Protokoll der Sitzung vom 07.06.2005

Die Gefahr besteht aber. Da haben Sie völlig Recht. Herr Minister, ich sehe das Uniklinikgesetz, das Sie hier erwähnt haben, nämlich noch nicht. Nach allem, was ich aus der Region höre, ist die Regelung, die Sie hier vorsehen, ausgesprochen spartanisch, und sie erfüllt mitnichten die Anforderungen, die die Sachverständigen in der Anhörung dieses Hauses formuliert haben.

Herr Corts, ich finde es mindestens genauso erschreckend, dass Sie offensichtlich nicht verstanden haben, dass Sie mit der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in dieser Woche Fakten schaffen, die Ihnen Handlungsmöglichkeiten aus der Hand nehmen und die Risiken für Sie konkretisieren.

(Beifall bei der FDP)

Das ist bei Ihrem knappen Streifen der Frage der Personalüberleitung ganz klar geworden. Sie können die Frage nicht beantworten, warum Sie zum jetzigen Zeitpunkt mit diesem Gesetz eine Personalüberleitung vornehmen müssen. Sie erkennen offensichtlich das Risiko nicht, das eine solche Personalüberleitung birgt.

Wir haben die Situation,dass Sie drei Personalstämme zusammenführen wollen – zum jetzigen Zeitpunkt völlig unnötigerweise.Durch eine Zusammenführung kommen Sie nämlich in die Situation, dass die so genannte Wesentlichkeitsgrenze nach der Satzung der VBL überschritten wird. Diese Wesentlichkeitsgrenze würden Sie nicht überschreiten, wenn Sie das nicht wissenschaftliche Personal beim Land belassen würden, sodass weder für das Land noch für den privaten Erwerber die Gegenwertforderung anfallen würde.Wenn Sie das Personal aber jetzt überleiten, dann können Sie, wenn Sie die Gegenwertforderung nicht auslösen wollen, nicht anders vorgehen, als zum Zeitpunkt der Fusion die nun entstandene Anstalt keine neue Beteiligungsvereinbarung mit der VBL abschließen zu lassen. Herr Minister, wenn Sie dies aber tun, wenn Sie verhindern, dass die fusionierte Anstalt eine neue Beteiligungsvereinbarung mit der VBL abschließt, dann verstoßen Sie gegen das Tarifvertragsrecht. Die BAT-Angestellten haben nämlich einen Anspruch auf eine Zusatzaltersversorgung. Sie selbst haben in Ihre Kriterien für das Bieterverfahren hineingeschrieben, dass Sie eine adäquate Altersversorgung für die Beschäftigten haben wollen.

(Beifall bei der FDP)

Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, eine eigene kapitalgedeckte private Altersversorgung für ein halbes Jahr aufzulegen. Was hat das für einen Sinn? Können Sie mir das erläutern? Das können Sie offensichtlich nicht erläutern.

(Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Sie können genauso wenig erläutern, wieso Sie die kartellrechtlichen Bedenken des Präsidenten des Bundeskartellamtes nicht ernst nehmen. Frau Kollegin Kühne-Hörmann, es ist eine Mär, dass es sich nur um wettbewerbspolitische Einwürfe des Herrn Böge gehandelt habe. Herr Böge hat ganz deutlich gesagt, dass dann, wenn der Erwerber bereits bei mittelhessischen Krankenhäusern engagiert ist, bei der Privatisierung mit Auflagen zu rechnen sei.

Frau Kollegin Sozialministerin, das Problem ist vorhanden. Sie sagen, jetzt müsse man zügig handeln. Was hat man denn davon,wenn man,weil man das Problem vorher nicht angegangen ist, nachher Auflagen vom Kartellamt bekommt? Diese Auflagen können entweder so wie in Hamburg aussehen, wo Teile der vergrößerten Universitätsklinik abgespalten werden müssen, oder der private Erwerber muss seine sonstigen Engagements im Krankenhausmarkt abstoßen. All das ist viel unattraktiver, als vorher mit den Privaten zu verhandeln und auf deren Vorstellungen einzugehen. Zumindest könnte man die Vorstellungen miteinander abklären.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Das heißt, es geht darum, zum jetzigen Zeitpunkt Weichenstellungen zu verhindern, die es Ihnen nachher erschweren oder sogar unmöglich machen, den Erfolg des eigentlichen Projekts herbeizuführen. Wer so fahrlässig handelt, will offensichtlich nicht, dass dieses Projekt, die Privatisierung, Erfolg hat.

(Beifall bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Kühne-Hörmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss wirklich mit einigen Vorstellungen, die hier geäußert worden sind, aufräumen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Al-Wazir, was dieses Thema betrifft, merkt man Ihnen die schiere Unkenntnis an.

(Beifall bei der CDU – Lachen des Abg. Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Dr. Spies, wir riskieren nicht 1 Milliarde c, sondern wir retten die Klinika in Mittelhessen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sorgen dafür, dass dort weiterhin investiert werden kann. Alle haben gesagt, wir hätten einen Investitionsrückstand von 200 Millionen c. Die Aussage von Herrn Einhäupl vom Wissenschaftsrat ist bereits zitiert worden. Alle Fachleute sagen, dass mindestens ein Klinikum – wenn nicht sogar beide – verloren geht, wenn wir nichts tun. Das liegt daran, dass in den letzten Jahren nicht investiert worden ist und dass die Klinika, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, nicht groß genug sind. Das ist die Situation.

