Entschuldigung – jetzt bringe ich mich selbst in Schwierigkeiten, was mein eigenes Postulat anbelangt.
Deswegen behaupte ich, diese Aussage, die damals dazu geführt hat, die regionale Werbung nicht zuzulassen, gilt nicht mehr. Im Interesse des hessischen Mittelstandes bitten wir Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, ich wollte gerade sagen: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. – Herr Hoff, Sie haben das Wort für die Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Posch, ich will mit dem letzten anfangen. Es mag sein, dass es in den Bundesländern, in denen diese Öffnungsklausel vollzogen wurde – ich glaube,Sachsen-Anhalt ist das letzte Land, wo das passiert ist –, in der Tat keine Einbrüche in den Werbemarkt der Zeitungen gab. Umgekehrt gab es dort auch keinen signifikanten Anstieg der Einschaltungen regionaler Werbung, sprich: von mittelständischen Unternehmen, die entsprechende Werbebotschaften über Radio gesendet hätten.
Von daher kehrt sich Ihr Argument genau um. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle aufpassen sollten, dass wir nicht eine isolierte Diskussion führen. Uns geht es an dieser Stelle darum, deutlich zu machen, dass man über diesen Gedanken immer wieder reden und nachdenken muss, ob man möglicherweise diese Frage öffnet und Möglichkeiten schafft, regionale Werbung zuzulassen. Andererseits ist es so, dass wir im Augenblick in einen sehr sensiblen Bereich eingreifen würden, weil – das wissen wir – der Zeitungsmarkt in einer sehr schwierigen Situation ist. Ich glaube, an dieser Stelle können wir uns nicht mit SachsenAnhalt vergleichen, wo es in vielen Bereichen keinen echten Zeitungsmarkt mehr gibt. Bei uns in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet, gibt es noch einen funktionierenden Zeitungsmarkt,den wir nicht gefährden wollen.
Es mag richtig sein, was der Kollege Posch sagt, dass es unterschiedliche Zielgruppen anspricht,dass die einen die
„FAZ“ lesen und andere Radio FFH hören und umgekehrt. Eines steht in der momentanen Situation auch fest, wo die wirtschaftliche Lage sehr angespannt ist: Die Werbebudgets sind eher nach Süden als nach Norden gerichtet.Das bedeutet,dass für viele Unternehmen – gerade im mittelständischen Bereich – eher werblich auf die Bremse gedrückt wird. Wenn wir hier neue Möglichkeiten eröffnen, ist die Gefahr aus unserer Sicht sehr groß, dass von den Zeitungen Werbeeinschaltungen abgezogen werden, was dann auf den Zeitungsmarkt gerade im Rhein-MainGebiet einen negativen Einfluss hat.
Deshalb möchten wir diesem Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nahe treten. Ich bin sehr sicher, dass wir dies im zuständigen Ausschuss weiter diskutieren werden. Ich gehe davon aus, dass wir zu diesem Thema eine Anhörung durchführen. Aber ich finde, es wäre unehrlich, wenn wir hier mit falschen und nicht offenen Karten spielen würden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die CDU-Fraktion eher der Meinung,dass es der falsche Zeitpunkt ist, diese Öffnung vorzunehmen.
Deshalb werden wir eher gebremst in die Anhörung des Hauptausschusses gehen. Meine Damen und Herren, ich finde, es gehört dazu, dass wir das in aller Offenheit ansprechen. Es wird in den nächsten Jahren, mit Sicherheit noch in dieser Legislaturperiode, eine umfassende Veränderung des Privatrundfunkgesetzes geben. Möglicherweise wird dann noch einmal Gelegenheit sein, über diese Frage weiter zu diskutieren. Aber eine isolierte Beschlussfassung, wie das die FDP-Fraktion mit diesem sehr kurzen Gesetzentwurf vorsieht, ist etwas, mit dem sich die CDU-Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht anfreunden kann. Deshalb werden wir aller Voraussicht nach dieses Vorhaben ablehnen.Wir sind durchaus bereit, mit Ihnen im Rahmen der Anhörung über diese Fragen zu diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sollten wir diesen Gesetzentwurf der FDP als das betrachten, was er tatsächlich ist. Es ist ein begrenzter Gesetzentwurf, der sich auf ein ganz bestimmtes Thema bezieht. Wir sollten dazu eine Anhörung durchführen und uns die unterschiedlichen Meinungen dazu noch einmal vergegenwärtigen. Wie Kollege Hoff schon sagte, ist es so, dass wir die Frage der regionalen Werbung nicht zum ersten Mal diskutieren. Sie wird immer wieder von uns diskutiert. Sie wird natürlich auch an uns herangetragen.
Herr Posch, ich denke, sie ist auch an Sie herangetragen worden. Sie haben einen Teil der Argumente aufgeführt, die sehr dafür sprechen, zu sagen: Man kann dies machen. – Aber ich will für die SPD-Fraktion sagen, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Frage der Öffnung für regionale Werbung diesem Anliegen – auch begründet – sehr skeptisch gegenüberstehen.
Punkt eins. Das bezieht sich durchaus auf die Frage: Haben wir momentan eine Situation, wo Werbemärkte tat
Herr Hahn,das hat etwas damit zu tun,inwieweit wir mit einer Landschaft, die wir in Hessen haben, entweder verantwortungsvoll oder verantwortungslos umgehen. Wir haben in Hessen eine ganz besondere und sehr vielfältige Zeitungslandschaft. Zumindest ist es unser Interesse, eine Rahmenbedingung zu schaffen, dass diese erhalten bleibt und nicht klein gemacht wird.
