsprogramm aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, jetzt noch einmal zu den Zahlen. Man kann sie nicht oft genug wiederholen; denn anscheinend werden sie von der Opposition nicht wahrgenommen.
Entschuldigung, Frau Beer. – Zurzeit haben wir 406 ganztägig arbeitende Schulen, dreimal so viele wie zu Ihrer Zeit. Bis zum Sommer 2008 soll das Angebot auf 523 Schulen steigen. Meine Damen und Herren, das sind dann 950 Stellen für diesen Bereich. Das heißt, die 523 ganztägig arbeitenden Schulen werden jährlich mit etwa 45 Millionen c aus Landesmitteln gefördert.
Ich erinnere immer wieder daran, dass die Landesregierung damit auch ihr Ziel erreicht, bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2008 für jede Schülerin, für jeden Schüler die Möglichkeit zu schaffen, ein wohnortnahes ganztägiges Schulangebot in Anspruch zu nehmen.
Jetzt betone ich ganz besonders: auf freiwilliger Basis. Wenn die SPD in ihrem Antrag schreibt: „Ganztagsschulen können... einen wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf liefern.Eltern,die dies wollen oder müssen, können einer beruflichen Tätigkeit nachgehen
und dabei ihre Kinder bestens versorgt wissen“, dann verstehe ich das überhaupt nicht.
Wo bitte liegt denn in dieser Begründung der Unterschied zwischen einem freiwilligen Ganztagsschulangebot und einer verpflichtenden Ganztagsschule? Wir sind uns doch völlig einig – und das ist auch das Ziel der Regierung und der CDU –, dass wir Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen wollen.
Eltern sollen, wenn sie das Angebot in Anspruch nehmen, eine Verlässlichkeit haben. Wenn sich die Opposition dann immer wieder so abfällig über das Ganztagsschulangebot mit pädagogischer Mittagsbetreuung äußert, dann werden Sie den Schulen einfach nicht gerecht,
die hier mit viel Engagement und großem Einsatz eine wirklich gute Arbeit leisten.
Im Gegenteil, Sie reden die Leistung der Schulen permanent klein und negieren die bereits existierenden Möglichkeiten für Familien. Ich frage mich oft:Wie häufig sind Sie eigentlich in Schulen unterwegs und reden mit der Schulgemeinde? Sie müssten doch eigentlich dann ein ganz anderes Bild haben. Ich erfahre zumindest sehr viel Positives.
Außerdem müssten Sie schon auch noch erklären – Sie haben es ja eben angesprochen –, weshalb Schulen keine Chancen haben,ihr Angebot weiterzuentwickeln.Schulen haben vielfältige Möglichkeiten und nutzen diese auch. Beschäftigen Sie sich doch einfach einmal inhaltlich mit der Ganztagsschule nach Maß.
Dort können Sie nachlesen, dass die Schulen in Hessen ihre pädagogischen Konzepte selbst entwickeln. Klare Vorstellungen und Zielvereinbarungen im Schulprogramm, der Nachweis von Know-how in der Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie die Kooperationsfähigkeit mit Eltern, Schulträgern und außerschulischen Partnern, Förderunterricht und Wahlangebote im Sinne der Stundentafel, der Nachweis von Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie berufsvorbereitende Angebote vor und nach dem Unterricht sind Voraussetzungen für die Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß.
Meine Damen und Herren,ich habe vorhin besonders von der Freiwilligkeit des Ganztagsschulangebots gesprochen. Wir wollen den weiteren Ausbau, so wie wir Schritt für Schritt das bestehende Angebot erreicht haben.
Warum betone ich so besonders die Freiwilligkeit? Derzeit wird demoskopisch ein Bedarf von 20 % erhoben, definiert für das eigene Kind; denn das ist genau die Situation. Das heißt, wenn Sie eine Umfrage starten, ist der größte Teil der Befragten für Ganztagsschulen. Anders sieht es aus, wenn Sie präzise die Frage stellen, ob das eigene Kind eine Ganztagsschule besuchen soll. Dann sind wir bei den vorgenannten 20 %. Deshalb ist ein schrittweiser, bedarfsgerechter Ausbau genau richtig.
Was wir nicht außer Acht lassen dürfen – das haben Sie eben auch schon erwähnt –, ist, die Diskussion vom Kind her zu führen. Wir sind sehr schnell dabei, wenn wir von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen, die Erwerbstätigkeit der Eltern in den Vordergrund zu stellen. Die Bedürfnisse und Wünsche der Schülerinnen und Schüler sollten wir deshalb aber auch nicht aus den Augen verlieren. Wir unterscheiden in unserem Ganztagsschulangebot kooperative Ganztagsschulen mit offener und gebundener Kooperation und pädagogischer Mittagsbetreuung. Besonders die Bedeutung der pädagogischen Mittagsbetreuung möchte ich noch einmal hervorheben, weil sie, wie schon gesagt, immer wieder von Ihnen heruntergeredet wird. Gerade die Gemeinschaftsaufgabe mit Schule, Eltern, Jugendhilfe, Vereinen, aber auch den Kirchen und der Wirtschaft ist in ihrer Vielfalt für Kinder und Jugendliche so wichtig und nicht nur das Konzentrieren auf Unterrichtsinhalte, aber – erachten wir das nicht zu gering – auch ein gesundes Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung. Je vielfältiger die Angebote sind, umso mehr werden sie von Schülerinnen und Schülern akzeptiert und angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Landesregierung ist, was den Ausbau der Ganztagsschulangebote anbelangt, auf dem richtigen Weg.
Ganztagsschulangebote können nur ein ergänzendes Angebot sein und kein Ersatz für die Erziehung in den Familien.
