Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Hahn für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Rudolph hat in einem Punkt vollkommen Recht: Dass wir eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema führen, ist nur schwer nachvollziehbar. Aber wir führen sie.

Als Ergebnis dieser Aktuellen Stunde sollte das Verbindende in diesen Plenarsaal Eingang finden und nicht das Streiten untereinander.

(Volker Hoff (CDU): Das fällt beim Kollegen Rudolph aber schwer!)

Das Verbindende ist zum einen, dass offensichtlich alle Fraktionen des Hessischen Landtags davon ausgehen, dass wir in Hessen weiterhin einen gut organisierten und gut ausgestatteten Verfassungsschutz brauchen. Es ist wichtig, dass man als Liberaler dies am Ende der Diskussion zusammenfasst.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es gibt Dinge, die die Polizei nicht erfahren kann. Das ist auch gut so, weil wir diese Trennung in einer Zeit unserer Geschichte nicht hatten, die zu sehr schlimmen Folgen ge

führt hat. Es ist gut, dass es einen Verfassungsschutz gibt. Es ist gut, dass in der letzten Legislaturperiode – das sage ich als Mitwirkender – das Landesamt für Verfassungsschutz wieder ausgebaut worden ist. Ich glaube, darüber gibt es keinen Streit.

Punkt zwei. Mehrere Redner – dazu gehört natürlich der Innenminister, aber auch Herr Al-Wazir, Frau ZeimetzLorz und ich – haben das Problem, dass sie einem Gremium angehören, das sich sehr intensiv mit dem Landesamt für Verfassungsschutz beschäftigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben uns in dieses Gremium gewählt. Wir dürfen,werden und wollen von der Arbeit dieses Gremiums nichts sagen. Das ist aber ein Problem, auf das ich hinweisen möchte.

Daraus können Sie die Schlussfolgerung ziehen, die Sie gerade wünschen. Herr Kollege Al-Wazir, es ist schwer, so darüber zu diskutieren,wie Sie es getan haben.Wir treffen uns an anderer Stelle – in Saal 115 S – und diskutieren ganz im Geheimen.

Dritter Punkt. Es muss die Gemeinsamkeit aller Demokraten sein und ist es auch – deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet und hoffe, das zusammenzufassen –, dass wir gegen alles vorgehen, was gegen den demokratischen und pluralistischen, gegen den für jede Religion offenen Staat gerichtet ist. Wir müssen weiterhin gemeinsam Manns genug sein, gegen jeden Extremisten, der gegen unsere Verfassung und unser Staatssystem etwas machen will, mit allen im Grundgesetz zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen. Das sollte ein Konzept der Demokraten in diesem Lande sein.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU und der SPD)

Wenn wir ein paar Differenzen über die eine oder andere Erklärung haben, lieber Kollege Al-Wazir und lieber Freund Volker Bouffier, dann habe ich Verständnis dafür, dass man das in Presseerklärungen diskutiert oder auch nicht. Das kann jeder machen, wie er will. Schlecht hingegen ist, das im Plenum noch einmal hochzuziehen und dadurch in die Öffentlichkeit oder an die Zuhörer auf der Tribüne ein Bild zu senden, dass wir in der Frage des Kampfes gegen den Extremismus zerstritten seien.

Deswegen glaube ich, mit diesen Worten erfolgreich versucht zu haben, die vier verschiedenen Ideen, die aufgrund unserer parteipolitischen Zugehörigkeit vorhanden sind, wieder zusammenzubinden. Wir gehören den Parteien nicht nur wegen der Namen an, sondern weil sie ideologische Hintergründe haben.Es muss Einigkeit darüber bestehen, dass der Hessische Landtag alles das macht, was gesetzlich möglich ist, um den Extremismus in unserem Lande zu verhindern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank,Herr Kollege Hahn.– Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!)

Eine persönliche Erklärung des Kollegen Al-Wazir nach § 81 der Geschäftsordnung.

Herr Präsident, mir ist vorgeworfen worden, ich würde in irgendeiner Form irgendetwas verharmlosen. Das weise ich zurück. Ich möchte erklären, dass mich vor allem stört, wenn Presseerklärungen im Plenum thematisiert werden, die sagen, dass man mit Informationen ungenau umgeht. Dann tritt der Innenminister vor und sagt, es gibt 38.000 Einbürgerungen, 1 % wurde widersprochen, das macht gleich 4.000. Das ist genau das, was ich meine. Man sollte mit solchen Informationen genauer umgehen und genauer überlegen, was man erzählt. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war in sehr modifiziertem Sinne eine persönliche Erklärung.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Aber sehr modifiziert!)

Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Bei den Aktuellen Stunden geht es etwas härter zu, deshalb sind wir etwas nachsichtiger bei Äußerungen von allen Seiten, auch wenn diese im Grenzbereich liegen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na ja! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gerade an Ihrem Feiertag, Herr Präsident!)

