Das ist kein guter Stil. Das gehört sich nicht. Das ist Business as usual – nicht mehr und nicht weniger. Wir sollten uns einmal ernsthaft überlegen, ob wir so etwas zum Anlass für eine Aktuelle Stunde nehmen wollen, wenn es in Wahrheit nur darum geht, dass die Regierung ihre Arbeit absolviert hat, und um nichts anderes.
Dann stellen Sie sich noch hierhin und tun so, als sei alles in Butter. Es ist völlig richtig, was die Kollegen von den GRÜNEN und der SPD gesagt haben. Es ist noch nicht alles in Butter. An dieser Stelle sage ich einmal: Da hat Herr Grüttner vor einem halben Jahr die Backen aufgeblasen, er hat schon einmal die LPK angeblafft und gesagt: Ja, er sei in Verhandlungen, damit auch die privaten Rundfunkanbieter bei DVB-T dabei sind. – Sie sind nicht dabei. RTL und Sat. 1 sind nicht dabei.Aber er hat damals gesagt, natürlich werde er dafür sorgen, dass auch die Privaten dabei sind. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen die Presseerklärung der Hessischen Landesregierung vom 23. März 2005 vorlesen: „DVB-T kommt, und wir setzen uns weiter für die Beteiligung von Privaten ein“.– Das ist die Realität.
Herr Grüttner, ich habe volles Verständnis. Ich kenne die Probleme. Das können Sie mir glauben. Aber all das unisono innerhalb der Landesregierung und der CDUFraktion zu einem solchen Popanz zu machen geht über die Bedeutung der Sache wirklich hinaus.
Ich möchte zur Sache zurückkommen. Wir freuen uns, dass dies möglich ist, weil damit eine moderne Technologie in ganz Hessen zum Einsatz kommt. Nebenbei bemerkt: Die WM ist nur ein Anlass. Man sagt, das sei ein Anlass,bei dem es wirklich funktionieren muss.Es ist kein Anlass,Institutionen gegeneinander auszuspielen.Hier ist etwas ganz Normales passiert. Es gab einen Interessenkonflikt. Frequenzen werden von der Staatskanzlei zugeordnet und müssen dann ausgeschrieben werden. Diese Aufgabenwahrnehmung hat die LPR nicht nur für sich reklamiert sonder dazu ist sie auch gesetzlich verpflichtet. Der Konflikt ist so gelöst worden, wie das Gesetz es verlangt. Herzlichen Dank. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert. Freuen wir uns jetzt gemeinsam auf einen guten DVB-T-Empfang in ganz Hessen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Bökel (SPD): Herr Posch, frohe Weihnachten! So viel Beifall von dieser Seite!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, zu merken, wie sich die Redner, insbesondere die der Oppositionsfraktionen,schwer tun,bei einer Sache, die erfolgreich in Hessen startet und bei der man deutlich merkt, dass wir an dieser Stelle im Verhältnis zu anderen Bundesländern einen weiten Vorsprung haben, doch noch ein Haar in der Suppe zu finden.
Das kann ich Ihnen erklären, Herr Al-Wazir. – Bezüglich der Entscheidung der Bedarfsträger muss man das Verfahren einfach noch einmal betrachten: Die Staatskanzlei hat an dieser Stelle eher eine notarielle Funktion.
Die Staatskanzlei hat eine koordinierende Funktion. Diese koordinierende Funktion bedeutet eine notarielle Funktion bei der Einigung der Bedarfsträger. Dabei hat sie darauf zu achten, dass alles nach den Vorschriften des Gesetzes abläuft.
Das ist die Aufgabe, die die Staatskanzlei hat. Die Eingriffsschwellen, um auf der Grundlage des Hessischen Privatrundfunkgesetzes eine Chance zu bekommen, in einem Zuordnungsverfahren von Frequenzen rechtsaufsichtlich tätig zu werden, sind sehr hoch gesetzt. Das bedeutet: Es gibt eine hohe Verantwortung für die Bedarfsträger. Bedarfsträger sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten, der Deutschlandfunk, das Deutschlandradio und die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk, die eine hohe Verantwortung haben, an dieser Stelle verantwortungsvoll zu arbeiten.