Sie sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und erleichtern.Hessen ist,was die Versorgung mit Ganztagsplätzen angeht, mit an der Spitze der westdeutschen Flächenländer. Das erste Ziel, nämlich bis 2008 für jede Schülerin und für jeden Schüler die Möglichkeit zu schaffen, ein wohnortnahes ganztägiges Schulangebot in Anspruch zu nehmen,haben wir erreicht.Jetzt kommen wir zum nächsten Schritt, dem Ziel, bis 2015 schrittweise alle Schulen, d. h. flächendeckend, beginnend mit Grundund Hauptschulen, mit Ganztagsschulangeboten von jeweils in der Regel 7.30 bis 17 Uhr auszubauen – ohne Zwang für Eltern und Schülerinnen und Schüler, die das Angebot nicht annehmen wollen, aber flexibel und bedarfsgerecht und vor allem vielfältig und qualitativ hochwertig. Wir setzen dabei weiterhin auf die wertvolle Unterstützung und Mitarbeit der Eltern, der Jugendhilfe, der Vereine, der Wirtschaft und der Kirchen. Wir sehen aber auch – ich finde gar nicht, dass man das so herunterreden soll, Frau Habermann – beim Ausbau der Ganztagsschulangebote eine große Chance für Vereine und Organisationen insbesondere zur Nachwuchsgewinnung und zur Stärkung des Vereinslebens.
Ich wiederhole abschließend: Wir wollen den schrittweisen Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulangebots in der Regel von 7.30 bis 17 Uhr, beginnend mit Grund- und Hauptschulen, auf freiwilliger Basis, damit die Möglichkeit vorhanden ist zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die CDU hat hierzu einen Antrag eingebracht. Den SPD-Antrag lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, zunächst können wir wirklich feststellen, dass wir uns alle einig sind, dass dies ein wichtiges Thema ist und dass wir es gemeinsam lösen müssen. Frau Hölldobler-Heumüller hat gesagt, sie wolle uns die Lobhudelei ersparen. Ich werde Ihnen die Fakten nicht ersparen, auch wenn Sie sie schon öfter gehört haben, aber nicht wahrnehmen wollen. Gerade deshalb, weil wir wissen, wie wichtig dieses Thema ist, haben die Hessische Landesregierung und die Spitzenverbände der Wirtschaft am 6. September 2004 den Hessischen Pakt für Ausbildung 2004 bis 2006 geschlossen. Das kommt mir hier alles viel zu kurz. Dieser Ausbildungspakt wurde mit dem Ziel geschlossen, die Zahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen, neue Ausbildungsplätze zu akquirieren sowie Plätze für Einstiegsqualifikationen von Jugendlichen zur Verfügung zu stellen und damit möglichst jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen – auch das haben wir heute schon gehört – eine Chance auf eine berufliche Ausbildung zu geben.
Meine Damen und Herren, ich muss auch in Erinnerung rufen, dass sich das Land Hessen im Rahmen dieses Paktes verpflichtet hat, 3.500 Ausbildungsplätze mit 26 Millionen c abzusichern. Weil wir immer über diesen Zeitraum reden, möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade im Jahre 2005 zwischen dem 30.09. und dem 31.12. durch Nachvermittlungsaktionen der beiden Kammern und der freien Berufe noch einmal insgesamt 1.185 neue Ausbildungsverträge geschlossen wurden. Das Ziel, mindestens 2.000 Ausbildungsplätze bei Betrieben
anzuwerben, die erstmals 2005 ausgebildet oder zuletzt 2003 Auszubildende eingestellt hatten, wurde damit deutlich übertroffen.
Meine Damen und Herren, bis Ende September 2005 konnten fast 9.900 neue Ausbildungsplätze akquiriert werden. Wir können nicht so tun, als sei dies kein Fakt. Deshalb sind von den Paktpartnern auch jetzt im Herbst wieder Nachvermittlungsbörsen geplant. Denn es gibt laut IHK noch 1.000 offene Angebote, und es fehlt noch ein Drittel aller Verträge, die erst in den nächsten Monaten eingehen werden. Bereits am 3.August haben die hessischen Industrie- und Handelskammern gemeldet, sie hätten Ende Juli im Vergleich zum Vorjahr 3,8 % mehr junge Menschen in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt, während es Ende August – die Zahl wurde auch schon genannt – 4,7 % mehr sind.
Wir müssen auch wissen, dass die IHK-Unternehmen knapp 60 % aller Ausbildungsplätze in Hessen stellen. Auch dies ist ein sehr positives Ergebnis. Wir können somit auch im dritten Jahr des Ausbildungspaktes eine positive Bilanz ziehen.Allerdings – darauf möchte ich einmal hinweisen – müssen auch die Jugendlichen ihren Beitrag, ihr Interesse und ihr Engagement zeigen.
Hierzu nenne ich Ihnen ein Beispiel, das Sie nicht zitiert haben.Wenn zur Vermittlungsbörse der Frankfurter Paktpartner am 05.07.2006 von 1.900 eingeladenen Bewerbern gerade einmal 300 kommen, ist das keine gute Resonanz, und es zeugt von wenig Einsatzbereitschaft für den eigenen Arbeitsplatz.
Wir müssen also immer alle Seiten beleuchten und können dies nicht nur einseitig tun. Die von der Wirtschaft innerhalb des Einstiegsqualifizierungsprogramms im vergangenen Jahr gemeldeten Praktika sind nur – auch das wurde schon gesagt – zu zwei Dritteln ausgeschöpft worden. Das war etwas, was uns seinerzeit die Kammern während einer gemeinsamen Sitzung mit dem Wirtschaftsausschuss gesagt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Initiative der Landesregierung beschränkt sich aber bei Weitem nicht auf den Pakt für Ausbildung. Die Landesregierung investiert zusätzlich in die Programme für die Ausbildung der Jugendlichen. So wird im Jahre 2007 die Förderung der Ausbildungsstellen von 11 auf 28 Millionen c mehr als verdoppelt.
