Frau Präsidentin, da in der Tagesordnung nichts ausgedruckt ist, beantrage ich, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung dem Hauptausschuss zu überweisen.
Herr Gotthardt, das ist – ich will das nur geschäftsleitend sagen – Ihr Recht, aber es ist auch das Recht jeder parlamentarischen Fraktion, Gesetzentwürfe einzubringen. Wenn die einbringende Fraktion einen Gesetzentwurf durchziehen will, dann ist es bisher parlamentarischer Brauch – –
Meine Damen und Herren, ich habe das Wort. Sie mögen anderer Meinung sein. Es gibt trotzdem den Brauch
darf ich um Ruhe bitten? –, dass eine Fraktion, die einen Gesetzentwurf eingebracht hat, beantragen kann, dass die zweite Lesung vorbereitet wird und dass dazu ein Ausschuss ausgeguckt wird, der das vorbereitet. Das bitte ich noch einmal zu bedenken. Darf ich fragen, ob Sie trotzdem darauf bestehen, dass jetzt abgestimmt wird?
Ich darf darauf hinweisen – wir haben das diese Woche mit den Verfassungsgesetzentwürfen der FDP-Fraktion ebenso gemacht –, es ist nicht das erste Mal. Die Geschäftsordnung sieht ausdrücklich als Möglichkeit vor, den Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung abzulehnen.
Herr Wintermeyer, Sie können nach der Geschäftsordnung verfahren, aber die Präsidentin, die leitet, darf trotzdem darauf hinweisen, dass es vom Stil her Minderheitenrechte gibt.
Vielen Dank.– Ich hatte beantragt – als Verfahrensantrag –, unseren Gesetzentwurf an den Hauptausschuss zu überweisen. Ich gehe davon aus, dass nach der Geschäftsordnung dies die erste Frage ist, die wir klären müssen. Ich sehe dem entgegen, dass die Mehrheit es nicht mitmachen will, das Gesetzgebungsverfahren so zu behandeln, wie es üblich ist, dass dann natürlich ein Antrag, das sofort abzustimmen, geschäftsordnungsmäßig möglich ist, was ich bedauere. Es war ein bisschen Unruhe aufgekommen, weil sich der Kollege Gotthardt vielleicht versprochen hatte, denn „zurückweisen“ kann man einen Gesetzentwurf nicht. Man kann ihn in erster Lesung ablehnen. Aber der Verfahrensantrag, zu überweisen, geht vor. Über den muss zunächst befunden werden.
Meine Damen und Herren, es geht darum, dass wir ordnungsgemäß nach Geschäftsordnung verfahren. Deshalb werde ich jetzt über den Antrag der GRÜNEN abstimmen lassen, Ihren Gesetzentwurf, den Sie unter Drucks. 16/4075 eingebracht haben – Gesetz zum Ausschluss von Auszeichnungen des Landes Hessen an Mitglieder der Landesregierung –, an den Hauptausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung zu überweisen.
Wer diesem Antrag der GRÜNEN folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Union gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Dann komme ich auf den Vorschlag der Union zurück, nämlich über diesen Gesetzentwurf sofort abzustimmen.
Doch, zustimmt. So muss abgestimmt werden. – Wer stimmt diesem Gesetzentwurf – es geht um nichts anderes – zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung endgültig abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Ich denke, wir bleiben bei 14 Uhr. Ist das in Ordnung? Darf ich die Geschäftsführer fragen? – Es bleibt bei 14 Uhr. Wir sehen uns dann zur Behandlung von Punkt 57 mit 35 und Punkt 58 wieder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich rufe vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 57 auf:
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von Anfang an – ein Modellprojekt mit bundesweitem Vorbildcharakter – Drucks. 16/4085 –
Antrag der Abg. Eckhardt, Fuhrmann, Habermann, Hartmann, Dr. Pauly-Bender, Quanz, Dr. Reuter, Riege, Schäfer-Gümbel, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Konsequenzen aus dem Bildungs- und Erziehungsplan – Drucks. 16/3931 –
Vereinbart ist eine Redezeit von zehn Minuten. Das Wort hat Frau Kollegin Ravensburg für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hessen setzt mit dem Bildungs- und Erziehungsplan neue Maßstäbe.
Wir begrüßen, dass der hessische Bildungs- und Erziehungsplan, der jetzt im Entwurf vorliegt, bereits bundesweite Beachtung findet. Er setzt neue Maßstäbe, denn mit Prof. Eftenakis konnte eine herausragende und weithin anerkannte Kapazität auf dem Gebiet der Frühpädagogik gewonnen werden. Dieser wird das Projekt wissenschaftlich begleiten. Er hat bereits in der Phase der Erstellung des Erziehungsplans mitgearbeitet.