Damit ist diese Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 a auf:

Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 19. Januar 2001, geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2002, legen die Fraktionen zur Wahl der sechs nichtrichterlichen Mitglieder Listen vor. In jeder Liste müssen die Namen und Anschriften von mindestens zehn wählbaren Personen verzeichnet sein. Die Mitglieder, die aus jeder Liste zu entnehmen sind, werden in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 gewählt. Sie sind in der Reihenfolge gewählt, in der ihre Namen in den Listen verzeichnet sind. Die übrigen in den Listen verzeichneten Personen sind stellvertretende Mitglieder in der Reihenfolge der Listen.

Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/117, der Fraktion der SPD, Drucks. 16/118, sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 16/116, vor.

Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist diese Wahl geheim. Zur Durchführung der Wahl sind Wahlhelfer erforderlich. Die Abg. Boris Rhein, CDU, Nancy Faeser, SPD, Sarah Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Nicola Beer, FDP, bitte ich, diese Aufgabe zu übernehmen.

Meine Damen und Herren, nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der gleich erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen von den Wahlhelferinnen und dem Wahlhelfer einen neutralen, mit dem Siegel des Landtags versehenen Briefumschlag und einen Stimmzettel. Ich weise darauf hin – das ist sehr wichtig –, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in einem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichen oder Bemerkungen enthalten darf.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Unterschrift?)

Sonst ist dieser Stimmzettel ungültig. – Herr Kollege Hahn, auch bei der Unterschrift.

Zunächst bitte ich die Wahlhelferinnen und den Wahlhelfer, sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums und der Wahlunterlagen zu überzeugen.

Kann ich davon ausgehen, dass es keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand gibt? – Das ist lieb.

Bevor die Schriftführer mit dem Namensaufruf beginnen, bitte ich,den Bereich der Regierungsbank zu räumen.Die beiden Seitentüren werden während des Wahlvorgangs geschlossen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf zu achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft, und ich bitte nun, mit dem Namensaufruf der Abgeordneten zu beginnen.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren! Wir haben alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen. Ich darf fragen, ob alle Abgeordneten an der Wahl teilgenommen haben. – Ein Stimmzettel ist übrig. Ich vermute, das wäre der Stimmzettel für Roland Koch in seiner Eigenschaft als Abgeordneter, der heute nicht da ist. Herr Rentsch ist für die gesamte Plenarwoche entschuldigt.

Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten wählen konnten, und schließe damit den Wahlgang. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Ich bitte Sie, zunächst die ungeöffneten Umschläge zu zählen und im Anschluss daran die Stimmen gemeinsam auszuzählen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Ergebnis der Wahl der nichtrichterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen bekannt geben. Es wurden 108 Stimmzettel abgegeben,alle 108 waren gültig.Auf den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/116, entfielen zwölf Stimmen, auf den Vorschlag der CDU und der FDP, Drucks. 16/117, entfielen 63 Stimmen, auf den Vorschlag der SPD, Drucks. 16/118, entfielen 33 Stimmen. Es gab keine Enthaltungen.

Damit sind Dr. Günter Paul, Karin Wolski, Dr. Wolfgang Teufel, Prof. Dr. Klaus Lange, Elisabeth Buchberger und Rupert von Plottnitz zu nichtrichterlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt worden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir werden sicher nachher nach dem Tagesordnungspunkt „Vereidigung“ Gelegenheit haben, Glück zu wünschen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkte 2 b und 2 c auf:

Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Wiederwahl des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Ich möchte Ihnen noch einmal ganz formal sagen, dass die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident auf die Dauer ihrer jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt werden. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für jedes dieser Ämter.

Da der bisherige Präsident und der bisherige Vizepräsident des Staatsgerichtshofs aus dem Bereich der ständigen Mitglieder nach § 2 Abs.2 Staatsgerichtshofsgesetz als nichtrichterliche Mitglieder gewählt worden waren, sind diese Wahlen zu Beginn der Wahlperiode erneut erforderlich. Die Wiederwahl ist zulässig. Zu der Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Hessischen Landtags.

Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/168 und Drucks. 16/169, vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.

Die Wahl ist grundsätzlich nicht geheim, aber es kann auch geheime Wahl gewünscht werden.Das ist geschehen. Deswegen bitte ich die bisherigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Boris Rhein, Frau Nancy Faeser, Frau Sarah Sorge und Frau Nicola Beer, erneut hier als Wahlhelfer zu fungieren.

Es ist, glaube ich, in Ihrer aller Interesse, ein bisschen zügiger voranzugehen. Ich schlage vor, dass wir jetzt immer sechs bis zehn Personen aufrufen und Sie sich bitte hier in der Reihe aufstellen und beide Kabinen benutzen, so dass wir doch zügig durchgehen können. Wir beginnen mit dem Namensaufruf der Abgeordneten und ich darf Ihnen – –