Die Zahl der geförderten Lehrstellen steigt um 1.600 auf 4.000. Um noch einmal die Programme zu nennen, weil auch diese heute angesprochen wurden: Das betrifft im Einzelnen die Ausbildungsstellen für Altbewerber, Existenzgründungen, Auszubildende aus insolventen Betrieben und Ausbildungsverbundprogramme sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsumfeldes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen alle, dass im Bereich der Ausbildung auch in den nächsten Jahren eine große Herausforderung auf uns zukommt. Es ist daher ganz wichtig – auch das haben wir heute und gestern besprochen; es ist für die Opposition oft ein Nonsens –, dass wir mit den Maßnahmen früher einsetzen, damit Jugendliche zum einen einen Schulabschluss machen und
zum anderen entsprechend qualifiziert sind, damit sie einen Ausbildungsplatz erhalten.
Ich habe schon am Anfang darauf hingewiesen, dass es immer noch genügend Ausbildungsplätze gibt, die nicht besetzt werden können. Daher müssen wir sehr früh die Weichen stellen, und das hat die Regierung schon mit vielen Maßnahmen in die Wege geleitet, z. B. mit der Stärkung der Hauptschule – darüber haben wir uns schon ausreichend unterhalten – und den Abschlussprüfungen. Damit hat sich die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss schon von 21 auf 15 % verringert. Das sind doch alles Schritte auf dem richtigen Wege in eine für die Ausbildungsplatzsuchenden hoffentlich bessere Zukunft. Natürlich ist diese Zahl noch zu hoch, und unser gemeinsames Ziel muss es sein, sie weiter zu verringern.
Daher will ich auch noch einmal ganz besonders auf den Erfolg der SchuB-Klassen hinweisen, der hier gestern etwas kleingeredet wurde.Wenn am Ende des letzten Schuljahres 91 % der ersten SchuB-Klassen-Absolventen einen Hauptschulabschluss und davon 62 % einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten haben, dann ist das ein Riesenerfolg.
Es sind gerade die Schülerinnen und Schüler, die in der Phase des Übergangs zwischen Schule und Beruf besondere Förderung beim Lernen und Arbeiten brauchen.Daher ist es nur konsequent, dass die Zahl zum neuen Schuljahr erhöht wurde und es nun 82 SchuB-Klassen an 62 hessischen Schulen gibt.
Meine Damen und Herren, wir sind im Bereich der Ausbildung auf einem erfolgreichen Weg; denn diese Regierung handelt. Die Forderungen aus den Anträgen von SPD und GRÜNEN, die in schöner Regelmäßigkeit nach den Sommerferien ein Szenario heraufbeschwören, das es in diesem Ausmaß nicht gibt – und vor allem zu dieser Zeit nicht gibt –, sind auf dem Wege. Wir werden in den Ausschüssen sicherlich noch ausführlich darüber diskutieren. Bilanziert wird zum einen beim Abschluss des Berufsberatungsjahres am 30. September, zum anderen für den Ausbildungspakt erst am Ende des Jahres.– Ich danke Ihnen.
Ich habe ganz ausdrücklich davon gesprochen, dass es ein vielschichtiges Problem ist, dass wir alle wissen, dass es eine große Herausforderung ist. Ich habe nicht alle Jugendlichen unter Generalverdacht gestellt, sondern ich habe von einem Teil gesprochen. Ich habe gesagt, dass wir dies alles so sehen müssen, und selbstverständlich unterstütze ich den Vorschlag des Ministerpräsidenten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu dem Gesetzentwurf der SPD im Zusammenhang mit der Einführung einer flexiblen Eingangsstufe sagen.Vor allem möchte ich auf unseren Entschließungsantrag betreffend flexibler Schulanfang als freiwillige Möglichkeit zur Stärkung des Schulprofils zu sprechen kommen.
Um auch denjenigen, die keine Schulpolitiker sind, zu erklären, was das bedeutet: Die Kinder können, nachdem sie eingeschult worden sind, die 1. und die 2. Klasse in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Sie können auch früher eingeschult werden.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – das wurde bereits mehrfach erwähnt –, dass dies aufgrund des Hessischen Schulgesetzes schon möglich ist.
Die Forderung der Opposition, dies obligatorisch einzuführen, basiert auf dem Bericht zum Schulversuch „Neukonzeption der Schuleingangsstufe“. Wir haben im Kulturpolitischen Ausschuss bereits darüber geredet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man diesen Bericht aufmerksam liest, erkennt man, dass zwei Bereiche auffällig sind. Zum einen geht es um die großen Unterschiede in der Umsetzung des Schulversuchs zwischen den einzelnen Grundschulen. Gerade das spricht für eine Freiwilligkeit für die Profilbildung. Zum anderen geht es um die Verzahnung mit dem Kindergarten, d. h. um eine enge und frühe Kooperation und Abstimmung.
Auch der Wunsch, sehr früh auf die Unterschiedlichkeit der Kinder einzugehen, würde, wenn wir uns nicht schon in der Erprobung befänden, einen Bildungs- und Erziehungsplan von Anfang an als unbedingte Notwendigkeit erscheinen lassen.
Diese Regierung – diese Kultusministerin – war ihrer Zeit wieder einmal voraus, wie auch die neueste Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft mit dem Titel „Bildungsarmut und Humankapital in Deutschland“ deutlich macht. Zu dem Wort „Humankapital“ mag man stehen, wie man will. Der Titel lautet nun einmal so.
Die Schule kann nicht alles richten, und sie kann in der Erziehung auch nicht die Stelle des Elternhauses einneh
men. Das wird auch so zitiert: „Schulen haben die Familien nicht ersetzt.“
Meine Damen und Herren, der genannte Nobelpreisträger Gary Becker sagt auch weiter: Gerade Schulen haben die Familien nicht ersetzt, und im Zeitalter des Humankapitals seien gerade die Eltern und Familien wichtige Träger von Investitionen und für den Wissenserwerb. Weiter sagt dieser Wissenschaftler:Schulen ergänzen den Prozess nur.
Auch hier hat unsere Kultusministerin mit den Elternverträgen einen ersten Ansatz geschaffen. Daher ist es so besonders wichtig, wenn wir hier etwas erreichen wollen, die Familien sehr früh zu unterstützen – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder in einem Alter sind, in dem die Weichen gestellt und Bildung und Wissen den Kindern nahe gebracht werden können. Daher ist der flexible Schulanfang – Herr Wagner, Sie haben natürlich Recht, wir haben das inhaltlich auch begrüßt – ein Instrument, dem wir zustimmen.