Ich war bei dem Punkt, inwieweit Werbemärkte zu mobilisieren sind. Wir haben eine ähnliche Situation gehabt. Die war durch Gutachten auf der einen und auf der anderen Seite getragen, inwieweit an der Frage eines regionalen Fernsehens Werbemärkte zu mobilisieren sind. Wenn wir einmal ganz ehrlich an dem Punkt mit der Realität umgehen, dann müssen wir feststellen, dass sich die Frage der Mobilisierung neuer Werbemärkte – ich sage das sehr vorsichtig – eher in Grenzen gehalten hat.
Zweiter Punkt.Herr Posch,Sie haben vorgetragen,dass es andere Werber sind. Wir haben uns da ein bisschen klug gemacht. Wenn man einmal versucht, die Preisniveaus zwischen Zeitungswerbung auf der einen Seite und Rundfunkwerbung auf der anderen Seite zu analysieren, dann ist mittlerweile die Rundfunkwerbung so, wie sie nicht regional angeboten wird, vom Preisniveau her durchaus zumutbar – also auch etwas, was nicht unbedingt dagegen spricht.
Ein Drittes. Was ich von der programmlichen Situation gelernt habe – Herr Posch, das haben Sie sicherlich auch gehört, es wundert mich, dass Sie es nicht als Argumentation analysiert haben –,ist,dass regionale Werbung,würde man sie zulassen, stärker in den Bereichen nachgefragt wird,wo wir eine starke wirtschaftliche Prosperität haben, und eher da weniger nachgefragt wird, wo das nicht der Fall ist.
Herr Posch, das heißt, Sie werden ein Gefälle zwischen der Rhein-Main-Region auf der einen Seite und Nordhessen auf der anderen Seite herstellen. Das ist etwas, was in der jetzigen Situation sicherlich nicht gut tut und nicht sinnvoll ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern sehen wir der Anhörung gespannt entgegen. Unserer Ansicht nach werden wir auf alle Fälle die Zeitungsverleger allesamt dazu anhören.Dann werden – so glaube ich – auch die Unterschiede bei dieser Frage herauskristallisiert, schon während der Anhörung. Wir sollten es darauf begrenzen und darauf beziehen und dann entscheiden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – wie bereits vom Kollegen Siebel angesprochen – bezieht sich auf ein sehr eng begrenztes Feld innerhalb des Privatrundfunkgesetzes, nämlich auf die Frage, ob regionale und lokale Werbung zukünftig erlaubt sein soll oder nicht. Kollege Posch hat die Historie angesprochen und einen sehr interessanten Satz gesagt: Zu einer Revision des Privatrundfunkgesetzes kam es wegen des Wechsels zu Rot-Grün nicht mehr. – Das war im Jahre 1991 durchaus richtig.Was allerdings zwischen 1999 und 2003 war – da würde uns interessieren,
ob es vonseiten der FDP Versuche gab, aktiv zu werden oder nicht. Herr Kollege Hahn, wir haben uns einmal die Mühe gemacht, sowohl die Debatten aus den Achtzigerjahren wie auch zu der Revision 1993 nachzulesen. Ich habe festgestellt, dass der Kollege Hielscher bei einer Debatte im Jahre 1993 – er hat alles Mögliche bei der Frage des Privatrundfunkgesetzes angesprochen –
allerdings diesen Punkt nicht mehr angesprochen hat.Das heißt,selbst im Jahre 1993 hat die FDP bei der Debatte,ob sich die Regelung des Privatrundfunkgesetzes bewährt hat oder nicht bewährt hat und welchen Revisionsbedarf es gibt, diesen Punkt nicht angesprochen.
Generell ist es doch so: Wegen der landesweiten Senderketten – Stichwort: Radio FFH – haben wir diese Regelung noch im Privatrundfunkgesetz stehen. Die Stichworte dazu lauten: regionale und vielfältige Zeitungslandschaft. Denn genau diese Zeitungslandschaft soll einerseits nicht gefährdet werden. Andererseits gehört Radio FFH zu einem großen Teil genau den Verlegern, die wir mit diesen Regelungen schützen wollen. Insofern widersprechen sich da die Interessen sozusagen im eigenen Hause.
Ich glaube allerdings, dass wir uns einmal sehr genau betrachten sollten, welche Erfahrungen wir in den letzten Jahren nicht nur beim Hörfunk, sondern auch in einem anderen Bereich gesammelt haben.Etliche von uns haben die Einladung zu dem Fest zum Jubiläum „zwei Jahre rheinmaintv“ auf dem Tisch liegen.
Ich glaube, wenn man sich einmal anschaut, wie „wenig“ Werbung dort geschaltet wurde, ist es fast schon ein Wunder, dass die ihren zweiten Geburtstag feiern.
Da geht es um die Art der Werbung, die dort gesendet wird. Denn das ist ein Beispiel. Das Stichwort lautet: Rhein-Main-Gebiet. Es handelt sich also um einen lokal begrenzten Bereich. Ob das nun wirklich zielführend ist, möchte ich schon hinterfragen.Denn in rheinmaintv wirbt nicht der Metzger vor Ort. Vielmehr sind das manchmal
Ich habe nicht vor,Werbung zu zensieren. Herr Kollege Hahn, ich sage Ihnen einmal in einem privaten Gespräch, für was für Nummern da geworben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern stelle ich schon die Frage, ob das, was die FDP da vorschlägt, wirklich weiterführend ist. Unsere Fraktion erklärt sich allerdings bereit, dass zu diesem Thema im entsprechenden Ausschuss eine Anhörung durchgeführt wird.