Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Meine Damen und Herren, ich hatte Ihnen in der zweiten Lesung, als ich die dritte beantragt habe, Änderungsanträge versprochen. Hier sind sie nun.

Die erste Änderung betrifft das Betriebsvermögen. Hier wird gesetzlich festgeschrieben, dass vertragliche Regelungen, beispielsweise Erbpachtverträge, zu treffen sind.

Die zweite Regelung betrifft die Beleihung. Hier haben wir die Anregung aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung aufgegriffen, insbesondere vom Wissenschaftsrat, dass eine Beleihung erfolgen muss. Sie ist nämlich die zwingende Voraussetzung für die verfassungsrechtlich gebotene Rechtsaufsicht gegenüber dem Klinikum in privater Rechtsform. Hier wird die rechtsaufsichtliche Prüfung geregelt, wenn das Universitätsklinikum in privater Rechtsform seine Pflichten gegenüber den Universitäten verletzt.

(Zuruf von der SPD: Mein Gott, ist das langweilig!)

Eine weitere Anregung des Wissenschaftsrates haben wir aufgegriffen:dass das für die Ausbildung erforderliche Fächerspektrum der klinischen Medizin eine zwingende Strukturvorgabe darstellt.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Stellung der Dekane. Auch hier haben uns die Anregungen unter anderem des Wissenschaftsrates überzeugt, der in der schriftlichen und mündlichen Anhörung die „gesetzliche Verankerung der stimmberechtigten Mitgliedschaft des Dekans in der Geschäftsführung oder eines wirkungsgleichen Mechanismus, der die Wahrung der Belange von Forschung und Lehre durch den Dekan sichert“, empfohlen hat.

Meine Damen und Herren, die Teilnahme des jeweiligen Dekans an den Sitzungen der Geschäftsleitung mit beratender Stimme und Antragsrecht wird vertraglich sichergestellt. Die Dekane werden darüber hinaus in die Lage versetzt, bei aus ihrer Sicht drohenden Eingriffen in die Freiheit von Forschung und Lehre sowohl die Ständige Kommission für Forschung und Lehre als auch die Schlichtungskommission anzurufen.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Weiterhin haben wir eine Anregung aus der Anhörung aufgegriffen, dass zwischen Land und Erwerber vertragliche Regelungen getroffen werden, die den Betrieb des Universitätsklinikums sowohl hinsichtlich der Belange von Forschung und Lehre als auch der Belange der Krankenversorgung sicherstellen.

Gegenstand dieser Verträge sind insbesondere die Ziele der Zusammenarbeit, die qualitative und strukturelle Ausgestaltung des Versorgungsauftrags, die Strukturentwicklung der Hochschulmedizin, die Zustimmung des Landes zu strukturellen Änderungen des Universitätsklinikums und Verfügungen des Mehrheitsgesellschafters über Anteile der Gesellschaft, die Kapitalausstattung der Gesellschaft, die Sicherung von Beschäftigteninteressen sowie die Regelung des Heimfalls des Universitätsklinikums an das Land bei Insolvenz der Gesellschaft oder des

Mehrheitsgesellschafters oder schwerwiegender, eine Kündigung rechtfertigender Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mehrheitsgesellschafter.

Wir haben eine weitere Anregung der Personalräte aufgegriffen und eine Änderung bezüglich des Übergangsmandats getroffen. Dies gilt entsprechend für die Jugendund Ausbildungsvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und weitere Interessenvertretungen der Mitarbeiter.

Da das Hessische Gleichberechtigungsgesetz nur für den Bereich der hessischen Landesverwaltung gilt, konnte diese Regelung für die Frauenbeauftragte nicht im Gesetz getroffen werden. Für das gestellte Landespersonal wird es auch nach der Umwandlung in eine GmbH weiter gelten,und für das Personal des Universitätsklinikums in privater Rechtsform wird die Bestellung einer Frauenbeauftragten vertraglich vereinbart.

Meine Damen und Herren, ich komme auf die Rede des Herrn Ministerpräsidenten im Dezember vorigen Jahres zurück. Von der Beschäftigungsgarantie bis 2010 über Investitionen an beiden Standorten bis zu dem Medizinkonzept, der so genannten „Quertapete“, ist alles vertraglich geregelt.

(Gerhard Bökel (SPD): Kennen Sie den Vertrag schon?)

Sie von der Opposition, SPD und GRÜNE, haben doch in die Vertragsentwürfe hineingesehen und wissen, was darin steht. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, selbst wenn ich Sie mit diesem Wort jetzt wahrscheinlich wieder provozieren werde, was gar nicht meine Absicht ist: Von dieser Primitivopposition bin ich wirklich sehr enttäuscht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Gerhard Bö- kel (SPD): Darf ich einmal fragen, wann wir in den Vertrag hineingeschaut haben?)

Fragen Sie bitte Ihre Kollegen.

(Gerhard Bökel (SPD): Wir sind jetzt erstmals dabei, da hineinzuschauen, und dann halten Sie uns Primitivopposition vor! – Gegenruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Meine Damen und Herren,jeder kann sich melden.Es haben sich schon ein paar gemeldet. Das Wort hat Frau Kollegin Oppermann.

(Gerhard Bökel (SPD):Wo ist denn der Vertrag?)

Kollege Bökel, darf ich darum bitten, dass wir die Rednerin ausreden lassen?