Man muss mit differenzierten Angeboten Hilfestellung geben – aber auch den Eltern, wie auch Sie es gesagt haben: Man muss auch die Eltern mitnehmen und ihnen nicht erneut eine für alle identische Verpflichtung aufdrücken. Wir haben darüber gesprochen, und es wurde deutlich – ich wiederhole es –, dass die CDU grundsätzlich einen flexiblen Schulanfang begrüßt. Meine Damen und Herren, entscheidend sind letztendlich die Bedingungen vor Ort. Dabei spielt auch der Schulträger eine wichtige Rolle.
Wir befinden uns in der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans. Diese Entwicklung eines abgestimmten Konzeptes kann aber nicht isoliert betrachtet werden. Deshalb betone ich abschließend noch einmal:Wir begrüßen weiterhin die schrittweise Ausdehnung solcher Modelle in Übereinstimmung mit den Schulträgern. Allerdings bestehen wir auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, das den Schulen ein besonderes pädagogisches Profil ermöglicht, auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der selbstständigen Schulen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hahn,ich verstehe Ihre emotionale Beteiligung. Aber ich würde es nicht ganz so dramatisch sehen, wie Sie das jetzt hier geschildert haben.
Wieso? Warten Sie doch bitte einmal ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Berichterstatter hat gerade vorgetragen, dass im Innenausschuss dieser Gesetzentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes mehrheitlich abgelehnt wurde. Wir können uns noch alle sehr gut daran erinnern. Als die FDP diesen Gesetzentwurf im Januar – es ist schon eine Weile her – eingebracht hat, haben wir ihn hier, ich möchte es einmal sagen, mehr oder weniger ernsthaft diskutiert.
Herr Hahn, für die CDU-Fraktion haben sich in der Anhörung keine Argumente ergeben, die eine Erweiterung des Angebots an Sonn- und Feiertagen für die Öffnung von Videotheken ab 13 Uhr und den Betrieb jedweder Autowaschanlage – das war noch Teil des Gesetzentwurfs – neben den Portalwaschanlagen rechtfertigen. Schon seinerzeit haben wir in unserer Begründung deutlich gemacht, dass es sich hier wirklich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, eine so genannte Grenzziehung. Würden wir hier zustimmen, bliebe es gar nicht aus – das können Sie nicht ausschließen, verehrter Herr Hahn –, dass wir uns schon bald mit weiteren Gesetzesänderungen beschäftigen würden.
Sie müssen einmal erklären: Mit welcher Begründung sollten wir dann der Buchhandlung und dem Musikladen, wo ich am Sonntag eine CD oder ein Buch kaufen möchte, oder dem Waschsalon an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung versagen? – Die Summierung von Ausnahmegenehmigungen, z. B. auch die Zunahme von verkaufsoffenen Sonntagen – das erleben wir ständig –, wird am Ende dazu führen, dass man keinen sonntäglichen Charakter mehr hat. Fast alle der Anzuhörenden waren sich einig, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage – begründet in Art. 139 Weimarer Reichsverfassung,in Art.140 unseres Grundgesetzes, aber auch in Art. 53 der Hessischen Verfassung – ein hohes zu schützendes Gut ist. Sehr überzeugend wurde dies von Herrn Prof. Möstl vorgetragen, indem er auf die dreifache Schutzrichtung hingewiesen hat.
Herr Hahn, lassen Sie uns doch begründen. – Geschützt werden soll z. B. auch jeder Einzelne, wie es in der Verfas
sung heißt, um sich aus dem Trott des Alltags seelisch zu erheben. Selbst wenn jeder für sich den Text der Verfassung anders auslegt, bleibt es dabei: Sonn- und Feiertage sind ein besonderer Schutzraum und haben für die Familie und jeden Einzelnen von uns sicher unterschiedliche, aber vielleicht auch eine besondere Bedeutung.
Ich darf wiederholen, was ich bei der ersten Lesung schon gesagt habe. Die CDU-Fraktion ist für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Bereits bestehende Genehmigungen für Sonn- und Feiertage müssen aber die Ausnahme bleiben.Jede Kultur,jede Religion hat ihre Ruhe- und Feiertage. Wir sehen den Schutz des Sonn- und Feiertages aber auch und besonders vor dem Hintergrund unserer christlichen Kultur. Eine Öffnungszeit von 24 Stunden von Montag bis Samstag ist für Videotheken sicherlich ausreichend. Wir wollen, dass es bei der Ausnahmeregelung auch für die Portalwaschanlagen bleibt, auch wenn uns – daran werden Sie sich erinnern – in der Anhörung eine etwas absurde Erklärung gegeben wurde, dass wir mit der Möglichkeit, Autos am Sonntag zu waschen, Verkehrstote verhindern könnten. – Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der FDP auch in der zweiten Lesung ab.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie den Erfolg der Zertifizierungen von gesundheitsfördernden Schulen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, etwas zitieren:
Gerade junge Menschen brauchen Orientierung, die z. B. der Religionsunterricht liefert. Im Übrigen hätte meine Mutter das, was wir heute in der Politik Solidarität nennen, Nächstenliebe genannt. Das liegt nicht so weit auseinander. Deshalb ist es richtig und wichtig, den Kindern die Möglichkeit zu geben, im Sinne ihres Elternhauses Religionsunterricht in der Schule zu haben.
Dies ist ein Zitat des SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering zur Entscheidung der Berliner SPD, den Religionsunterricht zugunsten eines Werteunterrichts abzuschaffen, nachzulesen im „Rheinischen Merkur“ vom 06.04.2005.
