Dass daraufhin insbesondere die Kollegin Beer das Obleutegespräch wütend abgesagt hat, war als erste Reaktion mehr als verständlich.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNEN hatten bereits seit längerem einen eigenen Vorschlag zum Studentenwerksgesetz in der Schublade. Das hatten wir auch angekündigt, und wir wollten unsere Vorstellungen zunächst einmal in dieses Obleutegespräch einfließen lassen. Nun
ist es, wie es ist, und wir haben jetzt von allen Fraktionen Gesetzentwürfe vorliegen. Dass uns der CDU-Entwurf erst heute Morgen im Eilverfahren erreicht hat, ist zwar ein klein wenig unfreundlich. Dafür entschädigt aber der Inhalt; denn insbesondere begrüßenswert ist, dass er sich von dem absurden Vorschlag der Jungen Union, die Studentenwerke ganz abzuschaffen, positiv abhebt und die Studentenwerke und sogar die Studierendenschaften lobt.
Wenn man genau hinguckt,merkt man,dass wir nicht sehr weit voneinander entfernt sind. Frau Beer, Frau KühneHörmann und auch Herr Siebel, ich würde mich freuen, wenn wir nach dieser Debatte einen neuen Anlauf nehmen würden und dann im Sinne der Studierendenwerke gemeinsam vorankämen.
Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für die interfraktionellen Einigungsgespräche Denkanstöße geben.Wir wollen mit den anderen Fraktionen im Wesentlichen über drei Problemfragen in den Dialog eintreten.
Erstens sind die Studierendenwerke zwar ein großer Akteur bei der sozialen Infrastruktur in den Hochschulen, aber sie sind bei weitem nicht der einzige Akteur. Es gibt noch die Hochschulgemeinden, die ASten, die Hochschulen selbst und auch die Sozialverbände. All diese bieten bereits soziale Infrastruktur für Studierende an. Daher sollten wir die gesamte vielfältige Trägerlandschaft in den Blick nehmen. Das ist in den anderen Gesetzentwürfen noch nicht hinreichend geschehen. Wir haben hier den weitestgehenden Vorschlag, nämlich nicht nur die Studierendenwerke, sondern die gesamte soziale Infrastruktur für Studierende in den Blick zu nehmen. Deswegen heißt unser Gesetzentwurf auch so.
Wir schlagen vor, dass alle an sozialer Infrastruktur Beteiligten vor Ort über die Art und Weise der Kooperation nachdenken sollten und der Landesgesetzgeber hier nur faire Rahmenbedingungen schaffen soll. Dazu gehört etwa, dass die Träger sozialer Infrastruktur ihre Angebote gegenseitig abstimmen und auch gegenseitig bewerben.
Zweiter Punkt. Die Trägerinnen und Träger sozialer Infrastruktur agieren in einem besonderen und subventionierten Markt. Dieser Markt ist ein besonderer Markt, da er für Studierende wirtschaftlich leistbare Preise aufweist. Diese Preise werden durch Subventionen, durch studentische Beiträge oder durch Zuschüsse niedrig gehalten. Daher kann es mit der Privatwirtschaft an zwei Ecken Konflikte geben. Einen konnten wir jüngst in Frankfurt beobachten: Da die Mensa im I.G.-Farben-Haus so gut und so preiswert ist, haben dort Bankerinnen und Banker zu Bedienstetenpreise gegessen.
Die Gaststätten der Umgebung hatten das Nachsehen. Meine Damen und Herren, hier brauchen wir eine sinnvolle Regelung, denn natürlich sollen auch weiterhin Leute von außen in den Mensen essen können. Aber die Preise für sie müssen dem örtlichen Markt angemessen sein.
Auch kann beispielsweise perspektivisch Schulspeisung durch Studierendenwerke angeboten werden, aber auch
Daher sieht unser Gesetzentwurf auch hier Regeln vor, durch die Quersubvention verboten und marktübliche Preise vorgesehen werden.
Ein weiterer möglicher Konfliktpunkt ist, dass selbst der subventionierte Markt für Private interessant ist.Wir wissen das vom Bau von studentischem Wohnraum. In diesem Fall sollten sie das auch dürfen, und gegen Entgelt können sie dem Studentenwerk die Zimmerbelegung überlassen. Aber die Miete muss am studentischen Geldbeutel orientiert sein. Hier gilt es, Kriterien für das Angebot sozialer Dienstleistungen für Studierende zu finden. Auch dies haben die anderen Gesetzentwürfe nicht im Blick.
Im Gegenteil. Der Vorschlag der CDU, dass Studierendenwerke sich nur wirtschaftlich betätigen können, wenn es Private nicht besser können, geht sehr an der Realität vorbei und kann sicher nicht ganz ernst gemeint sein, denn so könnten Studierendenwerke beispielsweise keine Zusatzeinahmen für andere Bereiche generieren. Das wäre sicherlich sehr kontraproduktiv.
