Es ist, glaube ich, in Ihrer aller Interesse, ein bisschen zügiger voranzugehen. Ich schlage vor, dass wir jetzt immer sechs bis zehn Personen aufrufen und Sie sich bitte hier in der Reihe aufstellen und beide Kabinen benutzen, so dass wir doch zügig durchgehen können. Wir beginnen mit dem Namensaufruf der Abgeordneten und ich darf Ihnen – –
Ich bitte um Ruhe, ich möchte, dass Sie jetzt alle zuhören. Sie beschweren sich, dass wir nicht zügig genug durchgehen. Das können wir nur, wenn Sie den Wahlvorgang verstehen, er ist nämlich anders als vorher. Dann hören Sie jetzt bitte zu:
Sie erhalten einen Briefumschlag mit dem Siegel des Landtags, und darin sind zwei verschiedenfarbige Stimmzettel. – Ja, das ist schwer, deswegen erkläre ich das gerade.
Ich weise darauf hin, dass es sehr wichtig ist, dass jeder Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis aufweisen darf, keine Bemerkungen, welcher Art auch immer, keine weiteren Kennzeichnungen. – Dann beginnen wir mit dem Wahlaufruf.
Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle Wahlberechtigten,die zur Wahl willens waren,von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Gibt es jemanden, der nicht gewählt hat und noch wählen möchte? Wir haben nach der Berechnung von vorhin noch drei Stimmzettel. Hat jemand sein Wahlrecht nicht ausgeübt? – Dann ist das so. Ich stelle das hiermit fest. Ich schließe den Wahlgang und bitte, die Stimmen in der üblichen Weise auszuzählen.
Der erste Wahlgang war die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofes. 110 Abgeordnete waren stimmberechtigt. Es wurden 107 Stimmen abgegeben. Alle 107 Stimmen waren gültig.
Auf den Wahlvorschlag Dr. Günter Paul, Drucks. 16/168, entfielen 91 Jastimmen, Neinstimmen waren 16 vorhanden. Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht und
Zweiter Wahlgang, Wahl des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs. Stimmberechtigte Abgeordnete 110, abgegeben 107 Stimmen. Alle 107 waren gültig. Auf den Vorschlag Dr. Wolfgang Teufel, Drucks. 16/169, entfielen 62 Jastimmen, 43 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Für die absolute Mehrheit sind 56 Stimmen erforderlich. Damit hat Herr Dr.Wolfgang Teufel das entsprechende Quorum erreicht. Er ist zum Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs wieder gewählt. Dazu gratuliere ich herzlich.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes darf ich den begabten Nachwuchspolitikerinnen und -politikern, die uns als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gedient und das jetzt schon wiederholt würdig und mächtig gemacht haben, herzlich danken.
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend neue Zugangshürde für innovative Arzneimittel – Drucks. 16/59 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend verbesserte Patientenversorgung durch Arzneimittel-Positivliste – Drucks. 16/187 –
Da das in der Tagesordnung ein Schwerpunkt der Fraktion der GRÜNEN ist, darf ich Sie bitten, mit einer Redezeit von 15 Minuten zu beginnen. Ich rufe Frau Abg. Kordula Schulz-Asche auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn jemand wie ich seit 30 Jahren beruflich und politisch mit dem Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland zu tun hat,dafür eintritt,dass der mündige Patient im Mittelpunkt steht – mit Zugang zur Prävention und Gesundheitsförderung als Schwerpunkt und als informierter Verbraucher von Gesundheitsdienstleistungen –, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass die Positivliste seit Jahrzehnten überfällig ist.
Wir brauchen, und zwar völlig unabhängig von der aktuellen Finanzsituation und von der anhaltenden Ausgabenexplosion für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, verlässliche Instrumente für eine rationale, effiziente und qualitätsgesicherte Arzneitherapie in diesem Land.
Genau aus diesem Grund gibt es bereits Positivlisten, und zwar in den meisten westeuropäischen Ländern. Bisher war ich davon ausgegangen, dass Deutschland zu Westeuropa gehört.Wir haben solche Positivlisten in Belgien,Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und Spanien.