Meine Damen und Herren, es ist unverständlich und eigentlich nicht nachvollziehbar, dass die Berliner SPD sich entschieden hat,
das Fach Religion an den Schulen abzuschaffen, und zwar zugunsten eines verpflichtenden Faches Werteunterricht, bindend und verpflichtend für alle, ohne Alternativen. Denn wie das von mir vorgetragene Zitat beweist, sind auch führende SPD-Politiker gegen diese Entscheidung, sogar der Kanzler. Dass sich die SPD hier ihrem roten Partner anschließt, der letztendlich an das totalitäre SEDRegime anknüpft, überrascht auf der einen Seite.Auf der anderen Seite wurden so schon häufig tief greifende Veränderungen eingeleitet, indem einer vorprescht und den Weg bereitet. Deshalb:Wehret den Anfängen.
Daher ist es auch so wichtig, sich rechtzeitig auf allen demokratischen Ebenen mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Meine Damen und Herren, nach der Regierungsübernahme im Jahr 1999 hat die CDU/FDP-Regierung hier in
Hessen dem Fach Religion wieder einen besonderen Stellenwert gegeben und alle Anstrengungen unternommen, den Religionsunterricht sicherzustellen.
Das war unter der Vorgängerregierung nicht immer so. Wer das Fach Religion nicht wählen will, kann sich jetzt für das Fach Ethik entscheiden.
Religionsunterricht vermittelt einerseits Wissen über die Wurzeln der eigenen Glaubensgemeinschaft und führt so zur Auseinandersetzung mit der eigenen Identität. Religionsunterricht vermittelt andererseits allgemein gültige Werte, die unserem Handeln Orientierung geben.
Gerade in der jüngsten Zeit konnten wir im Zusammenhang mit dem Tode von Papst Johannes Paul II. und der Wahl von Papst Benedikt XVI. erleben, wie groß die Anteilnahme auch von Jugendlichen war. Unabhängig von der Glaubensgemeinschaft zeigt dies doch wieder: Die Jugend sucht und braucht Orientierung.
Wir sind uns sicher einig, dass die Grundlagen mit der Erziehung im Elternhaus gelegt werden sollten. Aber auch die Schule vermittelt selbstverständlich in jedem Fach Werte und damit Erziehung. Religion ist eine eigenständige Dimension menschlichen Lebens. Schülerinnen und Schüler haben ein Grundrecht auf Religionsfreiheit.Aber die Wahlfreiheit muss gegeben sein.
Genau das soll in Berlin nicht mehr möglich sein.
Wir wissen, dass unsere Kultur ihre religiösen Wurzeln im Christentum hat. Viele unserer Werte resultieren aus dieser christlichen Kultur. Deshalb kann und darf der Staat nicht zwangsweise Werte festlegen. Nach welchen Kriterien sollte dies geschehen? Man sieht auch in Berlin, wie uneins man darüber ist. Kann es denn im Sinne der Entwicklung unserer Gesellschaft sein – jetzt greife ich das Wort der Nächstenliebe auf –, dass der Staat in seiner Allmacht Werte festlegt? In diesem Zusammenhang spricht Heike Schmoll in der „FAZ“ von der „Wertediktatur“.
Aber gerade den Menschen, die selbst nichts oder nichts mehr mit Religion, Kirche und Glauben anfangen können, müssen wir in aller Deutlichkeit klarmachen und erläutern: Es geht in dieser Frage nicht nur um Vermittlung religiösen und kulturellen Wissens,sondern es geht gerade auch um Religionsfreiheit, die Freiheit der Religion vor dem Staat und die religiöse Freiheit jedes Einzelnen. Religionsunterricht ist ein Teil der Achtung dieser Religionsfreiheit.
Meine Damen und Herren, religiöse Kompetenz kann auch vor Fundamentalismus und Fanatismus schützen. Deshalb gehört diese zu einer umfassenden Schulbildung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Religionsunterricht an den Schulen ist in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Deshalb konnte Brandenburg Lebensge
staltung–Ethik–Religionskunde, das so genannte Fach LER, nicht als alleiniges Unterrichtsfach einführen. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde erstritten, dass neben LER auch wieder Religionsunterricht erteilt werden muss. Eine Entscheidung gegen Religionsunterricht steht daher auch in Berlin auf rechtlich unsicheren Füßen.
Tausende Menschen haben deshalb auch in Berlin einen Aufruf der evangelischen Kirche, des Erzbistums und der Jüdischen Gemeinde unterschrieben, den Schülern eine echte Wahlfreiheit zu geben – darunter übrigens führende Politiker aller Parteien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Bischof Huber schreibt an den Regierenden Bürgermeister von Berlin:
Seelenlose „Religionskunde“ kann den Religionsunterricht nicht ersetzen.
Man braucht ein eigenes Verhältnis zu Gott, zur Nächstenliebe und zu gelebtem Glauben, wenn man andere darin unterrichten will. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Staates, das Christentum aus unseren Schulen zu verdrängen.
Das verletzt die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität. Es widerspricht auch dem demokratischen Miteinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen Sie unseren Antrag, weil wir alle die Rechte jedes einzelnen Menschen im Blick haben. Ein Staat, der statt der Religion selbst Werte setzt, läuft Gefahr, diese Freiheit wie in einer Diktatur zu verletzen und so zu einer Gesinnungsdiktatur zu werden.
Aus der „Bild“-Zeitung vom 11.04.2005 darf ich abschließend Wolfgang Thierse zitieren:
Zu DDR-Zeiten hat der Staat die Kirchen aus den Schulen verdrängt zugunsten eines staatlich verfügten Weltanschauungsunterrichts.
Das wollen wir nicht – Sie sicherlich auch nicht. Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, den Religionsunterricht in Hessen zu stärken,damit die Freiheit der Religion gegenüber dem Staat erhalten bleibt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes eingebracht. Hierbei geht es insbesondere um die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr und um die Öffnung sämtlicher Waschstraßen an Sonnund Feiertagen.
