Herr Wagner, was man aber nicht so stehen lassen kann: Sie haben nach meiner Erinnerung den Minister falsch zitiert, als Sie sagten, er habe behauptet, dass dort Geheimakten geführt werden; denn er hat dem deutlich widersprochen und hat sehr detailliert dargelegt, dass diese Dokumente, von denen Sie sprechen, ohnehin dem Personal zur Kenntnis gegeben wurden, bevor sie in die Personalakten gelangten. Das heißt also, von Geheimakten kann nicht die Rede sein.
Herr Wagner, um auf Ihre Frage zurückzukommen, die Sie hier gestellt haben, welche Führung Sie in der Verwaltung wollen:Wollen Sie, dass die Ministerien immer bis in die einzelnen Ämter den Durchgriff haben und bis unten hineinregieren? Gäbe es eine solche Praxis im Lande Hessen, wären Sie, Herr Wagner, und Ihre Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN doch die Ersten, die genau das anprangern würden und die zu Recht kritisieren würden, dass es keine Handlungsspielräume auf den unteren Ebenen gibt und die Regierung zentralistisch durchregiert. Das kann nicht das Ziel sein, sondern wir müssen dafür sorgen, dass die Verantwortung in den Ämtern gestärkt wird. Das ist unser erklärtes Ziel, denn dort gehört die Verantwortung hin,und dort ist sie in guten Händen.
Finanzminister Weimar hat uns allen am Donnerstag nachvollziehbar dargestellt, warum es zum Ende des Jahres 2003 zu diesen von Ihnen jetzt kritisierten Personalverschiebungen gekommen ist. Das hat natürlich etwas damit zu tun – das geht unter anderem auch auf eine Empfehlung des Hessischen Rechnungshofes zurück –, dass es ein Konzept zur Neuordnung der Finanzämter gab, das zum 1. Januar 2004 griff. Es hat etwas damit zu tun, dass der Bereich der Körperschaftsteuerveranlagung gestärkt werden musste. Es hat nicht zuletzt auch damit etwas zu tun, dass Personal abgezogen wurde, weil im Jahre 2003 die Banken- und Anlegerverfahren ausliefen und deshalb der Personalbedarf nicht mehr so hoch war.
nicht nur in selektiver Wahrnehmung üben, sondern einmal die gesamte Firma sehen, so schwer Ihnen das fällt. Die Finanzverwaltung kann nur funktionieren und wirkungsvoll arbeiten, wenn sowohl der Innendienst gut und qualifiziert ausgestattet ist
wie auch der Außendienst in Form der Steuerfahndung. Auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Viele Fälle werden erst dadurch aufgedeckt, dass der Verdacht von Unregelmäßigkeiten in den Veranlagungsinanzämtern aufkommt und dann die Steuerfahndung eingeschaltet wird. In der Folge muss die Abarbeitung dieser Fälle wieder durch den Innendienst erfolgen. Von daher ist es nur konsequent und richtig, dass die Leitungen der Finanzämter, die OFD und nicht zuletzt der Minister Wert darauf legen, dass wir dort gleichmäßig gut mit Personal ausgestattet und aufgestellt sind, damit die Finanzverwaltung die wirkungsvolle und effiziente Arbeit leisten kann, die sie in den vergangenen Jahren geleistet hat.
Das, was Sie hier heute veranstalten, nutzt niemandem, sondern schadet dem Ansehen der Finanzverwaltung insgesamt. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Eskalation, und drehen Sie die Eskalationsspirale nicht weiter an, denn Eskalationsspiralen sind wie Schrauben, Herr Schmitt. Wenn man sie überdreht, brechen sie ab, und dann hat man nichts erreicht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Williges. – Herr Staatsminister Weimar hat sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Herr Minister Weimar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gehört zu den besonders schwierigen Punkten einer solchen öffentlichen Diskussion,darauf zu antworten,wenn Beteiligte in der Diskussion à la Pippi Langstrumpf nach dem Motto verfahren: Ich mache mir die Welt so, wie sie mir gefällt. – Das ist ausgesprochen schwierig. Ich will es dennoch versuchen.
