Protokoll der Sitzung vom 28.04.2005

Darüber sind wir uns doch einig. Das ist aber ein großer Unterschied zu dem, was der Religionsunterricht zusätzlich bietet.Der Religionsunterricht ist etwas ganz anderes. Da geht es um eine Überzeugung, um eine Glaubensrichtung, um zusätzliche Werte.

(Jürgen Walter (SPD): Das ist unstrittig!)

Das geht über die „normale“ Wertevermittlung auf der Basis des Grundgesetzes hinaus.

Jetzt möchte ich auf das antworten, was der Kollege Kartmann gesagt hat. Ich bin sehr froh, dass die CDU bereit ist, den Schritt Baden-Württembergs zu gehen, mit den Kirchen zu sprechen und zu prüfen, ob wir eine relativ einfache Vereinbarung hinbekommen, dass nicht jedes Mal extra Anträge gestellt werden müssen, sondern man einfach sagen kann: Wenn die Zahl die Schüler nicht reicht, kann man ökumenischen Religionsunterricht anbieten.

Ich weiß recht gut, dass die Verfassung dem widerspricht, was die FDP-Fraktion mit dem Fach Religionenkunde als langfristige Zukunftsperspektive meint. Religionenkunde ist etwas ganz anderes als das,was hier als Werteunterricht daherkommt.Wir wollen, dass das Fach Religionenkunde von Religionslehrern gegeben wird. Auch ich weiß, dass im heutigen Religionsunterricht die Unterrichtung über andere Glaubensrichtungen, z. B. Buddhismus und Islam, Pflicht ist. Wenn ich aber die Schülerinnen und Schüler über den Islam informiere, warum mache ich das bei den katholischen Kindern in dem einen Raum und bei den evangelischen Kindern in einem zweiten Raum, und bei den jüdischen Kindern in einem dritten Raum? Darin liegt doch der Fehler. Wir können doch alle Kinder in einem Raum zusammen unterrichten und ihnen die jeweils anderen Religionen nahe bringen.Ich halte das gerade bei jüngeren Kindern für außerordentlich wichtig.Die Kinder können sich dann auch gegenseitig zeigen, wie sie sich beim Beten hinknien,auf welche Weise sie ihre Hände falten, welche Rituale sie haben. Das fördert die Toleranz. Das kann man aber nur dann machen,wenn alle Kinder in einem Klassenraum unterrichtet werden. Man braucht sie nicht zu trennen.

Die Kirchen können selbstverständlich weiter Angebote im Fach Religion machen. Das machen sie in den Kirchen sowieso. Ich fordere sie auf, in die Schulen zu kommen, an Nachmittagen Unterrichtsangebote zu machen, um mit den Kindern weiter gehende religiöse Fragen zu behandeln. In die Zukunft gerichtet sage ich aber, wir werden hoffentlich eines Tages alle Kinder gemeinsam in einem Religionenkundeunterricht unterweisen und ihnen die verschiedenen Religionen und religiösen Werte – die ganz andere sind als die im Werteunterricht vermittelten Werte – gemeinsam nahe bringen.

(Beifall bei der FDP)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Herr Kaufmann, ich möchte zunächst Ihre Fraktion fragen, ob auch Ihr Entschließungsantrag an den Ausschuss überwiesen werden soll.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, an den Ausschuss!)

Dann sage ich abschließend: Der Antrag der CDU-Fraktion, Drucks. 16/3893, der Dringliche Antrag der FDPFraktion, Drucks. 16/3925, und der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3926, werden dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen. – Kein Widerspruch, dann geschieht das so.

Meine Damen und Herren, verabredungsgemäß rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 81 und Tagesordnungspunkt 88 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 HV, § 54 GOHLT – Drucks. 16/3930 –

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 HV, § 54 GOHLT – Drucks. 16/3941 –

Es sind 15 Minuten Redezeit pro Fraktion verabredet. Herr Rudolph hat zunächst zur Begründung des Antrags der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen wird in der Öffentlichkeit über einen Korruptionsfall bei der hessischen Polizei berichtet. Konkret geht es um einen ehemaligen Mitarbeiter im heutigen Hessischen Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, der in den vergangenen Jahren kriminelle Taten begangen und damit dem Land Hessen schweren Schaden zugefügt hat. Dieser Mitarbeiter, der für die Vergabe von Telekommunikationsaufträgen verantwortlich und zuständig war, soll, lassen Sie es mich salopp formulieren, Schmiergelder in Höhe von 300.000 c für die Vergabe von Aufträgen bekommen haben.

