Erster Punkt. In der Tat ist es nicht ganz verständlich – dazu haben Sie eben nichts gesagt –, wieso die seit langem überfällige Änderung der Sachverständigenverordnung, die zum 01.10.2005 ausläuft und deren Geltung Sie in diesem Gesetzentwurf verlängern wollen, nicht stattgefunden hat. Diese Änderung ist längst überfällig.
Zweiter Punkt. Dabei handelt es sich um die Vorschrift über die Wahlmöglichkeit nach § 78 Abs. 10, die am 30.09.2005 ausläuft.
Beide Punkte haben eine Konsequenz. Eine Beratung im Rahmen des normalen Zeitplans des Plenums ist eigentlich nur möglich, wenn alle Fraktionen signalisieren, dass sie das mehr oder weniger durchwinken.Theoretisch müssten Sie nämlich im September eine Anhörung und Ausschussberatungen organisieren, damit zum 30.09. – an diesem Tag laufen zwei wesentliche Regelungen aus – überhaupt noch fristgemäß Beschlüsse gefasst werden können.
Ich will sagen,was mich daran ärgert.Mich ärgert,dass wir vor vier Wochen eine Reform der Bauordnung beschlossen haben und dass Sie sicherlich nicht erst vor vier Wochen auf die Idee gekommen sind, dass bestimmte Regelungen zum 30.09. auslaufen. Ich lasse jetzt einmal außen vor, dass die politische Wirksamkeit der Rauchwarnmelderdebatte, die wir mit angeheizt haben, eine wichtige Frage war.Aber diese Debatte wäre so oder so wichtig gewesen und hätte auch ihre öffentliche Resonanz gehabt, unabhängig davon,dass man die Änderungen,die Sie jetzt hier vorschlagen, in das Gesetzgebungsverfahren, das wir vor vier Wochen abgeschlossen haben, hätte integrieren können.
Wir halten es ausdrücklich für keinen Beitrag zur Vereinfachung und zur Straffung von Verfahren sowie zum Bürokratieabbau, wenn wir innerhalb von vier Wochen zweimal Änderungen der Bauordnung – beim letzten Mal abschließend – beraten und beschließen und jetzt eine neue einbringen. Das ist etwas, was sich uns nicht erklärt.
Letzter Punkt. Sie machen noch etwas Weiteres mit der Hessischen Bauordnung. Sie verlängern nämlich automatisch die Befristung des Gesetzes vom 31.12.2007 auf den 31.12.2010.Das kann man grundsätzlich machen.Aber ich will auf folgendes Problem hinweisen. Sie haben – das ist
sehr löblich – im letzten September einen Erfahrungsbericht zum Umgang mit der Hessischen Bauordnung vorgelegt. Ich will den ersten Absatz der Zusammenfassung der Ergebnisse vorlesen:
Die Ergebnisse der Umfrage zu den Erfahrungen aus dem ersten Vollzugsjahr der HBO 2002 sind insgesamt noch nicht geeignet,Akzeptanz und Bewährung der Neuregelungen oder Möglichkeiten der konzeptionellen Weiterentwicklung des hessischen Bauordnungsrechts abschließend zu bewerten. Das folgt daraus, dass in dem auf ein Jahr – 2003 – begrenzten Berichtszeitraum kurz nach In-Kraft-Treten des Gesetzes noch keine hinreichenden verlässlichen Erfahrungswerte gesammelt werden konnten.
Den Erfahrungsberichten anderer Bundesländer liegen Praxiszeiträume von mindestens drei bis vier Jahren zugrunde.
Herr Dr. Rhiel, wenn Sie Ihre eigenen Ansprüche ernst nehmen, ist eine solche Aufhebung der Befristung nicht möglich, weil genau die Befristung bis zum 31.12.2007 sicherstellt, dass Sie diese Erfahrungen in eine dann hoffentlich ordentlich ausgeführte Bearbeitung einbeziehen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2002 in diesem Haus über eine umfangreiche Novellierung der Bauordnung gesprochen. Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat schon erwähnt, dass wir heute hier diese Debatte über die grundsätzlichen Auffassungen zu der Neuausrichtung der Bauordnung nicht wiederholen wollen. Auch ich will das nicht tun. Das ist damals zum Ausdruck gekommen. Wir haben diese neue Philosophie und diese neue Ausrichtung der Bauordnung damals abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Wir diskutieren heute aber nicht über die grundsätzliche Ausrichtung der Bauordnung, sondern über einige Anpassungen und Änderungen, die aufgrund der Notwendigkeit von Richtigstellungen bzw. Klarstellungen oder aufgrund der Anpassung an europäisches Recht erforderlich geworden sind. Wir können diesen Änderungen zum allergrößten Teil zustimmen, weil es sich nicht um wesentliche Änderungen, sondern um notwendig gewordene Anpassungen handelt.
Ich möchte aber auch auf § 78, der die Wahlmöglichkeit betrifft, eingehen. Mit der Novellierung der Bauordnung im Jahr 2002 wurde die Genehmigungsfreistellung neu eingeführt.Die vereinfachte Baugenehmigung wurde ausgeweitet, und man hat gesagt, dass die Bauherren, um mit diesem neuen Instrumentarium, mit diesen neuen Freiheiten besser umgehen zu können,die Möglichkeit haben, sich auch weiter mit dem normalen Baugenehmigungsverfahren auseinander zu setzen. Das ist eine Regelung, die damals übrigens erst auf massiven Druck der Experten hineingekommen ist und von der schwarz-gelben Koalition ursprünglich nicht vorgesehen war.