Meine Damen und Herren, wir hätten auch in Deutschland bereits eine Positivliste, wenn Sie nicht zugelassen hätten, dass Ihr eigener Gesundheitsminister öffentlich gedemütigt wurde, indem die geschredderte Positivliste, die von der schwarz-gelben Koalition im Jahre 1992 im Bundestag erarbeitet wurde, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie auf einem Tablett überreicht wurde. So viel zum Symbolwert dessen, was an Lobbyarbeit für die Pharmaindustrie geleistet wird.
Meine Damen und Herren, wir haben im Moment 40.000 Medikamente,die in Deutschland auf dem Markt sind.Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass es irgendeinen Arzt oder irgendeine Ärztin in unserem Lande gibt, die über diese 40.000 Medikamente einen Überblick hat. Wir müssen das einzige Kriterium anerkennen – da sind wir gesundheitspolitischen Sprecher der verschiedenen Fraktionen einig –, dass sich ein Arzt praktisch nur darauf verlassen kann, was er über Pharmareferenten oder so genannte Fortbildungsveranstaltungen erfährt, die von der Pharmaindustrie finanziert werden. Deshalb ist es richtig und überfällig, dass wir eine Positivliste bekommen.
Dank des Instituts für Arzneimittelverordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir jetzt eine – allerdings, finde ich, immer noch sehr umfangreiche – Liste vorliegen, die sowohl schulmedizinische als auch besondere Therapieeinrichtungen berücksichtigt. Da ist überhaupt nicht infrage zu stellen, dass innovative, wirklich wirksame Medikamente aufgenommen werden. Hier bauen Sie einen Popanz auf, der in Wirklichkeit gar nicht existiert.
Deswegen müssen wir uns auch fragen, was eigentlich der Hintergrund dieses Entschließungsantrags ist, den die CDU eingebracht hat. Sie sagen, die Positivliste sei patientenfeindlich, da sie unter Umständen wichtige Neuentwicklungen vorenthält.
Was sind denn diese Umstände? Warum benennen Sie diese Umstände nicht? Sie sagen, es wären chronisch Kranke besonders betroffen.Wenn man sich anguckt, wie die Situation im Gesundheitswesen in Deutschland mit der Vielzahl der chronischen Erkrankungen und Symptome ist,an denen die Menschen leiden,mit einer Vielzahl von Medikamenten, die diese Menschen täglich einnehmen müssen, mit Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen, auf die sie angewiesen sind, dann müssen wir doch ein verlässliches Instrumentarium haben, wo wir sagen können: Hier handelt es sich um bewährte Kombinationen, um Medikamente, zu denen alle Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Zugang haben. – Dass Sie das meiner Meinung nach verhindern
Sie sind selber Krankenschwester. Ich bin auch Krankenschwester.Wir wissen genau, worüber wir reden, wenn wir über Medikamentenverschreibung nicht nur im ambulanten Bereich, sondern auch über Krankenhäuser reden. Sie versuchen, all die Menschen mit „Zuzahlungen und Selbstbehalten“ zu verunsichern. Sie konzentrieren sich
doch immer auf die Menschen, die gerade krank sind.Wir wollen im Prinzip eine Umstrukturierung in der Arzneimittelversorgung, die qualitäts- und wirkungsorientiert ist.
Ich komme auf den eigentlichen Hintergrund Ihres Entschließungsantrags zurück. Mit Ausnahme der Pharmaindustrie wehrt sich tatsächlich niemand mehr wirklich gegen die Positivliste. Herr Koch hat sich hier in den letzten zwei Wochen als Lobbyist der Pharmaindustrie aufgespielt.
Auf die Arbeitsplätze komme ich gleich zu sprechen. Ich werde gleich über Ihre wirtschaftspolitische Kompetenz in diesem Bereich reden.
Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen.Wir müssen hier auch darüber reden, dass jährlich 20.000 Menschen wegen Fehlmedikation sterben. Sie meinen, das aufrechnen und die Leute verunsichern zu können, indem Sie sagen, da würden Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Ich komme gleich noch auf Ihr wirtschaftspolitisches Argument in dieser Frage zu sprechen.