Als wir im vergangenen Jahr über die Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten diskutiert haben, waren wir uns eigentlich parteiübergreifend einig, dass die Sonn- und Feiertagsruhe unangetastet bleiben soll, d. h. eines besonderen Schutzes bedarf. Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich, dass der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes den Ländern empfohlen hat, in den landesrecht
lichen Vorschriften eine Öffnung der Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Wir wissen natürlich auch, dass die Videotheken nicht unter das Ladenschlussgesetz fallen. Dennoch ist meine Fraktion der Meinung, dass hier kein Handlungsbedarf für eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes besteht.
Ich möchte dies ganz klar begründen.Mit jeder Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg, auch den Sonntag zu einem normalen Geschäftstag zu machen. Jede weitere Gesetzesänderung kann jeweils nachvollziehbar begründet werden. Die CDU-Fraktion hat sich jedoch dafür entschieden, ganz bewusst darauf zu achten, dass die Sonn- und Feiertagsruhe im Sinne unseres Grundgesetzes auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedarf.
Meine Damen und Herren, es gibt doch genügend Ausnahmeregelungen, nicht nur für einzelne Branchen. Es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten, Sonderverkäufe oder verkaufsoffene Sonntage in touristischen Regionen oder bei Festen und anderen besonderen Anlässen durchzuführen.Wenn wir hier eine Gesetzesänderung vornehmen würden, garantiere ich Ihnen, dass verständlicherweise weitere Branchen entsprechende Forderungen nach Ausnahmeregelungen für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen stellen werden.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion – Herr Hahn,Sie haben es gerade eben wieder gesagt –, beziehen sich darauf, dass andere Bundesländer eine entsprechende Regelung getroffen haben.
Natürlich erwähnen Sie Nordrhein-Westfalen nicht.
Moment,warten Sie ab.– Hier mussten die Videotheken aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab Dezember 2000 an Sonn- und Feiertagen wieder schließen. Ich will einige Passagen aus der Urteilsbegründung zitieren, da diese die Gründe für unsere Ablehnung untermauern. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
Videotheken liegen im innerstädtischen Bereich an öffentlichen Straßen und sind für Kunden ohne weiteres erkennbar und zugänglich. Die gewerbliche Vermietung von Videofilmen in Ladengeschäften ist eine öffentlich bemerkbare Arbeit, auch wenn die eigentliche gewerbliche Tätigkeit, das Vermieten der Filme, sich im Inneren der Geschäftsräume der Betriebe abspielt... Der Schutz der Sonn- und Feiertage soll dem öffentlichen Leben, soweit möglich, seine werktägliche Unruhe und Geschäftigkeit mit Verpflichtungen und Beanspruchungen nehmen.
Ich zitiere aus dem Gerichtsurteil, Frau Beer.
Er erfüllt diesen Zweck nur, wenn an den geschützten Tagen die werktägliche gewerbliche Tätigkeit ruht, sofern sie nicht gerade zur Befriedigung sonntäglicher Bedürfnisse erforderlich oder durch Gesetz besonders zugelassen ist.
An anderer Stelle heißt es:
Videokassetten können nämlich an Werktagen zum Gebrauch an Sonn- und Feiertagen gemietet werden. Hinter dem Wunsch von Verbrauchern, ihren Bedarf an Videofilmen aufgrund eines spontan gefassten Beschlusses auch an Sonn- und Feiertagen zu decken, hat der durch Art. 140 Grundgesetz und Art. 139 Weimarer Reichsverfassung gewährleistete Schutz der Sonntagsruhe nicht zurückzutreten.
Sie lächeln. Sonst nehmen Sie doch auch Gerichtsurteile ernst.
Aber ich bitte Sie, ich zitiere hier aus einem Gerichtsurteil. – Das Gericht kommt auch zu dem Schluss:
Videotheken sind deshalb nicht anders zu beurteilen als Buchhandlungen, Sportartikelgeschäfte, Musik- und auch Getränkegeschäfte.
So weit diese Passage aus dem Urteil.
Ich wiederhole: Durch eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes zugunsten der Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen würden nur weitere Begehrlichkeiten anderer Branchen geweckt. Allein die Diskussion um die Öffnung der Videotheken an Sonn- und Feiertagen hat den Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche Deutschland veranlasst, hier wieder besonders aktiv zu werden und neben den Portalanlagen mit Tankstellen auch den Betrieb jedweder automatischer Fahrzeugwäschen zu erlauben, d. h. zusätzlich Waschstraßen und SB-Waschplätze. Dies ist auch Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion.
Aber wenn Sie sich noch an die seinerzeitige Diskussion bei der Genehmigung der Autowäsche am Sonntag erinnern, dann wissen Sie, es waren gerade die Sonntagsruhe und die Lärmbelästigung der Anwohner, die nur zu einer gesetzlichen Genehmigung der Öffnung der Portalanlagen geführt haben. Auch damals wurde schon sehr unterschiedlich argumentiert. Auch damals gab es bereits Bedenken innerhalb der CDU-Fraktion.
In der Nachfolge sehen wir heute, dass einem ersten Schritt meist ein zweiter folgt. Tankstellen sind geöffnet, die Kunden haben dort die Möglichkeit, ihre Autos auch an Sonn- und Feiertagen waschen zu lassen.
Es werden deshalb sicher nicht mehr Autos gewaschen – aus wirtschaftlicher Sicht ist das zu vernachlässigen.Aber es ist so entschieden und soll auch so bleiben. Eine Erweiterung dieses Angebots hält die CDU-Fraktion jedoch nicht für notwendig.
Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang noch eine andere Anmerkung machen. Wir reden immer von einer veränderten Gesellschaft und leiten daraus zu treffende Entscheidungen ab. Das ist sicher in vielen Bereichen richtig und notwendig.Aber wir müssen nicht immer der Meinung sein, das Diktat des Zeitgeistes in allem erfüllen zu müssen.
Sonn- und Feiertage sind ein besonderer Schutzraum und haben für die Familie, für jeden Einzelnen von uns sicher eine unterschiedliche, aber vielleicht auch eine besondere
Bedeutung. Der Sonntag ermöglicht gemeinsame Zeit für Familie und Partner, für Unternehmungen mit Freunden. Wir brauchen diese Zeit als Ausgleich für die besonderen Belastungen und Aktivitäten der Geschäfts- und Arbeitswoche. Auch Menschen, die sonntags arbeiten müssen, schätzen einen freien Sonntag ganz besonders, an dem es kein geschäftsmäßiges, werktägliches Treiben gibt.
