Ich komme zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Behandlung von Petitionen des Unterausschusses Justizvollzug, Drucks. 16/341. Dieser Punkt müsste extra aufgerufen werden.
Besteht Konsens,darüber gleich abzustimmen? – Das ist der Fall. Wer ist für die Annahme dieses Dringlichen Antrags aller Fraktionen? – Der Dringliche Antrag ist einstimmig angenommen.
Weiterhin ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ausbildungsplatzumlage, Drucks. 16/342, eingegangen. Frage an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann ich davon ausgehen, dass er morgen früh in verbundener Debatte aufgerufen wird? – Herr Kaufmann, Sie haben das Wort.
Das heißt also, verbundene Debatte des Tagesordnungspunkts 32 mit dem nunmehr eingegangenen Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ausbildungsplatzumlage. – Frau Kollegin Beer, es war Wunsch des Antragstellers, diesem Wunsch würde ich mich gerne anschließen wollen.
Herr Präsident, nichtsdestotrotz würde ich noch einmal anregen, beide Anträge mit der Aktuellen Stunde am Donnerstag zu verbinden, sonst diskutieren wir am selben Tag zweimal das gleiche Thema.
Dann möchte ich die beiden Geschäftsführer von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal um ihr Votum bitten.
Herr Präsident, es ist klar, der SPD-Antrag und dieser Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN passen inhaltlich zusammen. An dieser Stelle sollten wir das auch so machen, denn in der Aktuellen Stunde gibt es nur eine Debatte von fünf Minuten.
Ich bin sicher, dass das Recht der einzelnen Fraktionen, wie mit ihren Anträgen verfahren wird, gelten sollte. Frau Kollegin Beer, ich gehe davon aus, dass die verbundene Debatte mit Tagesordnungspunkt 32 auch Ihre Zustimmung findet.
Fünfter neu eingegangener Antrag ist der Dringliche Antrag der Abg. Siebel, Frankenberger, Hofmeyer, Holzapfel, Schaub, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Unterstützung „Kulturhauptstadt Europa“. Wird die Dringlichkeit infrage gestellt? – Das ist nicht der Fall, dann wird das ein weiterer Tagesordnungspunkt.
Es liegt ein weiterer Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, betreffend schnelle Verbindung der Flughäfen Frankfurt und FrankfurtHahn. Gibt es hier den Wunsch einer verbundenen Debatte,weil das Thema auf der Tagesordnung steht? – Bitte, Herr Kaufmann.
Ich bitte darum, diesen Dringlichen Antrag mit den Tagesordnungspunkten 41, 48 und 57 zu verbinden. Wenn alle drei das beantragt haben, dann wollen wir nicht zurückstehen.
(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Hoffentlich blickt ihr nachher noch durch, was ihr jetzt vereinbart habt!)
Dann sind wir im Moment mit den Regularien auf dem Stand der Zeit und können Tagesordnungspunkt 4 aufrufen:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes – Drucks. 16/237 –
Redezeit: 15 Minuten je Fraktion. Der Antragsteller hat das Wort. Herr Posch, bitte sehr, für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuregelung des öffentlichen Sparkassenwesens duldet nach Ansicht der FDP keinen Aufschub.Deswegen haben wir in kürzester Zeit einen Gesetzentwurf erarbeitet und legen Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Diskussion und zur Beschlussfassung vor.
Wenn es um die Frage unserer Banken und unserer Sparkassen geht, dann ist die Diskussion seit geraumer Zeit von solchen Schlagworten gekennzeichnet wie „Rückzug der Banken aus der Kreditfinanzierung“, „sinkende Ertragslage“, „wegfallende Staatsgarantien“, „Wegfall der Gewährträgerhaftung“ – manche sprechen von einer „Bankenkrise“ –, „neue Eigenkapitalvorschriften“, „Basel II“.