Es wird versucht, diese verantwortungsvolle Arbeit an manchen Stellen damit zu verknüpfen, eigene Positionen durchzubekommen. Dafür habe ich noch relativ große Sympathien. Ich will Ihnen auch Folgendes sagen. Ich habe anscheinend immer die merkwürdige Pflicht, am 06.12., der ein besonderer Tag ist, den Versuch zu machen, Koordinierungsgespräche zu führen. Das erste Mal war das am 06.12.2003, mit dem Ergebnis, dass es einen Einigungsprozess über Frequenzzuordnungen für das Radio gab. Am 06.12. war es die Einigung über die Frequenzzuordnung.
Wenn jetzt gesagt wird, das müsste man schon seit dem Sommer oder seit September wissen, dann will ich Ihnen sagen, dass die Landesanstalt für privaten Rundfunk mit Schreiben vom 20. November 2005 erstmals begründet hat, warum sie bisher einer Frequenzzuordnung nicht zugestimmt hat. Der Vertreter der LPR in der Koordinierungsbesprechung, an der ich teilgenommen habe, hat dort die Grundlage gegeben, indem er gesagt hat: Meine Verbandsversammlung hat mich beauftragt, gewisse Dinge hier vorzubringen und zum Abschluss zu bringen. – Mich wundert das vor dem Hintergrund eines solchen im
perativen Mandats. Ich kann mir kaum vorstellen, dass darauf die Mitglieder der Verbandsversammlung Herr Dr. Jürgens und Herr Posch nicht eingegangen sind, weil ich davon ausgehe, dass die Aussage des Vertreters der LPR richtig gewesen ist, dass er im Auftrag der Versammlung gearbeitet hat. Die Mitglieder der Verbandsversammlung Frau Zeimetz-Lorz und Herr Weinmeister konnten mir einen solchen Auftrag nicht bestätigen.
Er war auch nicht da. Diesen Zwischenruf nehme ich gerne auf. Vor dem Hintergrund ist die Fragestellung 30.11. ganz interessant.
Dann hat Herr Dr. Jürgens ein schönes Bild gezeichnet. Er hat gesagt: Ich will ein schönes Haus bauen, aber ich brauche dazu das Grundstück des Nachbarn. – Das wäre der Grund gewesen. Jetzt kennen Sie den Zuordnungsbescheid aus dem Jahre 2004, den Kanal 42 betreffend. Dieser Zuordnungsbescheid gibt der LPR das Recht, diesen Kanal für DVB-T zu nutzen.
Es war der Anspruch der LPR, diesen Kanal nun für DVB-H zu nutzen. Das ist etwas ganz anderes. Dafür ist der Landesanstalt für privaten Rundfunk dieser Kanal nicht zugeordnet worden. Genau dieses liegt mir schriftlich von der Landesanstalt für privaten Rundfunk mit Datum vom 30. November vor. Insofern sollten vielleicht die Versammlungsmitglieder einmal von ihren Möglichkeiten Gebrauch machen, in den Versammlungen nachzufragen, um was es geht, bevor man hier einen Popanz an einer Stelle aufbaut, über die man sich im Grunde genommen freuen könnte.
Zweiter Punkt. Gleichzeitig – dafür habe ich vollstes Verständnis, und das ist in dem Kompromiss auch zugestanden worden – halte ich die Aktivitäten des Hessischen Rundfunks in Sachen DAB über viele Jahre für ausgesprochen schwierig und nicht nachvollziehbar. In der Zwischenzeit ist es zu spät.
Insofern halte ich es für berechtigt, dass an dieser Stelle die Landesanstalt für privaten Rundfunk fragt: Kann man nicht, wenn wir tauschen, auch Chancen haben, dass wir dem Hessischen Rundfunk zugeordnete DAB-Frequenzen bekommen?
