Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister,das Parlament „begleitet“ den Prozess der Haushaltsaufstellung nicht, sondern das Parlament ist die erste Gewalt, die die Entscheidungen trifft.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn sich die Mitglieder der CDU-Fraktion auf eine reine Begleitung beschränken, dann finde ich das kennzeichnend für die Art und Weise der Mitwirkung dieser Fraktion an diesem Prozess.

(Zurufe von der CDU)

Sie haben es für richtig gehalten, den Begriff Anstand einzubringen, Herr Minister. Ich glaube, „Anstand“ ist der falsche Begriff. Man kann nicht davon sprechen, dass Kritik an Ihrer Politik „unanständig“ sei und dass es der Anstand gebiete, den Haushalt gut zu finden.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben eine politische Diskussion geführt. Dabei ging es unter anderem um die Kreditobergrenze der Verfassung.Hier haben wir unterschiedliche Meinungen.Wir haben unsere Meinung beibehalten. Das ist auch die Meinung, die Sie als Oppositionsabgeordneter hatten. Wir sind immer noch der gleichen Meinung, Sie haben Ihre Meinung geändert.

Wir meinen, es ist besser, an diesem Punkt die Kontinuität zu wahren, und zwar aus zwei Gründen. Der erste Grund ist ein sachlicher. Ich habe das hier schon ausgeführt. Man kann kommunale Investitionen nicht zum einen aus Steuern und zum anderen aus Krediten finanzieren und dabei den gleichen Betrag meinen. Der zweite Punkt ist, dass wir nicht zulassen wollen, dass der Eindruck entsteht, es gebe Luft für weitere Ausgaben. Das ist doch das Bild, das hier gestellt wird.

(Beifall bei der FDP)

Sie sagen: Wenn wir die Lage nicht ändern können, ändern wir einfach die Definitionen, und schon ist Luft vorhanden.– Meine Sorge dabei ist aber,dass Sie damit Interessengruppen und Begehrlichkeiten bei Abgeordneten, wenn es um ihre Wahlkreise geht, auf den Plan rufen.

Lassen Sie mich zum Vergleich Hessens mit anderen Bundesländern Folgendes sagen. Ich weiß wie Sie, dass

andere Bundesländer die kommunalen Investitionen fälschlicherweise mit einbeziehen. Daran übt z. B. der Landesrechnungshof von NRW Kritik. Andere Bundesländer haben aber an anderen Punkten strengere Maßstäbe. Wir können doch nicht sagen, wir nehmen gerade den Punkt heraus, wo die laxer sind, das machen wir uns zu Eigen, und bei den strengeren Maßstäben lassen wir es gerade so, wie es ist. Da wäre eine bundesweit einheitliche Definition besser.

(Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Kollege von Hunnius, Sie müssen zum Schluss kommen.

Da es die nicht gibt, halten wir uns an das, was in Hessen Gesetz ist, und an die gängige Interpretation des Gesetzes. Das ist das für uns einzig Maßgebende.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Kaufmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich habe ich einen blauen Zettel abgegeben, aber nachdem sich der Finanzminister erfreulicherweise derart in Rage geredet hat, kann man jetzt mehrere Punkte anmerken.

Erstens. Herr Finanzminister, ich begrüße es außerordentlich,dass Sie auf mich geschimpft haben,denn nur getroffene Hunde bellen, wie das Sprichwort sagt. Insoweit ist es gut, dass Sie heftig reagiert haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Eines haben Sie aber übersehen. Sie haben mir vorgehalten, dass ich mit meinem Zitat eine falsche Prognose abgegeben hätte. Es war aber gar keine Prognose, sondern schlicht und einfach die völlig nüchterne Interpretation der Daten,die in dem Beschluss der Landesregierung zum Finanzplan für die kommenden Jahre zu finden sind. Das haben Sie uns vorgelegt.Wir sollen heute im Ergebnis per Kenntnisnahme zustimmen, dass in den Folgejahren in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden c jährlich zusätzliche Kredite aufgenommen werden dürfen. Das ist die noch immer gültige Vorlage, die heute Grundlage der Debatte ist. Insofern war das keine Prognose von mir, sondern schlicht und einfach das, was die Landesregierung in ihrem eigenen Haushaltsentwurf prognostiziert hat.Wenn Ihr Vorwurf stimmt, dass ich bei dieser Prognose falsch liege, dann trifft er zu 100 % die Landesregierung und Ihren Finanzplan, Herr Finanzminister.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Herr Finanzminister, meine politischen Freundinnen und Freunde und ich werden weiterhin, auch in