(Gerhard Bökel (SPD): Ich habe eine Frage gestellt: welches ist der Vertrag, der abgeschlossen wird!)

Herr Kollege Bökel, melden Sie sich bitte, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen. Dann machen wir das geordnete Verfahren.

(Michael Siebel (SPD): Lassen Sie doch Frau Oppermann zu Wort kommen, Sie will doch die Zwischenfrage beantworten!)

Frau Oppermann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, danke. – Ich will es gern beantworten. Herr Kollege Bökel, ich nehme Rücksicht darauf, dass Sie nicht im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sind. Deswegen ist es jetzt gar nicht böse gemeint. Aber die Möglichkeit, in die Vertragsentwürfe hineinzuschauen, besteht seit über drei Wochen.

(Gerhard Bökel (SPD): Ich rede von dem abzuschließenden Vertrag! – Petra Fuhrmann (SPD):Sie reden von den Entwürfen, das ist ein rechtlicher Unterschied! – Dr. Thomas Spies (SPD): Es wäre uns neu, dass es einen Vertrag gibt! Oder ist er doch schon geschlossen?)

Frau Oppermann, Frau Kollegin Sorge möchte ebenfalls eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie das zu?

Danke, nein.

Meine Damen und Herren, es ist doch richtig: Dies ist ein ehrgeiziges Projekt, und es mit das größte Landesprojekt in dieser Legislaturperiode. An dieser Stelle gilt mein Dank der Landesregierung, die mit diesem Projekt die Universitätskliniken Marburg und Gießen fit für die Zukunft macht.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Toll, „fit für die Zukunft“!)

Wir werden einen Riesenvorsprung vor allen anderen Bundesländern haben. Wir werden weiterhin eine ausgezeichnete Krankenversorgung haben, und der Wissenschaftsstandort Mittelhessen wird gestärkt und ausgebaut. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU – Petra Fuhrmann (SPD): Wahrscheinlich wird es wieder eine Leuchtfackel!)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Oppermann. – Es gibt zwei Kurzinterventionen. Der Kollege Schäfer-Gümbel hat zuerst das Wort. Bitte sehr.

Der klärt jetzt, wie das mit der Linkspartei ist! Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD):

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Oppermann,wenn Sie schon auf das Bezug nehmen, was der Kollege Spies und ich erklären, sollten Sie es bitte vollständig tun.Fakt ist,dass wir auf die Erklärung zum Thema Volksbegehren immer gesagt haben, dass wir jede Initiative aus der Region unterstützen, die deutlich macht, dass das Unsinn ist, was Sie hier betreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber wir haben auch gesagt – Frau Oppermann, das sollten Sie wenigstens zur Kenntnis nehmen –, dass wir nicht davon überzeugt sind, dass das ein sinnvoller Weg ist, der zum Ziel führen wird. Das haben wir genauso deutlich ge

sagt, das steht in derselben Presseerklärung. Das sollten Sie bitte zitieren.

(Frank Gotthardt (CDU): Der Weg ist nicht sinnvoll, aber Sie unterstützen ihn! Das ist Ihre Politik!)

Herr Gotthardt, Sie sollten am besten ganz zu dem Thema schweigen.

Wenn Sie hier erklären, wir machten Primitivopposition, dann haben Sie offensichtlich in den letzten zwei Jahren null Komma null von dem verstanden, was in der Region abgegangen ist, was wir im Hessischen Landtag diskutiert haben, teilweise hart kontrovers und teilweise auch im Konsens. Ich will daran erinnern, dass es in der Frage der Zusammenarbeit zwischen der Hochschulmedizin in Marburg und Gießen die Sozialdemokratische Fraktion war, die als Erste gesagt hat, dass das, was die Landesregierung vorgeschlagen hat, richtig ist, dass zusammengearbeitet wird, und Ihre Abgeordnetenkollegen vor Ort erst danach aus den Puschen gekommen sind, weil sie nachziehen mussten.

(Dr.Thomas Spies (SPD):Ach!)

Damit das Niveau der Debatte, das Sie hier angeschlagen haben – „Primitivopposition“ –, noch einmal deutlich wird:Wir haben Herrn Leonhard vor wenigen Wochen in den Unterbezirksvorstand Gießen und Marburg eingeladen, und wir haben dort eine außerordentlich sachliche und konstruktive, wenn auch im Ergebnis nicht gemeinsam getragene Debatte über die Frage der Notwendigkeiten, der Zielsetzungen und der Instrumente geführt. – Herr Dr. Leonhard, Sie werden das bestätigen, wenn Sie das Gespräch mit dem Minister kurz unterbrechen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, das ist gut, der Minister braucht Beratung! – Frank Gotthardt (CDU): Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

Wir haben festgestellt, dass es eine Reihe von Wegen gegeben hat, die Sie ignoriert haben. Sie haben eine Reihe von Konzepten – –

(Frank Gotthardt (CDU): Sind Sie dafür oder dagegen?)

Herr Koch hat vor wenigen Wochen in Gießen beim Kinderherztransplantationszentrum PPP-Modelle in Gießen gelobt. Denselben Weg hat er an einer anderen Stelle für die Klinika in Gießen und in Marburg zugemacht,

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, Sie müssten zum Schluss kommen.

weil er es nicht wollte. Deswegen ist primitiv, was Sie hier tun. Der Vorwurf in Richtung Opposition ist jedoch absurd.