Aber ich möchte das Haus auch auf eines hinweisen, damit man sieht, wie hier gearbeitet wird. Am letzten Donnerstag hatten wir eine Haushaltsausschusssitzung. Am Mittwoch lag uns schon der Text des Missbilligungsantrages der SPD vor, wo die Beantwortung der Fragen, die im Haushaltsausschuss gestellt wurden, offenkundig überhaupt keine Rolle mehr gespielt hat.Am Donnerstagvormittag hätte die Chance bestanden, im Petitionsausschuss die über 100-seitige Stellungnahme der Verwaltung zu beraten. Das ist – aus welchen Gründen auch immer – nicht zustande gekommen. Wenn es so dringlich gewesen wäre – so gehe ich davon aus –, hätten die Petitionen zu dem Zeitpunkt behandelt werden können.
Ich komme noch darauf. Ich will nur einmal kurz darauf hinweisen,dass es schon bemerkenswert ist,dass man Material vorliegen hat – eine Untersuchung an der Stelle,
Herr Kollege Wagner, übrigens nicht von denen gemacht, die unmittelbare Vorgesetzte sind, sondern vom Finanzpräsidenten und einer anderen Truppe durchgeführt –, aber die Antworten offensichtlich überhaupt nicht mehr interessieren.
Ich muss sagen: Ich nehme das schlicht zur Kenntnis, aber sage es auch einmal öffentlich. Man gibt sich Mühe. Über eineinhalb, zwei Stunden haben wir das alles diskutiert. Sie wissen ganz genau, dass ein beachtlicher Teil dessen, was hier von Interesse ist und was in dem Ausschuss und im Petitionsausschuss besonders behandelt werden kann, hier vor der Öffentlichkeit nicht behandelt werden kann, und zwar schon deshalb nicht, weil es um den Schutz der handelnden Personen geht. Daran werde ich mich auch halten. Aber es ist einfach nicht in Ordnung, dass so verfahren wird, dass man die Missbilligung ohne Kenntnis der Antworten schon voranbringt. Das wirft doch ein bezeichnendes Licht auf das, was dort gesagt worden ist.
Meine Damen und Herren, es ist so, dass Ende 2003 – ich mache das so, weil die Abgeordneten im Haushaltsausschuss präzise dargelegt bekommen haben, um was es geht – mit dem am 01.01.2004 in Kraft getretenen Investmentsteuergesetz und den Bemerkungen des Hessischen Rechnungshofes, dass die Rechtsbehelfsverfahren beschleunigt werden müssen, bei den Körperschaftsteuerfragen eine große Umorganisation stattgefunden hat. Es wird keiner ernsthaft behaupten, dass wir in Hessen eine große Reform der hessischen Finanzverwaltung durchführen, weil möglicherweise ein paar unliebsame Mitarbeiter an der Stelle sind.
Diese Frage war zu lösen. Diese Frage stand in der Personalverantwortung eines Finanzamtes.Sie steht allerhöchstens in der Überprüfung der Oberfinanzdirektion – nicht deswegen, weil sich jemand vor der Verantwortung drücken will, sondern weil innerhalb der Verwaltung dies der ordnungsgemäße und richtige Strang ist. Diese Frage war zum 01.01.2004 zu lösen.
Ich möchte an der Stelle auch noch eines sagen: Es ist ein herausragend positives Merkmal der Finanzverwaltung, dass die Ausbildung der Bediensteten so breit angelegt ist, dass sich alle Beteiligten in die Aufgabenstellungen einfinden können, die sich aktuell in der Finanzverwaltung ergeben. Es gibt in der Finanzverwaltung keinen Anspruch darauf, eine bestimmte Position dauerhaft auszuüben. Das ist in der hessischen Finanzverwaltung so nicht üblich. Das ist auch sehr gut so.
Solche Entscheidungen sind also zu akzeptieren. Das ist dann auszuführen. Sie sind von mir auch nicht zu kritisieren. Das sage ich ausdrücklich.
Ich möchte auch noch eines sagen. Das wurde hier nicht vorgetragen. Gegen die Entscheidungen, die da getroffen wurden, ist geklagt worden. Die Beschlüsse sind gegen die Antragsteller ausgefallen. Das sollte man bei dieser Gelegenheit vielleicht auch einmal mitteilen. Offensichtlich hat die Verwaltung bei diesen Entscheidungen nicht falsch gelegen.
