Gerade die SPD hat alles getan, um die Leitlinien bewusst falsch zu verstehen, und hat in der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Brigitte Hof- meyer (SPD): Haben Sie sie deswegen berichtigt? – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Es war die Rede davon, dass der Innenminister die Kommunen zwingen wollte, die Kindergartengebühren zu erhöhen. Meine Damen und Herren, das war natürlich völliger Unsinn.Von einer verantwortungsvollen Opposition kann hier keine Rede sein.
Die Familienpolitik der hessischen CDU ist ein zentrales Thema für uns. Das haben wir gestern ausführlich diskutiert. Wir haben die Leistungen der Hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger in diesem Hause aufgezeigt.
Daher brauche ich an dieser Stelle darauf nicht mehr ausführlich einzugehen. Für uns haben Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung Priorität. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist korrigiert worden! – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))
Die Kommunen sind nach wie vor frei, Entscheidungsschwerpunkte in ihren Haushalten zu setzen. Kommunale Selbstverwaltung ist uns doch allen wichtig,da die meisten von uns auch in der Kommunalpolitik tätig sind. Sie ist und wurde nicht eingeschränkt. Wenn die Kommunen es wollen, können sie ihre Kindergartenbeiträge nach wie vor reduzieren oder auch streichen.
Es ist aber die gesetzliche Pflicht der Aufsichtsbehörde, bei anhaltend defizitären Haushalten Konsolidierungsvorschläge von den Kommunen einzufordern. Das ist gesetzliche Pflicht.Daran müssen wir uns auch halten.Keine Kommune kann zukunftsweisend agieren, wenn ihre Haushalte stark verschuldet sind. Denn bezahlen müssen das später unsere Kinder. Wichtig ist aber auch, dass die Leitlinie dahin gehend präzisiert wurde,
dass die Kommunen bei den Beitragsgestaltungen ihrer Kindergärten auch die Regelungen für Kindergärten in freier Trägerschaft treffen müssen. Das ist ein Punkt, den die SPD in ihren Bewertungen der Leitlinie immer wieder ausgeblendet hat. Solche Überlegungen müssen aber bei der Gestaltung der Kindergartenbeiträge einfließen, Herr Schmitt, sonst wäre dies unseriös.
Ich habe bereits gestern von dem gebrochenen Wahlversprechen der SPD in Kassel als mahnendem Beispiel gesprochen. So kann man nicht argumentieren.
Sie führen die Familien in diesem Lande an der Nase herum, um es einmal deutlich zu sagen. Es gibt überhaupt keinen Grund,sich so aufzuregen,wie Sie das gemacht haben.Die Kommunen entscheiden nach wie vor selbst über die Höhe der Kindergartengebühren.
Aber es liegt auch in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, sich nicht zusätzlich zu verschulden.
Die qualifizierte Richtlinie ist eine Klarstellung der gültigen Rechtslage und gibt damit auch sprachlich keine Möglichkeit mehr, Unwahrheiten oder Unverschämtheiten zu verbreiten.
Ich stelle für die CDU fest: Die Landesregierung, der Innenminister hat die Leitlinie klargestellt. Das zeugt von Größe.
Bereits letzte Woche hat die große Mehrheit im Sozialpolitischen Ausschuss dieses Thema für erledigt erklärt. Heute kommt die SPD mit einer Aktuellen Stunde. Das zeigt, dass zwar die Stunde aktuell ist, aber nicht die hessische SPD. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr erklärte der Innenminister vor diesem Hause:
Es gab und gibt keine kommunalaufsichtliche Festlegung, weder auf eine bestimmte Zahl noch auf eine bestimmte Verfahrensweise. Da es eine solche weder gab noch ich die Absicht habe, eine solche einzuführen, kann sich die Debatte diesbezüglich sehr kurz halten.
In Kommunen mit einem anhaltenden Haushaltsdefizit ist anzustreben, die auf andere Weise nicht gedeckten Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen durch Elternentgelte zu finanzieren. Mindereinnahmen, die dadurch entstehen, dass Eltern aus sozialen Gründen ganz oder teilweise (Sozial- staffel) von der Entgeltzahlung befreit sind, dürfen den tatsächlich erhobenen Entgelten zugerechnet werden.
Im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Sportes für das Gemeinwesen soll der Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Sportvereine bei
Meine Damen und Herren, in der Debatte am 22. September dieses Jahres, also einen Monat nach Erscheinen des Erlasses, habe ich von diesem Pult aus ausgeführt:
Sehr geehrter Herr Innenminister, warum steht unter Nr. 4 dieses Erlasses nicht auch: „Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der Kinder auf eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft in der Zukunft soll der Verzicht auf die Erhebung kostendeckender Gebühren nicht als freiwillige Leistung nachteilig angerechnet werden.“? Warum steht das nicht in Ihrem Erlass?
Meine Damen und Herren, am 30. September, also acht Tage später, gab es eine Pressemitteilung des Innenministeriums und die Feststellung, dass Ziffer 4 des Erlasses betreffend Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen neu gefasst wird. Jetzt heißt der neue Text:
Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der diesbezügliche Einnahmeverzicht der Gemeinde bei den so genannten freiwilligen Leistungen nicht nachteilig angerechnet werden. Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der Kinderbetreuung für das Gemeinwesen soll dies auch gelten, wenn eine Gemeinde die Eltern teilweise oder völlig von Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt.
Zweitens. Auch die Dritteldeckung durch Elternbeiträge, die ja bekanntermaßen auch im Erlass stand, ist vom Tisch.
Sehr verehrter Herr Innenminister, wir begrüßen diese so genannte Präzisierung außerordentlich, ist dies doch eine Kehrtwendung um 180 Grad. Normalerweise würde man so etwas eine Korrektur nennen.