Als die ersten Vorwürfe in der Öffentlichkeit auftauchten – ich verweise auf die mittlerweile in den Reihen der CDU-Fraktion nicht mehr so hoch angesehene „Bild“Zeitung, die unter dem 14. März 2005 „Minister Ahnungslos“ titelte –, haben wir als Opposition, wie Sie das früher genauso konsequent gemacht haben, die Vorwürfe aufgegriffen und den Innenminister um sofortige Aufklärung gebeten. Dabei war für uns in den ersten Runden insbesondere von Bedeutung, welchen Hinweisen das Innenministerium im Jahre 1999 nachgegangen ist.

Herr Kollege Dr. Jung, es gibt ein Schreiben vom 28.April 1999. Damals waren Sie noch Chef der Staatskanzlei. Dieses Schreiben haben Sie, daran haben wir keinen Grund zu zweifeln, an das zuständige Innenministerium weitergeleitet. In diesem Schreiben geht es um nicht korrekte Vorgehensweisen bzw. Auftragsvergaben des damaligen Bediensteten H. Ein Vorwurf bezog sich z. B. auf die freihändige Vergabe eines Auftrags über 76.000 DM – also keine Petitesse, sondern ordentlich viel Geld. Derjenige, der dieses Schreiben an Sie abgeschickt hat, hat auf den Auftrag über 76.000 DM geschrieben: „Freihändige Vergabe; gab es Preisvergleiche?“ Das war eine mehr als berechtigte Frage. Herr Dr. Jung sagt, er habe den Brief

weitergegeben. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln.

Meine Damen und Herren, Innenminister Bouffier hat in der Ausschusssitzung am 15. März ausgeführt, in diesem Schreiben und seinen Anlagen würden keine konkreten Vorwürfe erhoben, insbesondere seien keine Hinweise auf den ominösen Mitarbeiter H. in diesem Schreiben respektive den Anlagen enthalten.

Der Minister hat weiter mitgeteilt, dem ehemaligen Mitarbeiter H. sei die Unterschriftsbefugnis im Oktober 2001 entzogen worden, als eine anonyme Anzeige eingegangen sei. Die stammt allerdings vom April des gleichen Jahres. Das Verfahren zog sich also hin. Es gab Ermittlungen, es gab eine Hausdurchsuchung. Der Minister hat seine Darstellung in der damaligen Sitzung mit den Worten geschlossen: Im Übrigen handelt es sich bei dem heutigen PTLV um eine nachgeordnete Behörde, mit der ich als Innenminister nichts zu tun habe.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat das als Getöse der Opposition abgetan nach dem Motto, da sei nichts dahinter. Schon die nächsten Tage haben aber belegt, Herr Innenminister, dass Sie Ihre eigenen Angaben korrigieren mussten. Sie haben den Innenausschuss nicht richtig informiert.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe eine bewusst freundliche Formulierung gewählt, weil ich aus Ihrem Munde auch andere Zuspitzungen bei einem solchen Sachverhalt kenne. Deswegen ist das schon ein sehr interessanter Vorgang.

Sie haben sich dahin gehend korrigiert, dass dem Mitarbeiter die Unterschriftsbefugnis nicht entzogen worden sei. In einem Schreiben an die SPD-Fraktion, das wir im April erhalten haben, wurde uns mitgeteilt, die Unterschriftsbefugnis habe „geruht“.

Wir haben uns daraufhin § 70 der Landeshaushaltsordnung angeschaut. Ergebnis: Der Minister musste wiederum zugeben, ein Ruhen der Unterschriftsbefugnis gibt es gar nicht.

Man teilt uns also erst etwas Falsches mit. Dann stellt man fest, ein Ruhen gibt es gar nicht. Im Übrigen hätte der Mitarbeiter weiterhin die Anordnungs- und Feststellungsbefugnis gehabt.

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine sehr merkwürdige Art der Berichterstattung. Das ganze Verfahren ist merkwürdig. Denn es ist augenscheinlich: Dadurch,dass man dem Mitarbeiter die Anordnungs- und Feststellungsbefugnis belassen hat, kam es offensichtlich weiterhin zu kriminellen Taten. Die spielen im jetzt laufenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eine Rolle.

Hätten Sie damals konsequent gehandelt, wäre dies vielleicht gar nicht möglich gewesen. Das ist ein sehr entscheidender Vorwurf.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen stellt sich die mehr als berechtigte Frage, ob nicht die Landesregierung durch konsequentes Handeln bereits zur damaligen Zeit weiteren Schaden hätte vermeiden können.

Herr Minister, jetzt wird es wirklich abenteuerlich. Ich frage Sie ernsthaft, wenn Sie eine Antwort von der damaligen Regierung – von Herrn Bökel – bekommen hätten, wie Sie sie uns erteilt haben, welchen Heidentanz Sie dann im Parlament veranstaltet hätten.