Ich möchte noch einmal das aufgreifen, was hier eben schon gesagt wurde. Natürlich ist ein Teil der Leidenschaft, mit der diese Diskussion geführt wird, der Tatsache geschuldet, dass es hier um Steuerfahnder geht. Ich möchte dabei aber eines mit allem Nachdruck auch gegenüber den Mitgliedern des Hessischen Landtags sa
gen: Die Qualität der Finanzverwaltung hängt durchaus auch in erheblichem Umfang davon ab, dass der Innendienst gut organisiert ist. – Übrigens hängt davon auch ab, was beigetrieben wird. Es hat immer ein Ausgleich zwischen diesen beiden Bereichen zu erfolgen. Deswegen müssen wir in der Gesamtbetrachtung, aber auch die Oberfinanzdirektion und die einzelnen Finanzämter dafür sorgen, dass eine entsprechende Austarierung tatsächlich erfolgt. Wie gesagt, deswegen ist in diesem Fall die Entscheidung von mir nicht zu beanstanden.
Ich will auf einen anderen Punkt hinweisen. Dabei geht es um die Frage, wie es bei den Steuerfahndern und mit dem Personal in Hessen weitergeht. Ich kann Ihnen da sagen: Ich bin auf die Entscheidungen, die wir in Hessen in den letzten Jahren getroffen haben, stolz. Denn erstmals ergibt sich eine sehr positive zusätzliche Perspektive für die Finanzverwaltung.
Wir haben im Jahre 2002 damit angefangen, 200 Personen im gehobenen Dienst und 120 Personen im mittleren Dienst auszubilden. So viele Personen in der Ausbildung der Finanzverwaltung hat es in Hessen seit Menschengedenken nicht gegeben.
Das Problem bei der ganzen Sache besteht doch darin, dass Sie niemanden ad hoc für die Finanzverwaltung bekommen. Denn dafür benötigen Sie gut ausgebildete Leute, die eine dreijährige Ausbildung benötigen. Wir profitieren jetzt von der großen Zahl der Auszubildenden. Wir werden jetzt mehr einstellen können. Im Jahre 2001 waren es 116 Personen, die in den gehobenen Dienst der Landesverwaltung eingetreten sind. Im Jahr 2002 waren es 200 Personen. Im Jahr 2003 waren es 216 Personen. Im Jahr 2004 waren es 181 Personen, und im Jahr 2005 werden es insgesamt 184 Personen sein.
Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Denn hier wird so getan, als hätte eine Ausdünnung stattgefunden. Das Gegenteil ist der Fall. Hier findet ein Aufbau statt.
Es wurde bereits gesagt: Das Finanzamt Frankfurt I – das ist das Finanzamt mit den meisten Steuerfahndern in Hessen – hat aus der Tranche derer,die wir ausgebildet haben, 41 neue Leute bekommen.In den nächsten Jahren werden in den Lehrgängen, in denen sich viele befinden, die Prüfungen abgelegt werden. Wir werden dann die Zahl der Steuerprüfer bei den hessischen Finanzämtern in einer Größenordnung von 170 Personen erweitern. Man muss aber erst einmal geeignete Leute haben. Die muss man ausbilden.Wir haben sie ausgebildet.
Ich wehre mich schlicht und ergreifend dagegen, dass hier das Bild gestellt werden soll, wir würden bei der hessischen Finanzverwaltung nicht mit allen Kräften etwas unternehmen. In Zeiten, in denen ansonsten eingespart wird, haben wir die Ausbildung in einem Umfang gesteigert, dass wir Zahlen haben, die im Vergleich zu dem, was früher einmal ausgebildet worden ist, ganz oben liegen. Deswegen sind wir tatsächlich in der Lage, dort mehr zu leisten.
Ich will auf einen anderen Punkt in diesem Zusammenhang zu sprechen kommen. Denn auch das wird hier immer so ein bisschen mit angesprochen.
Im Jahr 2003 hatten wir 204 Steuerfahnder. Wir haben jetzt 198. In der Zwischenzeit wurde aber die Arbeitszeit auf 42 Stunden pro Woche erhöht. Das entspricht einer Mehrarbeit von 9 %. Das heißt, rechnerisch gesehen, haben wir ein Äquivalent, das 214 Fahndern entspricht. Wir haben also rechnerisch zehn mehr. Wir werden das jetzt weiter kräftig aufstocken. Denn jetzt kommen die Kurse mit den vielen Personen zum Abschluss.