Wir sind uns auch unserer religiösen Wurzeln bewusst. Daher ist es für uns als Christdemokraten von besonderer Bedeutung, dass beide Kirchen eine Ausweitung der bereits bestehenden Ausnahmeregelungen an Sonn- und Feiertagen entschieden ablehnen.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sind für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Bereits bestehende Genehmigungen für Sonnund Feiertage müssen die Ausnahme bleiben.Wir müssen eine Grenzziehung vornehmen.Wir sehen auch nicht,dass nur dann die Überlebenschance von Videotheken gesichert ist, wenn sie sonn- und feiertags ab 13 Uhr öffnen. Eine längere Öffnungszeit am Samstagabend reicht sicherlich aus.
Wir wollen ebenfalls, dass es bei der Ausnahmeregelung für Portalwaschanlagen bleibt. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht mir so wie Frau Henzler. Es ist schon etwas verwunderlich,wenn man heute diesen Antrag erneut auf der Tagesordnung hat. Dritte Ausbaustufe des Ganztagsangebots nach Maß mit 61 neuen Ganztagsschulen trotz schwieriger Haushaltslage – davon haben wir heute auch schon einiges gehört –, das zeigt die Verlässlichkeit dieser Regierung und unserer Politik,Versprechen zu halten.
Ab September werden damit über 290 Schulen in ganz Hessen über Ganztagsangebote verfügen.
Bei der Auswahl wurde auf eine regional ausgewogene Verteilung Wert gelegt. Sie umfasst auch alle Schulformen.Mit dem Ganztagsschulprogramm werden wir für jeden ein Angebot in räumlicher Nähe erreichbar machen. Das ist es, was die Eltern und die Schüler wollen. Das ist es auch, was die CDU in ihrem Regierungsprogramm angekündigt hat: Den Ausbau von Betreuungs- und freiwilligen Ganztagsangeboten in Kooperation mit den Kommunen, den Schul- und Jugendhilfeträgern und den freien Trägern.
Sie klagen an, dass sich die Anträge stauen. Das hat natürlich auch etwas mit dem Rückstau aus der rot-grünen Vergangenheit zu tun.
Seit 1995 wurden unter Ihrer Regierungsverantwortung überhaupt keine Ganztagsangebote mehr genehmigt. Gemeinsam mit der FDP haben wir im Jahr 2002 das Ganztagsschulprogramm gestartet und gleich um 100 % erhöht. Inzwischen haben wir 226 Schulen unterschiedlichster Schulformen mit einem ganztägigen Angebot.
Bei fünf Minuten Redezeit – ich habe heute außerdem Schwierigkeiten mit meiner Stimme – geht das leider nicht.
In Hessen nehmen 13,7 % der Schülerinnen und Schüler an Ganztagsangeboten teil. Das ist der Stand vom Januar 2004 nach einer Erhebung der KMK. Somit liegen die Hessen auf dem zweiten Platz der westdeutschen Bundesländer. Der Durchschnitt lag bei 9,6 %.
Ich will Ihnen nur ein paar Zahlen nennen: Der Durchschnitt bei der Hauptschule liegt in Deutschland bei 10,2 %, in Hessen bei 20,4 %, bei den Realschulen bundesweit bei 4 %, in Hessen bei 16 %, bei Gymnasien bundesweit bei 3,9 %, in Hessen bei 16,7 %. Wir haben heute auch schon darüber gesprochen: Es ist eine Frage der Finanzierung, und da hilft der Hinweis auf den Bund relativ wenig, weil der Bund sich an den Investitionen beteiligt, die wiederum den Schulträgern zugute kommt. Der Bund beteiligt sich eben nicht an den Personalkosten.
Das war ja das, worum unsere Kultusministerin so gekämpft hat. Das ist immer der Hinweis, wenn Sie hier von Pädagogik sprechen. Allein die Kosten für die 67 neuen Lehrerstellen für die dritte Ausbaustufe nach Maß wird mit ungefähr 3,9 Millionen c beziffert.
Dank dieser Bundesregierung sind wir in einer extrem schlechten wirtschaftlichen Situation, sonst wäre es sicher leichter,noch mehr in die Bildung zu investieren.Die neuesten Steuerschätzungen – wir werden sie heute erhalten – werden uns weiter zum Sparen zwingen.
Diese CDU-Landesregierung leistet angesichts der angespannten Haushaltslage das Optimale in der Bildungspolitik.
Die Einzige, die hier Etikettenschwindel betreibt, ist die SPD. Frau Henzler hat schon darauf hingewiesen. Zuerst genehmigen Sie überhaupt keine Ganztagsschulen, dann versprechen Sie im Wahlkampf 500 Ganztagsschulen ohne Konzept, und bis heute wissen Sie eigentlich nicht, was Sie wollen.
Einmal ist es das Ganztagsangebot, einmal ist es die gebundene Ganztagsschule. Der neueste Hit ist die Zwangsgesamtschule. Soll das dann auch eine Ganztagsschule sein? Was haben Sie hier für ein Konzept? – Es ist einfach wieder einmal eine Luftblase.
Dies erinnert mich schon sehr an die bildungspolitischen Auseinandersetzungen der Siebzigerjahre. Dagegen habe ich damals schon mit Überzeugung gekämpft und es war für mich wie für viele andere der Anlass für den Eintritt in die CDU.
Sie können diese Regierung und diese Kultusministerin in ihrem zuverlässigen Handeln nicht beirren. Wir bleiben bei der Vielfalt im Schulwesen, auch bei der Freiwilligkeit bei den Ganztagsangeboten, bei einem schrittweisen Ausbau, damit wir Eltern und Schüler auch ohne Zwang mitnehmen können.