Das halte ich für vernünftig, und das ist auch umgesetzt worden.Aber es ist ein großes Problem bei der Fragestellung DMB. Hier ist die Landesanstalt für privaten Rundfunk, am 30.11. schriftlich niedergelegt, in ein Koordinierungsgespräch mit der Forderung hineingegangen, der Hessische Rundfunk möge einseitig einen Verzicht auf die Nutzung von DMB erklären. Jetzt wissen wir, dass DMB – das ist letztendlich auch eine Möglichkeit, über einen digitalen Weg bewegte Bilder auf ein Handy oder auf ein Notebook zu bekommen, wenn man eine entsprechende Karte hat – nur bundesweit ausgeschrieben werden soll.
Die Fragestellung ist gewesen:Kann die Landesanstalt für privaten Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender einen einseitigen Verzicht als Conditio sine qua non für die Umwidmung einer Frequenz verlangen? – Ich sage: Das geht nicht. – Dann hat die LPR noch nicht einmal Halt vor dem Hessischen Rundfunk gemacht, sondern gleich noch versucht, das ZDF mit in Haftung zu nehmen, einseitig einen Verzicht auf Hessen für eine bundesweite Ausschreibung zu erklären.
Meine Damen und Herren, wer glaubt, dass das verantwortungsvolles Handeln ist, der irrt. Insofern war es notwendig,unter einer entsprechenden Moderation zu einem Koordinierungsgespräch einzuladen.
Nein. – Deswegen bin ich sehr dankbar, dass es an dieser Stelle bei den Bedarfsträgern eine Einigung gegeben hat und in der Zwischenzeit von mir die Zuordnung der Frequenzen vorgenommen werden konnte und per Unterschrift herausgegangen ist.
Herr Kollege Posch, dann will ich schon einmal sagen: Sie sind doch Mitglied der Versammlung, insofern auch als Antragsteller und Beratungsgremium der LPR zuständig. Sie wissen, dass seit 2004 der LPR der Kanal 42 für DVB-T für Private zugeordnet ist. Meine Frage ist, wie stark sich die Versammlung eingesetzt hat, dass die Frequenz – die der LPR zugeordnet ist und über die sie verfügen kann – auch tatsächlich in Verbindung mit den Privaten genutzt werden kann.
Es ist ein Unterschied, ob Sie sagen: „Im März hat der Grüttner erklärt, er bemühe sich, dass auch die Privaten dabei sind und mitmachen,und arbeite dafür“,und gleichzeitig in Ihrer Rede sagen: Im Sommer hat er die Backen aufgeblasen und gesagt, die Privaten seien dabei. – Dieses stimmt nicht. Sie wissen genauso, dass die Privaten nicht verpflichtet werden können. Aber es ist Aufgabe der Interessenvertretung der Privaten in Hessen – das ist die Landesanstalt für privaten Rundfunk –, intensiv zu verhandeln, dass die dazukommen.
Ich sage Ihnen eines: Wenn wir in Hessen als erstes Flächenland Deutschlands flächendeckend DVB-T anbieten können – das können wir mit diesem Kompromiss noch vor der Fußballweltmeisterschaft im nächsten Jahr –, haben wir einen technologischen Vorsprung.
Das Dritte ist dabei, es geht nicht nur darum, möglicherweise irgendwo auf einem Handy, auf einem PC oder irgendwo mit einer Stabantenne und transportablem Fernseher bewegte Bilder zu empfangen, sondern es geht darum, mit DVB-T eine Technik zu haben, die für die weitere technologische Entwicklung Grundlage ist, und wir sie an dieser Stelle transportieren können.
Sie sollten froh sein, dass wir so weit sind. Deswegen haben sich alle an dieser Stelle relativ schwer getan.Wir haben versucht, noch irgendetwas zu finden. Ich kann das alles noch nachvollziehen. Wir sollten froh sein, dass wir in
Hessen genau diese Technologie haben werden. Sie wird neben der Fragestellung des Transportierens dann auch die Möglichkeit geben, dass Herr Vizepräsident des Hessischen Landtages Frank Lortz im Sommer nächsten Jahres auf der Terrasse von Herrn Posch, weil er die Einladung sicherlich annehmen wird und der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Endspiel überträgt, dort das Siegestor der deutschen Nationalmannschaft auf DVB-T-Empfang bejubeln kann.
Herr Minister, herzlichen Dank und auch Dank für die Zuwendung. – Meine Damen und Herren, damit ist diese Aktuelle Stunde beendet.