Die CDU-Fraktion hat sich in ihrem Änderungsantrag auch hier auf die Rechtsaufsicht des Ministeriums zurückgezogen. Das reicht aber nicht aus. In der Anhörung wurde sehr deutlich gesagt, dass die Rechtsaufsicht nur bei rechtswidrigen Handlungen greift, dass man sich aber sehr viele Eingriffe in Forschung und Lehre vorstellen kann, die weit unter der Grenze liegen, ab der es rechtswidrig würde. Laut Bundesverfassungsgericht liegt aber schon bei einer Gefährdung der Freiheit der Forschung und der Lehre ein Eingriff in das Grundrecht vor. Das wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gere
gelt. Das heißt für mich ganz eindeutig: Sollte das, was jetzt vorliegt, Gesetz werden, ist es nicht verfassungsgemäß.
Hier wird wieder eines ganz deutlich: Der Landesregierung geht es gar nicht um die wasserdichte Absicherung der Freiheit der Forschung und der Lehre. Vielmehr macht sie sich im vorauseilenden Gehorsam zum Anwalt des privaten Betreibers, dem in sein an Wirtschaftlichkeit orientierten Arbeiten nicht so sehr hineingeredet werden darf.
Die Freiheit der Forschung und der Lehre ist Ihnen egal. Sie wollen auf Teufel komm raus privatisieren und haben alternative Lösungen für das Betreiben der Universitätsklinika von Anfang an ausgeschlossen.
Mittels der Privatisierung wollen Sie die Verantwortung für das Universitätsklinikum in Mittelhessen auf einen privaten Betreiber abschieben. Hierfür nehmen Sie die alle schon oft genannten Risiken in Kauf. Das Parlament soll hier im vorauseilenden Gehorsam abstimmen, obwohl wir alle um das finanzielle Risiko in MilliardenEuro-Höhe wissen.Wir alle wissen um die Risiken für die Freiheit von Forschung und Lehre. Außerdem soll das Parlament im vorauseilenden Gehorsam abstimmen, bevor der Wissenschaftsrat endgültig entschieden hat und bevor überhaupt darüber entschieden ist, ob dann noch mit Mitteln des Hochschulbaus gefördert werden kann.
Wenn Sie das wie die Lemminge mit der Arroganz Ihrer Mehrheit hier beschließen sollten, dann wäre das wirklich im wahrsten Sinne des Wortes ein schwarzer Tag für Hessen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 14. Dezember 2004, also genau vor einem Jahr und einem Tag, erklärte Ministerpräsident Roland Koch vor diesem Haus – ich darf zitieren –:
Aus Sicht der Landesregierung wird damit eine zentrale Zukunftsentscheidung getroffen. Wir werden mit dem hochschulmedizinischen Zentrum in Mittelhessen eine Klinik an zwei Standorten haben. Aber es wird ein gemeinsames wissenschaftliches und betriebswirtschaftliches Konzept geben, das dieses hochschulmedizinische Zentrum zu dem fünftgrößten in der Bundesrepublik Deutschland macht: attraktiv für die Wissenschaft und attraktiv für Forschung und Lehre. Zugleich erhält es eine betriebswirtschaftliche Struktur, die sicherstellt, dass wir die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren in Form von Krankenversicherungssystemen, Fallpauschalen und DRGs... auf uns zukommen, bewältigen können. Damit wird die zentrale Funktion, die die Kliniken in Mittelhessen sowohl für die Versorgung der Patienten als auch als Arbeitgeber haben, für die Zukunft gesichert.
wird an beiden Standorten diskutiert. Wir haben mit allen Beteiligten über alle denkbaren Konzepte ausführlich diskutiert, sodass kein Argument unerwähnt geblieben ist und alle Aspekte gegeneinander abgewogen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden konnten.
So weit wollte ich aus der Rede des Ministerpräsidenten zitieren,die er vor einem Jahr und einem Tag gehalten hat.
Nach zwei Jahren Diskussion werden wir heute den Gesetzentwurf für die hessischen Universitätskliniken in dritter Lesung verabschieden. Die in § 25a vorgesehene materielle Privatisierung ist der Kern dieses Gesetzesvorhabens.
Wir haben viel darüber diskutiert und teilweise heftig gestritten. Das ist in Ordnung. Aber die Menschen vor Ort haben ein Anrecht darauf, dass eine Entscheidung getroffen wird, die sie aus dem Zustand der Ungewissheit befreit.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Tarek Al- Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer hat sie denn da hineingebracht?)
Ich sagte es bereits: Wir haben lange darüber diskutiert und gestritten. – Am Ende gab es zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzesvorhaben. Ein Änderungsantrag stammte von unserer Fraktion, einer von der FDP.
Opposition gehört zur Demokratie. Es gibt zwei Arten der Opposition. Es gibt die konstruktive Opposition. Das machen die Mitglieder der FDP-Fraktion.
Daneben gibt es die primitive Art der Opposition, die von den Mitgliedern der SPD-Fraktion und der Fraktion der GRÜNEN betrieben wird.
(Michael Siebel (SPD): Was Sie hier vortragen, ist arm! Frau Oppermann, das ist unter Ihrer Würde! Das können Sie besser! Das war so etwas von überflüssig!)
Meine Damen und Herren, wenn es nach Ihnen gegangen wäre, würden sich die hessischen Universitätsklinika ab dem 1. Januar 2006 in einem gesetzlosen Zustand befinden. Denn das geltende Gesetz wird am 31. Dezember 2005 auslaufen.
Wenn es natürlich ein Zeichen von Aktivität ist, sich an der Unterschriftenaktion der WASG zum Volksbegehren gegen die Privatisierung zu beteiligen,
müssten mir die Herren Dr. Spies und Schäfer-Gümbel einmal erklären,warum sie dort mitmachen,wenn sich die Marburger SPD und die Bürgerinitiative „Rettet die Klinika“ dagegen aussprechen.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich befürchte, dass Sie das nicht verstehen würden, Frau Oppermann! – Dr. Thomas Spies (SPD): Frau Oppermann, Ihre Interpretation der Wirklichkeit ist, wie immer, großzügig!)
Ich darf aus der „Marburger Neuen Zeitung“ vom 29. Oktober dieses Jahres unter der Überschrift „Volksbegehren ist umstritten“ zitieren:
Getragen wird die Initiative unter anderem von der Linkspartei, von Attac und den Personalräten der Unikliniken. Die Bürgerinitiative „Rettet die Klinika“ und die Marburger SPD sind gegen das Vorhaben. „Rettet die Klinika“ sagt: „Die hat nämlich nach Beratung in mehreren Sitzungen beschlossen, sich nicht an der Initiative Volksbegehren zu beteiligen.“ Marburgs Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer (SPD) vom Sprecherrat der Bürgerinitiative redet sogar von einem kontraproduktiven Unterfangen.
Löwer betonte zudem, genau wie die Bürgerinitiative „Rettet die Klinika“ lehne auch die Marburger SPD ein Volksbegehren ab.
Ein paar Tage später war in der „Oberhessischen Presse“ unter der Überschrift „SPD Mittelhessen für Volksbegehren“ zu lesen:
Die SPD Mittelhessen unterstützt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die vermittels eines Volksbegehrens versuchen,... Dies teilten die Marburger und Gießener Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Spies und Thorsten Schäfer-Gümbel am Freitag der OP mit.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Warum sagen Sie es dann, Frau Oppermann, und reden konsequent an der Sache vorbei?)
Meine Damen und Herren, ich hatte Ihnen in der zweiten Lesung, als ich die dritte beantragt habe, Änderungsanträge versprochen. Hier sind sie nun.