Für uns konkret sieht das häufig so aus,dass uns ein Handwerker anspricht und sagt: Selbst bei der Sparkasse bekomme ich keinen Kredit mehr, oder die benehmen sich mittlerweile wie jedes private Kreditinstitut. – Das sind die Fragen, mit denen wir uns auseinander zu setzen haben. Ich glaube, an dem letztgenannten Beispiel können wir nicht übersehen, das betrifft uns alle.
Diese Stichworte der Bankendiskussion in der Vergangenheit kann man herunterbrechen auf die Situation in Hessen. In Hessen sind in den letzten zwei Jahren zu diesen allgemeinen Problemen Lösungsvorschläge unterbreitet worden.
Ich will diese noch einmal in Erinnerung rufen. Dabei muss man differenzieren zwischen den Situationen, in denen sich die öffentlichen Kreditinstitute im Rhein-MainGebiet befinden, und den Situationen, in denen sich die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im ländlichen Raum befinden.
Im Ballungsraum Rhein-Main haben wir eine besonders schwierige Situation. Das geht natürlich an den Banken Fraspa, Naspa – um nur zwei zu nennen – nicht spurlos vorbei. Deswegen gab es Diskussionen, Fusionsüberlegungen, Kooperationsüberlegungen, es gab das Stichwort der horizontalen und der vertikalen Kooperation, es gab aber auch die Diskussion, Rechtsformen zu verändern – beispielsweise die Rechtsform der Aktiengesellschaft einzuführen.
Es gab Diskussionen und Vorschläge der freien Sparkassen der Bundesrepublik Deutschland, sich zusammenzuschließen und Kooperationsmöglichkeiten zu suchen.
Der Hessische Sparkassen- und Giroverband hat versucht, auf seine Art und Weise einen Lösungsvorschlag in die Diskussion zu bringen, verbunden mit dem Stichwort „Verbundkonzept“, Bildung eines Verbundausschusses, Bildung eines Risikoausschusses und Ähnliches mehr.
Wir sind uns in der Zielsetzung sicherlich sehr einig. Es muss nämlich darum gehen, die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute fit zu machen für die Zukunft,damit sie als Finanzier für mittelständische Unternehmen auch in Zukunft Bestand haben.
Ich glaube, wir sind uns auch in der Zielsetzung einig, dass es bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen um eine Kostenreduzierung gehen muss. Da ist auch die Landesbank
Die Frage ist dabei, ob die Konzepte, die von dort angeboten werden, in der Tat die richtigen Lösungen sind und ob sie weit genug gehen. Es geht auch darum, eine Ertragssteigerung für diese Sparkassen sicherzustellen – Stichwort: „um sie wettbewerbsfähig sein zu lassen“.
Wenn wir uns in dieser Zielsetzung einig sind, dass wir die Sparkassen in diesem berühmten Drei-Säulen-Modell in Zukunft als eine wichtige Säule sicherstellen wollen, dann ist eigentlich schon eine ganze Menge erreicht. Es ist wie so häufig in der Politik: nicht die Zielsetzung ist umstritten, sondern der Weg zu diesem Ziel ist umstritten.
Ich will kurz umschreiben, um welche Lösungen es dabei gehen kann, die wir in Zukunft sehr genau diskutieren sollten. Wenn wir wollen, dass die Sparkassen wettbewerbsfähig werden oder teilweise auch bleiben – denn es ist so, dass die Sparkassen in sehr unterschiedlichen Situationen sind –, dann müssen wir davon ausgehen, dass auch in Zukunft die Kreditfinanzierung eine große Rolle spielt.
Natürlich diskutieren wir darüber, neue Formen der Finanzierung auch für Mittelständler zu ermöglichen – Stichworte: „Beteiligung“, „Risikokapital“. Das Stichwort „Venture Capital“ ist immer wieder in der Diskussion. Aber wir wissen auch, dass ein Handwerksbetrieb solchen Beteiligungsformen – wie ich meine, nicht ganz zu Unrecht – ablehnend gegenübersteht. Natürlich gibt es auch viele Unternehmen, die sich noch daran gewöhnen müssen, dass Transparenz bei den Bankengeschäften auch eine Forderung der Zukunft sein wird – das Stichwort „Basel II“ steht ja dafür.