Wir haben Sie gefragt, warum Sie – als gegen den Mitarbeiter die Hausdurchsuchung erfolgte;angebliches Ruhen der Unterschriftsbefugnis – diesen Mitarbeiter eigentlich nicht versetzt haben. Der normale, gesunde Menschenverstand sagt doch als Erstes: Wenn es bei einem Mitarbeiter, der mit Auftragsvergabe zu tun hat, Vorwürfe gibt – ich lasse jetzt offen, ob die zutreffend sind –, dann kann dieser Mitarbeiter schaffen, wo er will, aber nicht mehr auf der Dienststelle, auf der er bisher war. Einfacher, gesunder Menschenverstand.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Begründung ist geradezu abenteuerlich.Der Minister schreibt am 12. April an alle Fraktionen, und damit also auch öffentlich, als Begründung dafür, warum er den Mitarbeiter nicht versetzen könne: Darüber hinaus habe es nicht eine einzige personelle Alternative für seine Umsetzung in diesem Amt – PTVL – gegeben. In einer Behörde mit Hunderten von Beschäftigten kann ich einen Mitarbeiter nicht versetzen – das ist abenteuerlich, abstrus und entspricht nicht der Realität in hessischen und deutschen Verwaltungen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Innenminister, das ist geradezu lächerlich. Im Übrigen hat der Minister dies auch noch in Anführungszeichen mitgeteilt, nach dem Motto: Das hat mir eine nachgeordnete Behörde mitgeteilt, ich habe damit gar nichts zu tun. – Das ist ein wunderbares Verfahren.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Meine Damen und Herren, hier stellt sich doch nicht nur für die geneigte Opposition – die interessiert Sie ja nicht –, sondern auch für die Öffentlichkeit, für die Menschen in Hessen, auch bei der Polizei, die Frage: Gab es denn eine Dienst- und Fachaufsicht? Gab es eine Innenrevision? Haben hier sämtliche Kontrollmechanismen versagt, sofern es sie gegeben hat?

Im Laufe der letzten Wochen sind immer neue Ungereimtheiten aufgetaucht.Der Innenminister und seine Behörden haben offensichtlich grob fahrlässig gehandelt. Denn dass ein ehemaliger Mitarbeiter zulasten des Landes weitere Manipulationen durchführen konnte, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Offensichtlich ist in den letzten Jahren zur Vermeidung solcher Vorfälle in den zuständigen Behörden nichts passiert. Der finanzielle Schaden, der dem Land entstanden ist, ist zu klären. Er ist auf jeden Fall groß.

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat daher den Auftrag, die Mängel in der Dienst- und Fachaufsicht im hessischen Innenministerium, im Landespolizeipräsidium und im PTVL zu klären. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe für dieses Land.

(Beifall bei der SPD)

Es geht um die Frage, ob Sie, Herr Minister, und Ihr Haus in diesem Fall sachgerecht und nach Recht und Gesetz gehandelt haben.Das nämlich ist die entscheidende,die zentrale Frage, auf die Sie in den letzten Wochen überhaupt keine glaubhafte Antwort geben konnten.

Geradezu absurd und peinlich wird es, wenn Sie jede Verantwortung für eine von Ihnen zu leitende, auch nachgeordnete, Behörde mal eben ablehnen. Als Innenminister sind Sie verantwortlich für alle Behörden, die Ihrem Ressortbereich unterstehen. Dies vor der Klammer, damit Sie das endlich einmal zur Kenntnis nehmen. Daran wird sich auch nichts ändern.

(Beifall bei der SPD)

Herr Innenminister, im Leben ist es so: Man sieht sich immer zweimal. Deswegen ist es natürlich gut, wenn man einmal Ihre alten Reden, Ihre alten Pressemitteilungen aus den früheren Jahren ansieht. In der Vergangenheit war Volker Bouffier als innenpolitischer Sprecher der Opposition weniger kleinlich und differenziert, sondern da kam schon eher der grobe Säbel. Der damalige Innenminister Gerhard Bökel wurde quasi persönlich dafür in Haftung genommen, dass der ehemalige Frankfurter Polizeipräsident sein Pferd in Wiesbaden und nicht in Frankfurt geritten hat. Meine Damen und Herren, deswegen musste sogar ein Untersuchungsausschuss her, den Sie dann in großer Inbrunst zelebriert haben.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Der Herr Hahn wiehert schon. Herr Hahn, so ist das.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Herr Hahn, Sie müssen nachher aber auch richtig wiehern: wenn Sie angreifen. Herr Hahn, wenn Sie nämlich nicht richtig Opposition machen, dann gibt es weniger Stimmen auf Landesparteitagen.