Maßstäbe werden auch deshalb gesetzt, weil der Bildungs- und Erziehungsplan kein theoretisches Konstrukt ist. Er bildet vielmehr einen praxisorientierten Rahmen, der der Umsetzbarkeit in der Praxis ganz besondere Beachtung schenkt. Genau deshalb wurde der Plan nicht nur von der Wissenschaft allein, sondern auch von einer Fachkommission begleitet, in der die breite Vielfalt der für die Bildung unserer Kinder im Land Verantwortlichen von den Kindergartenträgern bis zu den Schulen beteiligt ist.
Maßstäbe setzt der Bildungs- und Erziehungsplan aber auch, weil er ein offenes Projekt ist. Neben der Fachkommissionsarbeit läuft gegenwärtig eine Anhörung, an der sich alle Fach- und Lehrkräfte in Hessen beteiligen sollen. Aber auch alle interessierten Bürger haben die Möglichkeit, sich im Internet zu dem Plan zu äußern. Die Fachkommission wird die Anregungen aufnehmen und den Plan im Sommer noch einmal überarbeiten, noch bevor er von den Kindergärten und Schulen gemeinsam erprobt werden soll. Aber auch danach wird der Plan weiterhin ein offenes Papier bleiben, in das die Erfahrungen aus der Praxis und die Erkenntnisse der Wissenschaft einfließen werden.
Der wesentliche Faktor für den Erfolg eines solchen Plans ist in meinen Augen die Praxistauglichkeit. Der Plan soll kein dickes Buch werden, das jeder, der etwas auf sich hält, in seinem Regal stehen hat, in das er aber nie hineinschaut, sondern der Plan sollte überschaubar sein. Er muss praxisnah und umsetzbar sein. „Aus der Praxis für die Praxis“ ist ein wichtiger Grundsatz, der nicht im Widerspruch zu dem wissenschaftlichen Anspruch steht, sondern er ist die Grundlage für die Akzeptanz und den Erfolg.Wichtig ist mir dabei auch, zu betonen, dass Eltern
durch den Plan nicht aus ihrer Erziehungsverantwortung entlassen werden. Ganz im Gegenteil: Eltern haben auch in Zukunft den größten Anteil an Bildung und Erziehung und der Sozialisation ihrer Kinder.
Deshalb ist eine Kooperation der Eltern mit Tageseltern, den Kindertagesstätten und der Schule umso wichtiger – eine Kooperation, die als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft begriffen werden sollte. Gegenseitiges Verständnis und Unterstützung der Eltern sollten das Ziel sein.
Ich will Ihnen noch einen weiteren Punkt nennen. Maßstäbe setzt der Bildungs- und Erziehungsplan auch damit, dass er nicht mehr die Institutionen Kindergarten oder Schule in den Fokus nimmt, sondern im Mittelpunkt steht immer das Kind.
Die Förderung jedes einzelnen Kindes von Anfang an bis zum Übergang in die weiterführende Schule ist eine wesentliche Aufgabe.Deshalb sind neben den Eltern alle,die an der Bildung und Erziehung des Kindes beteiligt sind, mit dem Bildungsplan angesprochen – auch die Tageseltern und gerade auch die Jugendhilfe. Ganz besondere Aufmerksamkeit schenkt der Plan den Übergängen. Die Kontinuität in den Bildungsprozessen ohne Brüche und eine behutsame Überleitung beim Wechsel der Bildungsinstitutionen – insbesondere vom Kindergarten in die Schule,aber natürlich auch in die weiterführende Schule – sind ein wesentliches Ziel.
Besonders hervorzuheben ist hier die gesetzliche Verankerung der flexiblen Schuleingangsphase im neuen Schulgesetz. Durch die Einführung eines Zeitfensters von ein bis drei Jahren kann bei diesem Modell die unterschiedliche Entwicklungszeit unserer Kinder berücksichtigt werden. Ich halte es auch für sinnvoll, halbjährliche Einschulungstermine einzuführen.
Ich habe Ihnen das Konzept des Bildungs- und Erziehungsplans gerade noch einmal ausführlich dargestellt, weil aus dem Antrag der SPD, die jetzt vielleicht langsam eintrudelt, zu erkennen ist, dass Sie dieses Konzept des Planes immer noch nicht verstanden haben.