Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern stelle ich schon die Frage, ob das, was die FDP da vorschlägt, wirklich weiterführend ist. Unsere Fraktion erklärt sich allerdings bereit, dass zu diesem Thema im entsprechenden Ausschuss eine Anhörung durchgeführt wird.
Dann kann man sowohl den in Hessen Sendenden als auch den Verlegerinnen und Verlegern, zu deren Schutz das einmal eingeführt wurde, die Frage stellen, wie sie aus ihrer Sicht diesen Sachverhalt grob 15 Jahre später bewerten. Danach werden wir zu einer abschließenden Meinung kommen.
Bisher überwiegt bei mir allerdings Skepsis hinsichtlich der Frage, ob uns dieser Gesetzentwurf wirklich weiterbringen wird. Wir sind gerne bereit, uns im Ausschuss eines Besseren belehren zu lassen. In diesem Sinne werden wir die Anhörung abwarten. – Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Privatissimum des Herrn Al-Wazir mit Herrn Hahn zu der Frage, mit was für welche Nummern da geworben wird, würde mich schon interessieren.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dich auch? – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wollen Sie das auch wissen? – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dann machen wir das zu dritt!)
Ich denke aber, bei der Betrachtung dieses Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP sollte es eher um die Probleme gehen, die die Landesregierung dabei sieht. Dabei geht es insbesondere um das Problem einer isolierten Betrachtung.
Ich will für die Landesregierung an keiner Stelle sagen, dass es nicht auch notwendig wäre, über die Frage der Aufhebung des Verbots der Regionalisierung der Werbung intensiv zu diskutieren. Allerdings sollte man das nicht so verkürzt machen, wie es in diesem Gesetzentwurf geschieht, der hier vorgelegt ist. Denn dort wird ausschließlich diese Frage aufgegriffen. Er hat ausschließlich zum Ziel, dass das Verbot der Regionalisierung der Werbung aufgehoben werden soll.
Meines Erachtens sollte es eine solche isolierte Betrachtung nicht geben. Deswegen sollte es auch nicht zu einer solchen isolierten gesetzlichen Regelung kommen. Denn es gibt auch Auswirkungen, die damit verbunden sind, die
jenseits der Fragestellung liegen, was das für den Werbemarkt und die Verleger der Zeitungen bedeutet. Dazu kann man sicherlich Auskünfte erhalten. Denn dazu gibt es Erfahrungen aus den anderen Bundesländern. Letztes Jahr hat das Land Niedersachsen sein Privatrundfunkgesetz novelliert. Auch dort wurde die regionale Werbung nicht zugelassen. In Sachsen-Anhalt war das aber anders.
Man muss bei der Betrachtung eines solchen Gesetzentwurfs die Zusammenhänge im Auge behalten.Was bedeutet das für die Gestaltung des Hörfunkkonzepts insgesamt? Wird das Auswirkungen auf die Frage haben, ob es eine zweite landesweite Kette geben soll, oder nicht? Diese Frage muss im Rahmen der Novellierung des Privatrundfunkgesetzes irgendwann beantwortet werden. Man muss diese Fragestellung in diesem Zusammenhang beantworten.
Bei uns gibt es momentan Programme, die bundesweit verbreitet werden. Wir haben doch alle mit den gleichen Interessensvertretern gesprochen. Die haben gesagt: Unsere Programme sind bundesweit zugelassen, wir können aber nicht landesweit werben, weil uns die entsprechende Ausstattung mit Frequenzen fehlt.
Die Landesregierung führt darüber nur die Aufsicht. Deshalb muss man fragen: Was hat dazu geführt, dass es zu diesen Versprechungen hinsichtlich der Ausstattung mit Frequenzen gekommen ist? Muss die Versammlung, die die Aufsicht über diejenigen führt, die dort handeln, sich selbst in die Pflicht nehmen und sagen: „Es hat ein solches Versprechen gegeben, deswegen muss es auch zu einer entsprechenden Ausstattung mit Frequenzen und einer entsprechenden Zuteilung kommen“?
Es gibt also eine Notwendigkeit, dass die Versammlung, die diejenigen kontrolliert, die die Frequenzen verteilen, nachdem sie sie zugeordnet bekommen haben, dafür sorgt, dass den Versprechungen, die gemacht wurden, Rechnung getragen wird.
In diesem Zusammenhang gibt es aber noch eine andere Fragestellung.Wenn es keine Frequenzen gibt, die verteilt werden können, kommen wir mit der Frage, ob das Regionalisierungsverbot für Werbung aufgehoben werden soll, ganz schnell auch zu Fragen, die den kommerziellen lokalen Hörfunk berühren. Wenn wir in diesem Zusammenhang aber Fragen des kommerziellen lokalen Hörfunks berühren,dann muss man auch fragen:Was passiert dann mit dem nicht kommerziellen lokalen Hörfunk?
Ich bin da sehr offen und gerne bereit, darüber zu diskutieren, was das für Auswirkungen hat.Aber ich möchte in diesem Zusammenhang mit den Hörfunkveranstaltern auch über die Möglichkeit einer Verpflichtung im Rahmen eines Hörfunkkonzepts diskutieren, ob dann auch eine verstärkte regionalspezifische Berichterstattung möglich wird, ob das also auch mit der Aufhebung des Verbots der regionalisierten Werbung insgesamt verbunden werden kann.
Deshalb ist es meines Erachtens zu kurz gegriffen, wenn man heute isoliert diese eine mögliche Gesetzesänderung betrachtet. Vielmehr muss das im Zusammenhang einer umfassenden Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gesehen werden, die in Vorbereitung ist. Dann kann man im Zusammenhang mit allen Gesichtspunkten, die da relevant sind, die entsprechenden Entscheidungen treffen. Wenn man das isoliert machen würde, würde man damit aus unserer Sicht einen schwie
Ich vermute einmal,dass die Mitglieder der FDP-Fraktion trotz all der erfolgten Gegenrede dafür sind, dass eine
zweite Lesung – und gegebenenfalls auch eine dritte Lesung – stattfinden wird. Dementsprechend wird der Gesetzentwurf dem Hauptausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich nehme an, Sie haben keine Lust mehr, über die Petitionen oder die Beschlussempfehlungen abzustimmen. Ich schließe demnach die Sitzung, wünsche Ihnen einen schönen Abend und erwarte Sie hier morgen früh um 9 Uhr wieder.