Das führt mich gleich zum dritten Punkt. Die Studierendenwerke brauchen mehr Zuschüsse durch das Land. Der Haushalt wird hier nicht sofort Riesensprünge machen können. Aber der politische Wille sollte deutlich werden. Davon ist leider im CDU-Entwurf keine Rede.
Hier wäre zumindest eine Regelung wie in Baden-Württemberg angemessen gewesen,wo die Studierendenwerke einen gesetzlichen Anspruch auf die Zuschüsse haben.
Auch den Vorschlag der FDP, dass es ein System leistungsbezogener Mittelverteilung geben sollte, finde ich gut. Allerdings wundere ich mich – ich hoffe, darauf geht Frau Kollegin Wagner gleich noch ein –, dass das HMWK die Zielvereinbarungen mit den Studierendenwerken abschließen soll. Sehr viel sinnvoller ist es doch, dass die Hochschulen die Zielvereinbarungen mit den Studierendenwerken schließen.
Die CDU hat unseren Vorschlag, dass die Mittel zweckgebunden an die Hochschulen fließen und diese dann an die Weiterleitung Zielvereinbarungen knüpfen können, dankenswerterweise in ihren Entwurf aufgenommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt noch auf einzelne Punkte eingehen, wo wir im Einzelnen Konsens bzw. Gesprächsmöglichkeiten sehen.
Erstens zu den Aufgaben. Ich freue mich, dass auch die CDU die Kinderbetreuung und die Förderung der Kultur in die neue Aufgabenbeschreibung für die soziale Infrastruktur aufgenommen hat. Das macht Sinn. Meine Damen und Herren, auch der Sport, den die CDU jetzt neu vorgeschlagen hat, macht Sinn, weil das zur Profilbildung und zur verbesserten Betreuung der Studierenden beitragen kann. Die Kinderbetreuung werden die Kommunen, die Hochschulen und auch die Studierendenschaft mitfi
nanzieren müssen. Einige gute Beispiele dafür gibt es bereits in Hessen. Da das so ist, wollen wir, dass zumindest die Stadt am Sitz des Studierendenwerkes im Verwaltungsrat mitwirkt. Das wäre auch im Hinblick auf die Versorgung mit studentischem Wohnraum vorteilhaft. Daher erhoffe ich mir, dass sich die anderen Fraktionen diesen Vorschlag überlegen und auch aufnehmen werden.
Der zweite Bereich sind die Organe.Ich denke,wir wollen alle den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin stärken, den Vorstand in Verwaltungsrat umbenennen, ihm die strategischen Entwicklungsaufgaben übertragen und die Aufsicht des Ministeriums auf die Rechtsaufsicht begrenzen. Kleinere Differenzen mag es bei den einzelnen Aufgaben und bei der Besetzung des Verwaltungsrats geben. Wir sind beispielsweise der Ansicht, dass die Studierenden im Verwaltungsrat weiterhin Gewicht haben müssen. So sieht es erfreulicherweise auch die CDU.Wir denken aber, dass die studentische Mitbestimmung näher an die Sozialpolitik der ASten herangeführt sein sollte. Daher wollen wir hier einen Gleichklang der Amtszeiten haben. Außerdem wollen wir, wie bereits erwähnt, die Magistrate der Sitzstädte im Verwaltungsrat vertreten wissen, da auch hier eine gute Kooperation nötig ist.
Der dritte Bereich ist die Finanzierung. Zur leistungsorientierten Mittelzuweisung habe ich bereits etwas gesagt. Wir sollten allerdings auch dringend die Säule der Beiträge im Blick behalten. Die Studierenden werden ohnehin von Semester zu Semester mit Mehrausgaben bei den studentischen Beiträgen wegen des RMV-AStA-Semestertickets belastet. Hinzu kommen noch die Verwaltungsgebühren. In einer solchen Situation kann ein Studierendenwerk nicht einfach, wie beispielsweise in Frankfurt geschehen, auf einen Schlag den Beitrag um 10 % erhöhen. Bislang decken die Beitragseinnahmen die Deckungslücken der Studierendenwerke. Wir wollen aber verhindern, dass hier einfach beliebig expandiert werden kann und die Studierenden immer höhere Beiträge zahlen müssen. Wie bei den Studierendenschaften selbst sollten hier Maßstäbe eingeführt werden, die die Höhe des Beitrags an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden messen.