Wir haben die Zahlen hinsichtlich der Personallenkung bestehen lassen. Für die Finanzämter bedeutet das:Wenn sie einen erhöhten Bedarf in der Fahndung haben,können sie jederzeit Leute aus dem normalen Dienst herausnehmen und sie ad hoc in die Fahndung umsetzen. Entweder können dafür eigene Kräfte des Finanzamts verwendet werden, oder das muss mithilfe der Oberfinanzdirektion geschehen.Im Wesentlichen ist es doch so,dass der Innendienst an die Steuerfahndung mit der Bitte um Hilfe herantritt. Deswegen ist der Leiter eines Finanzamts natürlich auch in der Lage, das zu steuern und die entsprechende Zahl von Außenprüfern – in diesem Fall sind das dann Steuerfahnder – zur Verfügung zu stellen.
Es geht also schlichtweg an der Sache vorbei, wenn man erklärt, dass da irgendetwas Negatives gelaufen sei.
Aus dem Untersuchungsausschuss wissen Sie doch besser als alle anderen, dass die Steuerfahndung seit 1999 aufgrund der Anlegerfälle in den Bankenverfahren in ganz außergewöhnlicher Weise gebunden wurde. Inzwischen ist das weitgehend abgearbeitet. Deswegen wurden Kapazitäten für andere Dinge frei. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass dort irgendetwas schleifen gelassen wurde.
Das bedeutet aber auch:Wenn wir Entscheidungen darüber treffen, inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegebenenfalls für andere Aufgaben zur Verfügung stehen müssen, dann muss das auch akzeptiert werden.
Mit den Leuten wurde gesprochen. Sie sind anderer Meinung. Ich akzeptiere das. Ich habe das im Nachhinein erfahren. Ich akzeptiere das. Es gibt da aber eine Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Dienststellenleitung. Sie wurde ordnungsgemäß ausgeschöpft.
Bei der Staatsanwaltschaft ist das genauso. Herr Abg. Schmitt, ich will Ihnen eines sagen: Ich weiß gar nicht, wie solche Anträge überhaupt zustande kommen. Sie haben in Ihren Antrag hineingeschrieben:
Sie wird zudem aufgefordert, sicherzustellen, dass ihre Geschäftsanweisung Nr. 1/1997 vom 27. Februar 1997... in ihrem gesamten Geschäftsbereich auch tatsächlich eingehalten wird.
Es geht dabei um die Korruptionsbekämpfung. Am 13. Oktober dieses Jahres haben wir darüber eine Diskussion im Plenum des Hessischen Landtags geführt. Das Plenum hat dann mit einem einstimmig gefassten Beschluss der Hessischen Landesregierung einen Prüfungsauftrag erteilt. Dieser Beschluss besagte, dass diese Punkte noch weiter vertieft werden sollten.
Wir sind doch ständig an diesem Thema dran. Wie kommen Sie dazu, dass jetzt eine Missbilligung ausgesprochen
werden soll, wenn doch am 13. Oktober 2005 hier im Plenum der Beschluss gefasst wurde, dass wir dieses schwierige Feld gemeinsam weiterbearbeiten wollen? Es handelt sich hier um ein ausgesprochen schwieriges Feld. Dass dieses schwierige Feld weiterbearbeitet werden sollte, wurde mit einem einstimmigen Beschluss festgelegt.
Das passt also vorne und hinten nicht zusammen. Ich glaube, dass wir mit der von uns abgegebenen Erklärung im Haushaltsausschuss sehr präzise dargelegt haben, dass das ordnungsgemäß gelaufen ist. Ich bin nicht bereit, hier in öffentlicher Sitzung das Gesagte in der Art und Weise zu wiederholen, dass wir die Angelegenheit hier kleinteilig diskutieren könnten. Sie werden das Protokoll der Haushaltsausschusssitzung bekommen. Sie haben während der Sitzung des Haushaltsausschusses die Möglichkeit gehabt, Fragen zu stellen. Wir haben das in der Sitzung einigermaßen friedlich und schiedlich diskutiert.
Es ist immer wieder faszinierend, festzustellen, dass dann, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, so etwas durchaus vernünftig diskutiert werden kann. Bei einer Plenardebatte im Hessischen Landtag sieht das dann völlig anders aus.