Diese Regelung haben Sie befristet.Wir haben das damals schon für falsch gehalten. Wir haben gesagt, die Bauherren sollen dauerhaft die Möglichkeit haben, zu wählen, ob sie von den Freiheiten, die ihnen mit der neuen Bauordnung gegeben sind, Gebrauch machen oder nicht. Das wäre unser Vorschlag gewesen. Deshalb hätte es aus unserer Sicht schon 2002 keiner Befristung dieser Wahlmöglichkeit bedurft.
Dann stünden Sie jetzt nicht vor dem Problem, dass Sie diese Befristung verlängern müssen. Herr Schäfer-Gümbel hat schon darauf hingewiesen, dass Sie ein massives Problem haben, weil die Befristung zum 30. September dieses Jahres ausläuft. Das heißt, Sie bringen diese Änderung der Bauordnung viel zu spät ein.Sie haben an diesem Punkt handwerklich schlicht und ergreifend schlecht gearbeitet.
Wir glauben, es wäre am besten – da Sie an den Punkt Wahlmöglichkeit nun schon einmal herangehen –, wenn wir die Befristung grundsätzlich streichen würden. Das könnte auch Ihnen entgegenkommen. Das Gesetz selbst ist nämlich auf das Jahr 2010 befristet, sodass wir im Jahr 2010, wenn die turnusgemäße Überprüfung dieses Gesetzes ohnehin ansteht, alle Möglichkeiten hätten, über diese Frage noch einmal zu beraten.
Wie gesagt, unsere Position ist, dass man bei den Wahlmöglichkeiten keine gesonderte Befristung braucht.Vielmehr sollen die Bauherren, wenn sie es wollen, die Möglichkeit haben, eine staatliche Überprüfung ihres Bauvorhabens in Anspruch zu nehmen und damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das wird der Punkt sein, über den wir im Ausschuss und bei der Anhörung – ob wir die schriftlich oder mündlich machen, müssen wir noch beraten – diskutieren müssen.
Wir glauben, das Einfachste wäre, keine doppelte Befristung in ein Gesetz einzuführen.Wir befristen einzelne Paragraphen,dann auch noch das Gesetz selbst.Ich weiß,die Landesregierung befristet gern. Auch die Landesregierung selbst ist auf das Jahr 2008 befristet.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die letzte Befristung brauchen wir schon! Die ist wichtig!)
Die brauchen wir schon.Herr Kollege Kaufmann,danke für diese Präzisierung. Es soll da kein Missverständnis aufkommen: Diese Landesregierung ist bis 2008 befristet.
Aber bei den Wahlmöglichkeiten brauchen wir diese Befristung nicht. Vielmehr sollen Bauherren dauerhaft die Möglichkeit haben, zu entscheiden, nach welchem Genehmigungsregime sie ihr Bauvorhaben realisieren wollen. – Vielen Dank.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich dachte, Sie wären mehr für das Bausparen zuständig!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat reden wir heute zum wiederholten Male über die Hessische Bauordnung. Grundsätzlich ist das auch gut. Denn das, was wir vor zweieinhalb Jahren beschlossen haben, war ein großer Wurf. Allerdings haben wir den gegen den Willen von Rot und Grün hier durchgesetzt, nur gemeinsam mit der FDP.
(Beifall des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der große Wurf in den Abgrund! – Reinhard Kahl (SPD): Nicht einmal die eigene Auswertung hat das bestätigt!)
Die Menschen im Lande haben es uns gedankt. Weil hier viel über das Abstimmungsverhalten mit den einzelnen Verbänden gesprochen wird, will ich einmal in Erinnerung rufen: Damals haben wir ein Eckwertepapier zwei Jahre lang mit allen Beteiligten diskutiert. Heute, nach etwas mehr als zwei Jahren,gehen wir nochmals her und diskutieren mit den Beteiligten einen Erfahrungsbericht, der von den Behörden vor Ort freundlicherweise erstellt wurde, um zu sehen, welche der damaligen Bestimmungen noch geändert werden könnten.
Der Erfahrungsbericht ist – anders, als Sie es damals gesagt hatten, anders als Ihre Bedenken, die Sie damals geäußert haben – durchweg positiv. Er bestätigt, dass die Menschen mit dem zufrieden sind, was wir gemacht haben.
Ihre Bedenken haben sich nicht bewahrheitet. Unter dem Strich bleibt insgesamt festzustellen, dass es mehr Freiheit gibt, dafür mehr Verantwortung für die am Bau Beteiligten.
Es ist günstiger und einfach besser geworden. Meine Damen und Herren,das muss man doch einmal loben dürfen.
Herr Kollege Kaufmann, Ihr Kollege hat eben schon darauf hingewiesen, dass an dem, was hier vorgelegt wurde, im Wesentlichen gar nichts zu mäkeln ist.Also sollten Sie sich in die Reihe derer stellen, die dem zustimmen.
In der Tat sollten wir hier über das Optionsrecht reden. Es ist durchaus offen, wie wir das in den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr angehen. Denn das war damals einer der Kernpunkte im Konfliktlösungsbeitrag mit den Verbänden, sowohl mit der Architektenkammer, den Architektenverbänden als auch mit den Ingenieurkammern und den Verbänden dort. Man hat diese Wahlmöglichkeit eingeräumt und gesagt: Wenn schon eine Freistellung ermöglicht wird, dann könnt ihr als am Bau Beteiligte das Bauamt als Dienstleister nutzen, zahlt dafür, und lasst euch dafür einen Stempel geben.