Protokoll der Sitzung vom 21.09.2005

(Heiterkeit)

Trotz Fischbrötchen hat nicht der Landwirtschaftsminister, sondern der Minister für Wissenschaft und Kunst das Wort. Bitte, Herr Corts.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht nicht nur um Fischbrötchen, sondern auch um andere Dinge. Deshalb ist es ganz wichtig, dass dieses Gesetz kommt. Die Initiativen des Landtags, insbesondere natürlich die meiner Fraktion, begrüße ich außerordentlich.

Das Thema beschäftigt uns seit einiger Zeit. Wir alle sind der gemeinsamen Überzeugung, dass die gesetzlichen Bestimmungen für unsere Studentenwerke dringend modernisiert werden müssen. Wir sind uns auch in einigen grundlegenden Prinzipien einig, vor allem darin, den Einfluss des Staates zurückzunehmen, sodass der Minister nicht mehr für alles zuständig ist, und ein möglichst hohes Maß an Autonomie einzuräumen.

Die bereits vorliegenden Entwürfe bestärken mich in meiner Überzeugung, dass es gelingen kann, im Hessi

schen Landtag am Ende – Frau Kollegin Wagner sprach von einer Geburt – eine gemeinsame Position aller Fraktionen zu entwickeln. Dies täte der Sache gut und wird deshalb von mir nachdrücklich unterstützt.

Ohne mich im Einzelnen mit den vorliegenden Entwürfen beschäftigen zu wollen – das wollen wir im Ausschuss tun –, will ich aus der Sicht der Landesregierung folgende Punkte, die einer Neuregelung bedürfen, hervorheben.

Erstens. Wir sind uns alle einig, dass sich das Ministerium künftig grundsätzlich auf die Rechtsaufsicht beschränken soll. Notwendige Ausnahmen bilden selbstverständlich Auftragsangelegenheiten der Bundesausbildungsförderung und der Aufstiegsfortbildungsförderung.Wir vollziehen damit nach, was in anderen Ländern längst verwirklicht ist.

Zweitens.Die Aufgaben sollen überdacht und gegebenenfalls präzisiert werden. Die Landesregierung sieht insbesondere in der kulturellen Betreuung und in der besonderen Betreuung der Kinder von Studierenden wichtige Aufgaben, die zum Teil bereits von den Studentenwerken wahrgenommen werden, nunmehr aber auch gesetzlich verankert werden sollen. Ich sehe in Betreuungsangeboten für Studierende mit Kindern auch einen wichtigen Beitrag zur Verkürzung von Studienzeiten und, was uns allen am Herzen liegt, auch zur Verringerung von Studienabbruchquoten.

Drittens. Da ein noch so kluger Gesetzgeber – insbesondere dann, wenn vier Fraktionen beteiligt sind – nicht alle Entwicklungen voraussagen kann, spricht vieles dafür, in der Novellierung des Studentenwerksgesetzes eine Ermächtigung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vorzusehen, im Wege der Rechtsverordnung weitere Aufgaben zu übertragen.

Viertens. Bei der Gremienstruktur sollte Bewährtes nicht ohne Not infrage gestellt werden. So sieht auch die Landesregierung den bisherigen zweigliedrigen Aufbau mit einem Vorstand – bzw. der künftigen Bezeichnung Verwaltungsrat – und einer Geschäftsführung weiterhin als sinnvoll an.Auch der Hinweis der GRÜNEN ist sicherlich nicht verkehrt, der sich auf Magistrate und Oberbürgermeister richtet. Ob das am Ende machbar sein wird, wage ich aber zu bezweifeln.Deswegen müsste man hier andere Wege finden. Im Grundsatz kann man darüber aber reden. Im Verwaltungsrat sollte auch künftig eine Mitbestimmung der Studierenden und der Bediensteten der Studentenwerke gewährleistet sein.

Fünftens.Von zentraler Bedeutung sind für die Landesregierung weiterhin Öffnungsklauseln, die die Studentenwerke in die Lage versetzen sollen, sich unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich zu betätigen und sich dabei auch im kaufmännischen Leben üblicher Verfahren zu bedienen. Sie sollten in die Lage versetzt werden, durch Outsourcing betriebwirtschaftlich möglicherweise effizientere Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu schaffen.

Sechstens. Nicht zuletzt sollte erwogen werden, dass die Studentenwerke eigene Tarifverträge abschließen können, um mit stärkerem Leistungsbezug und größerer Differenzierung der Vergütung qualifizierteres Personal zu gewinnen.

Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht alles wiederholen, was von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt worden ist.Alle Fraktionsinitiativen gehen davon aus, dass die bewährte bisherige Rechtsform

der Studentenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts beibehalten wird. Die Landesregierung sieht das genauso und hält es für möglich, innerhalb dieser Rechtsform eine wesentlich größere Selbstständigkeit der Studentenwerke zu verwirklichen.

Wir haben damit eine gute Grundlage, gemeinsam mit allen Fraktionen Lösungen zu finden. Eine übereinstimmende Beschlussfassung des Landtags würde auch den Studentenwerken vermitteln – das ist ganz wichtig –, dass ihre Arbeit eine hohe Wertschätzung genießt und alle darum bemüht sind, die Leistungsfähigkeit der Studentenwerke zu verbessern. Ich bin gern bereit, auch die Unterstützung meines Hauses anzubieten und die dringend notwendige Novellierung des Studentenwerksgesetzes möglichst bald auf den Weg zu bringen.

Ich beteilige mich nicht an der Diskussion der Obleute untereinander. Ich gebe Herrn Siebel als Mann nur einen Ratschlag: Sie werden die drei Abgeordneten – um beim Sprachgebrauch der letzten Tage zu bleiben – nach Jamaika treiben, wenn Sie so weitermachen.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Siebel (SPD))

Meine Damen und Herren! Wir haben die erste Lesung der drei Gesetzentwürfe durchgeführt. Die drei Gesetzentwürfe sollen an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen werden. Ich lasse darüber beschließen.

Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Tagesordnungspunkt 4, an den Ausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist eine Überweisung beschlossen.

Gleiches gilt für den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tagesordnungspunkt 9. Wer ist für Überweisung? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.

Wer ist für die Überweisung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, Tagesordnungspunkt 70? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit hat, um bei den Formulierungen von Frau Wagner zu bleiben, der Gesetzentwurf der FDP drei Geschwister bekommen – und nur eines kommt durch.

(Große Heiterkeit)

Zum Schluss der Sitzung rufe ich Tagesordnungspunkt 58 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/4331 –

Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.

Meine Damen und Herren, ich beende die heutige Sitzung. Wir treffen uns morgen um 9 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

(Schluss: 18.00 Uhr)