der Öffentlichkeit, sagen, die Haushaltsvorlagen, verantwortet von Karlheinz Weimar, CDU, sind verfassungswidrig. Sie sind es deshalb, weil es den Tatsachen entspricht. Da braucht man keine Nebelkerzen zu werfen und Interpretationen zu bemühen.Die Haushaltsentwürfe sind verfassungswidrig, weil sie die Kredithöchstgrenze, die in der Verfassung definiert ist, überschreiten.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Wenn Sie den Beschluss des Staatsgerichtshofs genau nachlesen – der sich auf einen Nachtragshaushalt bezieht – und das, was in dem Beschluss steht, auf den Haushalt anwenden, dann werden Sie feststellen, dass meine Feststellung zutreffend ist. Haushalte, die im Entwurf über die von Ihnen so schön „Regelgrenze“ genannte Kreditobergrenze hinausgehen, sind verfassungswidrig.

(Volker Hoff (CDU): Deshalb habt ihr vor Gericht auch verloren!)

Hinzu kommen die Gründe, die der Kollege von Hunnius schon genannt hat. Man darf das, was man den Kommunen gibt, nicht auf die Steuerquote anrechnen und es bei den Krediten ein zweites Mal verbuchen,wenn man ihnen nur einmal Geld gibt. Jenseits dessen steht in unserer Verfassung, wie Sie wissen, noch immer das schöne altmodische Wort, dass Ausgaben nur „zu werbenden Zwecken“ per Kredit beschafft werden dürfen. Ökonomen wissen, was „zu werbenden Zwecken“ heißt: Das, was man als Investition ausgibt, soll durch das, was man damit leistet, wieder hereinkommen. Das, was man den Kommunen gegeben hat, kommt zwar wieder herein, aber nicht beim Land, sondern bei den Kommunen. Insoweit können es keine werbenden Ausgaben des Landes sein, und insoweit ist die Definition der Verfassung an dieser Stelle eindeutig.

Die dritte und letzte Bemerkung muss man nachschieben, weil sich der Finanzminister zum wiederholten Male nicht entblödet hat, einen Zusammenhang zwischen den Kreditaufnahmen und den Leistungen des Landes in den Länderfinanzausgleich herzustellen. Ich habe schon einmal gesagt,ich verstehe nicht,warum Sie das nicht endlich kapieren. Als Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland ist das, was das Land Hessen in den Länderfinanzausgleich einzahlt, vergleichbar mit dem, was der einzelne Bürger z. B. an Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie einen solchen Vergleich herstellen, dann heißt das: Der Bürger Kaufmann hätte keinen Kreditbedarf, wenn er keine Steuern zahlen müsste. – Das stimmt. Das ist aber nicht die Diskussionsgrundlage. Das Land Hessen muss genauso seine Steuern zahlen wie ich und alle anderen. Das finde ich auch richtig. Insoweit kann man das überhaupt nicht gegeneinander aufrechnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin gespannt, wann Sie das endlich einsehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Kollege Kaufmann. – Das Wort hat der Kollege Kahl für die SPD-Fraktion. Er hat ebenfalls fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir konnten bei dieser Debatte den Finanzminister wieder einmal live unter der Devise „Nicht ganz so seriös“ erleben.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Finanzminister, wenn man zu den Kernpunkten Ihrer Politik kommt, reagieren Sie wie immer: großer Rundumschlag gegen die Opposition, in andere Bundesländer schauen und von den eigenen Fehlern ablenken. Das ist Ihre Devise.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich füge hinzu:Wer über fünf Jahre hinweg eine so katastrophale Finanzpolitik zu verantworten hat, der freut sich natürlich über eine Verbesserung des Steueraufkommens. Das finde ich zwar richtig, es lenkt aber nicht von Ihrer über Jahre hinweg betriebenen verfehlten Finanzpolitik ab.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich will nur auf zwei Punkte zu sprechen kommen, weil wir am Ende der Debatte sind.

Was Sie zum Thema Kommunen gesagt haben, war schon ein starkes Stück. Wenn wir höhere Steuereinnahmen erzielen, als prognostiziert wurde, dann haben die Kommunen einen Rechtsanspruch darauf, zusätzliches Geld zu bekommen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Das hat nichts mit einer Leistung der Regierung zu tun.

(Ministerpräsident Roland Koch: Nur dann, wenn es der Landtag beschließt!)

Wenn es der Landtag nicht beschließt, Herr Ministerpräsident, dann wird das in der Spitzabrechnung nachgeholt.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Roland Koch)

Das ist auf jedem Fall so. Herr Ministerpräsident, dass auch Sie an der Stelle nervös werden, wundert mich nicht.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Denn eines ist beim Kommunalen Finanzausgleich doch zu betrachten.