(Beifall bei der CDU – Reinhard Kahl (SPD): Wir wollen ja investieren!)

Die Situation in diesem Landtag sieht so aus, dass sich die Oppositionsfraktionen als reine Bedenkenträger herausstellen. Die FDP-Fraktion nehme ich davon nicht aus.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind nur ein bisschen klüger als Sie!)

Mich wundert ganz besonders, dass sich auch die Mitglieder der FDP-Fraktion – Sie als Juristin, Frau Kollegin Beer – nicht darüber im Klaren sind, was für ein Gesetzentwurf hier vorliegt. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der die Fusion regelt, nicht aber die materielle Privatisierung. Wir reden darüber, dass die Klinika bis zum 1. Juli fusioniert werden und dass auf der Grundlage dieser Fusionierung eine Privatisierung erfolgen soll.

(Zuruf der Ministerin Silke Lautenschläger)

Frau Ministerin Lautenschläger, ich bitte Sie, keine Zwischenrufe zu machen.

Deswegen sind all diese inhaltlichen Fragen in der Anhörung zugelassen worden, und man hat darüber diskutiert. Sie sind aber nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Al-Wazir, lesen Sie doch einmal. Damit scheint es bei Ihnen – siehe die Ergebnisse der PISA-Studie – nicht weit her zu sein. Lesen Sie den Gesetzentwurf, Herr Al

Wazir. Das sind nur fünf Paragraphen. Das wird man von Ihnen erwarten können.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das gibts doch gar nicht! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich komme jetzt zu den einzelnen Themen. Die kartellrechtliche Situation ist angesprochen worden. Der Präsident des Bundeskartellamts hat gesagt, dass im Hinblick auf das Kartellrecht keine Probleme vorliegen.Weiter hat er gesagt, es gebe kartellpolitische Probleme. Es steht ihm zwar zu, das zu sagen; kartellpolitische Probleme sind jedoch in dieser Debatte nicht relevant.Das möchte ich hier feststellen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Hinzu kommt, dass auch Diskussionen über die VBL geführt werden und dass keine Verfassungswidrigkeit vorliegt. Das hat Frau Kollegin Beer eben richtig dargestellt. Beide Punkte werden nicht parallel verhandelt. Das haben die Verfassungsrechtler auch nicht gesagt. Sie haben nur darauf hingewiesen, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um die Freiheit von Forschung und Lehre sicherzustellen. Darüber kann man diskutieren.

(Zurufe der Abg. Sarah Sorge und Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Verfassungsrechtler haben nicht gesagt, dass das parallel zu der Verabschiedung des Gesetzentwurfs erfolgen soll, sondern sie haben nur deutlich gemacht, dass eine Regelung hierzu vorliegen soll, bevor es zu der Privatisierung kommt. Die Privatisierung erfolgt bis zum 1. Januar 2006. Bis dahin ist Zeit, auch noch diese Punkte zu regeln.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge und Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Der Wissenschaftsminister hat eben sehr deutlich dargestellt, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich bitte Sie noch einmal, zur Kenntnis zu nehmen, dass selbst die Vertreter der Universitätskliniken Gießen und Marburg, d. h. die Kaufmännischen Direktoren, die Ärztlichen Direktoren und die Personalräte,sagen,dass sie mit dieser Lösung gut zurechtkommen und dass sie diesen Weg beschreiten wollen.

Ich merke, dass Ihnen angst und bange wird bei der Vorstellung, dass das, was wir hier voranbringen – lange hat sich keiner getraut, so etwas zu machen –, ein Erfolgskonzept für Mittelhessen und sogar für ganz Hessen wird. Sie werden an diesem Erfolg nicht teilhaben,wenn Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Wir sind am Ende der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 9, 42 und 95.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Minister sagt nichts mehr! Das ist wirklich unfassbar! Solch eine wissenschaftspolitische Null! – Gegenruf von der CDU: Na, na, na!)

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4069, abstimmen.Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4103, zur Vorbereitung einer dritten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend,und an den Sozialpolitischen Ausschuss,beteiligt, zu überweisen. – Herr Kollege Kahl, bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach § 16 Abs. 3 GOHLT bitten wir um eine Abstimmung in zweiter Lesung.

Das ist machbar.Ich bitte Sie also um Ihr Votum.Wer dem Gesetzentwurf der CDU, Drucks. 16/4103 zu Drucks. 16/3758, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP in zweiter Lesung angenommen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend, und an den Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt, zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Der Dringliche Antrag der FDP, Drucks. 16/4109, soll an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. Gibt es Widerspruch gegen die Überweisung des Dringlichen Antrags der FDP an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst? Das ist nicht der Fall. Dann machen wir das so.

Herr Kahl, zur Geschäftsordnung.

Es ist verabredet worden, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz nicht durchzuführen, sondern den Gesetzentwurf an den Ausschuss zurückzuüberweisen, damit über die offenen Fragen diskutiert werden kann.