In diesem Zusammenhang finde ich den FDP-Vorschlag nicht besonders durchdacht, nach dem Studentenwerke Teile ihrer Aufgaben an private Unternehmen abgeben können sollen und diese dann Zwangsbeiträge von den Studierenden nehmen können. Das ist sicher nicht machbar. Hier müssen dringend sozial ausgewogene Grenzen eingezogen werden.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, das war ein Überblick über unsere Position. Ich denke, dass wir den ganzheitlichsten Gesetzentwurf haben. Ich freue mich auf hoffentlich konstruktive Gespräche zu den Gesetzentwürfen.Ich denke,dass wir nicht sehr weit voneinander entfernt sind. Vielleicht schaffen wir es, genau wie beim TUD-Gesetz, uns auf einen Konsens aller im Hause zu einigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur kurz darauf eingehen, wie die Gesetzentwürfe zustande gekommen sind. Im Rahmen der Novelle des Hochschulgesetzes gab es eine Initiative der FDP, damals zum Studentenwerksgesetz mit nur einem einzigen Paragraphen. Es ging nämlich um die Festsetzung der Essens- und Mietpreise,die bis heute dem Ministerium obliegt. Die Festsetzung sollte auf die Vorstände der Studentenwerke übertragen werden. Es ist uns gelungen. Dafür hat die CDU-Fraktion auch geworben. Wir haben gesagt: Es ist uns zu wenig, nur diese eine Vorschrift zu ändern. Wir setzen uns für eine umfangreiche Anhörung zu diesem Thema ein. Nach einer ergebnisoffenen, informativen Anhörung denken wir darüber nach, wie das Studentenwerksgesetz generell novelliert werden kann.
An diesem Punkt stehen wir heute. Die Anhörung hat stattgefunden. Herr Kollege Siebel, ich will es mir ersparen, noch einmal detailliert auf das einzugehen, was Frau Kollegin Sorge gesagt hat. Ich kann alles unterstreichen, was sie hier zum Umgang miteinander dargestellt hat. Ich will ausdrücklich betonen, dass ein solcher Umgang zwischen den Obleuten jedenfalls im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bisher unüblich war.
Herr Siebel, ich finde das ziemlich unkollegial. Das ist ein schwacher Ausdruck, aber der ist parlamentarisch. Den Rest muss man sich denken.
Ich komme zu unserem Gesetzentwurf. Die allermeisten verbinden mit den Studentenwerken ausschließlich das Mensaessen. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Aufgaben. Die Stärkung der Autonomie der Hochschulen hat auch Auswirkungen auf die Studentenwerke. Heute müssen wir das Gesamtsystem Hochschule betrachten, das sich aus verschiedenen Akteuren zusammensetzt: den Hochschulen, den Studentenwerken, den Studierenden und nicht zuletzt den Kommunen als Partnern. Der Service um das Studium herum und die enge Verzahnung zur Hochschule sollen Studienabbrecherquoten senken, den Studienverlauf optimieren und einen erfolgreichen Studienabschluss gewährleisten. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Studentenwerken mehr Autonomie einräumt. Die erste entscheidende Änderung ist, dass die Geschäftspolitik der Studentenwerke nicht mehr im Wege der Fachaufsicht, sondern im Wege der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt.
Das heißt,beispielsweise bezogen auf die Initiative zu diesem Gesetzentwurf, dass die Essenspreise nicht mehr vom Ministerium festgesetzt werden. Der Aufgabenkatalog wird präzisiert und der Entwicklung in den Hochschulen angepasst. Für die CDU-Fraktion war entscheidend, die kulturelle und sportliche Förderung neu aufzunehmen,
ebenso wie die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ausländischen Studierenden, von behinderten Studierenden und denen mit Kindern. Ein besonderes Anliegen – das haben meine beiden Vorredner auch schon gesagt – ist der CDU-Fraktion, wie den anderen, auch die Vereinbarkeit von Familie mit Studium.Wir haben damals als CDU-Fraktion bereits im Hochschulgesetz dafür gesorgt, dass in die allgemeinen Aufgaben für die Hochschulen eine Regelung aufgenommen worden ist, die lautete – ich zitiere § 3 Abs. 4 Hochschulgesetz –:
Die Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern.
Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass in der Anhörung der Vertreter der Universität Gießen darauf hingewiesen hat, dass die Vereinbarkeit von Familie und Studium deshalb schwierig ist, weil es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt. Diejenigen Studierenden, die aus den Landkreisen kommen, können ihre Kinder nicht in die Kindertagesstätten in der Stadt geben, weil dort beispielsweise die Stadt Gießen zuständig wäre. Ich bin gerade dabei zu klären, woran es liegt. Ich denke, im Ziel sind wir uns einig, dass an den Hochschulstandorten sichergestellt werden muss, dass die Studierenden am Standort der Universitäten ihre Kinder in Kindertagesstätten geben müssen und nicht am Wohnort.
Das führt dazu, dass man Vereinbarkeit von Studium und Familie durchführen kann. Wenn das örtlich zu weit weg ist, ist das schier unmöglich.