Dieses Thema, das die SPD heute zum wiederholten Male auf die Tagesordnung gesetzt hat, dient nur der Ablenkung von Ihrer derzeitigen desaströsen Politik.
Wie beurteilt die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Erfolg der Deutschförderung in Vorlaufkursen für Schulanfänger?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Habermann, da Sie Mitglied des Kulturpolitischen
Ausschusses sind, müssten Sie eigentlich wissen, dass die Förderrichtlinie seit Beginn des letzten Schuljahrs in Kraft getreten ist.
Die SPD-Fraktion fragt: Wo bleiben die Ganztagsschulen?
Wir fragen:Wo waren die Ganztagsschulen unter rot-grüner Regierung?
Seit 1992 wurde während Ihrer Regierungszeit kein einziges Mal die Einrichtung einer Ganztagsschule genehmigt. Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen.Aber wenn man Forderungen stellt, muss man es sich auch gefallen lassen, an die Vergangenheit erinnert zu werden.
Wir mussten, damals gemeinsam mit der FDP, erst einmal ein Konzept erarbeiten. Wir mussten damit erst einmal beginnen. Im Jahre 2002 haben wir unser Ganztagsschulprogramm gestartet. Inzwischen haben wir die Zahl der Ganztagsangebote um fast 100 % gesteigert. Inzwischen gibt es 226 ganztägig arbeitende Schulen mit unterschiedlichen Programmen.Dabei handelt es sich um Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung sowie um kooperative Ganztagsschulen mit offener und gebundener Konzeption. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Schulgesetzes wird es das dann auch für die Grundschulen geben.
Von Anfang an war es uns wichtig, zu betonen, dass es sich hierbei um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsaufgabe des Landes, der Schulträger, der Jugendhilfeträger und – das betone ich immer wieder – auch der Eltern. Es geht um ergänzende Förderung und um ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot. Neben der Hausaufgabenbetreuung sind Förderunterricht und Wahlangebote zentrale Bedingungen für die Anerkennung als Ganztagsschule.
Das alles haben wir auf den Weg gebracht, bevor sich die Bundesregierung in Berlin entschlossen hat,Investitionen für Ganztagsschulen finanziell zu unterstützen. Man muss wissen – das scheint einigen immer noch nicht klar zu sein –, dass das Geld des Bundes natürlich an die Schulträger weitergereicht werden muss. Denn die Schulträger sind für die Investitionen zuständig. Das müsste vielleicht auch einmal jemand der grünen Schuldezernentin in Frankfurt erklären. Offensichtlich hat auch sie es nicht verstanden. Das Land prüft und reicht das Geld weiter. Aber die Schulträger müssen die Voraussetzungen schaffen, damit sie in den Genuss der Bundeszuwendungen kommen können. Denn es handelt sich nur um eine zusätzliche Finanzierung zu den notwendigen Eigenaufwendungen.
Es scheint Ihnen auch entfallen zu sein, dass die Kultusministerin im Kulturpolitischen Ausschuss hierüber ausführlich berichtet hat. Sie haben die Zahlen genannt. Bis Mitte Dezember 2003 wurden 128 Schulen gemeldet. Natürlich müssen die Anträge erst im Ministerium geprüft werden. Bei 27 Schulen konnte das Projekt genehmigt werden. Sie wurden mit 2,8 Millionen c gefördert. Da die Schulträger ihre Projekte meistens erst im Jahr 2004 begonnen haben, konnte im Jahr 2003 eben noch kein Geld fließen.
Ich weiß, dass es möglich ist, hierfür Unterstützung zu erhalten. Im Hochtaunuskreis sind wir da schon ein ganzes Stück weiter.
Die Kultusministerin hat immer wieder auf die besonderen Schwierigkeiten und die besondere Situation hingewiesen. Es ist eben so, wenn der Bund in Aufgabengebiete der Länder eingreift, dann aber nicht in Personal investiert, sondern sich an den Investitionen beteiligt.
Daher haben sich die Verhandlungen anfangs auch so problematisch gestaltet. Wir wollen das Angebot der ganztägig arbeitenden Schulen Schritt für Schritt weiter ausbauen in Zusammenarbeit mit den Schul- und Jugendhilfeträgern und den freien Trägern. Die Praxis zeigt, wie vielfältig und engagiert dies von den Schulgemeinden vorbereitet wird.
Unser Ziel muss es sein – das steht auch in unserem Regierungsprogramm bis 2008 –, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit haben soll, ein wohnortnahes ganztägiges Schulangebot in Anspruch zu nehmen, und zwar auf freiwilliger Basis.Denn es zeigt sich nach wie vor, dass viele Eltern zwar die Notwendigkeit eines solchen Angebots erkennen, es aber für ihre Kinder selbst nicht in Anspruch nehmen wollen. Es gibt eben auch noch genügend Eltern, die, wenn sie dazu in der Lage sind, eine Berufspause einlegen, um sich ganz der Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Auch darauf müssen wir Rücksicht nehmen.
Daher ist es so wichtig, hier schrittweise voranzugehen, das Angebot attraktiv zu gestalten. Dazu gehört auch der Auf- und Ausbau von Schulbibliotheken. Die IGLU-Studie hat es gerade wieder eindrucksvoll bestätigt. Eltern sollen, wenn sie dies wollen, eine echte Wahlfreiheit haben, wie sie ihren privaten Weg mit Kindern gestalten.
Ich komme zum Schluss. – Es steht nach wie vor fest, dass die Ganztagsschule kein Allheilmittel ist. Die letzten Gutachten belegen dies wieder. Sie ist nicht dazu geeignet, Defizite zu heilen. Die Kritik der VhU sehe ich dabei als vordergründig an; denn hier geht es natürlich um eigene Interessen.
Daher wiederhole ich: Wir bleiben bei unserem Ziel des schrittweisen Ausbaus. Im Gegensatz zu der Opposition hatten wir immer einen klaren Weg. Diesen werden wir unbeirrt und zielorientiert im gesellschaftlichen Konsens fortsetzen.