Die Frage ist, wie wir das schaffen, dass wir die Sparkassen in diese Lage versetzen. Da muss die Frage gestellt werden, wer helfen kann. Einer könnte helfen, das wären die Eigentümer der Sparkassen.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Hand wird nicht in der Lage sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Eigenkapitalbildung bei den Sparkassen tatsächlich zu verbessern. Die öffentlichen Hände sind nicht in der Lage, dies zu tun. Sie sind es umso weniger, nachdem wir die Gewährträgerhaftung nicht mehr haben und die Anstaltslast demnächst wegfallen wird. Das bedeutet, eine Hilfe eines Eigentümers ist aus meiner Interpretation der Situation nicht zu erwarten.
Es gibt Lösungsansätze, über die wir ernsthaft diskutieren müssen. Da komme ich auf die Fusion der Kieler und der Hamburger Landesbank. Im Handelsblatt wird der Vorstandsvorsitzende der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, die fusioniert haben, zitiert: Dabei werde erstmals eine Landesbank von ihren Eigentümern als Aktiengesellschaft geführt. – Weiter führt der Vorstandsvorsitzende aus: Diese Rechtsform sei eine notwendige Bedingung, um in der veränderten Bankenlandschaft bestehen zu können. Der Eigenkapitalbedarf der Banken werde langfristig wachsen. Der bislang eingeschlagene Weg, das Eigenkapital über stille Einlagen zu stärken, um die Landeshaushalte nicht zu belasten und den Einfluss Dritter auf die Institute zu verhindern, führe nicht weiter.
Sein Fazit: Die öffentlichen Banken müssten gegenüber dritten Kapitalgebern künftig offen sein, auch aus Ratingaspekten.
Meine Damen und Herren, das, was dieser Vorstandsvorsitzende hier gesagt hat, ist auch die Fragestellung, die wir im Hinblick auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen stellen müssen. Wenn ich die Situation richtig einschätze, dann gilt diese Aussage nicht nur für die Landesbanken, sondern auch für unsere Sparkassen.
Ich habe es gesagt, die Eigentümer werden nicht in der Lage sein, diese Probleme zu lösen. Auch bei dem Verbundkonzept mache ich ein Fragezeichen. Denn ich glaube, das ist zwar eine Verbesserung, aber gleichzeitig werden neue Institutionen geschaffen, die die Flexibilität der Sparkassen eben nicht steigern, auf die Herausforderungen zu reagieren.
Wir werden sehen, was mit dem Verbundkonzept tatsächlich passiert. Deswegen meine ich, wir sollten als Gesetzgeber weitergehende Lösungsmöglichkeiten anbieten.
Was wollen also die Freien Demokraten mit ihrem Gesetzentwurf erreichen? Künftig sollen Stiftungen, rechtsfähige Vereine und Aktiengesellschaften Sparkassen betreiben können. Holdinggesellschaften sollen möglich sein. Das Gleiche gilt auch für vertikale Fusionen von Sparkassen und Landesbanken.
Meine Damen und Herren, mit diesen Lösungsvorschlägen haben wir das aufgegriffen, was in den letzten zwei Jahren in der Sparkassenfamilie, in den Landesbanken diskutiert worden ist. Nun weiß ich sehr wohl, dass dann immer gleich gesagt wird:Wenn ich eine neue,eine andere Rechtsform zulasse – nämlich die der Aktiengesellschaft –, dann sei dies das Ende der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
Meine Damen und Herren,das glaube ich nicht.Wenn der Kapitalbedarf so ist, wie ich ihn beschrieben habe, und wenn die Ertragslage so ist, wenn ich weiß, wie die Refinanzierungskosten für die Sparkassen aussehen, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die Situation verbessern können.
Dann darf die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht sakrosankt sein.Vielmehr müssen wir darüber nachdenken, andere Rechtsformen zuzulassen.